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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Brunsbüttel
Internetdienste
Dokument Nr...: 314702-2020 (ID: 2020070609212631735)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
  DE-Brunsbüttel: Internetdienste
   2020/S 128/2020 314702
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Breitband-Zweckverband Dithmarschen
   Postanschrift: Elbehafen
   Ort: Brunsbüttel
   NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
   Postleitzahl: 25541
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel GmbH
   E-Mail: [6]sonnenschmidt@egeb.de
   Fax: +49 48528384-30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://breitband-dithmarschen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://abruf.bi-medien.de/D440149962
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://bi-medien.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband (Verband von Kommunen)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-3
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72400000 Internetdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZV noch zu errichtenden)
   Breitband-Netzinfrastruktur in separaten weißen NGA-Flecken im
   Zielgebiet mit ca. 256 Hausanschlüssen, Ausstattung mit aktiver
   Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Der Betreiber hat das
   Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Der
   Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 100 Mbit/s im
   Download im Rahmen des Netzes flächendeckend zuverlässig zu
   gewährleisten; höhere Bandbreiten insbes. für gewerbliche und
   institutionelle Nachfrager werden angestrebt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 5 476 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
   Hauptort der Ausführung:
   Verbandsgebiet des BZVD, Ausbaugebiete 1-3. Näheres in den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   S. oben II.1.4 und Vergabeunterlagen..Die Investitionen werden
   (vorbehaltlich abweichender Vereinbarung) nicht ausgelöst (also das
   Projekt nicht durchgeführt), wenn eine vorab definierte
   Mindestanschlussquote (Startquote) im Rahmen der Vorvermarktung nicht
   erreicht wird.
   Es sind Verlängerungsoptionen vorgesehen (2 mal 5 Jahre zugunsten des
   BZVD). Leistungsänderungen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen
   sind möglich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 5 476 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV. Wegen technischer
   Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform werden dort tw. VgV-Bezüge
   verwendet.
   Die Angabe zum geschätzten Gesamtwert bezieht sich auf den
   Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (Umsätze des Konzessionärs
   über die gesamte Vertragslaufzeit).
   II.2.7.: Vertragsende 31.12.2040, vorbehaltlich der Optionen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Kriterien:
   A) Wirksame Gründung,
   B) Eintragung in Berufs-/Handelsregister,
   C) Erlaubnis zur Berufsausübung,
   D) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
   Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
   geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
    PL1 Unternehmensprofil;
    PL2 Keine Straftaten;
    PL3 Steuern und Abgaben;
    PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht;
    PL5 Keine Insolvenz o.Ä;
    PL6 Keine schweren Verfehlungen;
    PL7 Keine Vertragsverletzungen.
   Einzelheiten zu den Kriterien A-D und den Erklärungen PL1 bis PL7 sind
   in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt
   IV), erläutert und konkretisiert.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Kriterien:
   E) Haftpflichtversicherungsdeckung,
   F) Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
   G) Finanzielle Stabilität.
   Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
    WL 1 Haftpflichtversicherung;
    WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz);
    WL 3 Erklärung zur Stabilität (kein Unternehmen in Schwierigkeiten)
   und Bankerklärung oder Rating.
   Einzelheiten zu den Kriterien E-G und den Erklärungen WL1 bis WL3 sind
   in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt
   IV), erläutert und konkretisiert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   H) Berufliche Erfahrung/Referenzen,
   J) Vertriebserfahrung/Referenzen.
   Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
    TL1 Referenzliste Betrieb;
    TL 2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise.
   Einzelheiten zu den Kriterien H u. J sowie den Erklärungen TL1 u. TL2
   sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln,
   Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es gelten folgende Mindestanforderungen:
   Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im
   Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit vereinbarter
   Vertragsdauer von mind. 7 Jahren.
   Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren
   Projekts im Referenzzeitraum (ab 2015).
   Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Zu beachten sind insbesondere die Maßgaben des EU-Beihilferechts
   (NGA-Rahmenregelung) und Zuwendungsrechts (Breitbandrichtlinie Land),
   insbes. die Gewährung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene.
   Zudem hat der Betreiber den BZVD bei Netzplanung und -aufbau
   unentgeltlich zu beraten, um eine optimal betriebsfähige Netzstruktur
   zu erreichen.
   Die Durchführung der Investitionen wird durch Rücktrittsrechte von
   einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht.
   Zu diesen und weiteren Bedingungen vgl. die Vergabeunterlagen, insbes.:
   Entwurf Pacht- und Betreibervertrag sowie Leistungsbeschreibung u.
   Anlagen. Diese Dokumente unterliegen den Verhandlungen im Rahmen der
   Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB
   und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) geführt. Wegen technischer
   Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV
   Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich.
   Das Verfahren wird zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und
   Verhandlungsverfahren).
   Zunächst sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
   Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen zu stellen. Ein
   Formularsatz für den Teilnahmeantrag im Excel-Format steht auf der
   e-Vergabe-Plattform bei den Vergabeunterlagen bereit. Angebote sind
   erst nach Ende des Teilnahmewettbewerbs durch die hierzu aufgeforderten
   Bewerber einzureichen. Die dafür nötigen Unterlagen stehen zu
   Informationszwecken bereits jetzt auf der e-Vergabe-Plattform bereit.
   Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit 5
   Bewerbern durchzuführen, falls eine hinreichende Zahl geeigneter
   Bewerbungen vorliegt. Liegen mehr Bewerbungen vor, so kann eine
   Begrenzung der Teilnehmerzahl nach § 13 Abs. 4 KonzVgV erfolgen. Die
   Auswahlkriterien hierfür sind in den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5.
   festgelegt.
   Die Kommunikation im Verfahren ist über die e-Vergabe-Plattform zu
   führen. Einzelheiten hierzu und zum Verfahren insgesamt sind den
   Vergabeunterlagen (Dokument: Verfahrensregeln) zu entnehmen.
   Eine Vergabe auf der Grundlage der nach dem Teilnahmewettbewerb
   abgeforderten Erstangebote (ohne in Verhandlungen einzutreten) bleibt
   vorbehalten.
   Die Bindefrist für Angebote läuft bis zum 30.11.2020 (Änderungen
   vorbehalten).
   Ein Kostenersatz oder Entgelt für die Beteiligung am Vergabeverfahren
   wird nicht gewährt.
   Die Aufhebung des Verfahrens und Nichterteilung des Zuschlags bleiben
   gem. § 32 KonzVgV vorbehalten, insbes. mangels Wirtschaftlichkeit.
   Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Bewerbung und ggf.
   Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den
   Menüpunkt  Meine Vergaben  unter dem B_I code D440149962.
   Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
   [10]https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi
   .
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Es
   kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine
   Nachprüfungsinstanz  entgegen dem Standpunkt des BZVD  eine Ausnahme
   vom Anwendungsbereich des Konzessionsvergaberechts nach § 149 Nr. 8 GWB
   annehmen würde.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
   Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
    hier: Konzessionsgeber  gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers  hier: des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen
   zu wollen, vergangen sind.
   Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
   spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des
   Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB).
   Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i. V. m. § 135 Abs. 1GWB,
   also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation
   und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig
   erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-)
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  über den Abschluss
   des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber  hier: Konzessionsgeber  die
   Auftragsvergabe  hier: Konzessionsvergabe  im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/07/2020
References
   6. mailto:sonnenschmidt@egeb.de?subject=TED
   7. http://breitband-dithmarschen.de/
   8. https://abruf.bi-medien.de/D440149962
   9. https://bi-medien.de/
  10. https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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