(1) Searching for "2020070709050432584" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Rohbauarbeiten - DE-Berlin
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 315384-2020 (ID: 2020070709050432584)
Veröffentlicht: 07.07.2020
*
DE-Berlin: Rohbauarbeiten
2020/S 129/2020 315384
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
E-Mail: [6]vergabe@tempelhof-projekt.de
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 03 Rohbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 18-B-Ver-0117
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen
(inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x
30 m (LxBxH). Der Hauptauftrag beinhaltet die Rohbauarbeiten für die
Sanierung des ganzen Gebäudes.
Das Nachtragsangebot Nr. 17 enthält dagegen ergänzende Leistungen
innerhalb des o. g. Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im
Folgenden soll der Auftragnehmer beim Herstellen des Ringbalkens an der
Achse AA u. a. abweichende Bauteile sowie eine geänderte
Schalungstechnik verwenden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 362 212.27 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin-Tempelhof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ursprünglich war lediglich die Auffüllung der Bestandswand ohne weitere
statische Funktion geplant. Die Auffüllung dient zur Ausbildung eines
sauberen Anschlusses für die Entwässerungsrinne des Daches. Die Lasten
sollten über den vorhandenen Ringbalken abgetragen werden. Im Zuge der
Abbruchmassnahmen am Hauptdach und im Zuge der Betonagen für die
Auflager der Träger hat sich gezeigt, dass der Bestandsringbalken nicht
ausreichend tragfähig ist. Der Ringbalken muss nun aufwändiger
umgesetzt werden. Dies war zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung noch
nicht ersichtlich und wurde erst im Zuge der W+M Planung erkannt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die vorgesehene Auftragsäderung kann ohne die Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des §132 Abs. 2 Satz
2 und 3 erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft
sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des
Auftragsnehmers (AN) kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen
nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und
beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber (AG)
verbunden.
Wirtschaftliche Gründe: Eine Aufteilung der Leistung, sofern sie
überhaupt technisch möglich wäre (was sie nicht ist), mit der Absicht,
ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten, ist nicht haltbar, weil sie
auf jeden Fall zu deutlich höheren Kosten führen würde. Daneben besteht
keine Hoffnung, dass sich ein weiteres Unternehmen für diese im Detail
kleinteilige, aber dringende Leistung bewerben würde.
Technische Gründe: Das Unternehmen ABIA GmbH wurde im Rahmen eines
EU-weiten Verfahrens gebunden. Es ist geeignet, fähig und bereit, die
Leistung auszuführen. Ein Wechsel des ANs wäre projektschädlich, da es
sich nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr
handelt es sich um eine abgeänderte, aber notwendige Leistung innerhalb
der Leistungen des bereits gebundenen Unternehmers, die zwingend vom
selben Unternehmer ausgeführt werden muss, um dessen Leistung
fertigzustellen. Ein Verzicht, diese Leistung zu erbringen würde für
den AN bedeuten, dass er seine Leistung nicht beenden würde.
Außerdem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden,
die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert
sich nicht.
Begründung: Die Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen
Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus
nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen. Die
Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden müssen.
Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war, gab es
keine Möglichkeit, die Untersuchungen umfangreich auszuführen. Es
wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorgenommen, die den Betrieb
nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität noch Quantität
ausreichend, um das Gebäude zu bewerten. Auch war nach Auszug des
Mieters eine umfangreiche Untersuchung ausgeblieben. Das Ziel war,
nicht alles zu untersuchen, sondern nur die Grundlagen sicherzustellen,
die unbedingt notwendig waren und damit die vorhandene
denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen. Der Gesamtcharakter der
Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das
Bauziel dasselbe ist. Nur zur dessen Erreichung bedarf es abgeänderter
Leistungen, ohne die der Unternehmer sein Bausoll nicht erreichen kann.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 243-554036
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 33000-027-357.18 33000-045-357.18 MZB 189.20
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
ROHBAU, Nachauftrag 08, Auffüllung Ringbalken Achse AA
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH
Postanschrift: Teilestr. 26-28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [10]mail@abia.ag
Fax: +49 30897454929
Internet-Adresse: [11]https://ht.abia.ag/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1 354 228.27 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 7 984.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[13]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[15]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2020
References
6. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
7. http://www.thf-berlin.de/
8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:554036-2018:TEXT:DE:HTML
10. mailto:mail@abia.ag?subject=TED
11. https://ht.abia.ag/
12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
13. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
15. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|