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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kassel
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 316502-2020 (ID: 2020070709140733651)
Veröffentlicht: 07.07.2020
*
  DE-Kassel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2020/S 129/2020 316502
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Kassel
   Postanschrift: Untere Königsstraße 95
   Ort: Kassel
   NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement Kassel;
   Dezernat BA2 Hr. Richter
   E-Mail: [6]christian.richter@mobil.hessen.de
   Telefon: +49 561/7667-424
   Fax: +49 561/7667-151
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-172ffa0a4ea-1cf66b734682117b
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Kassel
   Postanschrift: Untere Königsstraße 95
   Ort: Kassel
   NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement Kassel;
   Dezernat BA2 Hr. Richter
   E-Mail: [10]christian.richter@mobil.hessen.de
   Telefon: +49 561/7667-424
   Fax: +49 561/7667-151
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [11]https://vergabe.hessen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [12]http://www.mobil.hessen.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tunnel Wahlberg und Hopfengarten, Erneuerung TTA
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0522-2020-0089
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die BAB A44 Kassel  Herleshausen verläuft im Abschnitt der
   Verkehrskosteneinheit (VKE) 31 von Anschlussstelle Hessisch-Lichtenau
   Mitte, bis zur Anschlussstelle Hessisch-Lichtenau Ost. Von Westen
   kommend, wird der Verkehr zweistreifig pro Richtungsfahrbahn, durch den
   Tunnel Walberg über die Hopfenbach Talbrücke zum Tunnel Hopfenberg
   geführt. Die Tunnel sind seit 2005 in Betrieb.
   Gegenstand der angefragten Dienstleistung ist der komplette Austausch
   der aktiven Betriebs- und Verkehrstechnik. Dabei sollen vorhandene
   Infrastruktur, wie z. B. Leerrohre, Betriebsgebäude,
   Verkehrszeichenbrücken, Hauptnetzeinspeisungen wiederverwendet werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
   im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
   Lph. 2, 3, 5 bis 8 Technische Ausrüstung sowie besondere Leistungen
   Leistungszeitraum, Fristen:
   Ausführungsbeginn: 12/2020
   Ausführungsende: 09/2025
   Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungskonzept / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der
   Auftragsausführung betrauten Personals / Gewichtung: 50,00
   Preis - Gewichtung: 40,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/12/2020
   Ende: 15/09/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Kriterium (§46 (3) Nr. 2 VgV):
   Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit
   der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche
   Befähigung.
   Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Funktionen
   berücksichtigt:
    Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Brandmeldeanlage;
    Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Sprachanlage.
   Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind die in der ''Anlage zur
   Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß §
   46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' benannten
   Qualifikationsnachweise einzureichen.
   Kriterium 2 (§46 (3) Nr.1 VgV):
   Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums
   werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
    Aufgabenbereich Planung der Technischen Tunnelausstattung;
    Aufgabenbereich Bauüberwachnung der Technischen Tunnelausstattung.
   Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
   jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 8 Jahren von der sich
   bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung
   erfolgt anhand der vom Bewerber in der ''Anlage zur Eigenerklärung zur
   Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und
   § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' benannten Referenzprojekte.
   Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen
   5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
    5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
    0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im
   Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der
   Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5
   Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
    Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen
   entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal
   einzureichen sind, sind im Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur
   Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und
   § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' vorgegeben.)
   Und insbesondere auf;
    Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und
   Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck
   ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der
   Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' zu machenden
   Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen
   hinausgehenden Angaben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   § 123 (1) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
   haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   § 123 (4) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
   wenn
   1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
   und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
   Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   § 124 (1) Nr.2 GWB:
   Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
   der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
   Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    3,0 Mio. EUR für Personenschäden
   Und
    3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
   pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
   Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
   Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
   auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
   Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
   Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
    § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2)
   wird als Mindeststandard gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
   wird als Mindeststandard gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
   Unterlagen vorzulegen.
    § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte,
   die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
   sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen
   verantwortlichen Person/Personen.
   Angaben zu folgender Funktion werden gefordert/zu folgenden Funktionen
   werden gefordert:
    Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Brandmeldeanlage
    Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Sprachanlage
    § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8
   Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Für die folgenden Aufgabenbereiche:
    Planung der Technischen Tunnelausstattung;
    Bauüberwachnung der Technischen Tunnelausstattung
   Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
    § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren.
   Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und §
   46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese
   Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten
   Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und
   Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den
   Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und
   unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers
   zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen
   sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern die
   vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von
   Unterauftragnehmern erbracht werden bzw. sofern sich der Bewerber auf
   die Kapazitäten eines anderen Unternehmers (Eignungsleihe) beruft, so
   sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und
   Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe) vorzulegen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
   (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
   den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
   Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder
   in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
   Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Brandmeldeanlage:
    Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters größer 5 Jahre im
   Bereich Planung technische Tunnelausstattung;
    Qualifikationsnachweis zur Fachkraft für Brandmeldeanlagen gemäß DIN
   14675 Planung und Abnahme.
   Verantwortlicher Mitarbeiter für die Planung der Sprachanlage:
    Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters größer 5 Jahre im
   Bereich Planung technische Tunnelausstattung;
    Qualifikationsnachweis zur Fachkraft für Sprachanlagen gemäß DIN
   14675 Planung und Abnahme.
   Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
    Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich
   Planung Technische Tunnelausstattung, das in den letzten 8 Jahren
   erbracht wurde;
    Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich
   Bauüberwachung Technische Tunnelausstattung, das in den letzten 8
   Jahren erbracht wurde;
    Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Technische
   Tunnelausstattung und Bauüberwachung Technische Tunnelausstattung
   müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck
   ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der
   Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
   Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
   Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig
   erfüllt sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vertragsstrafenregelung für:
    Vertragsfristen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/08/2020
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
   (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind
   in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem
   Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit
   der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
   Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den
   Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
   Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den
   Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in
   digitaler Form angehängt sind.
   Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und
   die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das
   elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
   übermitteln.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung Ausfüllung der zur Verfügung
   gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im
   weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/125816
   Fax: +49 6151/126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Postanschrift: Wilhelmstraße 10
   Ort: Wiesbaden
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]post@mobil.hessen.de
   Telefon: +49 611366-0
   Fax: +49 611366-3435
   Internet-Adresse: [15]http://mobil.hessen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/07/2020
References
   6. mailto:christian.richter@mobil.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172ffa0a4ea-1cf66b73468
2117b
  10. mailto:christian.richter@mobil.hessen.de?subject=TED
  11. https://vergabe.hessen.de/
  12. http://www.mobil.hessen.de/
  13. https://vergabe.hessen.de/
  14. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
  15. http://mobil.hessen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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