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Ausschreibung: Dienstleistungen des Bestattungswesens - DE-Ahaus
Dienstleistungen des Bestattungswesens
Bestattungsdienste
Dokument Nr...: 316464-2020 (ID: 2020070709143033722)
Veröffentlicht: 07.07.2020
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  DE-Ahaus: Dienstleistungen des Bestattungswesens
   2020/S 129/2020 316464
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Ahaus
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Postleitzahl: 48683
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
   Telefon: +49 2561 / 72-129
   Fax: +49 2561 / 7281-129
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ahaus.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9ZTN/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9ZTN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des
   Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen in Ahaus und Ahaus- Wessum
   sowie die Verpachtung des Blumenpavillons
   Referenznummer der Bekanntmachung: 62-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   98370000 Dienstleistungen des Bestattungswesens
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des
   Totengräbers auf den städtischen Friedhöfen in Ahaus und Ahaus-Wessum
   sowie die Verpachtung des Blumenpavillons auf dem Friedhof Am Rotering.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   98371000 Bestattungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Städtischer Friedhof Ahaus-Mitte
   Zum Rotering 11
   48683 Ahaus
   Städtische Friedhöfe Ahaus-Wessum
   Wesheimstr. und Roggenkamp
   48683 Ahaus-Wessum
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 5 Jahren über die Tätigkeit des
   Totengräbers auf den 2 städtischen Friedhöfen in Ahaus (Am Rotering)
   und Ahaus-Wessum (Wesheimstraße und Roggenkamp) sowie die Verpachtung
   des Blumenpavillons auf dem Friedhof Am Rotering.
   Laufzeit des Vertrages:
   Die Tätigkeit des Totengräbers sowie die Verpachtung des Blumenpavillon
   wird für die Laufzeit von 5 Jahren vergeben, wobei das erste Jahr als
   Probejahr gilt. Bei Vertragsverstößen oder Schlechterfüllung kann nach
   vorheriger Abmahnung (auch nach Ablauf der Probezeit) fristlos
   gekündigt werden.
   Preisgleitklausel:
   Es wird folgende Preisgleitklausel festgesetzt: Ändert sich der
   Monatslohn eines Gartenfacharbeiters des öffentlichen Dienstes
   einschließlich aller Zulagen (Weihnachtsgeld, Arbeitszeitverkürzungen,
   vermögenswirksame Leistungen etc.), so werden die Preise des Auftrags
   auf Antrag des Auftragnehmers
   Entsprechend angeglichen. (Als Lohn gilt TVöD-VKA EG 6 Stufe 3 als
   vereinbart.)
   Verpachtung des Blumenpavillons:
   An die Vergabe der Totengräbertätigkeit ist die Verpachtung des
   Blumenpavillon gebunden. Die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses
   wird in einem separaten Vertrag geregelt. Der Mietpreis beträgt 9,50
   EUR je Quadratmeter Kaltmiete pro Monat bei einer Raumgröße von 76,5
   qm. Der Blumenpavillon ist zu den ortsüblichen Geschäftszeiten geöffnet
   zu halten.
   Weitere Aufgaben:
   Für die Pflege und Wartung der städtischen Geräte und Einrichtungen die
   für das Begräbnis benötigt werden ist der Auftragnehmer verantwortlich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
   Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
    Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
   [10]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [11]www.pq-verein.de
   bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
   Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
   eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines
   Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom
   Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
   Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
   werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen
   Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot,
   Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich
   Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in
   der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei
   Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
   durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
   Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
   pauschal 3 000 000,00 EUR für Sach- und Personenschäden,
    Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
   mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des
   Auftraggebers,
    Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Es handelt sich um eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Grundsatz der
   Kontinuität der Dienstleistungen der Daseinsfürsorge fordert eine
   nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern. Zur Abwendung eines
   vertragslosen Zustands besteht eine hinreichend begründete
   Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verfahren, damit dem Auftragnehmer
   noch genügend Zeit zur Vorbereitung der Leistungserbringung ab dem
   1.10.2020 bleibt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Es handelt sich um eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Grundsatz der
   Kontinuität der Dienstleistungen der Daseinsfürsorge fordert eine
   nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/07/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/07/2020
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Stadt Ahaus
   Rathausplatz 1
   48683 Ahaus
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Steht noch nicht fest
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag
   bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen
   Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9ZTN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   §135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251-4111691
   Fax: +49 251-4112165
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/07/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
   7. http://www.ahaus.de/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9ZTN/documents
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9ZTN
  10. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  11. http://www.pq-verein.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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