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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen - DE-Borgstedt
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Dokument Nr...: 316619-2020 (ID: 2020070709144533767)
Veröffentlicht: 07.07.2020
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DE-Borgstedt: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
2020/S 129/2020 316619
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH
(AWR)
Postanschrift: Borgstedtfelde 15
Ort: Borgstedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24794
Land: Deutschland
E-Mail: [6]M.Bleschke@awr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.awr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Abfallwirtschaftsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen
sowie Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich des Kreises
Rendsburg-Eckernförde
Referenznummer der Bekanntmachung: AWR_2020_02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen,
medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein
und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die
AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und Entsorgung von
gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen
Herkunftsbereichen (Kleinmengen), die von der AWR zu entsorgen sind.
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den
Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Hauptort der Ausführung:
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Annahme der Schadstoffe erfolgt im Kreis Rendsburg-Eckernförde
sowohl über eine mobile als auch semimobile Sammlung auf Recyclinghöfen
im Kreisgebiet. Insgesamt sind ca. 67 Sammlungstermine (mobile
Sammlung) und ca. 110 Containerabholungen (semimobile Sammlung) je
Kalenderjahr einzuplanen. Der Auftragnehmer stellt die gesamte
Logistik, (Schadstoffsammelcontainer, Erfassungsbehältnisse, Fahrzeuge
etc.) die für die vollständige Leistungserbringung erforderlich ist.
Die Einzelheiten der zu entsorgenden Schadstoffe mit den zugehörigen
Mengen ergeben sich aus dem Angebotsformular.
Die Sammlung und Entsorgung von Altmedikamenten, Leuchtstoffröhren und
Trockenbatterien sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Für diese
Abfälle werden von der AWR Erfassungssysteme auf den Recyclinghöfen
vorgehalten. Die Übergabe dieser Abfälle an die jeweiligen
Rücknahmesysteme erfolgt durch die AWR in Eigenregie.
Die Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben (AVV 200128) durch
den Auftragnehmer ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Eine Ausnahme bildet der Recyclinghof am Standort Hanerau-Hademarschen.
Hier ist vom Auftragnehmer im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung die
Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben durchzuführen. Dafür sind
vom Auftragnehmer entsprechende Sammelbehältnisse vorzusehen.
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den
Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Vertrag besteht eine zweimalige Verlängerungsoption. Der
Vertrag kann jeweils um 2 Jahre bis zum 31.12.2026 bis zum 31.12.2028
verlängert werden, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor
dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält Verlängerungsoptionen, vgl. Ziff. II.2.7. Weitere
Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziff. II.2.5: Der Preis ermittelt sich nach dem im Angebotsformular
angebotenen Leistungsentgelt (Gesamtkosten Entsorgung und Logistik
schadstoffhaltige Abfälle).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den
Angebotsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Soweit unter
Ziffer III.1.1. bis III.1.3. lediglich Erklärungen gefordert werden,
behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder
ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Vergabeunterlagen mit Vordrucken und Formularen können auf der in
Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Vordrucke und Formulare ist verbindlich.
Sofern die geforderten Unterlagen im Rahmen einer Präqualifikation des
Bieters in einem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
(AVPQ) hinterlegt sind, wird dies von der Vergabestelle anerkannt. Ein
entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5.). Mit
ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum
Nachweis der Eignung vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124
GWB). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten,
2. Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter. Ein Formblatt ist in den
Vergabeunterlagen enthalten,
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter
als 6 Monate),
4. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes,
in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle wird für den/die Bieter, der/die den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird
ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Bilanz und GuV für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre
in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen
Form,
2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der
Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter),
3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der Eigenerklärung mit
Angaben zum Bieter).
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen
vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
Bieter einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eine Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in
den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung). AWR kann in Einzelfällen
die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber
verlangen,
2. Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bieters für die Tätigkeiten
Sammeln, Befördern, Verwerten, Beseitigen und Lagern für die
folgenden Abfallschlüssel:
AVV 130205;
AVV 150110;
AVV 150202;
AVV 160505;
AVV 160507;
AVV 160508;
AVV 160601;
AVV 100602;
AVV 200113;
AVV 201014;
AVV 200115;
AVV 200117;
AVV 200119;
AVV 200121;
AVV 200127;
AVV 200128;
AVV 200130;
AVV 160113;
AVV 160114;
AVV 160115;
AVV 160209;
AVV 160210;
AVV 160215;
AVV 160504;
AVV 200131.
Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation
nachzuweisen.
3. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 1 Abs. 1 i.
V. mit § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), gültig bis
mindestens 31.12.2024.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein
(VGSH) und die diesbezüglich mit dem Angebot abzugebende
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes
hingewiesen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in
Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des
Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des
Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. Da
erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst
nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als
Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot
beizufügen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Vergabeunterlagen sollen umgehend gestellt werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3. benannte Stelle
über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber
keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern.
Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen
grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich
zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen
stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm
ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den
Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
auf das jeweilige Angebot. Die AWR ihrerseits wird Unterlagen der
Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen;
insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von
ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten
Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert
und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet
sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten
durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig,
hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten
an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des
Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen
Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen
Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
9. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem
entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort
genannten Anforderungen zu beachten.
10. Zu Ziff. I.3. Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben
genannte Kontaktstelle. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls
nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen
Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im
Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle
Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
11. Zu Ziff. III.1. Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der
Nachweise für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und
Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
12. Zu Ziff. IV.2.6. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDNKN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an;
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2020
References
6. mailto:M.Bleschke@awr.de?subject=TED
7. http://www.awr.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN
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