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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen - DE-Borgstedt
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Dokument Nr...: 316619-2020 (ID: 2020070709144533767)
Veröffentlicht: 07.07.2020
*
  DE-Borgstedt: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
   2020/S 129/2020 316619
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH
   (AWR)
   Postanschrift: Borgstedtfelde 15
   Ort: Borgstedt
   NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
   Postleitzahl: 24794
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]M.Bleschke@awr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.awr.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Abfallwirtschaftsgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen
   sowie Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich des Kreises
   Rendsburg-Eckernförde
   Referenznummer der Bekanntmachung: AWR_2020_02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen,
   medizinischen und gefährlichen Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein
   und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die
   AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und Entsorgung von
   gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen
   Herkunftsbereichen (Kleinmengen), die von der AWR zu entsorgen sind.
   Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den
   Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Annahme der Schadstoffe erfolgt im Kreis Rendsburg-Eckernförde
   sowohl über eine mobile als auch semimobile Sammlung auf Recyclinghöfen
   im Kreisgebiet. Insgesamt sind ca. 67 Sammlungstermine (mobile
   Sammlung) und ca. 110 Containerabholungen (semimobile Sammlung) je
   Kalenderjahr einzuplanen. Der Auftragnehmer stellt die gesamte
   Logistik, (Schadstoffsammelcontainer, Erfassungsbehältnisse, Fahrzeuge
   etc.) die für die vollständige Leistungserbringung erforderlich ist.
   Die Einzelheiten der zu entsorgenden Schadstoffe mit den zugehörigen
   Mengen ergeben sich aus dem Angebotsformular.
   Die Sammlung und Entsorgung von Altmedikamenten, Leuchtstoffröhren und
   Trockenbatterien sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Für diese
   Abfälle werden von der AWR Erfassungssysteme auf den Recyclinghöfen
   vorgehalten. Die Übergabe dieser Abfälle an die jeweiligen
   Rücknahmesysteme erfolgt durch die AWR in Eigenregie.
   Die Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben (AVV 200128) durch
   den Auftragnehmer ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
   Eine Ausnahme bildet der Recyclinghof am Standort Hanerau-Hademarschen.
   Hier ist vom Auftragnehmer im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung die
   Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben durchzuführen. Dafür sind
   vom Auftragnehmer entsprechende Sammelbehältnisse vorzusehen.
   Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den
   Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Für den Vertrag besteht eine zweimalige Verlängerungsoption. Der
   Vertrag kann jeweils um 2 Jahre bis zum 31.12.2026 bis zum 31.12.2028
   verlängert werden, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor
   dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag enthält Verlängerungsoptionen, vgl. Ziff. II.2.7. Weitere
   Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziff. II.2.5: Der Preis ermittelt sich nach dem im Angebotsformular
   angebotenen Leistungsentgelt (Gesamtkosten Entsorgung und Logistik
   schadstoffhaltige Abfälle).
   Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den
   Angebotsunterlagen enthalten ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Soweit unter
   Ziffer III.1.1. bis III.1.3. lediglich Erklärungen gefordert werden,
   behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
   entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder
   ergänzende Auskünfte zu verlangen.
   Die Vergabeunterlagen mit Vordrucken und Formularen können auf der in
   Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Vordrucke und Formulare ist verbindlich.
   Sofern die geforderten Unterlagen im Rahmen einer Präqualifikation des
   Bieters in einem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
   (AVPQ) hinterlegt sind, wird dies von der Vergabestelle anerkannt. Ein
   entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
   Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
   die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5.). Mit
   ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum
   Nachweis der Eignung vorzulegen:
   1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124
   GWB). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten,
   2. Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter. Ein Formblatt ist in den
   Vergabeunterlagen enthalten,
   3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter
   als 6 Monate),
   4. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes,
   in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
   Die Vergabestelle wird für den/die Bieter, der/die den Zuschlag
   erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
   Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird
   ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
   Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bietergemeinschaft.
   Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Bilanz und GuV für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre
   in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen
   Form,
   2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der
   Eigenerklärung mit Angaben zum Bieter),
   3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen in der Eigenerklärung mit
   Angaben zum Bieter).
   Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bietergemeinschaft.
   Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen
   vor.
   Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
   Bieter einzuholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eine Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in
   den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung). AWR kann in Einzelfällen
   die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber
   verlangen,
   2. Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß § 56
   Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bieters für die Tätigkeiten
   Sammeln, Befördern, Verwerten, Beseitigen und Lagern für die
   folgenden Abfallschlüssel:
    AVV 130205;
    AVV 150110;
    AVV 150202;
    AVV 160505;
    AVV 160507;
    AVV 160508;
    AVV 160601;
    AVV 100602;
    AVV 200113;
    AVV 201014;
    AVV 200115;
    AVV 200117;
    AVV 200119;
    AVV 200121;
    AVV 200127;
    AVV 200128;
    AVV 200130;
    AVV 160113;
    AVV 160114;
    AVV 160115;
    AVV 160209;
    AVV 160210;
    AVV 160215;
    AVV 160504;
    AVV 200131.
   Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation
   nachzuweisen.
   3. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 1 Abs. 1 i.
   V. mit § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), gültig bis
   mindestens 31.12.2024.
   Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein
   (VGSH) und die diesbezüglich mit dem Angebot abzugebende
   Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes
   hingewiesen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in
   Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des
   Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des
   Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese
   Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
   dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
   wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
   Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. Da
   erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
   Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
   Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
   Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
   gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst
   nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als
   Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot
   beizufügen.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Vergabeunterlagen sollen umgehend gestellt werden.
   3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3. benannte Stelle
   über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber
   keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein
   Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
   4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
   Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern.
   Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
   zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen
   grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
   6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich
   zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen
   stimmt der Bieter dem zu.
   7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm
   ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den
   Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
   auf das jeweilige Angebot. Die AWR ihrerseits wird Unterlagen der
   Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
   8. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen;
   insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von
   ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten
   Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert
   und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet
   sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten
   durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig,
   hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten
   an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des
   Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen
   Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen
   Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
   9. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem
   entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort
   genannten Anforderungen zu beachten.
   10. Zu Ziff. I.3. Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben
   genannte Kontaktstelle. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls
   nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen
   Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im
   Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle
   Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
   11. Zu Ziff. III.1. Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der
   Nachweise für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und
   Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
   12. Zu Ziff. IV.2.6. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
   Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDNKN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an;
    Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/07/2020
References
   6. mailto:M.Bleschke@awr.de?subject=TED
   7. http://www.awr.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGDNKN
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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