(1) Searching for "2020070709145033783" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Internet-Telefondienste - DE-Mainz
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 316652-2020 (ID: 2020070709145033783)
Veröffentlicht: 07.07.2020
*
DE-Mainz: Internet-Telefondienste
2020/S 129/2020 316652
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information
Rheinland-Pfalz (LDI)
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibungen@ldi.rlp.de
Fax: +49 6131605-145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://ldi.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
5FV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
5FV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umstellung der Notrufsysteme 110 und 112 auf IP-Technologie
Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64215000 Internet-Telefondienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung
der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und
Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen
(112) eine Umstellung auf IP.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Hauptort der Ausführung:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz
Heiligkreuzweg 111 55130 Mainz Auf der polizeilichen Seite (110) sind
heute folgende Standorte in Betrieb: Leitstellen in MZ, KO, KL, LU und
TR. Notrufabfragestellen in Adenau, AK, Andernach, Bad Bergzabern, DÜW,
NW, EMS, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Baumholder, Bendorf, Bernkastel-Kues,
Betzdorf, BIR, Hermeskeil, Lahnstein, Landstuhl, Montabaur, SP,
Pirmasens, Remagen, Saarburg, Schweich, Idar-Oberstein, Straßenhaus,
Waldfischbach-Burgalb, Wittlich, Zell, BIT, Boppard, Cochem, Dahn,
Daun, Diez, Edenkoben, FT, GER, Grünstadt, Hachenburg, Haßloch, Kusel,
Landau, Lauterecken, Mayen, Morbach, Neuwied, Prüm, ROK, Schifferstadt,
Simmern, St. Goarshausen, Westerburg, Wörth am Rhein, ZW und Linz. Auf
nichtpolizeilicher Seite (112) befinden sind die Leitstellen an
folgenden Standorten: KH, MZ, KO, KL, LD, LU, Montabaur und TR.
Standorte und weitere Angaben ergeben sich zudem aus den
Vergabeunterlagen (Teil B Leistungsbeschreibung).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung
der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und
Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen
(112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen
und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie
Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils
geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018.
Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen,
polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR
Notruf 2.0) angebunden werden.
Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über
die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden
sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten
geroutet werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollumfängliche Dienstleistung
IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der
IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der
Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen
insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der
Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der
Notrufdienste. Darüber hinaus wird gefordert, dass die
betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über
diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines
integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum
Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) an-geboten werden.
Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus
dem Rahmenvertrag umzusetzen.
Der AN trägt die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung
eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten
Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die
Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim
AG übernehmen.
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben für den Gesamtprozess
der Umschaltung des Notrufes von ISDN auf IP. Sie regelt zudem die
Zusammenarbeit zwischen AN und AG im Verlauf des Projektes und des
späteren Betriebs.
Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden sämtliche Notrufabfragestellen der
Notrufsysteme 110 und 112 im laufenden Betrieb auf den Notruf-IP
umgestellt.
Die dargestellte Umstellung auf IP-Notruf muss spätestens bis zur
Abschaltung des heutigen ISDN-Notrufes, den die Deutsche Telekom
betreibt, umgesetzt sein. Nach den dem Land Rheinland-Pfalz
vorliegenden Informationen ist die Abschaltung für Ende September 2020
vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur
Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne
des § 125 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018,
2019) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig,
ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
bisherigen Tätigkeit zu machen.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit
einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500 000 EUR für
Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall,
höchstens 1 000 000 p. a.. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des
Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen bereitgestellt.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ
den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die
Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten
Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und
festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019
in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig,
ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und
festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018, 2019 in
Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das
Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit
zu machen.
3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen
durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre
erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen.
Anzugeben sind dabei je Projekt/je Referenz Auftraggeber mit
Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit,
Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts.
4. Nachweis der Registrierung nach § 6 TKG (Telekommunikationsgesetz).
5. Nachweis der Anmeldung nach § 3 Abs. 2 NotrufV (Verordnung über
Notrufverbindungen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Tariftreue und Mindestlohn; Der Bieter hat mit Abgabe seines
Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des
rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz LTTG) abzugeben, (vgl. Teil
A_Anlage_05_Tariftreueerklärung). Der Bieter/Bewerber hat zu erklären,
alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG) in seiner jeweils
geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dies mit seiner
Unterschrift zu bestätigen. Der Bieter/Bewerber hat dazu mit Abgabe
seines Angebotes folgendes zu erklären: Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
a) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder
auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der
Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils
geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs.
2 Satz 2 MiLoGerlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2020 9,35 EUR brutto
je Zeitstunde) zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung
durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in
einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag
ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;
b) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren
Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu
zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
c) Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder
Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 LTTG
sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und
Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher
vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt,
einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von
Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem
Nachunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
d) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
2. Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des
Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron
Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende
Rechte bleiben unberührt.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes
Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch
die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur
Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf
Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind,
eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine
Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die
uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in
deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin
enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1)
bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2.
2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht
ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist
ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme
am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von
Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten
amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen
nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht
anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben
werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen
entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die
Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und
Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur
Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch
sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter
die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen
(insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen
Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss
des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit
Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine
Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen
soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung
beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der
für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und
erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von
Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden
Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem
Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der
Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter
Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und
Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende
Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot
einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem
Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum
Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.)
wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere Teil A
Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5FV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon: +49 6131-160
Fax: +49 613116-2234
Internet-Adresse:
[11]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabepruefstelle@add.rlp.de
Telefon: +49 651/9494-511
Internet-Adresse: [13]https://www.add.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information
Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax:
06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2020
References
6. mailto:ausschreibungen@ldi.rlp.de?subject=TED
7. https://ldi.rlp.de/
8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY5FV/documents
9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY5FV
10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
11. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
12. mailto:vergabepruefstelle@add.rlp.de?subject=TED
13. https://www.add.rlp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|