Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020070709145033783" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Internet-Telefondienste - DE-Mainz
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 316652-2020 (ID: 2020070709145033783)
Veröffentlicht: 07.07.2020
*
  DE-Mainz: Internet-Telefondienste
   2020/S 129/2020 316652
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information
   Rheinland-Pfalz (LDI)
   Nationale Identifikationsnummer: DEB
   Postanschrift: Valenciaplatz 6
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
   Postleitzahl: 55118
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibungen@ldi.rlp.de
   Fax: +49 6131605-145
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://ldi.rlp.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
   5FV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
   5FV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umstellung der Notrufsysteme 110 und 112 auf IP-Technologie
   Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64215000 Internet-Telefondienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung
   der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und
   Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen
   (112) eine Umstellung auf IP.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
   Hauptort der Ausführung:
   Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz
   Heiligkreuzweg 111 55130 Mainz Auf der polizeilichen Seite (110) sind
   heute folgende Standorte in Betrieb: Leitstellen in MZ, KO, KL, LU und
   TR. Notrufabfragestellen in Adenau, AK, Andernach, Bad Bergzabern, DÜW,
   NW, EMS, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Baumholder, Bendorf, Bernkastel-Kues,
   Betzdorf, BIR, Hermeskeil, Lahnstein, Landstuhl, Montabaur, SP,
   Pirmasens, Remagen, Saarburg, Schweich, Idar-Oberstein, Straßenhaus,
   Waldfischbach-Burgalb, Wittlich, Zell, BIT, Boppard, Cochem, Dahn,
   Daun, Diez, Edenkoben, FT, GER, Grünstadt, Hachenburg, Haßloch, Kusel,
   Landau, Lauterecken, Mayen, Morbach, Neuwied, Prüm, ROK, Schifferstadt,
   Simmern, St. Goarshausen, Westerburg, Wörth am Rhein, ZW und Linz. Auf
   nichtpolizeilicher Seite (112) befinden sind die Leitstellen an
   folgenden Standorten: KH, MZ, KO, KL, LD, LU, Montabaur und TR.
   Standorte und weitere Angaben ergeben sich zudem aus den
   Vergabeunterlagen (Teil B Leistungsbeschreibung).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung
   der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und
   Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen
   (112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen
   und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie
   Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
   Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils
   geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018.
   Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen,
   polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR
   Notruf 2.0) angebunden werden.
   Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über
   die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden
   sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten
   geroutet werden.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollumfängliche Dienstleistung
   IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der
   IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der
   Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen
   insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der
   Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der
   Notrufdienste. Darüber hinaus wird gefordert, dass die
   betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über
   diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines
   integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum
   Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) an-geboten werden.
   Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus
   dem Rahmenvertrag umzusetzen.
   Der AN trägt die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung
   eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten
   Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die
   Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim
   AG übernehmen.
   Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben für den Gesamtprozess
   der Umschaltung des Notrufes von ISDN auf IP. Sie regelt zudem die
   Zusammenarbeit zwischen AN und AG im Verlauf des Projektes und des
   späteren Betriebs.
   Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden sämtliche Notrufabfragestellen der
   Notrufsysteme 110 und 112 im laufenden Betrieb auf den Notruf-IP
   umgestellt.
   Die dargestellte Umstellung auf IP-Notruf muss spätestens bis zur
   Abschaltung des heutigen ISDN-Notrufes, den die Deutsche Telekom
   betreibt, umgesetzt sein. Nach den dem Land Rheinland-Pfalz
   vorliegenden Informationen ist die Abschaltung für Ende September 2020
   vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
   Kostenkriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur
   Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der
   Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem
   Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen
   Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
   2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
   123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne
   des § 125 GWB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des
   Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in
   Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
   es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
   bisherigen Tätigkeit zu machen.
   2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des
   Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018,
   2019) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene
   Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig,
   ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
   bisherigen Tätigkeit zu machen.
   3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit
   einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500 000 EUR für
   Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall,
   höchstens 1 000 000 p. a.. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des
   Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
   Deckungssummen bereitgestellt.
   Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ
   den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die
   Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten
   Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und
   festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019
   in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig,
   ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der
   bisherigen Tätigkeit zu machen.
   2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und
   festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018, 2019 in
   Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das
   Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
   genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit
   zu machen.
   3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen
   durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre
   erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen.
   Anzugeben sind dabei  je Projekt/je Referenz  Auftraggeber mit
   Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
   Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit,
   Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts.
   4. Nachweis der Registrierung nach § 6 TKG (Telekommunikationsgesetz).
   5. Nachweis der Anmeldung nach § 3 Abs. 2 NotrufV (Verordnung über
   Notrufverbindungen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Tariftreue und Mindestlohn; Der Bieter hat mit Abgabe seines
   Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des
   rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
   und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz  LTTG) abzugeben, (vgl. Teil
   A_Anlage_05_Tariftreueerklärung). Der Bieter/Bewerber hat zu erklären,
   alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
   Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
   Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz  LTTG) in seiner jeweils
   geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dies mit seiner
   Unterschrift zu bestätigen. Der Bieter/Bewerber hat dazu mit Abgabe
   seines Angebotes folgendes zu erklären: Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
   a) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder
   auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der
   Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils
   geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs.
   2 Satz 2 MiLoGerlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2020 9,35 EUR brutto
   je Zeitstunde) zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung
   durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in
   einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag
   ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;
   b) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren
   Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu
   zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
   c) Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder
   Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
   beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 LTTG
   sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und
   Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher
   vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt,
   einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von
   Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem
   Nachunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
   d) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
   Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
   Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
   Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
   2. Weitere Ausführungsbedingungen:
   Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
   a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des
   Auftrags eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron
   Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
   Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus
   wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende
   Rechte bleiben unberührt.
   b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
   Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des
   Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes
   Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch
   die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der
   datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur
   Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf
   Anfrage der Vergabestelle nachweist.
   c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind,
   eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine
   Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
   abzugeben.
   d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die
   uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in
   deutscher Sprache verfügen.
   Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin
   enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
   Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1)
   bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2.
   2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht
   ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist
   ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme
   am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von
   Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten
   amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen
   nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht
   anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben
   werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen
   entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die
   Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und
   Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur
   Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch
   sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter
   die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen
   (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen
   Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss
   des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit
   Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
   Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine
   Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen
   soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung
   beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der
   für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und
   erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als
   Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
   Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von
   Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden
   Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem
   Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der
   Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter
   Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und
   Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende
   Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot
   einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem
   Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
   zur Verfügung stehen werden.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
   zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
   und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   (2) Weitere Angebotsbestandteile
   Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum
   Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.)
   wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere Teil A
   Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5FV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
   Telefon: +49 6131-160
   Fax: +49 613116-2234
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und
   Dienstleistungsdirektion
   Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
   Ort: Trier
   Postleitzahl: 54290
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabepruefstelle@add.rlp.de
   Telefon: +49 651/9494-511
   Internet-Adresse: [13]https://www.add.rlp.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
   Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information
   Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax:
   06131/605-146.
   Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/07/2020
References
   6. mailto:ausschreibungen@ldi.rlp.de?subject=TED
   7. https://ldi.rlp.de/
   8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY5FV/documents
   9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY5FV
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
  11. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
  12. mailto:vergabepruefstelle@add.rlp.de?subject=TED
  13. https://www.add.rlp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau