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Ausschreibung: Kartierung ländlicher Gebiete - DE-Augsburg
Kartierung ländlicher Gebiete
Kartierung städtischer Gebiete
Dokument Nr...: 316561-2020 (ID: 2020070709145633803)
Veröffentlicht: 07.07.2020
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  DE-Augsburg: Kartierung ländlicher Gebiete
   2020/S 129/2020 316561
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
   Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 86179
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Spörl, Luise
   E-Mail: [6]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lfu.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
   les.ashx?subProjectId=D5kqTVAv2Lk%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung (NFK) in
   Bayern, Rahmenvertrag 2020 bis 2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000613
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über die Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung der
   Naturschutzfachkartierungen (Landkreise und Städte) in Bayern; Zeitraum
   2020 bis 2023.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71222100 Kartierung städtischer Gebiete
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvertrag über die Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung der
   Naturschutzfachkartierungen (Landkreise und Städte) in Bayern; Zeitraum
   2020 bis 2023.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/10/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional können in Verbindung mit der anstehenden Betreuung auch
   vorbereitende Arbeiten beauftragt werden (siehe Leistungsbeschreibung,
   Punkt 3.1.).
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den
   Vergabeunterlagen enthalten  als Bestätigung wird die Beantwortung
   einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert);
    Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen
   (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der
   Angebotserstellung).
   Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine
   aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
   Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu
   jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
    Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angaben zu dem
   von ihnen zu bearbeitenden Anteil an der Gesamtbearbeitung (Dokument in
   den Vergabeunterlagen enthalten  als Bestätigung wird die Beantwortung
   einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert);
    Bestätigung, dass jede/r eingesetzte Bearbeiter/in über hinreichende
   Kenntnisse bei PC-ASK, FinView und ArcGIS verfügt (als Bestätigung wird
   die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung
   gefordert);
    Bestätigung, dass die mit dem Auftrag betrauten Bearbeiterinnen und
   Bearbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
   verfügen (als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im
   Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert);
    Bestätigung, dass jede/r für Geländearbeiten eingesetzte
   Bearbeiter/in für Geländearbeiten und den Transport des erforderlichen
   Arbeitsmaterials über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW
   verfügt oder alternativ andere Verkehrsmittel nutzen kann, bei welchen
   der Zeit- und Kostenaufwand nicht höher, als der beim Einsatz eines zur
   Verfügung stehenden PKWs ist (als Bestätigung wird die Beantwortung
   einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform [10]www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können
   nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen
   eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des
   Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden
   nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via
   Vergabeplattform akzeptiert.
   Fragen, die bis zum 30.7.2020  12.00 Uhr gestellt werden, werden von
   der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies
   nicht zugesichert werden kann.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung
   der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. §
   160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen
   Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße
   12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
   [12]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf
   der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
   Vergabestelle zu rügen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei
   der Vergabestelle zu rügen.
   Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
   werden.
   Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
   werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15
   Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird
   die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/07/2020
References
   6. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.lfu.bayern.de/
   8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=D5kqTVAv2Lk%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. http://www.auftraege.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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