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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Amberg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 319296-2020 (ID: 2020070809103636583)
Veröffentlicht: 08.07.2020
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DE-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2020/S 130/2020 319296
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Rathausstr. 4
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@znas.de
Telefon: +49 962139-564/ +49 962139-263
Fax: +49 962137605563
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.znas.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung der Linie 400 Altstadtbus Amberg"
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport) - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 400 Altstadtbus Amberg"
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Buslinienverkehr.
Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot
beizulegen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) - MF05
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Amberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Buslinienverkehr. Die Leistung umfasst die Linie 400 Altstadtbus
Amberg" ab 1.11.2021
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Währende der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine
Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dieses soll
durch Vorlage der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis zu tätigenden
Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise geschehen.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann,
dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter
auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,
wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der
Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere
zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen
zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
Unterlagen für jedes Mitglied und die übrigen Nachweise für mindestens
ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der
Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die
Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen die folgenden Anforderungen
erfüllen:
die Fahrzeuge müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen
den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen;
die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung muss stets funktionsfähig
und gekennzeichnet sein;
der Auftragnehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von
Fahrzeugen mit angemessener Motorleistung entsprechend den
topografischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie den
Fahrplanvorgaben;
das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge darf während der gesamten
Laufzeit 12 Jahre nicht überschreiten;
die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers;
die Fahrzeuge müssen über eine funktionsfähige Klimaanlage und
Heizungsanlage verfügen;
die Fahrzeuge müssen mit einem Fahrkarten-Entwerter ausgestattet
sein, der die Anforderungen an die Stempelhinweise und Aufbau der VGN
Fahrscheine einhält (ab Zeitpunkt VGN Vollintegration);
die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6d oder besser
erfüllen, sofern die Leistung nicht ganz oder teilweise mit reinem
reinen Elektro-Bus erbracht werden muss;
Niederflurfahrzeuge oder Heck-Niederflur oder LowEntry-Fahrzeuge
(gemäß RL 2001/85/EG Nr. 2.1.4) mit mindestens der im Umlauf
erforderlichen Kapazität von Sitz- und Stehplätzen, konkret sind
mindestens 10 Sitz- und mindestens 8 Stehplätze vorzuhalten;
die Fahrzeuge müssen über einen dauernd verfügbaren
Kinderwagen-/Rollstuhlabstellplatz mit geeigneter
Sicherungsmöglichkeit, der in einer Ebene mit dem Gangboden liegt,
verfügen;
für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste sind die Vorgaben des § 30 d
Abs.4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 StVZO sind die genannten Voraussetzungen
einzuhalten;
aufgrund der besonderen Gegegenheiten in der Altstadt Amberg darf die
Fahrzeuglänge über alles 8,0 Meter nicht überschreiten, es sei denn,
der Bieter weist durch Fahrversuche in Abstimmung mit der
Verkehrsbehörde der Stadt Amberg nach, dass die Fahrstrecke auch mit
einem längeren Fahrzeug gefahren werden kann und es dabei weder zu
Behinderungen kommt, noch dass es eines Rangierens oder
Rückwärtsfahrens bedarf. Im Angebot ist der entsprechende Nachweis für
die Fahrzeuglänge bzw. die durchgeführte Abstimmung vorzulegen;
beim Einstieg darf der maximaler Restspalt entsprechend der DIN
18.040-5 cm vertikal und horizontal betragen dies gilt nur an
Haltestellen, die barrierefrei ausgebaut sind und mindestens 19 cm
Bordsteinhöhe aufweisen;
Haltegriffe an den Sitzaußenseiten zum Gang hin;
digitale Matrixanzeige mit vorderem Zielschild (Mindestgröße der
Anzeigefläche 24 x 168 cm) mit Liniennummer (dreistellig) und Fahrziel
(beleuchtet, Buchstabengröße 17 cm oder größer), seitlicher Anzeige
ebenfalls mit Liniennummer und Fahrziel (Schrifthöhe mindestens 6 cm,
Sichtfeldbreite mindestens 100 cm), sowie Liniennummer am Fahrzeugheck
(Schrifthöhe mindestens 15 cm, 3 Ziffern) unabhängig von der
Sitzplatzzahl des Busses;
optische und akustische Anzeige der nächsten Haltestelle im Inneren;
optische Anzeige des Linienverlaufs;
die optische Anzeige muss von jedem Sitz- und Stehplatz einsehbar
sein;
akustische Information an der Haltestelle (z. B. über
fahrzeuggebundene Außenlautsprecher);
Gewährleistung von Mindestinhalten bei Durchsagen vor dem nächsten
Halt: Ankündigungssignal vor der Durchsage, ausreichende Lautstärke,
Name der nächsten Haltestelle sowie ggf. auftretende Störung (z. B.
Baumaßnahmen);
ausreichend bemessene Zahl von Halteanforderungstasten mit visueller
Anzeige Wagen hält oder Bus hält und akustischer Rückmeldefunktion
(Tonsignal), Höhe 85 cm über Fahrzeugboden (max. 130 cm);
die Halteanforderungstasten müssen von jedem Sitzplatz für Menschen
mit Behinderung erreichbar sein;
elektronische Fahrscheindrucker (RBL Drucker mit Chipkartenleser) und
den entsprechenden VDV Schnittstellen (VDV 453 und 454).
=> ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff PBZugV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/10/2020
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Postfach 17 54
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92207
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2020
References
6. mailto:info@znas.de?subject=TED
7. http://www.znas.de/
8. http://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
9. http://www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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