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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Amberg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 319296-2020 (ID: 2020070809103636583)
Veröffentlicht: 08.07.2020
*
  DE-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2020/S 130/2020 319296
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
   Postanschrift: Rathausstr. 4
   Ort: Amberg
   NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 92224
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]info@znas.de
   Telefon: +49 962139-564/ +49 962139-263
   Fax: +49 962137605563
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.znas.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung der Linie 400 Altstadtbus Amberg"
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
   Abfalltransport) - MA12
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung der Linie 400 Altstadtbus Amberg"
   Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
   bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
   Buslinienverkehr.
   Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot
   beizulegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) - MF05
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Amberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
   Buslinienverkehr. Die Leistung umfasst die Linie 400 Altstadtbus
   Amberg" ab 1.11.2021
   Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Währende der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
   Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
   Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen
   Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine
   Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dieses soll
   durch Vorlage der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis zu tätigenden
   Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise geschehen.
   Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann,
   dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter
   auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
   Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,
   wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der
   Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
   derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere
   zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen
   zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch
   leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
   Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
   hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
   Unterlagen für jedes Mitglied und die übrigen Nachweise für mindestens
   ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der
   Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die
   Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Ausschreibungsunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen die folgenden Anforderungen
   erfüllen:
    die Fahrzeuge müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen
   den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen;
    die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung muss stets funktionsfähig
   und gekennzeichnet sein;
    der Auftragnehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von
   Fahrzeugen mit angemessener Motorleistung entsprechend den
   topografischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie den
   Fahrplanvorgaben;
    das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge darf während der gesamten
   Laufzeit 12 Jahre nicht überschreiten;
    die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und
   Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers;
    die Fahrzeuge müssen über eine funktionsfähige Klimaanlage und
   Heizungsanlage verfügen;
    die Fahrzeuge müssen mit einem Fahrkarten-Entwerter ausgestattet
   sein, der die Anforderungen an die Stempelhinweise und Aufbau der VGN
   Fahrscheine einhält (ab Zeitpunkt VGN Vollintegration);
    die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6d oder besser
   erfüllen, sofern die Leistung nicht ganz oder teilweise mit reinem
   reinen Elektro-Bus erbracht werden muss;
    Niederflurfahrzeuge oder Heck-Niederflur oder LowEntry-Fahrzeuge
   (gemäß RL 2001/85/EG Nr. 2.1.4) mit mindestens der im Umlauf
   erforderlichen Kapazität von Sitz- und Stehplätzen, konkret sind
   mindestens 10 Sitz- und mindestens 8 Stehplätze vorzuhalten;
    die Fahrzeuge müssen über einen dauernd verfügbaren
   Kinderwagen-/Rollstuhlabstellplatz mit geeigneter
   Sicherungsmöglichkeit, der in einer Ebene mit dem Gangboden liegt,
   verfügen;
    für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste sind die Vorgaben des § 30 d
   Abs.4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 StVZO sind die genannten Voraussetzungen
   einzuhalten;
    aufgrund der besonderen Gegegenheiten in der Altstadt Amberg darf die
   Fahrzeuglänge über alles 8,0 Meter nicht überschreiten, es sei denn,
   der Bieter weist durch Fahrversuche in Abstimmung mit der
   Verkehrsbehörde der Stadt Amberg nach, dass die Fahrstrecke auch mit
   einem längeren Fahrzeug gefahren werden kann und es dabei weder zu
   Behinderungen kommt, noch dass es eines Rangierens oder
   Rückwärtsfahrens bedarf. Im Angebot ist der entsprechende Nachweis für
   die Fahrzeuglänge bzw. die durchgeführte Abstimmung vorzulegen;
    beim Einstieg darf der maximaler Restspalt entsprechend der DIN
   18.040-5 cm vertikal und horizontal betragen  dies gilt nur an
   Haltestellen, die barrierefrei ausgebaut sind und mindestens 19 cm
   Bordsteinhöhe aufweisen;
    Haltegriffe an den Sitzaußenseiten zum Gang hin;
    digitale Matrixanzeige mit vorderem Zielschild (Mindestgröße der
   Anzeigefläche 24 x 168 cm) mit Liniennummer (dreistellig) und Fahrziel
   (beleuchtet, Buchstabengröße 17 cm oder größer), seitlicher Anzeige
   ebenfalls mit Liniennummer und Fahrziel (Schrifthöhe mindestens 6 cm,
   Sichtfeldbreite mindestens 100 cm), sowie Liniennummer am Fahrzeugheck
   (Schrifthöhe mindestens 15 cm, 3 Ziffern) unabhängig von der
   Sitzplatzzahl des Busses;
    optische und akustische Anzeige der nächsten Haltestelle im Inneren;
    optische Anzeige des Linienverlaufs;
    die optische Anzeige muss von jedem Sitz- und Stehplatz einsehbar
   sein;
    akustische Information an der Haltestelle (z. B. über
   fahrzeuggebundene Außenlautsprecher);
    Gewährleistung von Mindestinhalten bei Durchsagen vor dem nächsten
   Halt: Ankündigungssignal vor der Durchsage, ausreichende Lautstärke,
   Name der nächsten Haltestelle sowie ggf. auftretende Störung (z. B.
   Baumaßnahmen);
    ausreichend bemessene Zahl von Halteanforderungstasten mit visueller
   Anzeige Wagen hält oder Bus hält und akustischer Rückmeldefunktion
   (Tonsignal), Höhe 85 cm über Fahrzeugboden (max. 130 cm);
    die Halteanforderungstasten müssen von jedem Sitzplatz für Menschen
   mit Behinderung erreichbar sein;
    elektronische Fahrscheindrucker (RBL Drucker mit Chipkartenleser) und
   den entsprechenden VDV Schnittstellen (VDV 453 und 454).
   => ausführliche Auflistung: siehe Ausschreibungsunterlagen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff PBZugV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/10/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/10/2020
   Ortszeit: 12:05
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
   Postanschrift: Postfach 17 54
   Ort: Amberg
   Postleitzahl: 92207
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/07/2020
References
   6. mailto:info@znas.de?subject=TED
   7. http://www.znas.de/
   8. http://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
   9. http://www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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