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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 320214-2020 (ID: 2020070809171637479)
Veröffentlicht: 08.07.2020
*
  DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
   2020/S 130/2020 320214
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
   Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Zu Händen von: Herrn Dawid Siegmund
   E-Mail: [6]vergabe@hilgmbh.de
   Telefon: +49 228-4463-2236
   Internet-Adresse(n):
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [7]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [8]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   BG_1139_EU/20  Werksinstandsetzung von Ölpumpenbaugruppe,
   Verbrennungsmotor des Systems Leopard 1 Familie und Ustg FZ
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk
   des Auftragnehmers
   NUTS-Code DE DEUTSCHLAND
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt:
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Ölpumpenbaugruppe,
   Verbrennungsmotor des Systems Leopard 1 Familie und Ustg FZ. Die Bieter
   müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben
   zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten
   abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden
   Mehrbedarf enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit
   erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos
   enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern und dem
   Fachlos als Ganzem abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag
   bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste
   Gesamtmenge (Summe der Stückzahlen der einzelnen Versorgungsnummern).
   Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch
   diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit
   Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2022. Wenn der bestehende Vertrag
   zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund
   endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht
   beendet werden. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine
   optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2023 vor.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf,
   Sicherheitszuschlag: Leopard 1 FAM U. USTG FZ, 2815-12-142-8845,
   Oelpumpenbaugruppe, 136, 68:
    Schätzbedarf: 136;
    Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 204.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Mengenlos 1
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 137 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und
   der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
   Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu
   gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
   Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
   der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
   Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
   vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren
   Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende
   Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in
   diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann,
   insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies
   bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
   auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten
   Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der
   Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem
   Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den
   Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird
   dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle
   anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
   wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten
   haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los
   nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der
   noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante
   Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20 % dem über dem
   des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los
   erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich
   nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung)
   und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht
   berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
   festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
   nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
   hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung
   der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese
   unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene
   Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die
   bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches
   Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der
   Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
   Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
   hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
   Lose nach. Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier
   ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie
   ein in anderen Mengenlosen bezuschlagte Bieter zurückgreifen sowie
   Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter bei den weiteren
   Mengenlosen als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen
   würde, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Weiter dürfen
   Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des
   Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mengenlos 2
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 67 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und
   der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
   Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu
   gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
   Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
   der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
   Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
   vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren
   Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende
   Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in
   diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann,
   insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies
   bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag
   auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten
   Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der
   Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem
   Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den
   Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird
   dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle
   anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
   wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten
   haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los
   nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der
   noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante
   Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20 % dem über dem
   des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los
   erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich
   nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung)
   und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht
   berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
   festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
   nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
   hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung
   der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese
   unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene
   Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die
   bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches
   Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der
   Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
   Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
   hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
   Lose nach. Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier
   ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie
   ein in anderen Mengenlosen bezuschlagte Bieter zurückgreifen sowie
   Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter bei den weiteren
   Mengenlosen als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen
   würde, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Weiter dürfen
   Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des
   Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   1. Wir erklären uns bereit, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
   von 10 % des Auftragswertes vorzulegen, wenn der Bonitätsindex der
   Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die
   Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein
   gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von guter
   Bonität zu mittlerer Bonität aufweist.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem
   öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran
   beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen
   Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
   durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter
   ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV
   entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der
   Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei
   Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
   Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur
   Auftragsdurchführung:
   1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den
   Dienstgebrauch entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation
   der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
   Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden,
   2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der
   Firma im Bundeswehrsystem) besteht,
   3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik
   (ZEBEL-Lager) besteht,
   4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur
   Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift
   beherrscht.
   Vorzulegende Nachweise:
   Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft
   beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
   Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag
   bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
   Dritterklärung.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
   Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen,
   2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den
   Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den
   gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und
   die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die
   Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die
   Einhaltung dieser Pflichten nach,
   3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur
   Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder
   mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des
   gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller
   sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der
   Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen
   seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder
   Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch
   diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden,
   4. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die
   aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des
   MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten
   Nachunternehmer entstehen,
   5. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und
   Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland
   verfügt,
   6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
   vergleichbaren Nachweises.
   Vorzulegende Nachweise:
   Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges
   oder eines vergleichbaren Nachweises.; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
   Dritterklärung.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass
   keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.
   2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den
   Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den
   gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und
   die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die
   Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die
   Einhaltung dieser Pflichten nach.
   3. ---
   4. ---
   5. ---
   6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines
   vergleichbaren Nachweises.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie Ihres aktuellen Versicherungsschutzes
   (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine
   Umwelthaftpflichtversicherung) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall
   für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
   Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr.
   2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten
   Versicherungsschutz im Falle einer Zuchlagserteilung bei Notwendigkeit
   eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR
   pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation
   der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht
   unterschreitet.
   Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer IKH größer
   10 00 EUR und einem Auftragswert je Baugruppe/Jahr (Jahresbedarf * IKH)
   höher 200 000 EUR (näheres unter Besondere Bewerbungsbedingungen),
   gegeben.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
   Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur
   Eignungsprüfung vorgelegt werden:
   Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
   werden:
   1 A) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
   wird (ggf.
   Versorgungsnummern benennen),
   1 B) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
   für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
   GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein.
   Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
   2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
   bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
   Vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
   ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
   fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
   Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
   Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
   diese Dokumente einsehen darf.
   3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
   benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
   Verfügung stehen.
   4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
   Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
   sind, vorhanden sind.
   Dies können u. a. sein:
    Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben;
    Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie;
    VG-Normen;
    ggf. weitere.
   5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
   Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
   Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
   verbaut werden.
   6. dass die geforderten Anforderungen der
   NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
   uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
   7. Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder
   gleichwertig)
   Vorzulegende Nachweise:
   DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung
   nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig; mit dem Teilnahmeantrag;
   mittels Dritterklärung Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis
   dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine
   Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für
   die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
    eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
   Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
   Dritterklärung.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
   Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur
   Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur
   Eignungsprüfung vorgelegt werden:
   Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben
   werden:
   1 A) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt
   wird (ggf. Versorgungsnummern benennen).
   1 B) dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
   eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis
   für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
    eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
    eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
    ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber/dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
   GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation.
   In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der
   Baugruppe ersichtlich sein.
   Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
   2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
   bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
   vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
   ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
   fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
   Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
   Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber
   diese Dokumente einsehen darf.
   3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4
   benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur
   Verfügung stehen.
   4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur
   Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben
   sind, vorhanden sind.
   Dies können u. a. sein:
    Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben;
    Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie;
    VG-Normen;
    ggf. weitere.
   5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
   Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
   Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
   verbaut werden.
   6. dass die geforderten Anforderungen der
   NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
   uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
   7. Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder
   gleichwertig).
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   BG_1139_EU/20
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   11.8.2020 - 17:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   12.8.2020
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unter [9]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
   Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach
   einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
   Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den
   Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten
   Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf
   hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote
   den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
   Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:
   [10]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen:
   [11]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Vorzulegende Nachweise:
    Anlage 2a Teilnahmeantrag allgemeine Kriterien; mit dem
   Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung;
    Anlage 2b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien; mit dem
   Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung;
    Anlage 2c Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien für UAN
   Verpflichtungserklärung; mit dem Teilnahmeantrag; mittels
   Eigenerklärung.
   Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYD0B
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   3.7.2020
References
   6. mailto:vergabe@hilgmbh.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   8. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   9. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
  10. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
  11. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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