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Ausschreibung: Teilchenbeschleuniger - DE-Darmstadt
Teilchenbeschleuniger
Dokument Nr...: 320777-2020 (ID: 2020070909050538087)
Veröffentlicht: 09.07.2020
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DE-Darmstadt: Teilchenbeschleuniger
2020/S 131/2020 320777
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]proekf01@gsi.de
Telefon: +49 6159712574
Fax: +49 6159713983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SIS100 Cold Terminals
Referenznummer der Bekanntmachung: 01//50066043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31643000 Teilchenbeschleuniger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
500 St. Cold Terminals.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer (AN) soll 500 St. Stromadapter (Cold Terminals) aus
supraleitendem Material für den Betrieb im SIS100-Teilchenbeschleuniger
bauen, welcher Bestandteil des internationalen FAIR-Projektes ist. Die
Stromadapter sind Bestandteile von Stromzuführungen für
SIS100-Korrekturmagnete. Sie sind für einen Betriebsstrom von 250 A
ausgelegt und sollen bei einer Betriebstemperatur von ca. 4.5 K
betrieben werden.
Der Adapter verbindet die Stromzuführung aus Hochtemperatursupraleiter
mit der Magnetspule, die aus einem NiTi-Draht gefertigt ist. Er besteht
aus 2 Teilen, die mit einer dünnen Schicht Glasfaser-Komposit
miteinander verklebt sind. Diese Schicht stellt eine thermische
Ankopplung des stromführenden Teils an die Kühlleitung dar und isoliert
es elektrisch gegen die Masse. Der stromführende Teil besteht aus einem
Kupferträger mit angelötetem Supraleiter. Die Fertigung erfolgt nach
Zeichnungen, die vom Auftragsgeber (AG) zur Verfügung gestellt werden.
Die Werksabnahme (Factory Acceptance Test) erfolgt für jeden Adapter
einzeln und beinhaltet Hochspannungsprüfungen sowie einen Test im
Flüssigstickstoff unter dem Betriebsstrom von bis zu 300 A DC. Diese
Tests sind vom AN nach der Spezifikation des AG durchzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 07:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Rechtsbehelfsbelehrung aus Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von
Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228
9499-163, E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet:
[11]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR66
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:proekf01@gsi.de?subject=TED
7. http://www.gsi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR66
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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