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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bruchsal
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 321374-2020 (ID: 2020070909093538661)
Veröffentlicht: 09.07.2020
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DE-Bruchsal: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2020/S 131/2020 321374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sekretariat
E-Mail: [6]ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
Telefon: +49 725198206408
Fax: +49 725198205110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.awb-landkreis-karlsruhe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1730efe9382-
7180fc4f705e59da
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Sortierresten im Landkreis Karlsuhe
Referenznummer der Bekanntmachung: AWLK-2020-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Resten aus der Wertstoffsortierung im Landkreis
Karlsruhe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Behandlung von Resten aus der
Wertstoffsortierung (Sortierresten) des Landkreises Karlsruhe.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022,
wenn er nicht bis zum 30. Juni 2021 durch den Auftraggeber gekündigt
wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
nachzuweisen,dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der
Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
Sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2. und
III.1.3. entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
einzureichen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB;
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG);
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft;
die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände
(falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie
den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen;
die Gewerbeanmeldung.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die
Beibringung eines
Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
(Komplementär)).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der
ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für
die Jahre 2017, 2018, 2019;
Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen
insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahren ist;
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für
Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils
pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
abzuschließen;
Nachweis einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-
und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
abzuschließen;
Nachweis einer abgeschlossenen Umweltschadensversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für versicherte Kosten bzw.
Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen;
Im Falle eines Bahntransports: Nachweis einer abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb
einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden bei einem
im Inland zum Betrieb einer solchen Haftpflichtversicherung befugten
Versicherer mit einer Deckungssumme von mindestens insgesamt 20
Millionen EUR je Schadensereignis, welche für jede Versicherungsperiode
mindestens zweimal zur Verfügung steht, bzw. Eigenerklärung, eine
solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen einzureichen:
der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018, 2019, falls
Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport
und die Behandlung von Restabfällen aus den letzten 36 Monaten vor
Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit Benennung
Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum,
-inhalt, -umfang, Abfallherkunft und Auftragswert netto pro Jahr.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36
Monaten enthalten sein.
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu
erbringen.
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich
der Umschlags-, Transport- und Verwertungsleistungen für die
Tätigkeiten Behandeln", Verwerten oder Beseitigen der
leistungsgegenständlichen Abfallart.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
das/die Zertifikat(e) einzureichen.
Sofern Bahntransporte geplant sind:
Eigenerklärung, dass für die Bahntransporte vorgesehene(n)
Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen vorliegt/vorliegen;
Eigenerklärung, die eingesetzten Fahrzeuge und Güterwagen eine
Inbetriebnahmegenehmigung gemäß EIGV besitzen und nach § 32 EBO
abgenommen sind und für die Instandhaltung der eingesetzten Fahrzeuge
und Güterwagen eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach § 7g AEG
des Eisenbahn-Bundesamtes und eine ECM-Zertifizierung nach Verordnung
(EU) 445/2011 vorliegen und dass ein Instandhaltungssystem eingerichtet
ist, das mindestens die Anforderungen nach Artikel 4 der Verordnung
(EU) Nr. 445/2011 erfüllt;
Eigenerklärung, dass das vorgesehene Eisenbahnunternehmen einen
geprüften und zugelassenen Eisenbahnbetriebsleiter stellt, die
vorgesehenen Triebfahrzeugführer einen gültigen
Triebfahrzeugführerschein gemäß § 2 der
Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) des Eisenbahn-Bundesamtes
besitzen und nur sach- und fachkundiges Personal für den Betrieb
eingesetzt wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
das/die Zertifikat(e) und Nachweise einzureichen.
Eigenerklärung, dass für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen
eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Transportgenehmigung für
die auftragsgegenständlichen Abfallfraktionen vorliegt/vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
die Genehmigung(en) einzureichen.
Eigenerklärung, dass für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen
eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
Güterkraftverkehrsgenehmigung für die auftragsgegenständlichen
Abfallfraktionen vorliegt/vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
die Genehmigung(en) einzureichen.
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der
Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser
vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der
vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2017 bis 2019 einzureichen.
Nachweis über einen Ausfallverbund in Höhe von mindestens 1/12 der
Jahresmenge.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während
des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist;
dass die Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierung
Entsorgungsfachbetrieb (s. o.) erfüllt sind;
dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall
der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung
steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann,
beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und
die Behandlung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 7.000 Mg
pro Jahr. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in
Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen
Übernahme, Transport und Behandlung können sich aus einer oder mehreren
Referenzen zusammensetzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabestelle weist auf die Verordnung des Ministeriums für Umwelt
und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg,
Teilplan Siedlungsabfälle (Autarkie-VO) vom 22. August 2015 (GBl. Nr.
17, S. 799) in Kraft getreten am 19. September 2015 hin, deren § 1 und
deren Anlage zu § 1 eine rechtsverbindliche Vorgabe für dieses
Vergabeverfahren darstellt. Die zu entsorgenden vergabegegenständlichen
Reste aus Wertstoffsortieranlagen (Sortierreste) sind keine
Siedlungsabfälle i. S. v. § 1 Ziffer 1 der Autarkie-VO. Das sog.
Autarkieprinzip betrifft die vergabegegenständlichen Abfälle somit
nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen
des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf
Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Die unter
Ziffer III.1.3. aufgeführten Zertifikate müssen während der
Auftragsdurchführung vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat
spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in
schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag
einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine
Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte
Bürgschaft übernommen wird.
Für die Entsorgung Resten aus der Wertstoffsortierung besteht eine
Preisobergrenze von 145 EUR/Mg.
Die Preisobergrenzen verstehen sich netto (ohne Mehrwertsteuer) frei
Gebietskörperschaft für alle vergabegegenständlichen Leistungen
(Entsorgung und Transport) unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste
bezogen auf das erste Vertragsjahr. Angebote, deren Preise oberhalb der
festgelegten Preisobergrenze liegen, werden von der Angebotswertung
ausgeschlossen und nicht gewertet.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2. ganz oder
teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
(Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle
gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere
Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie
vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle
zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDN1K
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2020
References
6. mailto:ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de?subject=TED
7. http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1730efe9382-7180fc4f705e59da
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