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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bruchsal
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 321374-2020 (ID: 2020070909093538661)
Veröffentlicht: 09.07.2020
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  DE-Bruchsal: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2020/S 131/2020 321374
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
   Karlsruhe
   Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
   Ort: Bruchsal
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Postleitzahl: 76646
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sekretariat
   E-Mail: [6]ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
   Telefon: +49 725198206408
   Fax: +49 725198205110
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.awb-landkreis-karlsruhe.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1730efe9382-
   7180fc4f705e59da
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entsorgung von Sortierresten im Landkreis Karlsuhe
   Referenznummer der Bekanntmachung: AWLK-2020-0008
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entsorgung von Resten aus der Wertstoffsortierung im Landkreis
   Karlsruhe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme, Transport und Behandlung von Resten aus der
   Wertstoffsortierung (Sortierresten) des Landkreises Karlsruhe.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022,
   wenn er nicht bis zum 30. Juni 2021 durch den Auftraggeber gekündigt
   wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
   der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
   nachzuweisen,dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die
   Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich
   derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der
   Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
   Sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2. und
   III.1.3. entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
   einzureichen:
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   123 GWB;
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB;
    Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG);
    Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
   Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
   Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft;
    die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände
   (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie
   den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen;
    die Gewerbeanmeldung.
   Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
   entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die
   Beibringung eines
   Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
   (Komplementär)).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot einzureichen:
    Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der
   ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für
   die Jahre 2017, 2018, 2019;
    Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen
   insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses
   Vergabeverfahren ist;
    Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für
   Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils
   pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
   abzuschließen;
    Nachweis einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-
   und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je
   Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
   abzuschließen;
    Nachweis einer abgeschlossenen Umweltschadensversicherung mit einer
   Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für versicherte Kosten bzw.
   Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen;
    Im Falle eines Bahntransports: Nachweis einer abgeschlossenen
   Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb
   einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden bei einem
   im Inland zum Betrieb einer solchen Haftpflichtversicherung befugten
   Versicherer mit einer Deckungssumme von mindestens insgesamt 20
   Millionen EUR je Schadensereignis, welche für jede Versicherungsperiode
   mindestens zweimal zur Verfügung steht, bzw. Eigenerklärung, eine
   solche im Auftragsfalle abzuschließen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   folgende Unterlagen einzureichen:
    der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie
   Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018, 2019, falls
   Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
   Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport
   und die Behandlung von Restabfällen aus den letzten 36 Monaten vor
   Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit Benennung
   Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum,
   -inhalt, -umfang, Abfallherkunft und Auftragswert netto pro Jahr.
   Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36
   Monaten enthalten sein.
   Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu
   erbringen.
    Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
   nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich
   der Umschlags-, Transport- und Verwertungsleistungen für die
   Tätigkeiten Behandeln", Verwerten oder Beseitigen der
   leistungsgegenständlichen Abfallart.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   das/die Zertifikat(e) einzureichen.
    Sofern Bahntransporte geplant sind:
    Eigenerklärung, dass für die Bahntransporte vorgesehene(n)
   Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
   Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen vorliegt/vorliegen;
    Eigenerklärung, die eingesetzten Fahrzeuge und Güterwagen eine
   Inbetriebnahmegenehmigung gemäß EIGV besitzen und nach § 32 EBO
   abgenommen sind und für die Instandhaltung der eingesetzten Fahrzeuge
   und Güterwagen eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach § 7g AEG
   des Eisenbahn-Bundesamtes und eine ECM-Zertifizierung nach Verordnung
   (EU) 445/2011 vorliegen und dass ein Instandhaltungssystem eingerichtet
   ist, das mindestens die Anforderungen nach Artikel 4 der Verordnung
   (EU) Nr. 445/2011 erfüllt;
    Eigenerklärung, dass das vorgesehene Eisenbahnunternehmen einen
   geprüften und zugelassenen Eisenbahnbetriebsleiter stellt, die
   vorgesehenen Triebfahrzeugführer einen gültigen
   Triebfahrzeugführerschein gemäß § 2 der
   Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) des Eisenbahn-Bundesamtes
   besitzen und nur sach- und fachkundiges Personal für den Betrieb
   eingesetzt wird.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   das/die Zertifikat(e) und Nachweise einzureichen.
    Eigenerklärung, dass für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen
   eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Transportgenehmigung für
   die auftragsgegenständlichen Abfallfraktionen vorliegt/vorliegen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   die Genehmigung(en) einzureichen.
    Eigenerklärung, dass für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen
   eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige
   Güterkraftverkehrsgenehmigung für die auftragsgegenständlichen
   Abfallfraktionen vorliegt/vorliegen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   die Genehmigung(en) einzureichen.
    Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der
   Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser
   vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der
   vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2017 bis 2019 einzureichen.
    Nachweis über einen Ausfallverbund in Höhe von mindestens 1/12 der
   Jahresmenge.
   Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
   eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
    dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während
   des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist;
    dass die Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierung
   Entsorgungsfachbetrieb (s. o.) erfüllt sind;
    dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall
   der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung
   steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann,
   beizubringen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und
   die Behandlung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 7.000 Mg
   pro Jahr. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in
   Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen
   Übernahme, Transport und Behandlung können sich aus einer oder mehreren
   Referenzen zusammensetzen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Vergabestelle weist auf die Verordnung des Ministeriums für Umwelt
   und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg,
   Teilplan Siedlungsabfälle (Autarkie-VO) vom 22. August 2015 (GBl. Nr.
   17, S. 799) in Kraft getreten am 19. September 2015 hin, deren § 1 und
   deren Anlage zu § 1 eine rechtsverbindliche Vorgabe für dieses
   Vergabeverfahren darstellt. Die zu entsorgenden vergabegegenständlichen
   Reste aus Wertstoffsortieranlagen (Sortierreste) sind keine
   Siedlungsabfälle i. S. v. § 1 Ziffer 1 der Autarkie-VO. Das sog.
   Autarkieprinzip betrifft die vergabegegenständlichen Abfälle somit
   nicht.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen
   des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf
   Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
   Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Die unter
   Ziffer III.1.3. aufgeführten Zertifikate müssen während der
   Auftragsdurchführung vorliegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für Bietergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bietergemeinschaft,
   2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
   3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
   liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat
   spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in
   schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag
   einzureichen.
   Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine
   Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen
   Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte
   Bürgschaft übernommen wird.
   Für die Entsorgung Resten aus der Wertstoffsortierung besteht eine
   Preisobergrenze von 145 EUR/Mg.
   Die Preisobergrenzen verstehen sich netto (ohne Mehrwertsteuer) frei
   Gebietskörperschaft für alle vergabegegenständlichen Leistungen
   (Entsorgung und Transport) unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste
   bezogen auf das erste Vertragsjahr. Angebote, deren Preise oberhalb der
   festgelegten Preisobergrenze liegen, werden von der Angebotswertung
   ausgeschlossen und nicht gewertet.
   Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2. ganz oder
   teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
   (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle
   gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
   Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
   Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
   regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie
   vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle
   zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
   wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDN1K
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/07/2020
References
   6. mailto:ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de?subject=TED
   7. http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1730efe9382-7180fc4f705e59da
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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