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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Paderborn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 321378-2020 (ID: 2020070909093738666)
Veröffentlicht: 09.07.2020
*
DE-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2020/S 131/2020 321378
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibungen@nph.de
Telefon: +49 525112330
Fax: +49 5251123399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.nph.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ac0fce-7
3a8-4189-8c70-7f44e510f367
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ac0fce-7
3a8-4189-8c70-7f44e510f367
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel 2 B.L.-Höv
Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20219
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen im Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof im Kreis
Paderborn. Die Betriebsaufnahme hat am 26.7.2021 zu erfolgen. Der
Betrieb endet zum 31.7.2028.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 2 Bad
Lippspringe/Hövelhof umfasst die folgenden Verkehrslinien:
R20 Regionalbus Paderborn Hövelhof;
R50 Regionalbus Paderborn Bad Lippspringe Schlangen;
R51 Regionalbus Paderborn Bad Lippspringe Schlangen Horn;
R52 UNI-Bus Schlangen Bad Lipspringe UNI Paderborn;
H1 Ortsbus Hövelhof: Riege Espen Hövelhof;
H2 Ortsbus Hövelhof: Hövelhof Bentlake Sennelager;
H3 Ortsbus Hövelhof: Stukenbrock Senne Hövelhof Staumühle;
H4 Ortsbus Hövelhof: Riege Hövelhof Bentlake Sennelager;
H5 Ortsbus Hövelhof: Espeln Hövelhof Sennelager;
420 Schulverkehr Schloß Neuhaus;
421 Grundschulverkehr Furlbachschule;
422 Grundschulverkehr Kirchschule;
423 Grundschulverkehr Mühlenschule;
424 Schulverkehr Schulzentrum Hövelhof;
425 Schulverkehr Schulzentrum Hövelhof;
450 Schulverkehr Paderborn/Bad Lippspringe/Horn-Bad Meinberg;
451 Grundschulverkehr Oesterholz/Schlangen;
452 Schulverkehr Gesamtschule Bad Lippspringe NachtExpress Paderborn;
NE11 Nachtexpress Paderborn Schlangen;
NE12 Nachtexpress Paderborn Schwaney;
NE13 Nachtexpress Paderborn Kleinenberg/Holtheim;
NE14 Nachtexpress Paderborn Bad Wünnenberg;
NE15 Nachtexpress Paderborn Husen/Wewelsburg;
NE16 Nachtexpress Paderborn Büren;
NE17 Nachtexpress Paderborn Upsprunge;
NE18 NachtExpress Paderborn Verlar;
NE19 Nachtexpress Paderborn Westenholz;
NE20 Nachtexpress Paderborn Schöning;
NE21 Nachtexpress Paderborn Hövelhof;
NE22 Nachtexpress Paderborn Bad Driburg;
NE23 Nachtexpress Paderborn Warburg Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/07/2021
Ende: 31/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs-
oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls
keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose
Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür
ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 2 Abs. 7 TVgG NRW
werden nachfolgend die für die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
speziellen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge
benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)):
1. Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
(DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di] zusammen
mit Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion),
2. Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband
Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) zusammen mit Lohntarifvertrag für
die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di) zusammen mit. Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und
technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband
Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) zusammen mit.
Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die
Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die
gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für
die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein Westfalen vom 15.12.2015 vom
4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V.
(NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist,
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3 der Bieter bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren
vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben,
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist,
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)),
III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm
hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten
von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie
der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1)
(Buchstabe A)) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die
entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3)
auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue-
und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieses Vertrags.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2019/S 128-315008
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2020
References
6. mailto:ausschreibungen@nph.de?subject=TED
7. https://www.nph.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ac0fce-73a8-4189-8c70-7f44e510f367
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ac0fce-73a8-4189-8c70-7f44e510f367
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:315008-2019:TEXT:DE:HTML
12. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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