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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - DE-Bayern
Tinte
Tonerpatronen
Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
Dokument Nr...: 883598-2020 (ID: 2020070914174839748)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
VERGABEUNTERLAGEN
2020BRE000003
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6, 80333 München, Deutschland
02.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
....... 3
2.2. Form des Angebots
................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform.......................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften..................................................................................................... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Los 1 Plotter
................................................................................................................................
..................... 12
Rahmenvereinbarung Los 1
Plotter.......................................................................................................... 12
Empfangsdienststellen Los 1 Plotter
........................................................................................................ 20
Tabelle1........................................................................................................................
.................... 20
Los 2 Arbeitsplatz- und
Lexmarkdrucker.......................................................................................................... 21
Rahmenvereinbarung Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker .............................................................. 21
Empfangsdienststellen Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker............................................................. 29
Tabelle1........................................................................................................................
.................... 29
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 30
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 30
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 30
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 31
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 31
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 32
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 34
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 34
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 34
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 34
i
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 35
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 36
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 41
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 43
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
02.07.2020
Verfahren: 2020BRE000003 - Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020BRE000003
Auftragsbezeichnung Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung
VERFAHREN
Auftraggeber Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Liefer-/Ausführungsort - Bayern
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Reine Preiswertung
Klassifizierungen Code Bezeichnung
22600000-6 Tinte
30125100-2 Tonerpatronen
30125110-5 Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 21 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 02.07.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 24.07.2020 12:00
Angebotsfrist 04.08.2020 12:00:00
Bindefrist 10.09.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.01.2021
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Ende 31.12.2022
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 24.07.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) vertreten durch
die Zentrale Vergabestelle des Bay. Landesamtes für Steuern beabsichtigt im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von
unterschiedlichen Tonern und Tinten für einzelne Dienststellen zu vergeben.
04.08.2020 12:00:00
10.09.2020
24.07.2020 12:00
2020BRE000003
H1620.2.1-1103
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro netto anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in
Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
7
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
2020BRE000003
H1620.2.1-1103
04.08.2020 12:00:00
10.09.2020
01.01.2021
31.12.2022
ausschreibung@lfst.bayern.de
02.07.2020
Bettina Reyhofer
11
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung
Rahmenvereinbarung
Zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung,
Alexandrastr. 4, 80538 München
-im Folgenden auch Auftraggeber
genanntund
dem Bieter, der in dem Vergabeverfahren mit der Projektnummer
2020BRE000003 Los 1 Plotter den Zuschlag erhalten hat,
-im Folgenden auf Auftragnehmer
genannt-
-Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam im Folgenden die Parteien
genanntwird
folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
12
Inhaltsverzeichnis
 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
 2 Abwicklung der Einzelaufträge
 3 Einsatz von Nachunternehmen
 4 Innovationsklausel und Probeexemplar
 5 Vergütung Preisgleitklausel
 6 Ansprechpartner
 7 Kommunikation
 8 Vertragsdauer und Leistungszeit
 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
 10 Mindesthaltbarkeit
 11 Mängelansprüche
 12 Sonstiges
13
Präambel
Der Auftraggeber hat im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens einen Auftrag
für die Lieferung von Plotter-Zubehör für das LDBV durchgeführt, in dem der
Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage der Rahmenvereinbarung sind daher
auch die von dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren übergebene Eigenerklärung
und Nachweise sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für
den Auftraggeber gehört das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte,
zuverlässige und fachgerechte Erbringung der Leistung zur wesentlichen Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:
 1 Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile
1.1 Die Parteien schließen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von
Plotter-Zubehör für das LDBV durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten
der Leistungspflicht des Auftragsnehmers ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
1.2 Eine Abnahmeverpflichtung für die geschätzte Bedarfsmenge angegebenen
Stückzahlen (siehe Preisliste in der eVergabe unter dem Arbeitsschritt
Anlagen) im Lieferzeitraum besteht nicht. Der voraussichtliche Bedarf kann
während der Vertragslaufzeit abweichen. Sie wird auch nicht in einer
Summe abgerufen, sondern im Bedarfsfall abgerufen.
1.3 Dieser Rahmenvereinbarung steht nicht entgegen, darüber hinaus
gehende Beschaffung von andersartigen bzw. nicht der
Leistungsbeschreibung entsprechendem Zubehör für Plotter
durchzuführen.
1.4 Vertragsbestandteile sind die Vergabeunterlagen und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers werden zu keinem
Zeitpunkt Inhalt des Vertrages, auch nicht durch spätere Einbeziehung, z.B.
bei Abdruck auf Anschreiben oder Rechnung.
 2 Abwicklung der Einzelaufträge
2.1. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt
der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Abruf erfolgt in
Einzelabrufen.
2.2. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die genannten Empfangsdienststellen.
2.3. Die Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung mit anzugeben und darf in der
Regel nur 1 Woche betragen. Längere Lieferzeiten müssen mit dem
Auftraggeber telefonisch abgeklärt werden.
14
 3 Einsatz von Nachunternehmen
3.1. Eine Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen ist grundsätzlich nur
auf solche Auftragnehmer möglich, die im Rahmen der Ausschreibung
benannt wurden und von denen vor Auftragserteilung geeignete
Verpflichtungserklärung beim Auftraggeber eingegangen sind.
3.2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer für die
vorgesehenen sowie für bereits eingesetzte Unterauftragnehmer geeignete
Nachweise für deren Eignung beizubringen. Bringt der Auftragnehmer diesen
Nachweis nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber begründete
Zweifel an der Eignung des Unterauftragnehmers, so wird der Auftragnehmer
den Unterauftragnehmer unverzüglich aus der Leistungsbeschreibung
herausnehmen.
3.3. Anforderungen dieses Vertrages, die die Zuverlässigkeit und Fachkunde von
Arbeitskräften betreffen, gelten in gleicher Weise für die Arbeitskräfte, die
bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Unterauftragnehmer angestellt
sind, und zwar auch dann, wenn und soweit diese im Vertrag nicht
ausdrücklich gefordert ist.
3.4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm eingesetzte
Unterauftragnehmer die Regelungen dieses Vertrages, soweit diese die
Leistung des Unterauftragsnehmers betreffen, vollständig einhalten. Für
einen Unterauftragnehmer haftet der Auftragnehmer in gleicher Weise wie
für seine eigene Leistung und die Leistung der Arbeitskräfte.
3.5. Eine nachträgliche Beteiligung oder der Wegfall eines
Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
 4 Innovationsklausel
4.1. Der Auftraggeber kann jederzeit Anpassung der Produkte vornehmen. Dies
gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Produkte auf dem Markt
verfügbar sind bzw. die Fachseite aufgrund von Änderungen in der
Produktion sich die Anforderungen an die Produkte mit dem bisherigen
Standard nicht mehr erfüllen lassen.
4.2. Die Innovationsklausel gilt auch in Fällen, in denen angebotene Produkte
aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht
mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der
Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der
Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht
festzulegen, welche der angebotenen Ersatzprodukte geliefert werden. Die
angebotenen Ersatzprodukte müssen mindestens den Leistungsmerkmalen
nach Leistungsbeschreibung der vorigen Produkte entsprechen.
4.3. Nach Zusendung einer Testpatrone erfolgt von durch den Auftraggeber ein
Testdruck. Demnach wird entschieden ob das Ersatzprodukt bzw. neu
Produkt geeignet ist für die Produktion des Auftraggebers geeignet ist.
15
 5 Vergütung Preisgleitklausel
5.1. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die von ihm nach diesem
Vertrag erbrachten Leistungen den/die im Preisblatt genannten
Nettoproduktpreise inkl. Rabatt und zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer auf das angebotene Produktsortiment. Mit diesen Beträgen
sind alle vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag zu erbringenden Hauptund
Nebenleistungen abgegolten, soweit in diesem Vertrag und Anlagen
nichts Anderes festgelegt.
5.2. Die Preise gelten die ersten 12 Monate nach Zuschlagserteilung als
Festpreise.
5.3. Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig zu Beginn des 13 Monats
wirksam werden.
Die Preiserhöhung muss mindestens 8 Wochen vor der Erhöhung
angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht
entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und
darf zum Zeitpunkt der Ankündigung maximal 5 % der angebotenen
Preise betragen.
5.4. Der Auftragnehmer wird Preissenkungen an den diesem Vertrag zu
Grunde liegenden Preisen an den Auftraggeber weitergeben.
5.5. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage ab Zugang der
Rechnung. Gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Skonto, so
kann dieser vom Auftraggeber nur in Anspruch genommen werden, wenn die
Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung erfolgt.
Rechnungsanschrift ist lautet wie folgt:
Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Alexandrastr. 4, 80538 München
Ausnahme sind Abrufe des IT-DLZ:
Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-DLZ, St.-
Martin-Str. 47, 81541 München
 6 Ansprechpartner
6.1. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss einen
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Bestellung, Lieferung,
Bezahlung, Reklamation und Vertragsfragen. Dies ist Teil der zu
erbringenden Leistung.
6.2. Der Auftragnehmer teilt Änderungen bezüglich der Kontaktdaten des
Ansprechpartners dem Auftraggeber zeitnah mit.
16
 7 Kommunikation
7.1. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt
ausschließlich in deutscher Sprache. Dies setzt voraus, dass der
Ansprechpartner des Auftragnehmers über einwandfreie Kenntnisse der
deutschen Sprache in Wort und Schrift, insbesondere über sprachliche
Sicherheit im fachtechnischen Dialog verfügt. Vertragswesentliche
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen als
Übersetzung mit Eigenerklärung für Richtigkeit und Vollständigkeit
vorgelegt werden, auf Anforderung des Auftraggebers mit Beglaubigung.
 8 Vertragsdauer und Leistungszeit
8.1. Die Vertragsdauer tritt ab 01.01.2021 in Kraft und endet nach Ablauf von
24 Monaten.
8.2. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis insbesondere dann ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Auftragnehmer mehrfach Ware liefert, die nicht der
vorgegebenen Mindesthaltbarkeit entspricht.
b)der Auftragnehmer Lieferungen mehrfach erheblich verzögert.
c) der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes
Nachunternehmen usw. seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nicht nachkommt.
d)der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes
Nachunternehmen usw. sich an wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen beteiligt
8.3. Durch die Beendigung der Rahmenvereinbarung wird der Bestand der
Einzelverträge nicht berührt.
8.4. Die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung gelten auch nach seiner
Beendigung, soweit Einzelverträge noch nicht erfüllt sind.
8.5. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus einem
wichtigen Grund bleibt von der Regelung des Absatzes 8.4 im Übrigen
unberührt.
8.6. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.7. Der Vertrag endet ohne Kündigung bei Eröffnung der Insolvenz mit dem Tag
der Insolvenzeröffnung. Dem Auftraggeber ist hiervon unverzüglich
Mitteilung zu machen.
17
 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrages Dritten
nur insoweit und nur dann mitzuteilen, als dies zur Vertragserfüllung
notwendig ist.
9.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ihm zur Kenntnis gelangten dienstlichen Angelegenheiten
des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die
Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
9.3. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die mit Erfüllung ihrer
Verpflichtung aus diesem Vertrag von ihm unmittelbar oder mittelbar
betrauten Personen die Vorschriften dieses Vertrages zur Vertraulichkeit
und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und
die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben
oder auf sonstige Weise verwerten. Der Auftragnehmer verpflichtet diese
Person auf das Datengeheimnis.
 10 Mindesthaltbarkeit
10.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Produkte bei Lieferung der
Ware eine Mindesthaltbarkeit von 6 Monaten haben.
10.2. Der Auftraggeber kann in Absprache mit dem Aufragnehmer vereinbaren,
dass die Produkte bei Lieferung eine Mindesthaltbarkeit von bis zu 12
Monaten haben. Dies erfolgt in Absprache zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer im Einzelfall.
 11 Mängelanspruch
11.1. Der Auftragnehmer liefert die Ware in einer unbeschädigten und
verschlossenen Verpackung. Ist die Ware am Tag der Lieferung
beschädigt bzw. offen reklamiert dies der Auftraggeber. Anschließend kann
der Auftraggeber an den Auftragnehmer die beschädigte Ware
zurücksenden. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall frei Haus Ersatz für
die beschädigte Ware liefern.
 12 Sonstiges
12.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf
das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung
verzichtet werden.
12.3. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für
den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein sollte,
werden die Vertragsparteien sie mit rückwirkender Geltung durch eine
andere Bestimmung ersetzen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
18
Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass der vorliegende Vertrag
eine Regelungslücke
aufweisen sollte.
12.4. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
12.5. Ausschließlicher Gerichtsgegenstand für alle aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern
nicht ein anderer Gerichtsstand durch zwingende Rechtsvorschriften
vorgegeben ist.
12.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
19
lfd. Nr Dienststellen
1. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastr. 4, 80538 München
2. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Neustadt. a.d. Aisch, Parkstr. 10,
91413 Neustadt an der Aisch
3. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Windischeschenbach,
Bahnhofstr. 22, 92670 Windischeschenbach
4. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Windischeschenbach, Winterling-
Porzellanstr. 24, 92670 Windischeschenbach
5. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Freyung, Grafenauer Str. 17,
94078 Freyung
Übersicht Empfangsdienststellen
Los 1 Plotter
20
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung
Rahmenvereinbarung
Zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung,
Alexandrastr. 4, 80538 München
-im Folgenden auch Auftraggeber
genanntund
dem Bieter, der in dem Vergabeverfahren mit der Projektnummer
2020BRE000003 Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker den Zuschlag
erhalten hat,
-im Folgenden auf Auftragnehmer
genannt-
-Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam im Folgenden die Parteien
genanntwird
folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
21
Inhaltsverzeichnis
 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
 2 Abwicklung der Einzelaufträge
 3 Einsatz von Nachunternehmen
 4 Innovationsklausel und Probeexemplar
 5 Vergütung Preisgleitklausel
 6 Ansprechpartner
 7 Kommunikation
 8 Vertragsdauer und Leistungszeit
 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
 10 Mindesthaltbarkeit
 11 Mängelansprüche
 12 Sonstiges
22
Präambel
Der Auftraggeber hat im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens einen Auftrag
für die Lieferung von Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker-Zubehör für das LDBV
durchgeführt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage der
Rahmenvereinbarung sind daher auch die von dem Auftragnehmer im
Vergabeverfahren übergebene Eigenerklärung und Nachweise sowie seine in diesem
Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber gehört das
Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte
Erbringung der Leistung zur wesentlichen Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:
 1 Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile
1.1 Die Parteien schließen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von
Arbeitsplatzdrucker-Zubehör für das LDBV durch den Auftragnehmer. Die
Einzelheiten der Leistungspflicht des Auftragsnehmers ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen.
1.2 Eine Abnahmeverpflichtung für die geschätzte Bedarfsmenge angegebenen
Stückzahlen (siehe Preisliste in der eVergabe unter dem Arbeitsschritt
Anlagen) im Lieferzeitraum besteht nicht. Der voraussichtliche Bedarf kann
während der Vertragslaufzeit abweichen. Sie wird auch nicht in einer
Summe abgerufen, sondern im Bedarfsfall abgerufen.
1.3 Dieser Rahmenvereinbarung steht nicht entgegen, darüber hinaus
gehende Beschaffung von andersartigen bzw. nicht der
Leistungsbeschreibung entsprechendem Zubehör für
Arbeitsplatzdrucker durchzuführen.
1.4 Vertragsbestandteile sind die Vergabeunterlagen und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers werden zu keinem
Zeitpunkt Inhalt des Vertrages, auch nicht durch spätere Einbeziehung, z.B.
bei Abdruck auf Anschreiben oder Rechnung.
 2 Abwicklung der Einzelaufträge
2.1. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt
der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Abruf erfolgt in
Einzelabrufen.
2.2. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die genannten Empfangsdienststellen.
2.3. Die Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung mit anzugeben und darf in der
Regel nur 1 Woche betragen. Längere Lieferzeiten müssen mit dem
Auftraggeber telefonisch abgeklärt werden.
23
 3 Einsatz von Nachunternehmen
3.1. Eine Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen ist grundsätzlich nur
auf solche Auftragnehmer möglich, die im Rahmen der Ausschreibung
benannt wurden und von denen vor Auftragserteilung geeignete
Verpflichtungserklärung beim Auftraggeber eingegangen sind.
3.2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer für die
vorgesehenen sowie für bereits eingesetzte Unterauftragnehmer geeignete
Nachweise für deren Eignung beizubringen. Bringt der Auftragnehmer diesen
Nachweis nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber begründete
Zweifel an der Eignung des Unterauftragnehmers, so wird der Auftragnehmer
den Unterauftragnehmer unverzüglich aus der Leistungsbeschreibung
herausnehmen.
3.3. Anforderungen dieses Vertrages, die die Zuverlässigkeit und Fachkunde von
Arbeitskräften betreffen, gelten in gleicher Weise für die Arbeitskräfte, die
bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Unterauftragnehmer angestellt
sind, und zwar auch dann, wenn und soweit diese im Vertrag nicht
ausdrücklich gefordert ist.
3.4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm eingesetzte
Unterauftragnehmer die Regelungen dieses Vertrages, soweit diese die
Leistung des Unterauftragsnehmers betreffen, vollständig einhalten. Für
einen Unterauftragnehmer haftet der Auftragnehmer in gleicher Weise wie
für seine eigene Leistung und die Leistung der Arbeitskräfte.
3.5. Eine nachträgliche Beteiligung oder der Wegfall eines
Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
 4 Innovationsklausel
4.1. Der Auftraggeber kann jederzeit Anpassung der Produkte vornehmen. Dies
gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Produkte auf dem Markt
verfügbar sind bzw. die Fachseite aufgrund von Änderungen in der
Produktion sich die Anforderungen an die Produkte mit dem bisherigen
Standard nicht mehr erfüllen lassen.
4.2. Die Innovationsklausel gilt auch in Fällen, in denen angebotene Produkte
aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht
mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der
Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der
Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht
festzulegen, welche der angebotenen Ersatzprodukte geliefert werden. Die
angebotenen Ersatzprodukte müssen mindestens den Leistungsmerkmalen
nach Leistungsbeschreibung der vorigen Produkte entsprechen.
4.3. Nach Zusendung einer Testpatrone erfolgt von durch den Auftraggeber ein
Testdruck. Demnach wird entschieden ob das Ersatzprodukt bzw. neu
Produkt geeignet ist für die Produktion des Auftraggebers geeignet ist.
24
 5 Vergütung Preisgleitklausel
5.1. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die von ihm nach diesem
Vertrag erbrachten Leistungen den/die im Preisblatt genannten
Nettoproduktpreise inkl. Rabatt und zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer auf das angebotene Produktsortiment. Mit diesen Beträgen
sind alle vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag zu erbringenden Hauptund
Nebenleistungen abgegolten, soweit in diesem Vertrag und Anlagen
nichts Anderes festgelegt.
5.2. Die Preise gelten die ersten 12 Monate nach Zuschlagserteilung als
Festpreise.
5.3. Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig zu Beginn des 13 Monats
wirksam werden.
Die Preiserhöhung muss mindestens 8 Wochen vor der Erhöhung
angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht
entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und
darf zum Zeitpunkt der Ankündigung maximal 5 % der angebotenen
Preise betragen.
5.4. Der Auftragnehmer wird Preissenkungen an den diesem Vertrag zu
Grunde liegenden Preisen an den Auftraggeber weitergeben.
5.5. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage ab Zugang der
Rechnung. Gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Skonto, so
kann dieser vom Auftraggeber nur in Anspruch genommen werden, wenn die
Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung erfolgt.
Rechnungsanschrift ist lautet wie folgt:
Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Alexandrastr. 4, 80538 München
Ausnahme sind Abrufe des IT-DLZ:
Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-DLZ, St.-
Martin-Str. 47, 81541 München
 6 Ansprechpartner
6.1. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss einen
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Bestellung, Lieferung,
Bezahlung, Reklamation und Vertragsfragen. Dies ist Teil der zu
erbringenden Leistung.
6.2. Der Auftragnehmer teilt Änderungen bezüglich der Kontaktdaten des
Ansprechpartners dem Auftraggeber zeitnah mit.
25
 7 Kommunikation
7.1. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt
ausschließlich in deutscher Sprache. Dies setzt voraus, dass der
Ansprechpartner des Auftragnehmers über einwandfreie Kenntnisse der
deutschen Sprache in Wort und Schrift, insbesondere über sprachliche
Sicherheit im fachtechnischen Dialog verfügt. Vertragswesentliche
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen als
Übersetzung mit Eigenerklärung für Richtigkeit und Vollständigkeit
vorgelegt werden, auf Anforderung des Auftraggebers mit Beglaubigung.
 8 Vertragsdauer und Leistungszeit
8.1. Die Vertragsdauer tritt ab 01.01.2021 in Kraft und endet nach Ablauf von
24 Monaten.
8.2. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis insbesondere dann ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Auftragnehmer mehrfach Ware liefert, die nicht der
vorgegebenen Mindesthaltbarkeit entspricht.
b)der Auftragnehmer Lieferungen mehrfach erheblich verzögert.
c) der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes
Nachunternehmen usw. seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nicht nachkommt.
d)der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes
Nachunternehmen usw. sich an wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen beteiligt
8.3. Durch die Beendigung der Rahmenvereinbarung wird der Bestand der
Einzelverträge nicht berührt.
8.4. Die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung gelten auch nach seiner
Beendigung, soweit Einzelverträge noch nicht erfüllt sind.
8.5. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus einem
wichtigen Grund bleibt von der Regelung des Absatzes 8.4 im Übrigen
unberührt.
8.6. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.7. Der Vertrag endet ohne Kündigung bei Eröffnung der Insolvenz mit dem Tag
der Insolvenzeröffnung. Dem Auftraggeber ist hiervon unverzüglich
Mitteilung zu machen.
26
 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrages Dritten
nur insoweit und nur dann mitzuteilen, als dies zur Vertragserfüllung
notwendig ist.
9.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ihm zur Kenntnis gelangten dienstlichen Angelegenheiten
des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die
Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
9.3. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die mit Erfüllung ihrer
Verpflichtung aus diesem Vertrag von ihm unmittelbar oder mittelbar
betrauten Personen die Vorschriften dieses Vertrages zur Vertraulichkeit
und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und
die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben
oder auf sonstige Weise verwerten. Der Auftragnehmer verpflichtet diese
Person auf das Datengeheimnis.
 10 Mindesthaltbarkeit
10.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Produkte bei Lieferung der
Ware eine Mindesthaltbarkeit von 6 Monaten haben.
10.2. Der Auftraggeber kann in Absprache mit dem Aufragnehmer vereinbaren,
dass die Produkte bei Lieferung eine Mindesthaltbarkeit von bis zu 12
Monaten haben. Dies erfolgt in Absprache zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer im Einzelfall.
 11 Mängelanspruch
11.1. Der Auftragnehmer liefert die Ware in einer unbeschädigten und
verschlossenen Verpackung. Ist die Ware am Tag der Lieferung
beschädigt bzw. offen reklamiert dies der Auftraggeber. Anschließend kann
der Auftraggeber an den Auftragnehmer die beschädigte Ware
zurücksenden. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall frei Haus Ersatz für
die beschädigte Ware liefern.
 12 Sonstiges
12.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf
das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung
verzichtet werden.
12.3. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für
den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein sollte,
werden die Vertragsparteien sie mit rückwirkender Geltung durch eine
andere Bestimmung ersetzen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
27
Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass der vorliegende Vertrag
eine Regelungslücke
aufweisen sollte.
12.4. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
12.5. Ausschließlicher Gerichtsgegenstand für alle aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern
nicht ein anderer Gerichtsstand durch zwingende Rechtsvorschriften
vorgegeben ist.
12.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
28
lfd. Nr Dienststellen
1. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastr. 4, 80538 München
2. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Nord, Theodor-Heuss-Str. 61,
91126 Schwabach
3. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Ost, Gestütstr. 10, 84028
Landshut
4. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Ost, Ast. Freising, Ismaninger
Straße 84, 85356 Freising
5. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landesluftbildzentrum, Parkstr. 10, 91413
Neustadt a.d. Aisch
6. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Breitbandzentrum, Kirchensteig 1, 92224
Amberg
7. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Waldsassen, Egererst. 4d, 95652
Waldsassen
8. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Windischeschenbach, Bahnhofstr. 22,
92670 Windischeschenbach
9. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Windischeschenbach, Winterling-
Porzellanstr. 24, 92670 Windischeschenbach
10. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ast. Hof, Konrad-Adenauer-Platz 1, 95028 Hof
11. Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-DLZ, St.-Martin-Str. 47, 81541 München
Übersicht Empfangsdienststellen
Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker
29
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020BRE000003
H1620.2.1-1103
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
30
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
31
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem.  7 Abs. 1 AGG
und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
2020BRE000003
H1620.2.1-1103
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
32
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
33
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer H. v. 30.000  netto verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020BRE000003
H1620.2.1-1103
Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
34
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
02.07.2020
Verfahren: 2020BRE000003 - Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Anlagen Preisblatt Los 1 Plotter und Preisblatt Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker
Bitte das Preisblatt vor deren Bearbeitung speichern, die geschützte Ansicht aktivieren und den Sicherheitshinweis, dass es
sich um vertrauenswürdige Daten handelt mit Ja
bestätigen.
Nach der Bearbeitung das Preisblatt speichern und im Angebotsassistenten in der eVergabe unter Punkt 6 Eigene Anlagen wieder
hochladen.
1 LOS Plotter EUR .........................
Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Reine Preiswertung
Das Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) vertreten durch die Zentrale Vergabestelle des Bay.
Landesamtes für Steuern beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von unterschiedlichen Tonern und Tinten für einzelne Dienststellen
zu vergeben.
1.1 Verbrauchsmaterial Plotter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
fiktive Gesamtsumme netto aus der Excel Tabelle "Preisblatt Los 1 Plotter" (zu finden
unter dem Arbeitsschritt Anlagen).
Eine Abnahmeverpflichtung für die Gesamtmenge im Lieferzeitraum besteht nicht. Der
voraussichtliche Bedarf kann während der Vertragslaufzeit abweichen.
Die in der Excel - Tabelle optional gekennzeichnete Ware wird nur in geringen Mengen
bzw. selten benötigt.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/5
36
Mindesthaltbarkeit Produkte
Sämtliche Produkte müssen ab Lieferdatum eine Mindesthaltbarkeit von mindestens 6
Monate erfüllen. Wird bei Lieferung erkannt, dass die Mindesthaltbarkeit unter 6
Monate liegt, erfolgt eine Rücknahme auf Kosten des Auftragnehmers.
Ggf. kann es um Lagerbestände aufzufüllen notwendig sein die Produkte mit einer
Mindesthaltbarkeit von mindestens 12 Monaten zu liefern. Dies wird dem
Auftragnehmer durch den Auftraggeber frühzeitig bekanntgegeben.
Dritt-Tinte (Refilled / Rebilled)
Es darf keine Dritt-Tinte (Refilled / Rebilled) angeboten werden.
Weitere Druckstoffe (z. B. Wartungskassetten)
Fügen Sie dem Angebot zusätzlich eine Preisliste unter dem Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" bei, in der alle von Ihnen lieferbaren weiteren Druckstoffe (z.B.
Wartungskassette) für das angebotene Modell mit Einzelpreisen (netto) aufgelistet
sind.
Die Preisliste wird nicht Bestandteil der Preiswertung.
Die erweiterten Zubehörteile sollen auch ein Bestandteil der Rahmenvereinbarung
werden.
Inzahlungnahme leere Tintenbehälter
Sollte eine Inzahlungnahme von leeren Tintenbehältern ermöglicht werden, bitten wir
die Bedingungen und Preise in einem Dokument unter dem Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" hochzuladen.
Die genannten Preise werden nicht Bestandteil der Preiswertung.
2 LOS Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker EUR .........................
Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Reine Preiswertung
Das Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) vertreten durch die Zentrale Vergabestelle des Bay.
Landesamtes für Steuern beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von unterschiedlichen Tonern und Tinten für einzelne Dienststellen
zu vergeben.
2.1 Verbrauchsmaterial Arbeitsplatz- und
Lexmarkdrucker USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/5
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fiktive Gesamtsumme netto aus der Excel Tabelle "Preisblatt Los 2 Arbeitsplatz- und
Lexmarkdrucker" (zu finden unter dem Arbeitsschritt Anlagen).
Eine Abnahmeverpflichtung für die Gesamtmenge im Lieferzeitraum besteht nicht. Der
voraussichtliche Bedarf kann während der Vertragslaufzeit abweichen.
Die in der Excel - Tabelle optional gekennzeichnete Ware wird nur in geringen Mengen
bzw. selten benötigt.
Mindesthaltbarkeit Tinte
Die Tinte muss ab Lieferdatum eine Mindesthaltbarkeit von mindestens 6 Monate
erfüllen. Wird bei Lieferung erkannt, dass die Mindesthaltbarkeit unter 6 Monate liegt,
erfolgt eine Rücknahme auf Kosten des Auftragnehmers.
Ggf. kann es um Lagerbestände aufzufüllen notwendig sein eine Tinte mit einer
Mindesthaltbarkeit von mindestens 12 Monaten zu liefern. Dies wird dem
Auftragnehmer durch den Auftraggeber frühzeitig bekanntgegeben.
Dritt-Tinte (Refilled / Rebilled)
Es darf keine Dritt-Tinte (Refilled / Rebilled) angeboten werden.
Weitere Druckstoffe (z. B. Wartungskassetten)
Fügen Sie dem Angebot zusätzlich eine Preisliste unter dem Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" bei, in der alle von Ihnen lieferbaren weiteren Druckstoffe (z.B.
Wartungskassette) für das angebotene Modell mit Einzelpreisen (netto) aufgelistet
sind.
Die Preisliste wird nicht Bestandteil der Preiswertung.
Die erweiterten Zubehörteile sollen auch ein Bestandteil der Rahmenvereinbarung
werden.
Inzahlungnahme leere Tintenbehälter
Sollte eine Inzahlungnahme von leeren Tintenbehältern ermöglicht werden, bitten wir
die Bedingungen und Preise in einem Dokument unter dem Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" hochzuladen.
Die genannten Preise werden nicht Bestandteil der Preiswertung.
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ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
02.07.2020
Verfahren: 2020BRE000003 - Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
02.07.2020
Verfahren: 2020BRE000003 - Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Plotter"
2 Los 2 -"Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker"
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
02.07.2020
Verfahren: 2020BRE000003 - Rahmenvereinbarung Beschaffung Toner/Tinte - Bay. Landesamt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Plotter"
1.1 Nachlass [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der Nachlass gilt auf alle, nicht in der Anlage Produkte / Leistungen Preisblatt "Los 1 Plotter" aufgeführten zusätzlich zu
beschaffenden
Druckstoffe.
Der Preis aus Produkte / Leistung dient lediglich für die Preiswertung bzw. zur Ermittlung des Wertungspreises.
Die Höhe des Nachlasses ist nicht Gegenstand der Wertung.
Die Angabe des Nachlasses erfolgt in % und soll sich auf die Listenpreise der derzeit gültigen Preisliste beziehen.
Bitte geben Sie ggf. Ihren Sondernachlass an.
1 Los 2 -"Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker"
1.1 Nachlass [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Der Nachlass gilt auf alle, die nicht in der Anlage Produkte / Leistungen Preisblatt "Los 2 Arbeitsplatz- und Lexmarkdrucker"
aufgeführten zusätzlich zu beschaffenden Druckstoffe.
Der Preis aus Produkte / Leistung dient lediglich für die Preiswertung bzw. zur Ermittlung des Wertungspreises.
Die Höhe des Sondernachlasses ist nicht Gegenstand der Wertung.
Die Angabe des Sondernachlasses erfolgt in % und soll sich auf die Listenpreise der derzeit gültigen Preisliste beziehen.
Bitte geben Sie ggf. Ihren Sondernachlass an.
Kriterienkatalog - 2/2
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Preisblatt Los 1 Plotter -
geschützt
Preisblatt Los 1 Plotter -
geschützt.xlsx
20,78
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
Preisblatt Los 2 Arbeitsplatzund
Lexmarkdrucker geschützt
Preisblatt Los 2 Arbeitsplatz- und
Lexmarkdrucker geschützt.xlsx
14,53
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
43
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/169a4207-d0f6-4a49-8f83-1ee89b3f4ea7.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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