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Ausschreibung: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten - DE-Bayreuth
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Dokument Nr...: 322411-2020 (ID: 2020071009023039903)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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DE-Bayreuth: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
2020/S 132/2020 322411
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für Oberfranken
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Spängler Rechtsanwälte GbR
E-Mail: [6]johannes.schlegel@ra-spaengler.de
Telefon: +49 911567740
Fax: +49 911567744
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.hwk-oberfranken.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19721
0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19721
0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Selbstverwaltungseinrichtung des oberfränkischen
Handwerks
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der
Handwerkskammer von für Oberfranken in Hof Abbruch Mittelbau_BA1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und
Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof.
Baustelleneinrichtung und -räumung, Entrümpelung, Entfernung von
Restmüll, Dekontamination, Entkernung und Gebäuderückbau,
Bauschuttaufbereitungsanalge, Transport und Entsorgung, Gelände
herrichten, Bauwerkssicherung, Baumeisterarbeiten, Beweissicherung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 403 660.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof, Bauabschnitt BA 1.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 403 660.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/10/2020
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
BIBB
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/08/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/08/2020
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartzellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der
Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
und/oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des
Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:johannes.schlegel@ra-spaengler.de?subject=TED
7. https://www.hwk-oberfranken.de/
8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210
9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. https://www.bundeskartellamt.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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