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Ausschreibung: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten - DE-Bayreuth
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Dokument Nr...: 322411-2020 (ID: 2020071009023039903)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Bayreuth: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
   2020/S 132/2020 322411
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für Oberfranken
   Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
   Ort: Bayreuth
   NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 95448
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Spängler Rechtsanwälte GbR
   E-Mail: [6]johannes.schlegel@ra-spaengler.de
   Telefon: +49 911567740
   Fax: +49 911567744
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.hwk-oberfranken.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19721
   0
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19721
   0
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Selbstverwaltungseinrichtung des oberfränkischen
   Handwerks
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der
   Handwerkskammer von für Oberfranken in Hof  Abbruch Mittelbau_BA1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und
   Erdbewegungsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof.
   Baustelleneinrichtung und -räumung, Entrümpelung, Entfernung von
   Restmüll, Dekontamination, Entkernung und Gebäuderückbau,
   Bauschuttaufbereitungsanalge, Transport und Entsorgung, Gelände
   herrichten, Bauwerkssicherung, Baumeisterarbeiten, Beweissicherung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 403 660.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof, Bauabschnitt BA 1.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 403 660.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/10/2020
   Ende: 31/03/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   BIBB
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/08/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/08/2020
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartzellamt Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
   schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der
   Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
   behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
   ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
   Deutschland zu benennen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
    der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
   und/oder
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
   Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
   aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
   gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
   Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
   erteilt werden.
   Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
References
   6. mailto:johannes.schlegel@ra-spaengler.de?subject=TED
   7. https://www.hwk-oberfranken.de/
   8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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