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Ausschreibung: Erschließungsarbeiten - DE-Rheine
Erschließungsarbeiten
Dokument Nr...: 322491-2020 (ID: 2020071009025639979)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Rheine: Erschließungsarbeiten
   2020/S 132/2020 322491
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Postanschrift: Laugestr. 51
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48431
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   E-Mail: [6]denis.andreev@kh-st-waf.de
   Telefon: +49 5971/40031030
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.kh-st-waf.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E92252787
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E92252787
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine/Infrastruktur
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45111291 Erschließungsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Rheine
   ist für die Erschließung der neuen Gebäude die Infrastruktur zu
   erstellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die
   Entwässerungsleitungen wie Schmutz- und Regenwasserleitungen einschl.
   der Anbindung an das öffentliche Kanalnetz. Verlegung von
   Versorgungsleitungen wie: Elektro- und Datenleitung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Laugestraße 51
   48431 Rheine
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1.1. Lage der Baustelle/Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
   Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine in der Laugestraße 51
   entstehen im Rahmen eines Neubaukonzeptes auf dem Grundstück neue
   Ausbildungswerkstätten für die Gewerke SHK, KFZ, Metall, Elektro und
   Schweißen. Der Neubau wird durch einen Baukörper gebildet.
   Das Baugelände ist eben und wurde bis in einer Höhe von etwa 1,00 m
   unter OK Gelände bodensaniert. Es liegt etwa 1,00 m über der
   Laugestraße und schließt im Norden eben an die Albert-Einsteinstraße
   an.
   1.2 PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt im Norden über die
   Albert-Einsteinstraße und im Süden über die Laugestraße. Der Anschluss
   an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie über die
   Bundesstraße B481.
   Parkplätze sind nur in begrenzter Anzahl an der Laugestraße und der
   Albert-Einstainstraße vorhanden. Weitere Parkplätze können in
   begrenzter Anzahl auf dem bestehendem Betriebsgelände der
   Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Rheine genutzt werden.
   1.3 LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
   Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
   Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
   PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
   Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
   1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen/Der Baukörper ist
   zweigeschossig, freistehend geplant. Die Ausbildungswerkstätten liegen
   beidseitig eines langen Mittelkorridors. Die Ausbildungswerkstätten
   haben Hallentore zur Andienung an den Längsseiten des Baukörpers.
   1.5 Verhältnisse auf der Baustelle/Das Gelände ist eine Freifläche. Zur
   Bauausführung benötigte Bau- und Materialcontainer können auf dem
   Grundstück gestellt werden.
   Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
   Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
   auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
   Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
   Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
   sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
   sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
   Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
   eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
   reinigen.
   1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Baustrom wird nicht zur
   Verfügung gestellt.
   1.7 Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur
   in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Lagerräume und
   Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN
   selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und
   Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem
   Sicherheitskoordinator abzustimmen.
   1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Wenn nicht anders vorgesehen,
   sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener
   Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall
   bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen.
   Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise
   einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und
   Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen.
   Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die
   Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
   Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene
   Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst
   zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise
   einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
   1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle /
   Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen
   und ggf. Auflagen der Stadt Rheine in diesem Bereich durchzuführen.
   1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und
   Verkehrsflächen / Angrenzende Bäume, Pflanzbestände, Vegetations- und
   Verkehrsflächen sind vor Beschädigung zu schützen.
   1.11 vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Das Grundstück ist
   mit Abwasserstutzen aus der (SW und RW) erschlossen. Die Lage ist den
   Entwässerungsplänen zu entnehmen. Eine genaue Höhenlage ist mit Beginn
   der Arbeiten über die im LV vorgesehene Position Suchschachtung zu
   ermitteln. Weitere Versorgungsleitungen sind auf dem Grundstück nicht
   verlegt. Die Erschließung mit Strom- und Datenleitungen erfolgt mit
   dieser Baumaßnahme 1.12 Baureinigung/Die Baureinigung versteht sich als
   Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
   1.13 Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung  in jedem Fall vor
   Beginn der Arbeiten  hat der AN der Bauleitung schriftlich den
   vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss
   für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und
   Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und
   schreiben können.
   Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung
   entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
   Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den
   Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu
   entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im
   Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
   1.14 Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen
   Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die
   Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können.
   Hierzu gehören unter anderem:
    Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk
   relevant);
    Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen;
    Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter;
    Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer
   Qualifikation;
    Angaben über Stoffprüfungen;
    Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit;
    Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere
   Vorkommnisse.
   Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die
   Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem
   AG-Bauleiter zu übergeben.
   (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15
   Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach
   Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die
   Arbeiten seines eigenen Gewerkes zur Genehmigung beim AG einzureichen.
   Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
   Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
   1.16 Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen
   geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung
   des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit
   Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und
   Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung
   usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des
   Terminplans durch den AN  mindestens alle 4 Wochen oder nach
   Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
   1.17 Bauschild und Werbemittel / Jegliche Werbung auf der Baustelle ist
   nicht zulässig.
   1.18 Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher
   Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von
   Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
   1.19 Einmessung / Höhenmarken können den Kanalsohlen entnommen werden.
   Die Höhen sind im Vermesserplan dargestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 25/09/2020
   Ende: 03/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in
   Wachstum und Beschäftigung (Fachkräfte.NRW)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er
   nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das
   Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung
   vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
   der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
   Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
   Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
   Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
   ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
   Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
   anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
   Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
   und diese Unternehmen geeignet sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen.
   Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
   Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
   Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
   Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur
   Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines
   Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
   Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags
   auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu
   erhalten.
   Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
   Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
   Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
   ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
   Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
   anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
   Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
   und diese Unternehmen geeignet sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
   Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
   Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
   Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur
   Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines
   Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
   Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags
   auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu
   erhalten.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
   Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
   hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
   vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
   Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter
   Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der
   besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der
   Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem
   Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über
   die vertragsgemäße Ausführung.
   Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
   erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in
   die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
   Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
   Leitungspersonal anzugeben.
   Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
   Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
   Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter
   sich anderer Unternehmen bedienen wird.
   Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
   ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
   Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
   anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
   Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
   und diese Unternehmen geeignet sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
   Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
   hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben
   vorzulegen.
   Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
   erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und
   Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/08/2020
   Ortszeit: 08:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/08/2020
   Ortszeit: 08:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/07/2020
References
   6. mailto:denis.andreev@kh-st-waf.de?subject=TED
   7. https://www.kh-st-waf.de/
   8. https://www.subreport.de/E92252787
   9. https://www.subreport.de/E92252787
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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