(1) Searching for "2020071009025639979" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Erschließungsarbeiten - DE-Rheine
Erschließungsarbeiten
Dokument Nr...: 322491-2020 (ID: 2020071009025639979)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
DE-Rheine: Erschließungsarbeiten
2020/S 132/2020 322491
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestr. 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
E-Mail: [6]denis.andreev@kh-st-waf.de
Telefon: +49 5971/40031030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kh-st-waf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E92252787
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E92252787
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine/Infrastruktur
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111291 Erschließungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Rheine
ist für die Erschließung der neuen Gebäude die Infrastruktur zu
erstellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die
Entwässerungsleitungen wie Schmutz- und Regenwasserleitungen einschl.
der Anbindung an das öffentliche Kanalnetz. Verlegung von
Versorgungsleitungen wie: Elektro- und Datenleitung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Laugestraße 51
48431 Rheine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1.1. Lage der Baustelle/Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine in der Laugestraße 51
entstehen im Rahmen eines Neubaukonzeptes auf dem Grundstück neue
Ausbildungswerkstätten für die Gewerke SHK, KFZ, Metall, Elektro und
Schweißen. Der Neubau wird durch einen Baukörper gebildet.
Das Baugelände ist eben und wurde bis in einer Höhe von etwa 1,00 m
unter OK Gelände bodensaniert. Es liegt etwa 1,00 m über der
Laugestraße und schließt im Norden eben an die Albert-Einsteinstraße
an.
1.2 PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt im Norden über die
Albert-Einsteinstraße und im Süden über die Laugestraße. Der Anschluss
an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie über die
Bundesstraße B481.
Parkplätze sind nur in begrenzter Anzahl an der Laugestraße und der
Albert-Einstainstraße vorhanden. Weitere Parkplätze können in
begrenzter Anzahl auf dem bestehendem Betriebsgelände der
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Rheine genutzt werden.
1.3 LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen/Der Baukörper ist
zweigeschossig, freistehend geplant. Die Ausbildungswerkstätten liegen
beidseitig eines langen Mittelkorridors. Die Ausbildungswerkstätten
haben Hallentore zur Andienung an den Längsseiten des Baukörpers.
1.5 Verhältnisse auf der Baustelle/Das Gelände ist eine Freifläche. Zur
Bauausführung benötigte Bau- und Materialcontainer können auf dem
Grundstück gestellt werden.
Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
reinigen.
1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Baustrom wird nicht zur
Verfügung gestellt.
1.7 Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur
in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Lagerräume und
Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN
selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und
Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem
Sicherheitskoordinator abzustimmen.
1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Wenn nicht anders vorgesehen,
sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener
Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall
bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen.
Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und
Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen.
Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die
Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene
Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst
zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle /
Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen
und ggf. Auflagen der Stadt Rheine in diesem Bereich durchzuführen.
1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und
Verkehrsflächen / Angrenzende Bäume, Pflanzbestände, Vegetations- und
Verkehrsflächen sind vor Beschädigung zu schützen.
1.11 vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Das Grundstück ist
mit Abwasserstutzen aus der (SW und RW) erschlossen. Die Lage ist den
Entwässerungsplänen zu entnehmen. Eine genaue Höhenlage ist mit Beginn
der Arbeiten über die im LV vorgesehene Position Suchschachtung zu
ermitteln. Weitere Versorgungsleitungen sind auf dem Grundstück nicht
verlegt. Die Erschließung mit Strom- und Datenleitungen erfolgt mit
dieser Baumaßnahme 1.12 Baureinigung/Die Baureinigung versteht sich als
Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
1.13 Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung in jedem Fall vor
Beginn der Arbeiten hat der AN der Bauleitung schriftlich den
vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss
für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und
Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und
schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung
entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den
Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu
entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im
Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
1.14 Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen
Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören unter anderem:
Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk
relevant);
Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen;
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter;
Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer
Qualifikation;
Angaben über Stoffprüfungen;
Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit;
Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere
Vorkommnisse.
Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die
Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem
AG-Bauleiter zu übergeben.
(Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15
Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach
Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die
Arbeiten seines eigenen Gewerkes zur Genehmigung beim AG einzureichen.
Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
1.16 Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen
geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung
des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit
Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und
Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung
usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des
Terminplans durch den AN mindestens alle 4 Wochen oder nach
Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
1.17 Bauschild und Werbemittel / Jegliche Werbung auf der Baustelle ist
nicht zulässig.
1.18 Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher
Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von
Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19 Einmessung / Höhenmarken können den Kanalsohlen entnommen werden.
Die Höhen sind im Vermesserplan dargestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/09/2020
Ende: 03/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung (Fachkräfte.NRW)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er
nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung
vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur
Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags
auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu
erhalten.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur
Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags
auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu
erhalten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter
Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der
besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der
Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über
die vertragsgemäße Ausführung.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal anzugeben.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter
sich anderer Unternehmen bedienen wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben
vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/07/2020
References
6. mailto:denis.andreev@kh-st-waf.de?subject=TED
7. https://www.kh-st-waf.de/
8. https://www.subreport.de/E92252787
9. https://www.subreport.de/E92252787
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|