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Ausschreibung: Fassadenarbeiten - DE-Darmstadt
Fassadenarbeiten
Installation von Feuerlöschanlagen
Metallbauarbeiten
Verglasungsarbeiten
Installation von CO2-Feuerlöschanlagen
Dokument Nr...: 322683-2020 (ID: 2020071009044040212)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Darmstadt: Fassadenarbeiten
   2020/S 132/2020 322683
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
   GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE711
   Postanschrift: Planckstraße 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]b.wiedenmann-stahl@gsi.de
   Telefon: +49 6159711966
   Fax: +49 6159712742
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.gsi.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau
   Referenznummer der Bekanntmachung: 61/50066209
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45443000 Fassadenarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45262670 Metallbauarbeiten
   45441000 Verglasungsarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Herstellung und Montage einer Industrieglasfassade für ein Parkhaus
   über eine Fassadenfläche von ca. 2 175 qm.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 6
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 061-144983
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/03/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Glas-Lerchenmüller GmbH
   Ort: Heilbronn
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Postleitzahl: 74076
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 269 340.60 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Tel.: 0228 9499-0
   Fax: 0228 9499-163
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [11]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
   mmern.html
   Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die
   ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu
   kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle
   eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf
   Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist
   als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
   Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97
   Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend
   gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
   Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
   besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
   Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45343200 Installation von Feuerlöschanlagen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45343210 Installation von CO2-Feuerlöschanlagen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zusätzliche Flächen Glasfassade Parkhaus
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 1
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 96 547.99 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Glas-Lerchenmüller GmbH
   Ort: Heilbronn
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Postleitzahl: 74076
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Aufgrund von Planungsänderungen wurde das Verglasen von zusätzlichen
   Flächen erforderlich
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Eine Trennung des Nachtrags vom ursprünglichen Hauptauftrag ist aus
   wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 269 340.60 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 365 888.59 EUR
References
   7. mailto:b.wiedenmann-stahl@gsi.de?subject=TED
   8. http://www.gsi.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:144983-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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