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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Tuttlingen
Computeranlagen und Zubehör
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Tafeln
Elektronische Copyboards oder Zubehör
Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Flachbildschirme
Dokument Nr...: 322975-2020 (ID: 2020071009062640449)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  DE-Tuttlingen: Computeranlagen und Zubehör
   2020/S 132/2020 322975
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Tuttlingen
   Postanschrift: Rathausstraße 1
   Ort: Tuttlingen
   NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
   Postleitzahl: 78532
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Planung und Bauservice, Abt. Bauservice
   E-Mail: [6]bauservice@tuttlingen.de
   Telefon: +49 7461-99347
   Fax: +49 7461-99387
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDKDA/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDKDA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag IT-Infrastrukturausstattung städtische Schulen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20-30
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30200000 Computeranlagen und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Infrastrukturausstattung für die
   städtischen Schulen der Stadt Tuttlingen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Hardware und Zubehör
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
   Hauptort der Ausführung:
   Schulen in Trägerschaft der Stadt Tuttlingen, Verschiedene Standorte in
   Tuttlingen und den Ortsteilen
   78532 Tuttlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für Schulen in Trägerschaft der Stadt Tuttlingen sollen verschiedene
   PC, Notebooks, Convertibles, Tablets sowie Zubehör geliefert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/10/2020
   Ende: 14/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dokumentenkamera und Beamer
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
   Möbeln und Softwarepaketen
   30195000 Tafeln
   30195200 Elektronische Copyboards oder Zubehör
   39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
   30231310 Flachbildschirme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
   Hauptort der Ausführung:
   Schulen in Trägerschaft der Stadt Tuttlingen, Verschiedene Standorte in
   Tuttlingen und den Ortsteilen
   78532 Tuttlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Dokumentenkameras und Beamer an verschiedene Schulen in
   Trägerschaft der Stadt Tuttlingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/10/2020
   Ende: 14/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Multimediaausstattung im Klassenraum und Interaktiver Touchdisplay
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer
   Möbeln und Softwarepaketen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
   Hauptort der Ausführung:
   Schulen in Trägerschaft der Stadt Tuttlingen, Verschiedene Standorte in
   Tuttlingen und den Ortsteilen
   78532 Tuttlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Installation von Whiteboards und Touchscreens inkl.
   Zubehör an verschiedene Schulen in Trägerschaft der Stadt Tuttlingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/10/2020
   Ende: 14/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die
   Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch
   Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie-
   und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung,
   falls keine Pflicht zur Eintragung ins Berufs-/Handelsregister besteht
    Nachweise nicht älter als 12 Monate und mit dem Angebot vorzulegen)
   oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes;
    Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
   Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen
   nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden
   Versicherungsträgers  Nachweise nicht älter als 12 Monate und mit dem
   Angebot vorzulegen);
    Zugelassen sind Bieter nur, wenn keine schwere Verfehlung begangen
   wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Abzugeben
   mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu § 123 GWB, dass keine Person,
   deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahre
   rechtskräftig verurteilt worden ist. Zudem darf gegen das Unternehmen
   keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach:
   1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) und
   10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder §
   233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels):
    der Bieter hat zu erklären, dass er in die letzten 2 Jahren nicht
   aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
   Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Im Besonderen
   ist die Eigenerklärung eines Nichtverstoßens gegen § 23 AEntG mit dem
   Angebot abzugeben;
    ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
   Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   für Justiz anfordern;
    Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestentgelts: Von Seiten des
   Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt (Formblatt
   6 der Anlage 1), welches mit dem Angebot abzugeben ist. Zusätzlich
   Kenntnisnahme des Merkblatts für die Abgabe der Verpflichtungserklärung
   zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach
   den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
   Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
    LTMG);
    Sofern das Bieterunternehmen zum Kreis der bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge zu bevorzugenden Bewerber (Spätaussiedler,
   Vertriebene, Sowjetzonen-Flüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte sowie
   Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) nach den
   Bevorzugten-Richtlinien gehört, sind die entsprechenden Nachweise mit
   dem Angebot vorzulegen;
    die Erklärung zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen ist mit
   dem Angebot abzugeben;
    Zustimmung zur Datenverarbeitung;
    zum Nachweis ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung dem Angebot
   beizufügen (Formular 124 LD). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB
   akzeptiert. Präqualifikationsnachweise werden im Rahmen ihres
   Erklärungsumfangs anerkannt. Über diese Nachweise hinaus erfordert der
   Ausschreibungsgegenstand fachliche Eignungsnachweise bzw.
   Eigenerklärungen gem. Formblatt 1 der Anlage 1 zu den
   Ausschreibungsunterlagen, welche mit dem Angebot abzugeben sind; soweit
   deutsche Rechtsnormen und Formulare bekannt sind, gelten Gleichwertige
   aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
   diese abzugeben.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
   Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
    Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden
   bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft
   rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder
   als Gesamtschuldner haften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen und Eigenerklärung zu
   den Sozialversicherungen, bei denen die meisten MitarbeiterInnen
   versichert sind ist mit dem Angebot beizufügen);
    Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt
   noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
   abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
   befindet);
    Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen
   auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen;
    Die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht (Deckungszusage und
   Deckungssumme) mit mind. 1 Mio. EUR für Sach- und 3 Mio. für
   Personenschäden je Schadensfall ist mit dem Angebot abzugeben;
    zum Nachweis ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung dem Angebot
   beizufügen (Formular 124 LD). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB
   akzeptiert. Präqualifikationsnachweise werden im Rahmen ihres
   Erklärungsumfangs anerkannt. Über diese Nachweise hinaus erfordert der
   Ausschreibungsgegenstand fachliche Eignungsnachweise bzw.
   Eigenerklärungen gem. Formblatt 1 der Anlage 1 zu den
   Ausschreibungsunterlagen, welche mit dem Angebot abzugeben sind; soweit
   deutsche Rechtsnormen und Formulare bekannt sind, gelten Gleichwertige
   aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
   diese abzugeben.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Unternehmensdarstellung: Mittels eigener Anlage zum Angebot sind
   Angaben über die Haupttätigkeit, die zuständige Niederlassung, die
   Anzahl an technischen Mitarbeitenden an diesem Standort zu machen;
    Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens
   anzugeben sind: Bezeichnung des Projekts, Art und Umfang der
   vergleichbaren Leistung, Zeitraum der Durchführung, Name, Anschrift und
   Ansprechpartner mit Telefonnummer des Kunden/der Kundin, Auftragssumme
   (Wertumfang des Projekts in Euro). Die Referenzliste ist mit dem
   Angebot abzugeben (Formblatt 9 der Anlage 1);
    Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte wird
   nachgefordert, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt;
    Herstellerzertifizierungen des Unternehmens bezogen auf die
   angebotenen Systeme (keine Vertriebszertifikate  Zertifizierungen gem.
   Anforderungen/z .B. Schulungsplan des Herstellerunternehmens) sind mit
   dem Angebot vorzulegen;
    Die Eigenerklärung zur Kenntlichmachung von Fabrikations-, Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnissen ist mit dem Angebot abzugeben;
    zum Nachweis ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung dem Angebot
   beizufügen (Formular 124 LD). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB
   akzeptiert. Präqualifikationsnachweise werden im Rahmen ihres
   Erklärungsumfangs anerkannt. Über diese Nachweise hinaus erfordert der
   Ausschreibungsgegenstand fachliche Eignungsnachweise bzw.
   Eigenerklärungen gem. Formblatt 1 der Anlage 1 zu den
   Ausschreibungsunterlagen, welche mit dem Angebot abzugeben sind; soweit
   deutsche Rechtsnormen und Formulare bekannt sind, gelten Gleichwertige
   aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
   diese abzugeben.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Tuttlingen, Fachbereich Planung und Bauservice, Dachgeschoss (3.
   OG) Zi. D12, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bieterkommunikation findet ausschließlich elektronisch über diese
   Vergabeplattform statt.
   Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button Kommunikation im
   Deutschen Vergabeportal DTVP zu stellen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UDKDA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
   Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/07/2020
References
   6. mailto:bauservice@tuttlingen.de?subject=TED
   7. https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDKDA/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDKDA
  10. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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