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Ausschreibung: Webkamera - DE-Ingolstadt
Webkamera
Dokument Nr...: 323001-2020 (ID: 2020071009064340486)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Ingolstadt: Webkamera
   2020/S 132/2020 323001
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ingolstadt
   Nationale Identifikationsnummer: DE211
   Postanschrift: Rathausplatz 4
   Ort: Ingolstadt
   NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 85049
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat VI, Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabe@ingolstadt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://ingolstadt.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]http://vergabe.bayern.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von 350 Webcams (440-0129-2020-U-IN)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0129-2020-U-IN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30237240 Webkamera
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 350 Webcams für Schulen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 35 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ingolstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von 350 Webcams.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 35 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2020
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
   19.3.2020:
   Nach den Daten der WHO (Coronavirus disease 2099 (COVID-19) Situation
   Report) ist insbesondere seit Ende Februar 2020 ein sprunghafter
   Anstieg der COVID-19-Infektionen außerhalb der VR China zu verzeichnen.
   Dieser in seiner Dynamik nicht erwartbare Anstieg führt zu einer sich
   täglich verstärkenden Belastung der Gesundheitssysteme gerade auch in
   der Europäischen Union, insbesondere auch in Deutschland. Diese
   Situation wird zunehmend zu äußerst kurzfristigem Beschaffungsbedarf
   führen, bei dem aufgrund der bestehenden Gefährdungen fundamentaler
   Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) Aufträge zügig vergeben und
   ausgeführt werden müssen. Zusätzlich wesentlich erschwert wird die
   Situation durch Marktverknappung und zunehmenden Mangel an verfügbaren
   Leistungen (primär bei medizinischem Material). In dieser Situation
   sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den Einkauf von
   Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben,
   die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie
   und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen
   Verwaltung dienen. Dies wird z. B. für die Beschaffung von Heil- und
   Hilfsmitteln wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken,
   Schutzkittel, Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und
   medizinisches Gerät wie etwa Beatmungsgeräte sowie für in diesen
   Krisenzeiten notwendige Leistungen (etwa mobiles IT-Gerät z. B. zur
   Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenztechnik und
   IT-Leitungskapazitäten) anzunehmen sein; diese Aufzählung ist aber
   nicht abschließend.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen
   per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei
   Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ingolstadt, Referat VI - Vergabestelle
   Postanschrift: Spitalstr. 3
   Ort: Ingolstadt
   Postleitzahl: 85049
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabe@ingolstadt.de
   Telefon: +49 841-305-2446
   Fax: +49 841-305-2447
   Internet-Adresse: [11]www.ingolstadt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/07/2020
References
   6. mailto:vergabe@ingolstadt.de?subject=TED
   7. http://ingolstadt.de/
   8. http://vergabe.bayern.de/
   9. http://vergabe.bayern.de/
  10. mailto:vergabe@ingolstadt.de?subject=TED
  11. http://www.ingolstadt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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