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Ausschreibung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - DE-Frankfurt am Main
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Dokument Nr...: 323628-2020 (ID: 2020071009120741058)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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DE-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2020/S 132/2020 323628
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: FE.EI-SW-L
Postanschrift: Mainzer Landstr. 205
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Südwest
E-Mail: [6]Sven.Marburg@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926530567
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
E43
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
E43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Regionalbahn Düsseldorf Bilk
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
E43.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2018
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI36396
Bezeichnung des Auftrags:
0016/3EC/92269542
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
20/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bahnbau Gruppe GmbH
Postanschrift: Am Studio 1 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die
geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis bzw.
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind
bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160
Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Regionalbahn Düsseldorf Bilk
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
E43
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2018
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Bahnbau Gruppe GmbH
Postanschrift: Am Studio 1 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Anpassungen an der LST Technik
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
M Rahmen der Errichtung eines neuen Regionalhaltes im Bahnhof
Düsseldorf-Bilk sind umfangreiche Anpassungen an der LST Signaltechnik
erforderlich. Während des sukzessiven Austauschs von Formsignalen durch
Lichtsignalen ist ein Mischbetrieb der Signalformen ausgeschlossen.
Daher können gestellte Lichtsignale vor der entgültigen Umstellung
nicht für Zugstraßen genutzt werden. Die PT2 muss dahingehend angepasst
werden. Durch den Einsatz von Lichtsignalen ist außerdem eine
Strombedarfsrechnung notwendig geworden. Der nachträglich eingegangene
Wunsch nach Lichtsignalen konnte nicht vorhergesehen werden. Der
Gesamtcharackter der Maßnahme bleibt durch diesen Auftrag unverändert.
Die Leistung ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich. Ohne
Anpassung der PT2 würde der geplante Zugbetrieb zwischen den Bauphasen
nicht möglich sein. Im Endzustand erfüllt die Anlage dieselbe Funktion,
ungeachtet der gewählten Signaltechnik.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
6. mailto:Sven.Marburg@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.bahn.de/
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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