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Ausschreibung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - DE-Frankfurt am Main
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Dokument Nr...: 323628-2020 (ID: 2020071009120741058)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   2020/S 132/2020 323628
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: FE.EI-SW-L
   Postanschrift: Mainzer Landstr. 205
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60326
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
   Südwest
   E-Mail: [6]Sven.Marburg@deutschebahn.com
   Telefon: +49 6926530567
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bahn.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
   E43
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
   E43
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Regionalbahn Düsseldorf Bilk
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
   E43.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 20/12/2018
   Ende: 31/12/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18FEI36396
   Bezeichnung des Auftrags:
   0016/3EC/92269542
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/12/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bahnbau Gruppe GmbH
   Postanschrift: Am Studio 1 A
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 12489
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB)
   Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post. (§134 Abs. 2 GWB)
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die
   geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis bzw.
    soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind
    bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160
   Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des
   Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Regionalbahn Düsseldorf Bilk
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Einrichten eines Regionalhalts Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung
   E43
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 20/12/2018
   Ende: 31/12/2020
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: DB Bahnbau Gruppe GmbH
   Postanschrift: Am Studio 1 A
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 12489
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Anpassungen an der LST Technik
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   M Rahmen der Errichtung eines neuen Regionalhaltes im Bahnhof
   Düsseldorf-Bilk sind umfangreiche Anpassungen an der LST Signaltechnik
   erforderlich. Während des sukzessiven Austauschs von Formsignalen durch
   Lichtsignalen ist ein Mischbetrieb der Signalformen ausgeschlossen.
   Daher können gestellte Lichtsignale vor der entgültigen Umstellung
   nicht für Zugstraßen genutzt werden. Die PT2 muss dahingehend angepasst
   werden. Durch den Einsatz von Lichtsignalen ist außerdem eine
   Strombedarfsrechnung notwendig geworden. Der nachträglich eingegangene
   Wunsch nach Lichtsignalen konnte nicht vorhergesehen werden. Der
   Gesamtcharackter der Maßnahme bleibt durch diesen Auftrag unverändert.
   Die Leistung ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich. Ohne
   Anpassung der PT2 würde der geplante Zugbetrieb zwischen den Bauphasen
   nicht möglich sein. Im Endzustand erfüllt die Anlage dieselbe Funktion,
   ungeachtet der gewählten Signaltechnik.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:Sven.Marburg@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.bahn.de/
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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