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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Berlin
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen im juristischen Bereich
Dokument Nr...: 323706-2020 (ID: 2020071009130441207)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  DE-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2020/S 132/2020 323706
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur (BMVI)
   Postanschrift: Invalidenstr. 44
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Postleitzahl: 10115
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
   E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de
   Fax: +49 3020199-3334
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E16261993
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E16261993
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterstützung bei der Ausgestaltung eines Fördersystems für
   strombasierte Kraftstoffe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei
   der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter
   Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des
   wettbewerblichen Verfahrens.
   Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe
   und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des
   Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine
   Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990
   bis 2030 vor.
   Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus
   erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe)
   können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht
   werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt
   elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum
   Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle
   Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer
   Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
   Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf
   Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI
   besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit
   verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw.
   Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung
   dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
   Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
   1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur
   Präqualifikation für Stufe 2,
   2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen
   Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der
   Zuwendungshöhe.
   Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins
   anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche
   Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine
   anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Hauptort der Ausführung:
   Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
   Deutschland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei
   der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter
   Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des
   wettbewerblichen Verfahrens.
   Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1  Analyse
   Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung
   Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf
   technisch-wirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sach-stand zum
   Status-quo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung
   zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die
   Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
   Arbeitspaket 2  Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für
   strom-basierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der
   zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines
   Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe
   zu unterstützen.
   Arbeitspaket 2.1: Entwicklung der Grundzüge eines wettbewerblichen
   Fördersystems
   Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems
   entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW
   detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche
   Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte
   sind denkbar.
   Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines
   Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1
   dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vor-geschaltet sein. Sinn und
   Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie
   zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um
   möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der
   Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern
   beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
   Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2)
   Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich
   und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das
   wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des
   Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung
   mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan,
   sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter,
   u. a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen.,
   ggf. Preisregel und Höchstgebote.
   Da bei der Produktion von strombasierten Kraftstoffen neben dem
   eigentlichen Zielprodukt (z. B. Kerosin) auch Kuppelprodukte entstehen,
   sind ebenfalls Empfehlungen zur Berücksichtigung dieser Kuppelprodukte
   im Wettbewerbsverfahren zu entwickeln.
   Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2)
   (Optional) der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden
   Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und
   rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
   Arbeitspaket 3  Ad-hoc-Unterstützung in diesem Arbeitspaket sollen die
   weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen,
   energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur
   Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig
   bearbeitet werden.
   Arbeitspaket 4  Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen
   Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission die Förderung
   von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine
   Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen
   in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die
   Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des
   Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein
   weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG
   bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens
   bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren
   genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des
   Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen
   und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es ist ggf. eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit um bis
   zu 6 Monate möglich, in Abhängigkeit von der Dauer des EU
   Notifizierungsverfahren.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN
   soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der
   Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
   während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung
   und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen
   dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen
   kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier
   werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN
   erwartet.
   Die Erfahrungen aus der Begleitung der/den Wettbewerbsrunde/n sind zu
   dokumentieren und sollen in einen Erfahrungsbericht einfließen. Der
   Erfahrungsbericht soll eine Seitenzahl von 50 Seiten nicht
   überschreiten und auch eine Beschreibung der erwarteten produzierten
   Kraftstoffmengen und daraus resultierender
   Treibhausgasemissionsminderungen, die Ursächlichkeit der Förderung und
   deren Effizienz sowie Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung
   beinhalten.
   Der Erfahrungsbericht über das Wettbewerbssystem ist dem AG in
   Berichtsform 11 Monate nach Abschluss des Wettbewerbs vorzulegen.
   Über die Durchführung von AP 2.4 wird der AG im Projektverlauf
   entscheiden und den AN spätestens 8 Monate nach Projektbeginn
   informieren. Entscheidend für die Durchführung von AP 2.4 ist der
   Erkenntnisgewinn aus den vorherigen Arbeitspaketen.
   Für die Begleitung des Wettbewerbsverfahrens soll mit einem geschätzten
   Personalbedarf von 2 Personenmonaten kalkuliert werden.
   Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4
   Muster Preiskalkulation) und als separate Anlage auszuweisen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Beschreibung des Bieters und der Partner (vollständige Anschrift,
   E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil,
   Kompetenzschwerpunkte);
    Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer,
   E-Mail-Adresse);
    im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
   Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
   eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
   Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
   In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen
   Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt Erklärung
   zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer zu
   nutzen.);
    es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen
   Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines
   Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers
   bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser
   Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis
   für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt
   Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers zu
   nutzen.);
    im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
   Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende
   Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und
   Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem
   Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern
   abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag
   geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die
   vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass
   das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als
   bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten
   Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem
   Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das
   Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für
   jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind
   außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der
   Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
   ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden
   Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit
   kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe
   erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das
   Formblatt Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft zu nutzen.);
    vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von
   jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte
   Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die
   Formblätter Erklärung nach § 123 GWB und Erklärung nach § 124 GWB
   genutzt werden.);
    Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das
   Formblatt Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung
   eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) zu nutzen);
    gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19
   Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter,
   der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
   (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige
   Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte
   Datenabfrageblatt (Anlage Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO))
   ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
   Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
   vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
   Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
   Angebotes.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Gesamtumsatz des
   Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
   die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
   berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
   die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
   geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit
   Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
   Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
   vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
   Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
   Angebotes.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
   Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen
   Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
   Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
   sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
   Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte
   Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3
   Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
   Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
    abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
   und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
    Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
   Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und
   Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des
   Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
   Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
   als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist.
   1. Projektleiter und Stellvertretung mind. 12 Jahre Erfahrungen und
   Fachkenntnisse im Projektmanagement,
   2. Erfahrungen und Fachkenntnisse der Energiewirtschaft 3. Erfahrungen
   und Fachkenntnisse über erneuerbare Kraftstoffmärkte, insbesondere
   strombasierte Kraftstoffe 4. Erfahrungen und Fachkenntnisse in
   wettbewerblichen Verfahren für Projektanträge und
   Ausschreibungsverfahren (i.S.v. Auktionen) 5. Rechtliche Erfahrungen
   und Fachkenntnisse im Energiewirtschafts-, Umwelt- und dem europäischen
   Beihilferecht.
   Zum Punkt 1 ist jeweils eine detaillierte Eigenerklärung mit den
   dazugehörigen Referenzen vorzulegen. Es sind zu den Punkten 2. bis 5.
   jeweils 3 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der
   Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
   Projektteams und des Projektleiters) vorzulegen. Die Referenzen sind je
   Auftrag oder Projekt auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig zu
   beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien
   ausdrücklich zuzuordnen. Bei der Darstellung der Referenzen sind
   folgende Angaben mindestens erforderlich (eine einfache Auflistung der
   Referenzen ist nicht ausreichend):
    Projektbezeichnung;
    Projektlaufzeit;
    Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
    Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
   hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
   Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
    Angabe des Auftraggebers;
    Projektvolumen in Euro (sofern nicht vertraulich) Sofern die Angaben
   zum Auftraggeber bspw. zum Projektvolumen insbesondere aufgrund
   Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht genannt werden dürfen, kann die
   Angabe, z. B. als generische Nennung der Branchenzugehörigkeit des
   Unternehmens anonymisiert werden.
   Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
   vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
   Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
   Angebotes.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
   Mustervertragsentwurfs geschlossen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
   Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
   Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
   Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
   Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
   [10]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.
   E16261993([11]http://www.subreport.de/E16261993) kostenlos zur
   Verfügung gestellt.
   Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das
   Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform
   subreport unter [12]http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr.
   E16261993 ein ([13]http://www.subreport.de/E16261993). Das
   Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen
   bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform
   subreport erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der
   Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die
   Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2020 zu stellen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
   genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
   161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
   Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
   Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter
   I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen
   Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g.
   Kontaktstelle) zu rügen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB.
   Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
   Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
   vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
References
   6. mailto:s.tobian@fz-juelich.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.subreport.de/E16261993
   9. https://www.subreport.de/E16261993
  10. http://www.subreport.de/
  11. http://www.subreport.de/E16261993
  12. http://www.subreport.de/
  13. http://www.subreport.de/E16261993
  14. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  15. http://www.bundeskartellamt.de/
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