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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Berlin
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen im juristischen Bereich
Dokument Nr...: 323706-2020 (ID: 2020071009130441207)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
DE-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2020/S 132/2020 323706
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: [6]s.tobian@fz-juelich.de
Fax: +49 3020199-3334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E16261993
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E16261993
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung bei der Ausgestaltung eines Fördersystems für
strombasierte Kraftstoffe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei
der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter
Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des
wettbewerblichen Verfahrens.
Das BMVI unterstützt insbesondere Investitionen in alternative Antriebe
und Kraftstoffe. Das BMVI leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des
Klimaschutzplans der Bundesregierung. Dieser sieht u. a. eine
Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % ggü. 1990
bis 2030 vor.
Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus
erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe)
können zum einen THG-Minderungen auch bei Verkehrsträgern erreicht
werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt
elektrifiziert werden können. Zum anderen kann damit ergänzend zum
Markthochlauf alternativer Antriebe der jetzige konventionelle
Fahrzeugbestand adressiert werden. Ziel der Förderung erneuerbarer
Kraftstoffe ist es, einen Markthochlauf zu erreichen.
Leitplanken für eine zielführende Ausgestaltung ergeben sich auf
Rechts- und Sachverhaltsebene. Mangels Erfahrungswerten seitens BMVI
besteht erheblicher Informations- bzw. Abstimmungsbedarf mit
verschiedenen Akteuren (insb. potenziellen Antragstellern) bzw.
Institutionen (z. B. der EU-KOM). Die konkrete inhaltliche Gestaltung
dürfte hiervon im Zeitverlauf stark beeinflusst werden.
Die Förderung soll zweistufig ausgestaltet sein:
1. Stufe: Teilnahme am öffentlichen Markttestverfahren zur
Präqualifikation für Stufe 2,
2. Stufe: Teilnahme der präqualifizierten Vorhaben am wettbewerblichen
Verfahren zur Bestimmung des Zuwendungsempfängers und der
Zuwendungshöhe.
Die Zuwendungen sollen insb. an der Menge produzierten Kerosins
anknüpfen und vsl. über 10 Jahre ausgezahlt werden, um die tatsächliche
Produktion und damit die Nachhaltigkeit der Förderung zu sichern. Eine
anteilige Auszahlung nach Baufortschritt kommt ebenfalls in Betracht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
Deutschland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Auftrages ist die fachliche und rechtliche Unterstützung bei
der Ausgestaltung des Fördersystems für die Erzeugung strombasierter
Kraftstoffe sowie die Vorbereitung, Begleitung und Analyse des
wettbewerblichen Verfahrens.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 Analyse
Marktumfeld für strombasierte Kraftstoffe sowie Entwicklung
Kraftstoffförderung. Ziel des AP 1 ist es, auf
technisch-wirtschaftlicher und rechtlicher Ebene einen Sach-stand zum
Status-quo der strombasierten Kraftstoffe und zur Kraftstoffförderung
zu schaffen, der den jeweils aktuellen Stand abbildet und auf der die
Arbeiten der folgenden AP aufbauen können.
Arbeitspaket 2 Ausarbeitung eines wettbewerblichen Fördersystems für
strom-basierte Kraftstoffe Ziel von AP 2 ist es, den AG bei der
zielführenden inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung eines
Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdesigns für strombasierte Kraftstoffe
zu unterstützen.
Arbeitspaket 2.1: Entwicklung der Grundzüge eines wettbewerblichen
Fördersystems
Der AN soll zunächst die Grundzüge eines wettbewerblichen Fördersystems
entwickeln und diese nach Feedback durch Stakeholder, AG und NOW
detailliert ausarbeiten. Ein Auktionsverfahren ist eine mögliche
Ausgestaltung des Wettbewerbsverfahrens, aber auch alternative Konzepte
sind denkbar.
Arbeitspaket 2.2: Ausgestaltung und Begleitung eines
Markttestverfahrens (Stufe 1) Das Markttestverfahren soll als Stufe 1
dem wettbewerblichen Verfahren (Stufe 2) vor-geschaltet sein. Sinn und
Zweck des Markttestverfahrens ist es, die Informationsasymmetrie
zwischen AG und potenziellen Zuwendungsempfängern zu überwinden, um
möglichst sachgerechte Förderkonditionen festlegen zu können. Der
Informationstransfer soll über von potenziellen Zuwendungsempfängern
beim AG einzureichende Projektskizzen erfolgen.
Arbeitspaket 2.3: Ausgestaltung eines Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2)
Auf Basis der Vorarbeiten in AP 2.1 und 2.2 soll der AN ein fachlich
und rechtlich zur Zielerreichung geeignetes finales Design für das
wettbewerbliche Verfahren entwickeln. Zu der Spezifizierung des
Ausschreibungsverfahrens gehören unter anderem eine Prozessbeschreibung
mit Art und Anzahl der Wettbewerbsrunden, ein zeitlicher Ablaufplan,
sowie die Ausarbeitung detaillierter Wettbewerbsregeln oder -parameter,
u. a., Zuschlagskriterien, Förderkonditionen und Teilnahmebedingungen.,
ggf. Preisregel und Höchstgebote.
Da bei der Produktion von strombasierten Kraftstoffen neben dem
eigentlichen Zielprodukt (z. B. Kerosin) auch Kuppelprodukte entstehen,
sind ebenfalls Empfehlungen zur Berücksichtigung dieser Kuppelprodukte
im Wettbewerbsverfahren zu entwickeln.
Arbeitspaket 2.4: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2)
(Optional) der AN soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden
Projektträger bei der Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und
rechtlichen Fragen während des Ausschreibungsprozesses beraten.
Arbeitspaket 3 Ad-hoc-Unterstützung in diesem Arbeitspaket sollen die
weiteren, derzeit nicht vorhersehbaren, instrumentellen, rechtlichen,
energiewirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Fragen des BMVI zur
Förderung und Marktentwicklung strombasierter Kraftstoffe kurzfristig
bearbeitet werden.
Arbeitspaket 4 Fachliche Begleitung eines beihilferechtlichen
Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission die Förderung
von PtL-Produktionsanlagen dürfte über den Rahmen der Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hinaus gehen, wenn Investitionen
in PtL-Kraftstoffproduktionsanlagen bewirkt werden sollen. Die
Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung des
Förderinstruments durch die Europäische Kommission wird angenommen. Ein
weiterer Aufgabenschwerpunkt ist daher die fachliche Begleitung des AG
bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens
bei der Europäischen Kommission (im weiteren EU-Notifizierungsverfahren
genannt). Der AN soll den AG bei der Durchführung des
Genehmigungsverfahrens umfassend fachlich und rechtlich unterstützen
und die wissenschaftlichen Begründungsaspekte ausarbeiten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist ggf. eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit um bis
zu 6 Monate möglich, in Abhängigkeit von der Dauer des EU
Notifizierungsverfahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Arbeitspaket 2.4 Begleitung des Wettbewerbsverfahrens (Stufe 2) Der AN
soll den AG, NOW und den noch zu bestimmenden Projektträger bei der
Bearbeitung von technisch-wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
während des Ausschreibungsprozesses beraten. Die in der Vorbereitung
und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen
dabei auf Nachfrage auch kurzfristig bearbeitet und Stellungnahmen
kurzfristig innerhalb von 4 Werktagen geliefert werden können. Hier
werden eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit des AN
erwartet.
Die Erfahrungen aus der Begleitung der/den Wettbewerbsrunde/n sind zu
dokumentieren und sollen in einen Erfahrungsbericht einfließen. Der
Erfahrungsbericht soll eine Seitenzahl von 50 Seiten nicht
überschreiten und auch eine Beschreibung der erwarteten produzierten
Kraftstoffmengen und daraus resultierender
Treibhausgasemissionsminderungen, die Ursächlichkeit der Förderung und
deren Effizienz sowie Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung
beinhalten.
Der Erfahrungsbericht über das Wettbewerbssystem ist dem AG in
Berichtsform 11 Monate nach Abschluss des Wettbewerbs vorzulegen.
Über die Durchführung von AP 2.4 wird der AG im Projektverlauf
entscheiden und den AN spätestens 8 Monate nach Projektbeginn
informieren. Entscheidend für die Durchführung von AP 2.4 ist der
Erkenntnisgewinn aus den vorherigen Arbeitspaketen.
Für die Begleitung des Wettbewerbsverfahrens soll mit einem geschätzten
Personalbedarf von 2 Personenmonaten kalkuliert werden.
Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4
Muster Preiskalkulation) und als separate Anlage auszuweisen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beschreibung des Bieters und der Partner (vollständige Anschrift,
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil,
Kompetenzschwerpunkte);
Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse);
im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen
Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt Erklärung
zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer zu
nutzen.);
es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen
Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines
Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers
bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser
Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis
für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt
Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers zu
nutzen.);
im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende
Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und
Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem
Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern
abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag
geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass
das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als
bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten
Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem
Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das
Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für
jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind
außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der
Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden
Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit
kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe
erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das
Formblatt Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft zu nutzen.);
vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von
jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte
Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die
Formblätter Erklärung nach § 123 GWB und Erklärung nach § 124 GWB
genutzt werden.);
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das
Formblatt Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) zu nutzen);
gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19
Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
(GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige
Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte
Datenabfrageblatt (Anlage Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO))
ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
Angebotes.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des
Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem
berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit
Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
Angebotes.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen
Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte
Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3
Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und
Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des
Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist.
1. Projektleiter und Stellvertretung mind. 12 Jahre Erfahrungen und
Fachkenntnisse im Projektmanagement,
2. Erfahrungen und Fachkenntnisse der Energiewirtschaft 3. Erfahrungen
und Fachkenntnisse über erneuerbare Kraftstoffmärkte, insbesondere
strombasierte Kraftstoffe 4. Erfahrungen und Fachkenntnisse in
wettbewerblichen Verfahren für Projektanträge und
Ausschreibungsverfahren (i.S.v. Auktionen) 5. Rechtliche Erfahrungen
und Fachkenntnisse im Energiewirtschafts-, Umwelt- und dem europäischen
Beihilferecht.
Zum Punkt 1 ist jeweils eine detaillierte Eigenerklärung mit den
dazugehörigen Referenzen vorzulegen. Es sind zu den Punkten 2. bis 5.
jeweils 3 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der
Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des
Projektteams und des Projektleiters) vorzulegen. Die Referenzen sind je
Auftrag oder Projekt auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig zu
beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien
ausdrücklich zuzuordnen. Bei der Darstellung der Referenzen sind
folgende Angaben mindestens erforderlich (eine einfache Auflistung der
Referenzen ist nicht ausreichend):
Projektbezeichnung;
Projektlaufzeit;
Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
Angabe des Auftraggebers;
Projektvolumen in Euro (sofern nicht vertraulich) Sofern die Angaben
zum Auftraggeber bspw. zum Projektvolumen insbesondere aufgrund
Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht genannt werden dürfen, kann die
Angabe, z. B. als generische Nennung der Branchenzugehörigkeit des
Unternehmens anonymisiert werden.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich
vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
Angebotes.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
Mustervertragsentwurfs geschlossen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
[10]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.
E16261993([11]http://www.subreport.de/E16261993) kostenlos zur
Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das
Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform
subreport unter [12]http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr.
E16261993 ein ([13]http://www.subreport.de/E16261993). Das
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen
bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform
subreport erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der
Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die
Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2020 zu stellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter
I.1) genannten Kontaktstelle gerügt haben, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g.
Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:s.tobian@fz-juelich.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.subreport.de/E16261993
9. https://www.subreport.de/E16261993
10. http://www.subreport.de/
11. http://www.subreport.de/E16261993
12. http://www.subreport.de/
13. http://www.subreport.de/E16261993
14. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
15. http://www.bundeskartellamt.de/
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