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Ausschreibung: Werbekampagnen - DE-Kassel
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 323756-2020 (ID: 2020071009132341257)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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DE-Kassel: Werbekampagnen
2020/S 132/2020 323756
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV)
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jutta Kepper, NVV
E-Mail: [6]jutta.kepper@nvv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvv.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Aufgabenträgerorganisation/Verkehrsverbund (§ 6 Hess. ÖPNVG)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Organisation des ÖPNV (§ 7 Hess. ÖPNVG)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Busmarketing
Referenznummer der Bekanntmachung: VBM NVV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den
Buspersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes
entwickeln und umsetzen zu lassen.
Ziel ist die Attraktivierung des Busfahrens. Dabei wird der Busverkehr
als eine Säule im Öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen verstanden. Er
wird durch Bahn, Tram und flexible Bedienformen ergänzt.
Es sollen vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wie z. B.:
Fahrgastinformation;
Neukundengewinnung;
Kundenbindung.
Die Agenturarbeit erstreckt sich dabei im Einzelnen auf:
Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen;
Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix);
Organisation der Umsetzung der Maßnahmen;
Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen;
Erfolgskontrolle.
Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche
kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03.
jedes Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende
Kalenderjahr verabschiedet werden.
Ziel des Marketing- und Kommunikationskonzeptes ist es, die Fahrgäste
zu informieren, Kundenzufriedenheit zu steigern und neue Fahrgäste zu
gewinnen. Das Image soll dabei erhöht werden und das Wir-Gefühl des
NVV und der Mitarbeiter der beteiligten Verkehrsunternehmen gesteigert
werden.
Zielgruppen sind grundsätzlich alle Einwohner und Besucher der Städte
und Gemeinden entlang der Strecken, politische Meinungsbildner und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe unter II.1.4. und in der Vergabeunterlage Briefing Anlage B.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Marketingkonzept, mit Unterkriterien nach
Maßgabe der Verfahrenshinweise (Anlage A) / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf eine Verlängerung der
Laufzeit um 12 Monate.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die Auswahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber auf der Grundlage der folgenden vier Kriterien
treffen:
Eigenerklärungen zu durchschnittlichen Umsätzen der letzten 3 Jahre
und durchschnittliche Zahl der MitarbeiterInnen: 10 %;
Qualität der mit den Referenzen belegten vergleichbaren Leistungen im
Hinblick auf die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen im
ÖPNV-Bereich sowie im Hinblick auf Kenntnisse und Verständnis für die
Aufgaben der öffentlichen Auftraggeber und die Belange des ländlichen
Raums: 40 %;
Qualität der mit den Referenzen belegten Methodenkenntnisse in der
klassischen Werbung, der Neuen Medien/Social Media, in
regional-spezifischen Maßnahmen und bei politischen Meinungsbildnern:
40 %;
Gesamteindruck des Teilnahmeantrags: 10 %.
Die Bewertung in %-Punkten entspricht den für jedes Kriterium
zuerkannten Höchstpunktzahlen (für das Kriterium Gesamteindruck mithin
max. 10 Punkte). Die Abstufungen der zu vergebenden Punkte entspricht
dem Schulnotensystem.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf eine Verlängerung der
Laufzeit um 12 Monate.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt
den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Anforderungen
an die Eignung zu erfüllen hat; es sei denn, es wird von der
Möglichkeit einer Eignungsleihe Gebrauch gemacht.
Es gelten folgende Anforderungen an die Eignung, die mit dem
Teilnahmeantrag zu erfüllen sind:
1. Der Bewerber erklärt, dass keine Vergabesperre verhängt worden ist
und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; dafür
sind die abrufbaren Formulare zu verwenden (Eigenerklärungen),
2. Der Bewerber hat die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt nach §§ 4, 6 HVTG abzugeben; dafür ist das abrufbare
Formular zu verwenden (Eigenerklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Der Bewerber gibt die Höhe der durchschnittlichen Umsätze des
Unternehmens (insgesamt) sowie die durchschnittliche Zahl der
festangestellten und der freien Mitarbeiter an (separate Darstellung),
jeweils für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Eigenerklärung).
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen
Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular
zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern,
erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4. Der Bewerber stellt mindestens 2 Referenzaufträge für vergleichbare
Leistungen dar, die seit 2015 erbracht wurden. Zu nennen sind der
Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der
Projektleiter des Bewerbers. Die Darstellung der Referenz muss die
Erfahrungen des Bewerbers bei der Beratung des Auftraggebers, der
Entwicklung und Umsetzung von Marketing-Kampagnen mit Bezug auf den
ÖPNV erkennen lassen sowie eigene Kenntnisse der Aufgaben eines
ÖPNV-Aufgabenträgers (Verkehrspolitik, Nachhaltigkeit, regionale
Spezifika) beschreiben.
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen
Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular
zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern,
erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/08/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs.
3 VgV.),
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung
gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag
von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag
erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WDKRQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [10]http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im
vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf
die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass
ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten
Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt
werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn
der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax
oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir
weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu
stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [11]http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:jutta.kepper@nvv.de?subject=TED
7. http://www.nvv.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WDKRQ
10. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
11. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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