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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 323828-2020 (ID: 2020071009132441260)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2020/S 132/2020 323828
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
   -bau GmbH
   Postanschrift: Zimmerstr. 54
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@deges.de
   Telefon: +49 30-20243-222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1730ae1516c-127b4eeba9d8ce4e
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   A 143 Westumfahrung Halle, Örtliche Bauüberwachung für
   Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI
   sowie Besondere Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: A422300423
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
    Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI,
   Besondere Leistungen;
    Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Besondere
   Leistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
   Hauptort der Ausführung:
   Sachsen-Anhalt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vertrages ist die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI
   § 43 und in untergeordnetem Umfang die Örtliche Bauüberwachung gemäß
   HOAI §47 für die Baulose 1.2 und 2 der BAB 143.
   Die BAB 143 (Westumfahrung Halle) gehört zum Verkehrsprojekt Deutsche
   Einheit Nr. 13. Sie verbindet als Neubaumaßnahme die beiden
   Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden. Der Abschnitt
   von der Anschlussstelle Halle-Neustadt (B 80) bis zum AD Halle-Nord (A
   14) ist als Verkehrseinheit (VKE) 4224 der Gesamtstrecke zugeordnet.
   Die Gesamtlänge der VKE 4224 einschließlich des AD Halle-Nord beträgt
   12,720 km. Als Querschnitt für die A 143 wurde gemäß der Richtlinie für
   die Anlage von Straßen, Teil Querschnitte (RAS-Q 1996) ein
   Regelquerschnitt RQ 29,5 ermittelt.
   Planung und Bau der Ingenieurbauwerke und der BAB-Strecke sind
   Gegenstand verschiedener Planungs-/Ingenieur- und Bauverträge. Es
   bestehen somit eine Vielzahl von Schnittstellen und wechselseitigen
   Abhängigkeiten der Bautätigkeiten.
   Das Baulos 1.2 umfasst die Erstellung der Baugrube BW 8Ü,
   Lärmschutztunnel Salzmünde und die Baugrube für das Widerlager Süd der
   Saaletalbrücke (BW 9A). Die Baugrube wird in 2 Abschnitten gebaut. Die
   Phase 1 ist Bestandteil des Los 1.2. Die Phase 2 (Vertiefung der
   Baugrube für das Widerlager Süd) wird im Rahmen des Loses 4 zu einem
   späteren Zeitpunkt realisiert.
   Das Baulos 2 umfasst den Neubau des Bauwerkes 4224/05A (ASB-Nr.: 4437
   755)  Talbrücke Benkendorfer Bach. In diesem Los sind weiterhin in
   geringem Umfang Straßenbauarbeiten (Widerlagerhinterfüllung,
   Herstellung von Baustraßen und Wirtschaftswegen, Entwässerungsarbeiten)
   sowie die Errichtung von 2 Retentionsbodenfilterbecken enthalten.
   Die Baustraßen werden auch von den Bau-AN der parallel laufenden
   Baulosen (Lose 3.1, 3.2 gem. Abschnitt 1.3 der LB) genutzt. Für den
   Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Baustraßen liegt deren Unterhalt
   bei Los 2. Nach Abschluss Los 2 sind die Baustraßen instand zu setzen
   und an die Nachnutzer zu übergeben.
   Ziel ist die fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen unter
   Beachtung des Umwelt- und Hochwasserschutzes, bei minimalen
   Einschränkungen des Verkehrs im Baubereich, eine hohe Qualität der zu
   errichtenden Anlagen sowie die kürzeste mögliche Bauzeit. Dabei sind
   die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und
   Regelwerke des BMVI und ggf. der Straßenbauverwaltung sowie die
   gesetzlichen Bestimmungen und die Auflagen und Bestimmungen aus der
   Planfeststellung zu berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Kriterien Wichtung (v.H.)
   45 (4) Nr. 2 VgV:
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung  nur Mindeststandard
   § 45 (4) Nr. 4 VgV:
   Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:  nur
   Mindeststandard
   § 46 (3) Nr. 2 VgV:
   Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit
   der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche
   Befähigung  100 v. H.
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   MA 1: örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke (Baugrube)  50 v. H.
   MA 2: örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke (Talbrücke)  50 v. H.
   Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung
   siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung):
   Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen:
   Mit folgender Unterwichtung:
   Berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung,
   Qualifikation/Weiterbildung): 20 v. H., Referenzen:80 v. H.
   MA 3: örtliche Bauüberwachung Vermessung  nur Mindeststandard
   MA 4: örtliche Bauüberwachung Abfall/Bodenkunde  nur Mindeststandard
   § 46 (3) Nr. 1 VgV:
   Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
   Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den
   letzten 3 Jahren (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur
   Eignung)  nur Mindeststandard
   § 46 (3) Nr. 8 VgV:
   Personalbestand in den letzten 3 Jahren.
   Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:  nur
   Mindeststandard.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr)
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
   sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB];
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB];
    dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB];
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB];
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
   Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
   nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
   sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
   Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,00 Mio EUR und für
   sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,00 Mio EUR
   gegeben ist.
   (siehe Teilnahmeunterlagen)
   Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Umsätze
   aufweisen: kumulierter Gesamtumsatz: 1,5 Mio. EUR.
   (siehe Teilnahmeunterlagen)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
   VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
   ist zu verwenden.
    § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
    § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
   den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
   gefordert.
    § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum
   Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
    § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
    § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten
   Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
    zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
   letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen
   Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
    § 46 (3) Nr. 10 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er den
   geforderten Mindeststandard (siehe Teilnahmeunterlagen) erfüllt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 27/08/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim
   Landesverwaltungsamt Halle
   Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
   Ort: Halle/Saale
   Postleitzahl: 06112
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de
   Telefon: +49 3455141529
   Fax: +49 3455141115
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/07/2020
References
   6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
   7. http://www.deges.de/
   8. https://vergabe.deges.de/
   9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1730ae1516c-127b4eeba9d8
ce4e
  10. mailto:angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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