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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 324614-2020 (ID: 2020071009195842142)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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DE-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
2020/S 132/2020 324614
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Prodanovic, Mary
E-Mail: [7]mary.prodanovic@deutschebahn.com
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rhein Ruhr Express (RRX) - PA 1.1, 1.2, 1.3 und PA 8.0
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39739
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zwischen Köln und Dortmund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Fachtechnische Bauüberwachung Ausrüstungstechnik für Verkehrsanlagen
gemäß Anlage 1.1;
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage
1.2;
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU / VV BAU-STE des EBA gemäß
Anlage 1.3;
Leistungen nach Baustellenverordnung (während der Ausführung) gemäß
Anlage 1.4;
Anlage 1_5 Abfallmanagement_BÜW;
Anlage 1_6 Geotechnische Bauüberwachung;
FU Manforter Straße inkl. LSW (km 11,305), Hauptkabeltrasse PA 1.1-1.3
und PA 8.0 (km 5,4-30,9; Strecke 2650), Kampfmittelsondierungen und
optional für: Stützwand Heinrich-von-Stephan-Straße inkl. LSW km 11,314
bis km 11,685.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/10/2019
Ende: 31/08/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 191-465218
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2019/S 132-325457
Bezeichnung des Auftrags:
Rhein Ruhr Express (RRX) - PA 1.1, 1.2, 1.3 und PA 8.0
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
20/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR
nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei der EU-Vergabe wird unterschieden
zwischen Teilnahmerwettbewerb und Angebotsphase. Zunächst ist bin zum
8.8.2019 die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die
Vergabeplattform einzureichen. Danach erfolgt für ausgewählte Bieter
die Angebotsphase. Erst mit der Angebotsphase ist für ausgewählte
Bewerber ein Angbot für die ausgeschriebene Leistung über die
Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach
der Angebotsabgabe auf Verhandlung zu verzichten. Die Bindefrist kann
der Angebotserklärung in den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/
Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zwischen Köln und Dortmund
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fachtechnische Bauüberwachung Ausrüstungstechnik für Verkehrsanlagen
gemäß Anlage 1.1;
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage
1.2;
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU / VV BAU-STE des EBA gemäß
Anlage 1.3;
Leistungen nach Baustellenverordnung (während der Ausführung) gemäß
Anlage 1.4;
Anlage 1_5 Abfallmanagement_BÜW;
Anlage 1_6 Geotechnische Bauüberwachung;
FU Manforter Straße inkl. LSW (km 11,305), Hauptkabeltrasse PA 1.1-1.3
und PA 8.0 (km 5,4-30,9; Strecke 2650), Kampfmittelsondierungen und
optional für: Stützwand Heinrich-von-Stephan-Straße inkl. LSW km 11,314
bis km 11,685.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/10/2019
Ende: 16/01/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Örtliche Kabeleinweisung
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Als Gegensteuerungsmaßnahme in Folge eines Kabelschadens im
Gleisbereich wurde mit der PD Düsseldorf eine örtliche Kabeleinweisung
vereinbart. Bei den Begehungen zur örtlichen Kabeleinweisung, sollen
die Anlagenverantwortlichen unbekannte Kabellagen, zu denen keine
Kabellagepläne vorliegen erläutern und Auflagen, Besonderheiten und
Bemerkungen für künftige Eingriffe in den Boden festlegen und mit den
Bau AN und der BÜW abstimmen. Da Zetcon die Bauüberwachung für die
Ausführung der Maßnahmen der einzuweisenden Bau AN betreut ist Zetcon
ebenso dafür verantwortlich, die zusätzliche Einweisung in die
Kabellage durch die örtliche Kabeleinweisung zu dokumentieren und
abzunehmen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche Kosten erzeugen,
da sich ein neuer AN vollständig in das Projekt und in den Schadensfall
einarbeiten und einlesen müsste und darüber hinaus die bereits
erfolgten Abstimmungen mit den Anlagenverantwortlichen in Bezug auf den
Kabelschaden aufarbeiten, was zu Mehraufwand führt.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:mary.prodanovic@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:465218-2019:TEXT:DE:HTML
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