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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 324614-2020 (ID: 2020071009195842142)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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  DE-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
   2020/S 132/2020 324614
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Prodanovic, Mary
   E-Mail: [7]mary.prodanovic@deutschebahn.com
   Fax: +49 20330174724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rhein Ruhr Express (RRX) - PA 1.1, 1.2, 1.3 und PA 8.0
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39739
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Zwischen Köln und Dortmund
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Fachtechnische Bauüberwachung Ausrüstungstechnik für Verkehrsanlagen
   gemäß Anlage 1.1;
   Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage
   1.2;
   Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU / VV BAU-STE des EBA gemäß
   Anlage 1.3;
   Leistungen nach Baustellenverordnung (während der Ausführung) gemäß
   Anlage 1.4;
   Anlage 1_5 Abfallmanagement_BÜW;
   Anlage 1_6 Geotechnische Bauüberwachung;
   FU Manforter Straße inkl. LSW (km 11,305), Hauptkabeltrasse PA 1.1-1.3
   und PA 8.0 (km 5,4-30,9; Strecke 2650), Kampfmittelsondierungen und
   optional für: Stützwand Heinrich-von-Stephan-Straße inkl. LSW km 11,314
   bis km 11,685.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 08/10/2019
   Ende: 31/08/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 191-465218
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2019/S 132-325457
   Bezeichnung des Auftrags:
   Rhein Ruhr Express (RRX) - PA 1.1, 1.2, 1.3 und PA 8.0
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR
   nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei der EU-Vergabe wird unterschieden
   zwischen Teilnahmerwettbewerb und Angebotsphase. Zunächst ist bin zum
   8.8.2019 die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die
   Vergabeplattform einzureichen. Danach erfolgt für ausgewählte Bieter
   die Angebotsphase. Erst mit der Angebotsphase ist für ausgewählte
   Bewerber ein Angbot für die ausgeschriebene Leistung über die
   Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach
   der Angebotsabgabe auf Verhandlung zu verzichten. Die Bindefrist kann
   der Angebotserklärung in den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
   Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
   Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
   setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
   zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
   Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
   ist zulässig.
   Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
   Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
   zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/
   Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
   Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71521000 Baustellenüberwachung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71521000 Baustellenüberwachung
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Zwischen Köln und Dortmund
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fachtechnische Bauüberwachung Ausrüstungstechnik für Verkehrsanlagen
   gemäß Anlage 1.1;
   Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage
   1.2;
   Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU / VV BAU-STE des EBA gemäß
   Anlage 1.3;
   Leistungen nach Baustellenverordnung (während der Ausführung) gemäß
   Anlage 1.4;
   Anlage 1_5 Abfallmanagement_BÜW;
   Anlage 1_6 Geotechnische Bauüberwachung;
   FU Manforter Straße inkl. LSW (km 11,305), Hauptkabeltrasse PA 1.1-1.3
   und PA 8.0 (km 5,4-30,9; Strecke 2650), Kampfmittelsondierungen und
   optional für: Stützwand Heinrich-von-Stephan-Straße inkl. LSW km 11,314
   bis km 11,685.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 08/10/2019
   Ende: 16/01/2023
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Örtliche Kabeleinweisung
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Als Gegensteuerungsmaßnahme in Folge eines Kabelschadens im
   Gleisbereich wurde mit der PD Düsseldorf eine örtliche Kabeleinweisung
   vereinbart. Bei den Begehungen zur örtlichen Kabeleinweisung, sollen
   die Anlagenverantwortlichen unbekannte Kabellagen, zu denen keine
   Kabellagepläne vorliegen erläutern und Auflagen, Besonderheiten und
   Bemerkungen für künftige Eingriffe in den Boden festlegen und mit den
   Bau AN und der BÜW abstimmen. Da Zetcon die Bauüberwachung für die
   Ausführung der Maßnahmen der einzuweisenden Bau AN betreut ist Zetcon
   ebenso dafür verantwortlich, die zusätzliche Einweisung in die
   Kabellage durch die örtliche Kabeleinweisung zu dokumentieren und
   abzunehmen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche Kosten erzeugen,
   da sich ein neuer AN vollständig in das Projekt und in den Schadensfall
   einarbeiten und einlesen müsste und darüber hinaus die bereits
   erfolgten Abstimmungen mit den Anlagenverantwortlichen in Bezug auf den
   Kabelschaden aufarbeiten, was zu Mehraufwand führt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:mary.prodanovic@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:465218-2019:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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