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Ausschreibung: Lokalnetz - DE-Bad Salzungen
Lokalnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 324967-2020 (ID: 2020071009214542395)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
DE-Bad Salzungen: Lokalnetz
2020/S 132/2020 324967
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wartburgkreis
Postanschrift: Erzberger Allee 14
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mirko Klich
E-Mail: [7]BreitbandprojektWAK@de.pwc.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.wartburgkreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72710000 Lokalnetz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Wartburgkreis beabsichtigt den Breitbandausbau im Landkreis im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur flächendeckenden Sicherstellung
einer zukunftsfähigen NGA-Breitbandversorgung mit hochleistungsfähigen
Breitbandanschlüssen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Bau und
Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes zur Versorgung aller Bürger, Schulen
und Gewerbetreibenden im Landkreis. Vorgesehen ist eine zuverlässige
Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download für
alle Anschlüsse im Ausbaugebiet sowie mindestens 50 Mbit/s im Download
für mindestens 85 % der Anschlüsse. Anschlüsse in Gewerbegebieten und
für Schulen müssen nach Ausbau zuverlässig Bandbreiten von 1 000 Mbit/s
symmetrisch ermöglichen. Unter Anschlüssen wird die Summe aus
Haushalten, Gewerben, Schulen, etc. an einer anzuschließenden
Gebäudeadresse verstanden. Das Ausbaugebiet besteht aus Mischgebieten,
Gewerbeflächen, Schulen und Kleinstsiedlungen. Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 21 475 635.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mischgebiet:
HH_ANZ: 4376;
GEW_ANZ: 321;
OE_G_ANZ: 3.
Gewerbeflächen:
HH_ANZ 242;
GEW_ANZ 136.
Schulen:
SCHULE_ANZ: 43.
Kleinstsiedlungen:
HH_ANZ: 228;
GEW_ANZ: 3.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
* Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab
Vertragsunterzeichnung
* Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
* Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
* Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu
FTTH-Netz
* Kriterium: Förderbedingungen GIS
* Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von
Kennzahlen zum Ausbaugebiet
* Kriterium: Förderbedingungen Bund
* Kriterium: VULA
* Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke
entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
* Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu
geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative
Verlegetechnik ermöglicht
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mischgebiet:
892 Adressen.
Gewerbeflächen:
104 Adressen.
Schulen:
36.
Optionale Adressen, vornehmlich Einzellagen:
175.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
* Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab
Vertragsunterzeichnung
* Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
* Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
* Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu
FTTH-Netz
* Kriterium: Förderbedingungen GIS
* Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von
Kennzahlen zum Ausbaugebiet
* Kriterium: Förderbedingungen Bund
* Kriterium: VULA
* Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke
entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
* Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu
geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative
Verlegetechnik ermöglicht
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2017/S 246-516371
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 7 144 442.33 EUR
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/06/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 14 331 193.22 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die
Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie diese
Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten
Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden.
Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den
Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich spätestens
jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße
nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von
ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt..
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
7. mailto:BreitbandprojektWAK@de.pwc.com?subject=TED
8. http://www.wartburgkreis.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:516371-2017:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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