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Ausschreibung: Wartung Notstromaggregate - DE-Münster
Reparatur und Wartung von Maschinen
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Dokument Nr...: 883669-2020 (ID: 2020071014571842773)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  Wartung Notstromaggregate
VHB NRW 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
1 07.07.2020 13:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
Auftragsbekanntmachung
Aktenzeichen: 66.33.0003
Vergabe-Nr.: 2020-0472-66
Bezeichnung des Verfahrens: Wartung Notstromaggregate
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach  9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift
Klemensstraße 10, 48143 Münster
E-Mail-Adresse vergaben@stadt-muenster.de
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wie Ziffer 2
Bezeichnung
Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau
Postanschrift
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Wie Ziffer 2
Adresse
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist: die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/
notice/CXTDYYDYRL9
der Angebote in Schriftform.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Jährliche Wartung von 23 stationären und 7 mobilen Notstromaggregaten hinsichtlich maschinellen
und elektrischen Anforderungen, sowie die Prüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an 6
Kraftstofflagerbehältern gem. AwSV.
Erfüllungsort:
24 Standorte im Stadtgebiet Münster, 48155 Münster
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort:
24 Standorte im Stadtgebiet Münster
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
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8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote werden zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Mit der Ausführung der Arbeiten ist in Absprache mit dem AG zu beginnen.
Die ausgeschriebenen Mengen beziehen sich auf einen Wartungszeitraum für die Jahre 2021 bis
2024.
Die jährlichen Wartungen sind jeweils bis spätestens Ende September abzuschließen.
Die letzte Wartung ist bis zum 30.09.2024 abzuschließen.
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die
Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRL9/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des
Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.
Anschrift der Stelle
Wie Ziffer 2
Adresse
Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der
Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen:
keine
11. Ablauf der Angebotsfrist
11.08.2020 06:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
02.10.2020
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu
leistende Sicherheit beträgt, sofern die Auftragssumme mind. 50.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt: 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
15. Vorzulegenden Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Berufsgenossenschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere
Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist
nach Aufforderung belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gesamtumsatz (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des
Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt
bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere
Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
(Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
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Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der
gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt
keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere
Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb
Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit
das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach
Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Berufsregister (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufsund
Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden
("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere
Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
(Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist
nach Aufforderung belegen.
- Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausführung von Arbeiten an elektrischen
Anlagen und Betriebsmitteln (Elektrofachkraft) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die
an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auszuführenden Arbeiten dürfen nach DGUV
Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" nur von einer Elektrofachkraft oder unter
deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt die geforderte Qualifikation der
Elektrofachkraft in der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vor.
Auf Anforderung durch die Vergabestelle ist die Eignung mittels Dritterklärung nachzuweisen.
- Nachweis über Fachbetrieb im Sinne des  62 AwSV (Fachbetrieb nach
Wasserhaushaltsgesetz) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Qualifikation zum Fachbetrieb im
Sinne des  62 AwSV
- Referenzen der letzten drei Jahre (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben:
Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben
über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit
Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
Sonstige Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen:
Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Sonstige Unterlagen:
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Niedrigster Preis.
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18. Sonstiges
Die ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE ist von der Stadt Münster seit dem 01.01.2020 bei
allen Vergabeverfahren die ALLEINIGE zugelassene Form der Angebotsabgabe.
Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen
Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern
einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, d i e w i r d r i n g e n d e m p f e h l e n, sind zahlreiche Tipps und
Hinweise nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Die "Video-Tutorials" bieten eine gute H i l f e s t e l l u n g bei den ersten Schritten hin zur
ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSABGABE.
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die I n s t a l l a t i o n eines "B i
e t e r t o o l s" auf Ihrem Computer notwendig. Das B i e t e r t o o l wird Ihnen im Zuge Ihrer
Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung
Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres
Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits
einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger
Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen.
Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte S i g n a t u r in Textform
unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine
Ein-schränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten
Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein
zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten
Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW
mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den
Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet
werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine
Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines
Werktages zurück.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem.
 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und
Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der
der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen
zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt
auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um
nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der
von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt.
Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/
br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls
Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L
verwenden. Die Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und
Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadtmuenster.
de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte
der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw.
unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im
Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und
diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren,
Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei
Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres
Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter
Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen
will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger,
wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung
verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz
1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs
genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck
und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem
sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig
sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt
an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu
übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO
einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden,
kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel.
0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
VHB NRW 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
6 07.07.2020 13:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 04.08.2020
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRL9
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2020/07/12916019.html
Data Acquisition via: p8000000
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