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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Dienstleistungen China - DE-Würzburg
Übersetzungsdienste
Dokument Nr...: 887957-2020 (ID: 2020111917283991923)
Veröffentlicht: 19.11.2020
*
  Dienstleistungen China
VERGABEUNTERLAGEN
2020SCW000006
Dienstleistungen China
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Ignaz-Schön-Str. 11, 97421 Schweinfurt, Deutschland
09.11.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 11
Eigenerklärung_Antragstellung_Gewerbezentralregister...........................................................................
...... 13
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 14
2019 Zusätzliche Vertragsbestimmungen_Dienstleistung-1
............................................................................ 16
L 234 Bietergemeinschaft(0918)
...................................................................................................................... 20
L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer
Unternehmen(1217)......................................................................... 21
L 236 Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen(0416)........................................................................... 23
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 30
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
09.11.2020
Verfahren: 2020SCW000006 - Dienstleistungen China
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020SCW000006
Auftragsbezeichnung Dienstleistungen China
VERFAHREN
Auftraggeber Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Liefer-/Ausführungsort 97070 Würzburg
Leistungsart Dienstleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 70%: 30%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
79530000-8 Übersetzungsdienste
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 11.11.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 03.12.2020 23:59
Angebotsfrist 10.12.2020 23:59:00
Bindefrist 11.01.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.01.2021
Ende 31.12.2024
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Anmerkungen Rahmenvertrag für 4 Jahre
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
 https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 03.12.2020 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Weiterentwicklung der Aktivitäten der FHWS in China, Kommunikation mit
chinesischsprachigen Partnern und Durchführung von Dolmetscherleistungen
10.12.2020 23:59:00 11.01.2021 03.12.2020 23:59 2020SCW000006 4/2020
Dienstleistungen China
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
7
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
 werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
 wird gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2020SCW000006 4/2020
Dienstleistungen China
11
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Eigenerklärung
Vergabe-Nr.: 90911000-6/4/2017
Eigenerklärung über erfolgte Antragstellung bei Gewerbezentralregister oder
gleichwertiger Stelle
Ich versichere, dass der Auszug aus dem Gewerberegister bzw. eine gleichwertige Urkunde einer
zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beantragt ist und nach
Eingang umgehend vorgelegt wird. Wegen illegaler Beschäftigungen bestehen in der Urkunde
zurzeit keine Eintragungen.
Eine wissentlich falsche Erklärung hat für mich einen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zur Folge.
Ort, Datum _____________________
Rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters
13
Scientology-Schutzerklärung
Vergabe-Nr. 30121000-3/4/2015
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, daß die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluß von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert,
 daß er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.
Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder
Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des
Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen läßt;
 daß nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die
Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder
Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen
von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der
Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise
verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen
die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Ort, Datum ______________
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
14
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die
unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den
einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden
einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, daß ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes
Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation
Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung,
die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der
Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine
Infiltration und
Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage
zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei
solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder
seine Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen
in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung,
-entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluß von dem
laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluß, daß eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben
oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist
der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des
öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des
Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft
15
1
Zusätzliche Vertragsbestimmungen
 1
Vertragsbestandteile
(1) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und der vertraglichen Abwicklung sind in ihrer
jeweils gültigen Fassung maßgebend:
 Das Aufforderungsschreiben und die Leistungsbeschreibung der Hochschule
Würzburg-Schweinfurt für das Vergabeverfahren mit dem Aktenzeichen
 Das Angebot des Auftragnehmers mit der Angebotsnummer ________________
 Diese Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ggfs. nachranging zur Leistungsbeschreibung)
 Die Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule
Würzburg-Schweinfurt (nachranging zu den Zusätzlichen Vertragsbestimmungen) und die
 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss
geltenden Fassung (nachranging zur Leistungsbeschreibung, den Zusätzlichen
Vertragsbestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen
und Zahlungen der Hochschule Würzburg-Schweinfurt).
(2) Jegliche allgemeine Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind
ausgeschlossen, auch wenn diesen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 2
Durchführung
(1) Grundlage für die Durchführung dieses Vertrages ist die Leistungsbeschreibung der Hochschule
Würzburg-Schweinfurt. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten
Anforderungen und Bedingungen.
(2) Die Leistung hat entsprechend den organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der
Hochschule Würzburg-Schweinfurt zu erfolgen.
 3
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in seinem Angebot aufgeführten Leistungen in der
Hochschule Würzburg-Schweinfurt entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
 4
Einsatz von Personal zur
Auftragserfüllung
(1) Soweit der/die Auftragnehmer/in zum Zwecke dieser Vertragserfüllung Personal einsetzt, sichert
er/sie schriftlich zu, dem von ihm/ihr eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen sowie das
Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) einzuhalten.
(2) Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich,
dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer ebenfalls die Einhaltung des MiLoG sowie des AEntG
in den jeweils gültigen Fassungen schriftlich zusichert. Kommen bereits durch den/die
Auftragnehmer/in eingesetzte Subunternehmer der Aufforderung zur schriftlichen Zusicherung
nicht nach, so wird der/die Auftragnehmer/in den Subunternehmer unverzüglich aus der
4/2020
16
2
Leistungserbringung herausnehmen. Für Subunternehmer haftet der/die Auftragnehmer/in in
gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen und Arbeitskräfte.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der/die Auftragnehmer/in geeignete Nachweise in Form
von anonymisierten Lohnjournalen über den Stundensatz des eingesetzten Personals erbringen,
auch des vom Subunternehmer eingesetzten Personals.
(4) Dem Auftraggeber steht bei einem Verstoß des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin gegen die
Pflichten aus den Absätzen 1 - 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(5) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne einer
Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt, Rückgriff bei
dem/der Auftragnehmer/in zu nehmen.
(6) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne einer
Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt, Rückgriff bei
dem/der Auftragnehmer/in zu nehmen. Dieser Rückgriff umfasst neben den gegen den
Auftraggeber geltend gemachten Forderungen alle dem Auftragnehmer darüber hinaus
entstehenden Kosten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber in Fällen einer
gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der
Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG zu unterstützen und insbesondere umfassend Auskünfte
und Nachweise im Hinblick auf die gegen den Auftraggeber gelten gemachten Ansprüchen zu
erteilen.
 5
Vergütung
(1) Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütungen sind sämtliche Kosten und Auslagen, die im
Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen, abgegolten. Darüber
hinausgehende Kosten, Auslagen und Spesen sowie sonstige Aufwandsentschädigungen, etc.
sind somit ausgeschlossen.
(2) Für alle Einzelaufträge gelten die durch den Zuschlag Vertragsbestandteil gewordenen
Konditionen unter Ausschluss jeglicher entgegenstehender Konditionen des Auftragnehmers
auch ohne dass diesen ausdrücklich widersprochen werden muss.
(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung durch
den Auftragnehmer im Überweisungsverkehr. Das Zahlungsziel beträgt nach
Rechnungseingang 30 Tage.
 6
Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses
Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln.
(2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren,
vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Vertrages
innerhalb der von der Hochschule Würzburg-Schweinfurt vorgegebenen
angemessenen Frist zurückzugeben oder die Unterlagen zu vernichten. Eine über den
Vertragszweck hinausgehende Verwendung der vertraulichen Informationen oder Weitergabe an
Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die MitarbeiterInnen
des Auftragnehmers und die vom Auftragnehmer bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen MitarbeiterInnen die
vorstehende Vertraulichkeit wahren.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden
Informationen und / oder Unterlagen
 ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder
17
3
 ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder
 rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder
 bei der betroffenen Vertragspartei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages
vorhanden waren oder die betroffene Vertragspartei diese später unabhängig davon
erhalten hat.
 aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung Gesetzes zu
offenbaren sind. In diesem Fall ist der Informationsgeber vor Preisgabe unverzüglich zu
unterrichten und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.
 7
Vertragsdauer
(1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft, die Leistungszeit beginnt am
und endet am , ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
 über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen  6 dieses Vertrages gegeben ist.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber nur die bis zum Zugang der Kündigung vom
Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen nicht. Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung
erstellten Unterlagen bzw. erbrachten Leistungen zur Verfügung.
 8
Haftung
(1) Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, für Vorsatz und jede
Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Hochschule Würzburg-Schweinfurt, ihrer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt ist
beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach
ist die Haftung außer bei Vorsatz begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung
für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Fall grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:
 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Personenschäden bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis.
 9
01.01.2021 31.12.2024
18
4
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist in den Räumlichkeiten der Hochschule Würzburg-Schweinfurt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung.
 10
Schlussbestimmungen
(1) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei mit
eingeschriebenem Brief zuzugehen. Mündliche Abreden gelten nicht.
(2) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen werden die Vertragspartner diese durch solche ersetzen, welche die
Verwirklichung des Vertragszweckes am besten gewährleisten; dies gilt sinngemäß für den Fall
einer Regelungslücke.
97070 Würzburg
19
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
 VHL Bayern - Stand September 2018 1 von 1
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1
, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur
Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
2020SCW000006 offene Verfahren Dienstleistungen China
20
L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer /
anderer Unternehmen)
 VHL Bayern - Stand Dezember 2017 1 von 2
Bieter Vergabenummer Datum
Maßnahme
Leistung
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen
Ergänzung des Angebotsschreibens
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
Name des Unternehmens
(erst nach gesonderter
Anforderung der Vergabestelle)
Eignungsleihe)
(Ja/Nein)
) Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter nicht geeignet ist, liegt ein Fall der
Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
2020SCW000006 offene Verfahren Dienstleistungen China
21
L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer /
anderer Unternehmen)
 VHL Bayern - Stand Dezember 2017 2 von 2
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den
gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des
Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
22
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
 VHL Bayern - Stand April 2016 1 von 1
Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum
Maßnahme
Leistung
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem
gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Bewerbungsbedingungen gefordert ist.
2020SCW000006 offene Verfahren Dienstleistungen China
23
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Auftragsinhalt
Weiterentwicklung Chinaaktivitäten der FHWS
voraussichtliches Zeitbudget Jahr 2021: 120 Stunden, zzgl. zwei Arbeitstreffen à 1 Tag = 16 Stunden = 136 Stunden
a. Aufbauend auf den Ergebnissen der bisherigen Chinaaktivitäten der FHWS soll ein Konzeptpapier zu den künftigen
(mittel- und langfristigen) Zielen der FHWS in China erstellt werden. Der Dienstleister wird die Erstellung dieses
Konzeptpapiers mit seiner Expertise begleiten und die FHWS hinsichtlich der Realisierung (zeitlicher Umfang,
Ressourcenbedarf etc.) beraten.
b. Der Dienstleister soll nach Absprache mit dem Leiter des Hochschulservice Internationales ein Gestaltungskonzept
für das visuelle Image der FHWS für chinesische Studierende und Gastdozenten entwickeln. Die daraus entstehenden
Imagebroschüre, Poster, Postkarte usw. werden an die Partnerhochschulen in China und Taiwan verteilt.
c. Kommunikationsplan  Kontaktdaten für Kooperation FHWS / SZTU (Shenzhen Technology University): Der
Dienstleister wird den Leiter des Hochschulservice Internationales und die Fakultäten der FHWS bei der
Kommunikation zwischen FHWS und SZTU im Bereich der strategischen Weiterentwicklung der bilateralen
Kooperation, der Vorbereitung von Antragstellungen sowie zu allgemeinen, übergeordneten Fragestellungen
unterstützen. Dafür wird der Leiter des Hochschulservice Internationales gemeinsam mit dem Dienstleister einen
Kommunikationsplan erstellen. Dieser wird vom Dienstleister an die SZTU weitergeleitet, damit die Kommunikation in
Zukunft zwischen beiden Hochschulen effizienter laufen kann.
Kommunikation zu chinesischen / taiwanischen Partnern
voraussichtliches Zeitbudget Jahr 2021: 220 Stunden (a.) und 100 Stunden (b.) = 320 Stunden
a. Allgemeine Kommunikation mit Partnerhochschulen der FHWS
Der Dienstleister (Chinesisch als Muttersprache) übernimmt als China-Beauftragter der FHWS die Kommunikation mit
den chinesischen Partnerhochschulen. Dies bezieht sich vor allem auf die als strategisch angesehenen
Partnerhochschulen in Huzhou und Shenzhen in der VR China sowie in Kaohsiung in Taiwan, im Bedarfsfall jedoch
auch auf die übrigen Partnerhochschulen der FHWS mit fachbezogenem Studierendenaustausch in China und
Taiwan. Neben HSIN und den an den Chinaaktivitäten beteiligten Einheiten der FHWS können auch
Individualanfragen von FHWS-Angehörigen bearbeitet werden, jedoch nach Rücksprache (etwa bei der Vorbereitung
von Exkursionen nach China und Taiwan).
b. Kooperation/Workshops Fakultät Gestaltung mit China und Taiwan
Die Fakultät Gestaltung möchte 2020 Aktivitäten mit chinesischen / taiwanischen Partnerhochschulen initiieren; es
geht konkret um die Vorbereitung gemeinsamer Workshops und Austauschformate mit der Shih Chien University
(Taiwan) und dem Beijing Institute of Technology in Zhuhai (China); Der Dienstleiter soll die Fakultät und ihre
chinesischen / taiwanischen Kooperationspartner bei der Kommunikation und der Vorbereitung der Aktivitäten
unterstützen.
Weiterentwicklung strategische Projekte mit SZTU und HU (teilweise mit ZUCC)
vorraussichtliches Zeitbudget Jahr 2021: 270 Stunden (a.  d.)
a. World Twin
Als Fernziel soll das Konzept der Twin-Studiengänge an die Partnerhochschulen SZTU und HU exportiert werden, dort
ebenfalls Twin-Studiengänge etabliert werden (Chinesisch/Englisch). In Zusammenarbeit mit bzw. zur Unterstützung
der Koordinatorin für internationale Hochschulkooperationen ist der Dienstleister in die notwendigen Vorarbeiten und
die entsprechende anlassbezogene Kommunikation mit den beiden Partnerhochschulen eingebunden (Mapping von
Professoren, Austausch von Curricula und Modulhandbüchern sowie für mögliche Antragstellungen wichtige
Informationen, Unterhalt des Joint Office in Geb. 21, ggf. eine Delegationsreise in der 2. Jahreshälfte  SZTU
International Week).
Zuständigkeit: Hochschulservice Internationales
Zeitbudget: 120 Stunden
b. I-Factory
Im Jahr 2018 wurde ein MoU zwischen FHWS und SZTU hinsichtlich der Kooperation im strategischen
Entwicklungsprojekt i-Factory unterzeichnet. Am 19. Januar 2020 war die Einweihung des Joint office (im Gebäude
21 auf dem Ledward-Campus der FHWS Raum Nr. 21.1.11, 66,6 m2) für Gastprofessoren der SZTU. Der Dienstleister
wird die Kommunikation zwischen FHWS und SZTU hinsichtlich des Entwicklungsprojektes i-Factory und weiterer
möglicher und nötiger Schritte betreuen (Anwerbung chinesischer Gastprofessoren etc.).
Zuständigkeit: Campus Angewandte Forschung
Zeitbudget: 60 Stunden
c. Summer Schools Fakultät Informatik / Wirtschaftsinformatik (FIW) (Internationale Woche)
Die bereits seit 2018 durchgeführte Summer School in Informatik (mit Huzhou und Shenzhen) soll auch 2021
durchgeführt werden. Im Mai wird (voraussichtlich) eine Gruppe Studierender von der SZTU anreisen, der Dienstleister
übernimmt nach Absprache mit den Verantwortlichen Teile der Kommunikation mit den Teilnehmern bzw. beteiligten
Institutionen und unterstützt nach Rücksprache und bei Bedarf vor Ort in Würzburg (Sollte Unterstützung vor Ort
benötigt werden und vom Zeitbudget nicht abgedeckt werden, übernimmt die durchführende Einheit anfallende
Zusatzkosten). Zuständigkeit: FIW
24
Zeitbudget: 30 Stunden
d. Röntgenklasse
2018 wurde zwischen SZTU und FHWS ein MoU zur Durchführung des gemeinsamen deutsch-chinesischen
Bildungsprogramms Wilhelm-Conrad-Röntgen (Arbeitstitel) unterzeichnet. Es soll einer Gruppe chinesischer
Studierender der Informatik und Ingenieurwissenschaften (Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik) noch
einvernehmlich in einem gesonderten Servicevertrag festzulegende Module in einem Gesamtumfang von 30
ECTS-Punkten besuchen. Die nötigen bilateralen Dienstleistungsverträge zur Durchführung des Programms an der
FHWS müssen ausgearbeitet und unterzeichnet werden (Modulauswahl, wirtschaftliche Endberechnung etc.)
Im Jahr 2019 haben die Fakultäten mit den Kollegen der SZTU über die Modulauswahl usw. besprochen. Die School
of Big Data will gerne mit FIW das Programm im Jahr 2021 durchführen  coronabedingt war eine Verschiebung von
2020 auf 2021 nötig . Der Dienstleister wird weiterhin bei der Kommunikation und Umsetzung dieses Programms
unterstützen.
Zuständigkeit: Campus Weiterbildung
Zeitbudget: 60 Stunden
1 Stundensatz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundenverrechnungssatz
 Die Dienstleistung hat weisungsfrei und ohne Eingliederung in die
Arbeitsorganisation der Hochschule zu erfolgen. Die Abrechnung erfolgt
nach den tatsächlich geleisteten Ist-Stunden.
Für die Auswertung der Ausschreibung wird der
Stundenverrechnungssatz herangezogen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Stundenverrechnungssatz
Gesamtpreis
[EUR]
................
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.11.2020
Verfahren: 2020SCW000006 - Dienstleistungen China
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Scientology-Schutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige deren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Haben Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. die Erklärung über die erfolgte Antragstellung
beigefügt?
(Bei freiberuflich Tätigen nicht erforderlich)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Können Sie den Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens erbringen? Den Nachweis bitte unbedingt den Angebotsunterlagen
beifügen.
(Bei freiberuflich Tätigen nicht erforderlich)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5 Freiberufliche Täigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sind Sie freiberuflich tätig?
Falls ja, fügen Sie bitte einen Nachweis für Ihre Freiberufliche Tätigkeit bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Jahresumsätze der letzten 3 Jahre [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Jahresumsatz der Jahre 2017, 2018, 2019 an.
Kriterienkatalog - 1/4
26
7 Mitarbeiter Unternehmen gesamt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wieviel MitarbeiterInnen beschäftigen Sie derzeit in Ihrem Unternehmen insgesamt?
8 Mitgliedschaft BDÜ [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sind Sie Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Einhaltung der Termine [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bei Zuschlagserteilung bis zum Ende der Bindefrist wird garantiert, dass mit der Ausführung der Leistungen am 01.01.2021
begonnen
werden kann.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Haben Sie ggf. den Vordruck Bieter-/Arbeitgebergemeinschaft (L234) als Anlage beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
11 Unterauftragnehmerleistungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Haben Sie ggf. den Vordruck Unterauftragnehmerleistungen (L233) als Anlage beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
12 Richtigkeit der Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss vom
vorliegenden oder künftigen Verfahren des Auftragnehmers zur Folge haben kann und erkläre/ erklären ausdrücklich die
Richtigkeit
der Angaben.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
13 Verschwiegenheit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, dass ich/ wir auch nach der Beendigung der Angebotsphase sowie bei
Nichtberücksichtigung meines/ unseres Angebotes über die bei meiner/ unserer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen
Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit bewahre(n).
Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter über die
Wahrung von
Dienstgeheimnissen zu belehren. Eine Verletzung der Wahrung von Dienstgeheimnissen kann eine strafrechtliche Verfolgung nach
sich ziehen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
27
14 Verwendung der Unterlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Jede Veröffentlichung der zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Weitergabe an Dritte  auch auszugsweise  ist ohne die
ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Missbräuchliche Nutzungen können
Schadenersatzforderungen des Freistaates Bayern nach sich ziehen.
Ich erkläre mich/ Wir erklären uns bereit, die vom Auftraggeber im Rahmen einer Angebotserstellung zur Verfügung gestellten
Unterlagen nur zur Erstellung eines Angebotes zu verwenden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
15 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
15.1 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
15.2 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
15.3 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
15.4 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/4
28
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.11.2020
Verfahren: 2020SCW000006 - Dienstleistungen China
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Fähigkeiten und Erfahrungen [Mussangabe]
Gewichtung: 42,86%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Fügen Sie Ihrem Angebot bitte ein Dokument mit ausführlicher Darstellung Ihrer Fähigkeiten (inkl. Darstellung der
Berufsabschlüsse) und
Erfahrungen bei, aus denen Ihre Leistungsfähigkeit beurteilt werden kann.
Haben Sie ein entsprechendes Dokument beigefügt?
2 Referenzleistungen [Mussangabe]
Gewichtung: 28,57%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie 3 Referenzen mit Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Bei den Referenzen
sind
Auftragsumfang, Auftraggeber (Name und Telefonnummer des Ansprechpartners) und Auftragsjahr zu nennen.
Wurden dem Angebot Referenzleistungen gem. den o. g. Anforderungen als Anlage auf einem gesonderten Blatt beigefügt?
3 Delegationsreisen [Mussangabe]
Gewichtung: 14,29%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Besteht bei Ihnen generell die Bereitschaft an mehrtägigen Delegationsreisen der FHWS nach China teilzunehmen?
Für die Reisen gilt: Die FHWS übernimmt die Reisekosten ohne Tagegeld. Es kann ein max. Tagessatz mit 8 Stunden abgerechnet
werden.
4 Deutschkenntnisse [Mussangabe]
Gewichtung: 14,29%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Verfügen Sie über Deutschkenntnisse mindestens im Niveau B2 (gem. den Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen)?
Kriterienkatalog - 4/4
29
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
30
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/11/47fbf4f7-01ad-4e05-a36b-eb95b3b3a822.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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