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Ausschreibung: Verkauf eines Grundstücks / Gewerbefläche Poschwitz - Poschwitzer Park in 04600 Altenburg - DE-Altenburg
Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 888071-2020 (ID: 2020111917285292017)
Veröffentlicht: 19.11.2020
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  Öffentliche Ausschreibung nach  31 ThürGemHv - Verkauf eines Grundstücks / Gewerbefläche Poschwitz - Poschwitzer
Park in 04600 Altenburg
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß  31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung das
Grundstück nach Höchstgebot
Gewerbefläche Poschwitz  Am Poschwitzer Park
Gemarkung Poschwitz
Flurstück 41/21
Grundstücksgröße 16.841 m
Mindestgebot 121.000,00 Euro
Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Altenburg, erreichbar über die Straße
Am Poschwitzer Park. Es handelt sich um eine voll erschlossene, unbebaute Fläche im Geltungsbereich
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Industriegebiet (GI) Poschwitz (einsehbar unter
www.altenburg.eu/Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung_Stadtplanung/Bebauungspläne Nr.72.0). Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Industriegebiet ausgewiesen.
Das Grundstück war zum Teil bebaut und von Leitungskanälen durchzogen. Im Zuge der Grundstücksherrichtung
wurden bekannte Streifenfundamente entfernt, die nicht mehr benötigten Altkanäle
wurden zurückgebaut bzw. verdämmt. Aufgrund der Vornutzung können sich Bauschuttreste im
Grundstück befinden.
Als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes
vom künftigen Eigentümer umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen bzw. zu finanzieren.
Als Mindestgebot für den Kaufpreis ist ein Betrag in Höhe von 121.000,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 11.Januar 2021 (Posteingang) in verschlossenem Umschlag mit der
deutlichen Kennzeichnung Gebot Gewerbefläche Poschwitz  Flurstück 41/21  bei der Stadtverwaltung
Altenburg, Referat Stadtentwicklung und Bau, Sachgebiet Liegenschaften, z.H. Herrn Roth
persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht
keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um
eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB
finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht das Sachgebiet Liegenschaften unter Telefon (0 34 47) 5 94  8 56 und 5
94  8 30 zur Verfügung. Hier können auch Besichtigungstermine vereinbart sowie Einsicht in vorhandene
Unterlagen genommen werden.
Im Auftrag
gez. Roth
Sachgebiet Liegenschaften
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Altenburg/2020/11/3654955.html
Data Acquisition via: p8000000
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