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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung von Zubehör für Brook 500 - DE-Rubenow
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Dokument Nr...: 888130-2020 (ID: 2020111917285992068)
Veröffentlicht: 19.11.2020
*
  Lieferung von Zubehör für Brook 500
VERGABEUNTERLAGEN
2020001040056
Lieferung von Zubehör für Brook 500
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow , Deutschland
13.11.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 6
Hinweise zum Vergabeverfahren
..................................................................................................................... 8
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 9
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 12
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 14
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020001040056
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Lieferung von Zubehör für Brook 500
Auftragsbeschreibung Lieferung von Zubehör für Brook 500
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 17509 Rubenow
Leistungsart Lieferleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
43000000-3 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 17.11.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 27.11.2020 08:00
1
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 11.12.2020 10:00:00
Bindefrist 15.01.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 27.11.2020 08:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Seite 1 von 3
Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle
Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen, der EWN
GmbH (nachfolgend AG genannt).
Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes verpflichtet,
die Bestimmungen des Vergaberechts und des
öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2 Bestellungen/Verträge
2.1 Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat die
Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist
ist der AG berechtigt, die Bestellung/den Vertrag zurückzunehmen,
ohne dass dem AG daraus Kosten in
Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn
die Lieferung bzw. Leistung bereits erbracht wurde.
2.2 Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen und
Erweiterungen des Vertrages.
2.3 Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden.
Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise
von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies
gilt nicht, wenn der AN als Händler auftritt.
2.4 Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen.
Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern
dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die
in der Bestellung/in dem Vertrag festgelegte Punkte verändern,
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch die Abteilung Einkauf in Form eines Nachtrags/
einer Vertragsanpassung zur Bestellung/zum Vertrag.
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1 Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr. 30/53
über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung
der Preise zugrunde zu legen. Das Zustandekommen
des Preises hat der AN den für die Preisbildung
und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Verlangen
nachzuweisen.
3.2 Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen Preise
gelten als fest vereinbart und decken den beauftragten
Liefer-/ Leistungsumfang vollinhaltlich ab.
3.3 Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/Vertragspreis abgegolten,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart
wurde.
3.4 Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe
der Bestellnummer des AG und der geforderten Angaben
lt.  14 USTG einzureichen.
Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen.
Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht
anerkannt und dem AN zurückgesandt. Sie gelten als
nicht fällig.
3.5 Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die
Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem
Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt,
falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen
netto. Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung
zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei
Mängeln behält sich der AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG
Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der Einbehalt als anerkannt,
wenn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich
dagegen Widerspruch erhoben wird.
3.6 Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur aufgrund
entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8 Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen
vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung
nicht unbillig verweigern.
4 Liefer- und Leistungstermine, Lieferverzug,
höhere Gewalt
4.1 Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/Leistungstermins oder der
Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang der Ware bzw. die
Leistungserbringung bei der vom AG genannten Empfangs-
bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit
der erfolgreichen Abnahme.
4.2 Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden
kann. Wird dies erkennbar, hat der AN alle erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung
von Einzelfristen, Zwischen- und Endtermin sicherzustellen.
Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse,
einschließlich Frost und Schnee.
4.3 Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der AG
berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN hat dabei
jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren
Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche
oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner
für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner
sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren
unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben
und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen
nach Treu und Glauben anzupassen.
3
Seite 2 von 3
5 Lieferung und Versand
5.1 Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten
lagert die Ware bis zur Übergabe der Papiere bzw.
der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des
AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der
Ware verweigert und zu Lasten des AN zurückgesandt.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift auf den
AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellungen oder Montage
oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme
auf den AG über.
5.3 Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6 Gewährleistungen/Mängel
6.1 Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien entsprechend dem Stand
der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss. Er sichert
zu, dass die Lieferung und Leistung frei von Sach- und
Rechtsmängeln im Sinne der  434 und 435 BGB ist.
Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung
den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen
und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften
der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte
Art der Ausführung, so hat er dies dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2 Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/
Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie
nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung
beim AG.
6.3 Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach  437
und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche
ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/in dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß
 438 bzw. 634a BGB.
6.4 In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend der
Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt
vereinbart werden.
6.5 Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu
beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen. Der AG
informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6 Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen durchzuführen.
Das Ergebnis ist vom Prüfer des AG zu
protokollieren und dem AN zu übergeben. Werden
Mängel, die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken,
festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen.
Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung
nicht nach, stehen dem AG die Rechte
gemäß 6.3 zu.
7 Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1 Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und
Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2 Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder
Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der
AG von dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG
auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne
Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung
bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die
dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3 Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an
bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen
davon, ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe
der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4 Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum des
AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie
dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8 Haftung/Sicherheiten
8.1 Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/
in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter
klaglos zu stellen.
8.2 Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
für schuldhaft verursachte Schäden ist
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt
nicht bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
der Bestellung/des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
8.3 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die
Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für Vermögensschäden
ausgeschlossen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem
Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht
4
Seite 3 von 3
leitende Angestellte) außerhalb des Bereiches der
wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-,
Körper- oder Gesundheitsschäden.
8.4 Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden
vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als Netto-Bürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
gemäß  771 BGB eines europäischen als Zoll- und
Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes akzeptiert.
9 Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er
sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der
beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren
vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen,
so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der
AG Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte
dieser Waren.
10 Antikorruptionsklausel
10.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder
von diesem beauftragte Dritte, die mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehenden
Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder
sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht
stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  299,
333, 334 StGB, 17, 18 UWG fallen.
10.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gem. Nummer 10.1a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber
zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe
von 15 v. H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei
denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder
bereits erfüllt ist.
10.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 10.1b
oder 10.1c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 15 v. H. der Abrechnungssumme
verpflichtet.
10.4 Die Ziffern 10.1b und 10.3 finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne
von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken
in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041
handelt.
10.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt.
11 Sonstiges
11.1 Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem.
Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
11.2 Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke
genutzt werden. Fotografieren auf dem Gelände
des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der
Einwilligung des AG.
11.3 Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4 Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die
Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen)
ist ausschließlich der Geschäftssitz des AG.
11.5 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die
Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6 Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden.
_________________________________________
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.html
5
VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden
Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner
ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich
nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang
mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen
geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung
der Daten im Rahmen des weiteren Abstimmungs-,
Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses
zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
insbesondere zur Durchführung unserer Verträge
mit Ihnen bzw. zur Vertragsanbahnung, sowie
aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines
Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung
können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen
entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen,
d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden,
geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
6
Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus
zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
 Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien
(z. B. Verband der Vereine Creditreform
e.V.) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
 Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
 Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
 Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit
(z.B. Zutrittskontrollen)
 Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
 Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung
rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots
zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches
Beschaffungs- und Vergabesystem übertragen.
Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung
durchgeführt werden kann.
 Name des Ansprechpartners
 Geschäftliche Kontaktdaten
 Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/
oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung
durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich
sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden
diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen,
auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen,
zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-,
Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs
werden Ihre Daten so lange gespeichert,
wie sie für den angegebenen Zweck benötigt
werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten,
die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung
(AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen
zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen
zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den  195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten
wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen
Zeitraum hinaus aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung
von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten,
die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO
erhoben wurden, jederzeit das Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet,
es sei denn, wir weisen zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber
überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung
von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO,  34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO,
 35 BDSG), Einschränkung in der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO,  19 BDSG).
7
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt
werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird,
werden
auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die Angabe von Leitfabrikaten im Leistungsverzeichnis dienen lediglich der Beschreibung des Produkts. Gleichwertige Fabrikate
sind
ausdrücklich zugelassen. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des Alternativprodukts ggü. dem Leitfabrikat nachzuweisen.
8
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.11.2020
Verfahren: 2020001040056 - Lieferung von Zubehör für Brook 500
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Betonschere für Brokk 500 (Neuteil) USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Siehe Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Stahlschere für Brokk 500 (Neuteil) USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Siehe Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
9
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
10
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.11.2020
Verfahren: 2020001040056 - Lieferung von Zubehör für Brook 500
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
11
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.11.2020
Verfahren: 2020001040056 - Lieferung von Zubehör für Brook 500
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation
befindet. (0)
[ ] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. (0)
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2 Verfehlungen und Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ich/ Wir erklären dass
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß  123 oder 124 GWB vorliegen (0)
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (0)
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  124 GWB vorliegt (0)
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß  123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt
wurde
(0)
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3 Angaben zur Zahlung Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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Kriterienkatalog - 1/2
12
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.11.2020
Verfahren: 2020001040056 - Lieferung von Zubehör für Brook 500
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Technisches Datenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Technisches Datenblatt für die Stahlschere und Betonschere, welches sich auf die
Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung bezieht mit dem Angebot abgegeben wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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2 CE-Konformitätserklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass eine CE-Konformitätserklärung für die Stahlschere und Betonschere bei Lieferung mit einzureichen
ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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3 Dokumentation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass bei Lieferung der Stahlschere und Betonschere:
- eine Ersatzteileliste in Deutsch
- ein Wartungshandbuch mit Prüflisten (Prüfumfang) in Deutsch
bei Lieferung eingereicht wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4 Lieferzeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Lieferzeit für die Stahlschere und Betonschere an.
Kriterienkatalog - 2/2
13
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Aufgabenstellung Leistugngsbeschreibung.pdf 616,44 KB pdf
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/11/043778a7-8052-43bb-98c5-ca555f9666f2.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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