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Ausschreibung: Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen - DE-Peine
Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen
Dokument Nr...: 555270-2020 (ID: 2020112009025892197)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Peine: Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen
   2020/S 227/2020 555270
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
   Postanschrift: Eschenstr. 55
   Ort: Peine
   NUTS-Code: DE91A Peine
   Postleitzahl: 31224
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]sabine.petry@bge.de
   Telefon: +49 5171/43-1271
   Fax: +49 5171/43-1502
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bge.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E19195672
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 Atomgesetz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung, Herstellung, Lieferung und Montage einer Druckluftanlage
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45251143 Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Planung, Herstellung, Lieferung und Montage einer Druckluftanlage.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Schachtanlage Konrad
   38239 Salzgitter  Bleckenstedt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist auf der Liegenschaft
   Konrad 2 im späteren Lüftergebäude eine Drucklufterzeugungsanlage mit
   Wasserkühlung zu errichten. Die Anlage ist in einem Kellerraum des
   Lüftergebäudes betriebsbereit zu installieren. Die Arbeiten umfassen
   die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der
   betriebsbereiten Anlage inkl. der hierfür notwendigen Elektroarbeiten
   und Rohrleitungsinstallationen. Die Lüftungsanlage wird bauseits
   errichtet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/03/2021
   Ende: 15/04/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Formblatt Eignungsangaben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/01/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/01/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
   zu beachten.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht,
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   Vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2020
References
   6. mailto:sabine.petry@bge.de?subject=TED
   7. http://www.bge.de/
   8. https://www.subreport.de/E19195672
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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