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Ausschreibung: Straßenbeleuchtungseinrichtungen - DE-Düsseldorf
Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Dokument Nr...: 556347-2020 (ID: 2020112009092993269)
Veröffentlicht: 20.11.2020
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DE-Düsseldorf: Straßenbeleuchtungseinrichtungen
2020/S 227/2020 556347
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
Postanschrift: Cecilienallee 59
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [6]genieser@kommunalagentur.nrw
Telefon: +49 211/43077104
Fax: +49 211/4307722
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kommunalagentur.nrw
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E11889495
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Altenberge LED-Umrüstung
Referenznummer der Bekanntmachung: 5419208
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Altenberge
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik (Lieferung und
Montage).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/09/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" / Az.: EFRE-060015 5 /
Projekt: A.1.01 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (ANBest-EFRE)" sind zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Nach dem TVgG NRW sind bei der Auftragsausführung folgende
Bedingungen zu beachten:
Einhaltung der vergabespezifischen Mindestanforderungen gemäß TVgG
NRW vom 22.3.2018, insbesondere des Mindestlohns (§ 2 TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/12/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:genieser@kommunalagentur.nrw?subject=TED
7. http://www.kommunalagentur.nrw/
8. https://www.subreport.de/E11889495
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