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Ausschreibung: Informationssysteme und Server - DE-Weimar
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 556564-2020 (ID: 2020112009110093472)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Weimar: Informationssysteme und Server
   2020/S 227/2020 556564
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Klassik Stiftung Weimar
   Postanschrift: Burgplatz 4
   Ort: Weimar
   NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Anke Schmidt
   E-Mail: [6]vergabe@klassik-stiftung.de
   Telefon: +49 3643-545159
   Fax: +49 3643-545164
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.klassik-stiftung.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363528
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363528
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Server-, SAN- sowie
   Backup- und Recovery-Infrastruktur der Klassik Stiftung Weimar mit
   Hardware- und Software-Komponenten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 38.5.1.2.2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48800000 Informationssysteme und Server
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
    Lieferung von Server-Systemen und Speicher-Komponenten zur
   Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Backup- und
   Recovery-Infrastruktur,
    Lieferung von Server-Systemen zur Modernisierung und Erweiterung der
   bestehenden Virtualisierungs-Infrastruktur,
    Lieferung von Server-Systemen zur Modernisierung und Erweiterung von
   dedizierten Servern für Basis Infrastruktur-Dienste,
    Ausbau bzw. Austausch von Komponenten in bestehenden Server-Systemen,
    Lieferung und Inbetriebnahme einer modularen Rack-Mount Tape-Library,
    Lieferung von SAN-Switches zur Modernisierung und Erweiterung der
   bestehenden SAN-Infrastruktur,
    Lieferung von VMware vSphere Lizenzen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Weimar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragsgegenstand umfasst die Modernisierung bzw. Erweiterung der
   bestehenden Server-, der SAN- sowie Backup- und Recovery-Infrastruktur
   der Klassik Stiftung Weimar (im folgenden KSW genannt) mit Hardware-
   und Software-Komponenten.
   Anlass für diese Modernisierung bzw. Erweiterung der bestehenden
   IT-Infrastruktur ist zum Einen der stetig steigende Bedarf an
   Speicherkapazitäten im Bereich Backup und Recovery und zum Anderen der
   wesentlich erhöhte Bedarf an Rechenleistung und RAM-Ausstattung im
   Bereich der Virtualisierung für Systeme und Anwendungen. Darüber hinaus
   befinden sich einige Server-Systeme im Einsatz, die das
   End-of-Service-Life des Herstellers erreicht haben und daher
   ausgetauscht werden müssen.
   Die IT der KSW legt sich auf den Hersteller Dell Technologies (im
   Folgenden Dell) als Ausstatter für die von der Modernisierung
   betroffenen bzw. zu erweiternden Sever-Systeme der bestehenden
   IT-Infrastruktur fest. Dies ist darin begründet, dass die vorhandene
   Server-Infrastruktur erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden
   muss und ein Herstellerwechsel mit hohem Aufwand und hohen
   Wechselkosten verbunden wäre. Die bei einem Herstellerwechsel
   anfallenden Kosten und der Aufwand ergeben sich unter anderem durch:
    Nutzung und Aufwertung bereits getätigter Investitionen
   (Investitionsschutz),
    Die über die vergangenen 2-3 Jahre angeschafften Server-Systeme sind
   noch nicht vollständig ausgebaut und erweiterbar,
    Investition in ein zweites Monitoring bzw.
   Softwareadministrationstools,
    Investition in die Schulung der IT-Mitarbeiter auf neue
   Server-Systeme. Bei einer Umstellung auf einen anderen Hersteller ist
   von mehreren Monaten Schulungsaufwand auszugehen,
    Investition in zusätzliche Hard- und Software für ein übergeordnetes
   Management, da es keine vollumfängliche Kompatibilität zwischen
   Management-Lösungen einzelner unterschiedlicher Hersteller gibt,
    Die Annahme einer reduzierten Hochverfügbarkeit durch mangelnde
   Kompatibilität und daraus resultierenden Kosten für die Behebung von
   zunehmenden Störungen bzw. Ausfälle innerhalb der gesamten IT-Systeme.
   Neben den exemplarisch aufgeführten Kosten sollen zudem Integrations-
   sowie Kompatibilitätsprobleme aus Gründen der IT-Sicherheit vermieden
   werden. Die IT der KSW betreibt hochausfallsichere Rechenzentren, die
   die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sicherstellen. Sämtliche
   vom Hersteller Dell eingesetzten Server-Lösungen sind aufeinander
   abgestimmt und können somit diese zentrale Anforderung abdecken. Der
   Einsatz von Fremdsystemen in Verbindung mit den Bestandssystemen lässt
   dies nicht zu.
   Zudem erwarten die Anwender höchste Verfügbarkeit aller ihrer Systeme,
   um den Betrieb jederzeit aufrecht zu halten.
   Die IT der KSW hat aus diesem Grund hochautomatisierte IT-Prozesse
   etabliert, die die Services überwachen und bei einem sich abzeichneten
   Ausfall automatisiert auf entsprechende IT-Ressourcen verschieben. Die
   Automatisierung basiert auf Dell-Technologien, eine Änderung an der
   Basis hätte zur Folge, dass die Verfügbarkeit der teilweise
   geschäftskritischen Anwendungen nicht mehr in dem benötigten Maße zu
   gewährleisten ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 3
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem
   Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
   niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder
   ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen.
   Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug
   aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare
   Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
   2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds.
   nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen
   Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
   werden.
   3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
   gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den
   vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer
   Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der
   Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die
   fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der
   Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
   4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
   gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des
   Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils
   anwendbar sind, vorliegen.
   Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
   vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
   Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit,
   und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
   5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
   b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
   ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
   c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage
   eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
   versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher
   ausgeführte Aufträge, die mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbar sind, beizufügen. In der Anlage benennt er mindestens auch
   die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern
   einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der
   Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/12/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/12/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 361-37737254
   Fax: +49 361-37739354
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §135 Abs. 1 u. 2 GWB:
   1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber.
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Abs. 1-3 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2020
References
   6. mailto:vergabe@klassik-stiftung.de?subject=TED
   7. http://www.klassik-stiftung.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363528
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363528
  10. mailto:poststelle@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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