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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 557661-2020 (ID: 2020112009193294516)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Eisenberg: Arzneimittel
   2020/S 227/2020 557661
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die
   Gesundheitskasse
   Postanschrift: Virchowstraße 30
   Ort: Eisenberg
   NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
   Postleitzahl: 67304
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]am_vertraege@rps.aok.de
   Telefon: +49 6351403203
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag gem. § 130a Abs. 8
   SGB V im Vernehmen mit § 130c Abs. 1 SGB V.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag gemäß § 130a Absatz
   8 SGB V im Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V zu den Wirkstoffen
   Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02), Blutgerinnungsfaktor IX
   (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa (ATC-Code B02BD17).
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
   Arzneimittel mit den Wirkstoffen Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code
   B02BD02), Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog
   alfa (ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
   Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
   NUTS-Code: DEC SAARLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
   Wirkstoffe Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02),
   Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa
   (ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
   Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei
   dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geht davon aus, dass der
   Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der Hersteller des
   patentgeschützten Arzneimittels über ein Alleinstellungsmerkmal
   verfügt. Zudem wird der Vertrag auch nicht exklusiv geschlossen. Der
   Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er wird nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
   abgeschlossen werden mit der Firma Biotest AG, Landsteinerstraße 3-5,
   63303 Dreieich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der
   Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den
   tatsächlichen Auftragswert.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
   Wirkstoffe Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02),
   Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa
   (ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
   Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei
   dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geht davon aus, dass der
   Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der Hersteller des
   patentgeschützten Arzneimittels über ein Alleinstellungsmerkmal
   verfügt. Zudem wird der Vertrag auch nicht exklusiv geschlossen. Der
   Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er wird nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
   abgeschlossen werden mit der Firma Biotest AG, Landsteinerstraße 3-5,
   63303 Dreieich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Biotest AG
   Postanschrift: Landsteinerstraße 3-5
   Ort: Dreieich
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Postleitzahl: 63303
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntmachung eines
   bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135
   Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist
   von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde
   noch nicht abgeschlossen. Es wurde nur deshalb ein Datum des
   Vertragsschlusses angegeben, weil ohne diese Angabe das Formular nicht
   abgesandt werden kann. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer
   Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
   Bei Punkt V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der
   Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den
   tatsächlichen Auftragswert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
   daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
   Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
   verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
   folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB):
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2020
References
   6. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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