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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 557661-2020 (ID: 2020112009193294516)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
DE-Eisenberg: Arzneimittel
2020/S 227/2020 557661
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die
Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [6]am_vertraege@rps.aok.de
Telefon: +49 6351403203
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag gem. § 130a Abs. 8
SGB V im Vernehmen mit § 130c Abs. 1 SGB V.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag gemäß § 130a Absatz
8 SGB V im Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V zu den Wirkstoffen
Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02), Blutgerinnungsfaktor IX
(ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa (ATC-Code B02BD17).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code
B02BD02), Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog
alfa (ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
NUTS-Code: DEC SAARLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
Wirkstoffe Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02),
Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa
(ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei
dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geht davon aus, dass der
Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der Hersteller des
patentgeschützten Arzneimittels über ein Alleinstellungsmerkmal
verfügt. Zudem wird der Vertrag auch nicht exklusiv geschlossen. Der
Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er wird nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
abgeschlossen werden mit der Firma Biotest AG, Landsteinerstraße 3-5,
63303 Dreieich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der
Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den
tatsächlichen Auftragswert.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt mit dem Hersteller der
Wirkstoffe Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02),
Blutgerinnungsfaktor IX (ATC-Code B02BD04) und Simoctocog alfa
(ATC-Code B02BD17) einen Vertrag gemäß § 130a Absatz 8 SGB V im
Vernehmen mit § 130c Absatz 1 SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei
dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geht davon aus, dass der
Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da der Hersteller des
patentgeschützten Arzneimittels über ein Alleinstellungsmerkmal
verfügt. Zudem wird der Vertrag auch nicht exklusiv geschlossen. Der
Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er wird nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
abgeschlossen werden mit der Firma Biotest AG, Landsteinerstraße 3-5,
63303 Dreieich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Biotest AG
Postanschrift: Landsteinerstraße 3-5
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntmachung eines
bereits vergebenen Auftrags, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135
Abs. 3 GWB über die Absicht, einen Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist
von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung der Bekanntmachung, abzuschließen. Der Vertrag wurde
noch nicht abgeschlossen. Es wurde nur deshalb ein Datum des
Vertragsschlusses angegeben, weil ohne diese Angabe das Formular nicht
abgesandt werden kann. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer
Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Bei Punkt V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der
Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den
tatsächlichen Auftragswert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB):
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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