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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung - DE-Michelstadt
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Abwasserbehandlung
Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Dokument Nr...: 557709-2020 (ID: 2020112009201794659)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
DE-Michelstadt: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
2020/S 227/2020 557709
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abwasserverband Mittlere Mümling
Postanschrift: Asselbrunn 33
Ort: Michelstadt
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Gunnar Krannich
E-Mail: [6]info@avmm.de
Telefon: +49 6061 / 9432-0
Fax: +49 6061 / 9432-23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.avmm.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von entwässertem Klärschlamm
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft die Verwertung des auf der Kläranlage Asselbrunn
anfallenden entwässerten Klärschlamms. Jährlich fallen hier ca. 2 200
tfa entwässerte Klärschlämme mit einem TS-Gehalt von ca. 25 % bis 30 %
an. Die Abfuhr des entwässerten Klärschlamms hat arbeitstäglich nach
Vorgabe des Auftraggebers zu erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 245 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90420000 Abwasserbehandlung
90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Hauptort der Ausführung:
Kläranlage Asselbrunn
Asselbrunn 33
64720 Michelstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auf der Kläranlage Asselbrunn fallen jährlich ca. 2 200 t entwässerter
Klärschlamm an. Der TS Gehalt des entwässerten Schlammes beträgt 25 bis
30 % im Durchschnitt.
Die Entsorgung muss arbeitstäglich nach Vorgabe des Betriebes erfolgen.
Die Abholung erfolgt mit 30 m^3- Abrollcontainern. Die
Entwässerungsmaschine hat 2 Schlammabwürfe, einen in der
Entwässerungshalle und einen vor der Halle im Freien. Es werden also
mindestens 3 Container benötigt.
Die Abrollcontainer werden vom Entsorger gestellt.
Darüber hinaus steht kein Lagerplatz für entwässerten Klärschlamm zur
Verfügung.
Die Kläranlage ist von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag bis 13.00 Uhr besetzt.
Da als Umweltunternehmen besonders ökologische und umweltbezogene
Faktoren entscheidend sind, werden folgende Randbedingungen
(ökologischer Foodprint) an die Entsorgung gestellt:
Auf weite Transporte soll verzichten werden. Daher werden weiter
entfernte Entsorgungsverarbeitungsstellen mit einer Entfernung über 250
km (Luftlinie) preislich fiktiv gewichtet (für jede weiteren 250 km 5 %
Zuschlag; maximal Zuschlag +20 %).
Sofern die Entsorgung/Verwertung thermisch erfolgt, sind die Aschen
einem Kreislauf zuzuführen oder die Schlämme zur als Substitution von
Primärenergieträgern einzusetzen.
Eine Lagerung von Monoverbrennungsaschen (auch Zwischenlagerungen
über 12 Monate) wird explizit Ausgeschlossen.
Die Entsorgungsstandorte sowie die Verwertungsverfahren sind im
lnteressenbekundungs-verfahren anzugeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 245 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/03/2022
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren von mind. jeweils 3 000 000 EUR (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 13/12/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/01/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [8]karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: [9]www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gern. § 160
Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:info@avmm.de?subject=TED
7. http://www.avmm.de/
8. mailto:karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de?subject=TED
9. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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