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Ausschreibung: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung - DE-Augsburg
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 557782-2020 (ID: 2020112009202994692)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Augsburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   2020/S 227/2020 557782
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentralstelle Vergabewesen
   E-Mail: [6]vergabe.baureferat@augsburg.de
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/202454
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung des Landschaftsplans sowie des Umweltberichts zum
   Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 610 20 001 01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des
   Landschaftsplans nach § 23 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI sowie § 28 HOAI,
   sowie des Umweltberichts nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c
   BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der aktuelle Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
   der Stadt Augsburg ist seit 1995 rechtswirksam und hat seitdem
   zahlreiche Änderungen erfahren. Im Jahr 2010 wurden im Zuge der
   Digitalisierung des Gesamtplans die bislang getrennten Teile
   Flächennutzungsplan (FP) und Teilplan Landschaftsplan (LP) in einem
   gemeinsamen Planwerk zusammengeführt (ohne inhaltliche Änderungen) und
   nach Beschluss durch den Stadtrat neu bekanntgemacht. Die Stadt
   Augsburg beabsichtigt nun die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
   (FP), wobei das 2019 beschlossene Stadtentwicklungskonzept (STEK) den
   programmatischen Rahmen bildet. Der FP wird in Eigenleistung von Seiten
   der Stadt Augsburg (außer Umweltbericht) erstellt und ist nicht
   Gegenstand dieser Ausschreibung. Da die FP-Neuaufstellung auch
   wesentliche Aussagen und Darstellungen des Landschaftsplans (LP)
   übernehmen wird, ist es unabdingbar vorab bzw. parallel zum FP auch den
   LP ganzheitlich neu aufzustellen. Bei dieser Neuaufstellung ist eine
   kritische Auseinandersetzung mit der Vielzahl an Herausforderungen  u.
   a. starkes Bevölkerungswachstum bei begrenzter Flächenverfügbarkeit,
   Klimawandelanpassung, zunehmende Mobilität und Verkehrsbelastung 
   erforderlich. Der Planungsumgriff umfasst das gesamte Stadtgebiet mit
   einer Größe von 14 700 ha, in dem rund 300 000 Einwohner leben. Zur
   Vorbereitung der Neuaufstellung des LPs wurde vom Büro Stadt Land
   Fritz, Friedberg ein Grün- und Freiflächenentwicklungskonzept
   erarbeitet, das hierbei als wesentliche Grundlage dient. Der Vorentwurf
   des Grün- und Freiflächenkonzepts liegt den Vergabeunterlagen bei, der
   Entwurf soll 2021 beschlossen werden.
   Die Erarbeitung des LPs wie auch des Umweltberichts (inkl.
   Umweltprüfung nach BauGB) hat in enger Abstimmung mit den städtischen
   Dienststellen zu erfolgen. Neben dem Umweltbericht sollen auch
   wesentliche Textbausteine zur Landschaftsplanung für die FP-Begründung
   geliefert werden. Grundlagenerhebungen und Bewertungen können parallel
   für die Erarbeitung des Umweltberichts (für die einzelnen Schutzgüter)
   und die Bestandsaufnahme zum LP erfolgen und somit Synergieeffekte
   genutzt werden. Abgeleitet aus den Erhebungen zum Umweltbericht bzw.
   zum LP ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (zumindest
   für Teilbereiche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden) zu
   erarbeiten.
   Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt anhand des Leitfadens Der
   Umweltbericht in der Praxis (Oberste Baubehörde im Bayr.
   Staatsministerium des Innern, 2007), die Erarbeitung des LPs anhand des
   Leitfadens Kommunale Landschaftsplanung in Bayern (Bayr.
   Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, 2010). Für die
   naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist der Leitfaden
   Eingriffsregelung in der Bauleitplanung  Bauen im Einklang mit Natur
   und Landschaft (Bayr. Staatsministerium für Landesentwicklung und
   Umweltfragen, 2003) zu verwenden. Falls im Verlauf des
   Erarbeitungsprozesses neue Leitfäden bzw. Arbeitshilfen zur Verfügung
   stehen, sind diese zu verwenden.
   Der LP ist in digitaler Form entsprechend der im Vertrag beschriebenen
   Anforderungen anzufertigen.
   Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des
   Landschaftsplans nach § 23 HOAI, Leistungsphasen 1-4 mit Besonderen
   Leistungen nach Anlage 9 zur HOAI sowie des Umweltberichts nach Anlage
   1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB zum Flächennutzungsplan mit
   Besonderen Leistungen in Anlehnung an Anlage 9 zur HOAI.
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere
   Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im
   weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können
   keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder
   weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt
   optional weitere Besondere Leistungen zur Flächenplanung nach Anlage 9
   zur HOAI zu vergeben.
   Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber das Leistungsbild
   Landschaftsplan in die Honorarzone III ein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewerbungen werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie
   vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen
   steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen
   Anspruch.
   Es wird geprüft, ob die Bewerbungen die Mindestanforderungen an die
   Eignung erfüllen.
   Anschließend erfolgt die Bewertung anhand folgender, in der
   Eignungsmatrix benannter Kriterien; je Kriterium ist maximal die in
   Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
   1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit
   vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
   1.1 Neuaufstellung/Fortschreibung Landschaftsplan nach § 23 HOAI oder
   Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI (30 Punkte),
   1.2 Erstellung stadtweiter Planungskonzepte für Städte vergleichbarer
   Größe (20 Punkte),
   1.3 Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB (15
   Punkte),
   1.4 Biotopwertkartierung (10 Punkte),
   2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
   Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert.
   Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu
   hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75
   Abs. 6 VgV).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Folgende Besondere Leistungen sollen optional vergeben werden:
    Auswerten und Würdigen der Stellungnahmen sowie Ausarbeiten der
   Beratungsunterlagen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren der
   Gemeinde (in Bezug auf natur- und artenschutzrechtliche Aspekte),
    Biotopwertkartierung entsprechend Leistungsbeschreibung,
    Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen sowie
   Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien (u. a. Bau- und
   Umweltausschuss, Stadtrat).
   Die Stadt Augsburg beabsichtigt über die genannten Leistungen hinaus
   ggf. weitere Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich
   Flächenplanung zu beauftragen, die sich im Zuge der Erstellung des
   Landschaftsplans und des Umweltberichts ergeben können. Hierzu gehört
   auch ein Mitwirken bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung;
   mögliche Beteiligungsformate sind u. a. Auftaktveranstaltungen,
   Stadtforen, Experten- und Bürgerworkshops, Stadtspaziergänge. Der
   Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar.
   Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder
   Beratungsleistungen besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
   Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
   Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige
   Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor
   Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die
   Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit
   unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur
   Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
   genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch
   durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
   der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
   mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
   nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe oben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage
   Referenzliste:
   Es ist mindestens eine Referenz Neuaufstellung/Fortschreibung
   Landschaftsplan/Landschaftsrahmenplan oder Erstellung stadtweiter
   Planungskonzepte für Städte vergleichbarer Größe, eine Referenz
   Umweltbericht und eine Referenz Biotopwertkartierung nachzuweisen
   (Mindestanforderung).
   Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste
   abgefragten Angaben zu machen.
   Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von
   Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und
   Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren
   Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung
   (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen
   zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro
   erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros
   über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich
   bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die
   Leistungen erbracht hat.
   Für den Referenzzeitraum und den Bearbeitungsumfang gilt folgendes
   (jeweils als Mindestanforderung):
   Referenz Landschaftsplan/Landschaftsrahmenplan: Referenzen werden nur
   gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung die Leistungsphasen
   1-4 vom Bewerber erbracht wurden und abgeschlossen sind. Es werden nur
   Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der
   Leistungsphase 4 im Jahr 2005 oder später erfolgt ist.
   Referenz stadtweite Planungskonzepte und Referenz Umweltbericht: Es
   werden nur Referenzen gewertet, die (noch) im Jahr 2005 oder später
   erstellt wurden und die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung fertig
   gestellt sind.
   Referenz Biotopwertkartierung: Es werden nur Referenzen gewertet, die
   (noch) im Jahr 2010 oder später bearbeitet wurden und die zum Zeitpunkt
   der Eignungsprüfung abgeschlossen sind.
   b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im
   Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der
   Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig
   sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre
   2017, 2018 und 2019. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h
   Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
   c) Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung im Bewerberbogen: Der
   Bewerber ist dazu im Stande, alle Planwerke digital entsprechend der
   Vorgaben des Vertrags zu liefern.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe oben
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB
   vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
   Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder
   Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
   gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
   gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
   Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
   einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
   mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/12/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Es sind folgende Termine vorgesehen:
   Bestandsaufnahme, ggf. mit Biotopwertkartierung (optional): 2021/2022,
   Beginn der frühzeitigen Beteiligungen für den FP mit integriertem LP:
   2022/2023,
   Finale Beschlussfassung LP: 2024/2025,
   Finale Beschlussfassung FP mit Umweltbericht: 2025 / 2026
   b) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage
   LPA_Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls
   zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die
   III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen.
   Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform
   eingestellt.
   Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren
   Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
   auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von
   registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform
   eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen
   sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur
   Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem
   entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die
   Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte
   Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur
   sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
   Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in
   Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   c) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über
   die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die
   nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden
   nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden
   ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige
   Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch
   regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf
   Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
   d) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2
   VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf
   Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach
   Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der
   Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und
   Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung
   ausgeschlossen.
   e) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand§ 43 Abs.
   2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
   Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
   die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer
   anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine
   Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb
   und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen
   beteiligt ist, führen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilanstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80438
   Land: Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilanstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80438
   Land: Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
   geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach
   Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2020
References
   6. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/202454
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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