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Ausschreibung: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung - DE-Augsburg
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 557782-2020 (ID: 2020112009202994692)
Veröffentlicht: 20.11.2020
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DE-Augsburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 227/2020 557782
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle Vergabewesen
E-Mail: [6]vergabe.baureferat@augsburg.de
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/202454
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung des Landschaftsplans sowie des Umweltberichts zum
Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 610 20 001 01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des
Landschaftsplans nach § 23 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI sowie § 28 HOAI,
sowie des Umweltberichts nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c
BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der aktuelle Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
der Stadt Augsburg ist seit 1995 rechtswirksam und hat seitdem
zahlreiche Änderungen erfahren. Im Jahr 2010 wurden im Zuge der
Digitalisierung des Gesamtplans die bislang getrennten Teile
Flächennutzungsplan (FP) und Teilplan Landschaftsplan (LP) in einem
gemeinsamen Planwerk zusammengeführt (ohne inhaltliche Änderungen) und
nach Beschluss durch den Stadtrat neu bekanntgemacht. Die Stadt
Augsburg beabsichtigt nun die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(FP), wobei das 2019 beschlossene Stadtentwicklungskonzept (STEK) den
programmatischen Rahmen bildet. Der FP wird in Eigenleistung von Seiten
der Stadt Augsburg (außer Umweltbericht) erstellt und ist nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung. Da die FP-Neuaufstellung auch
wesentliche Aussagen und Darstellungen des Landschaftsplans (LP)
übernehmen wird, ist es unabdingbar vorab bzw. parallel zum FP auch den
LP ganzheitlich neu aufzustellen. Bei dieser Neuaufstellung ist eine
kritische Auseinandersetzung mit der Vielzahl an Herausforderungen u.
a. starkes Bevölkerungswachstum bei begrenzter Flächenverfügbarkeit,
Klimawandelanpassung, zunehmende Mobilität und Verkehrsbelastung
erforderlich. Der Planungsumgriff umfasst das gesamte Stadtgebiet mit
einer Größe von 14 700 ha, in dem rund 300 000 Einwohner leben. Zur
Vorbereitung der Neuaufstellung des LPs wurde vom Büro Stadt Land
Fritz, Friedberg ein Grün- und Freiflächenentwicklungskonzept
erarbeitet, das hierbei als wesentliche Grundlage dient. Der Vorentwurf
des Grün- und Freiflächenkonzepts liegt den Vergabeunterlagen bei, der
Entwurf soll 2021 beschlossen werden.
Die Erarbeitung des LPs wie auch des Umweltberichts (inkl.
Umweltprüfung nach BauGB) hat in enger Abstimmung mit den städtischen
Dienststellen zu erfolgen. Neben dem Umweltbericht sollen auch
wesentliche Textbausteine zur Landschaftsplanung für die FP-Begründung
geliefert werden. Grundlagenerhebungen und Bewertungen können parallel
für die Erarbeitung des Umweltberichts (für die einzelnen Schutzgüter)
und die Bestandsaufnahme zum LP erfolgen und somit Synergieeffekte
genutzt werden. Abgeleitet aus den Erhebungen zum Umweltbericht bzw.
zum LP ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (zumindest
für Teilbereiche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden) zu
erarbeiten.
Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt anhand des Leitfadens Der
Umweltbericht in der Praxis (Oberste Baubehörde im Bayr.
Staatsministerium des Innern, 2007), die Erarbeitung des LPs anhand des
Leitfadens Kommunale Landschaftsplanung in Bayern (Bayr.
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, 2010). Für die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist der Leitfaden
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Bauen im Einklang mit Natur
und Landschaft (Bayr. Staatsministerium für Landesentwicklung und
Umweltfragen, 2003) zu verwenden. Falls im Verlauf des
Erarbeitungsprozesses neue Leitfäden bzw. Arbeitshilfen zur Verfügung
stehen, sind diese zu verwenden.
Der LP ist in digitaler Form entsprechend der im Vertrag beschriebenen
Anforderungen anzufertigen.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des
Landschaftsplans nach § 23 HOAI, Leistungsphasen 1-4 mit Besonderen
Leistungen nach Anlage 9 zur HOAI sowie des Umweltberichts nach Anlage
1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB zum Flächennutzungsplan mit
Besonderen Leistungen in Anlehnung an Anlage 9 zur HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere
Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im
weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können
keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder
weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt
optional weitere Besondere Leistungen zur Flächenplanung nach Anlage 9
zur HOAI zu vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber das Leistungsbild
Landschaftsplan in die Honorarzone III ein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerbungen werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie
vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen
Anspruch.
Es wird geprüft, ob die Bewerbungen die Mindestanforderungen an die
Eignung erfüllen.
Anschließend erfolgt die Bewertung anhand folgender, in der
Eignungsmatrix benannter Kriterien; je Kriterium ist maximal die in
Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit
vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1 Neuaufstellung/Fortschreibung Landschaftsplan nach § 23 HOAI oder
Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI (30 Punkte),
1.2 Erstellung stadtweiter Planungskonzepte für Städte vergleichbarer
Größe (20 Punkte),
1.3 Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB (15
Punkte),
1.4 Biotopwertkartierung (10 Punkte),
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert.
Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu
hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75
Abs. 6 VgV).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Folgende Besondere Leistungen sollen optional vergeben werden:
Auswerten und Würdigen der Stellungnahmen sowie Ausarbeiten der
Beratungsunterlagen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren der
Gemeinde (in Bezug auf natur- und artenschutzrechtliche Aspekte),
Biotopwertkartierung entsprechend Leistungsbeschreibung,
Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen sowie
Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien (u. a. Bau- und
Umweltausschuss, Stadtrat).
Die Stadt Augsburg beabsichtigt über die genannten Leistungen hinaus
ggf. weitere Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich
Flächenplanung zu beauftragen, die sich im Zuge der Erstellung des
Landschaftsplans und des Umweltberichts ergeben können. Hierzu gehört
auch ein Mitwirken bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung;
mögliche Beteiligungsformate sind u. a. Auftaktveranstaltungen,
Stadtforen, Experten- und Bürgerworkshops, Stadtspaziergänge. Der
Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder
Beratungsleistungen besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige
Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor
Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die
Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit
unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur
Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch
durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage
Referenzliste:
Es ist mindestens eine Referenz Neuaufstellung/Fortschreibung
Landschaftsplan/Landschaftsrahmenplan oder Erstellung stadtweiter
Planungskonzepte für Städte vergleichbarer Größe, eine Referenz
Umweltbericht und eine Referenz Biotopwertkartierung nachzuweisen
(Mindestanforderung).
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste
abgefragten Angaben zu machen.
Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von
Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und
Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren
Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung
(Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen
zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro
erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros
über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich
bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die
Leistungen erbracht hat.
Für den Referenzzeitraum und den Bearbeitungsumfang gilt folgendes
(jeweils als Mindestanforderung):
Referenz Landschaftsplan/Landschaftsrahmenplan: Referenzen werden nur
gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung die Leistungsphasen
1-4 vom Bewerber erbracht wurden und abgeschlossen sind. Es werden nur
Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der
Leistungsphase 4 im Jahr 2005 oder später erfolgt ist.
Referenz stadtweite Planungskonzepte und Referenz Umweltbericht: Es
werden nur Referenzen gewertet, die (noch) im Jahr 2005 oder später
erstellt wurden und die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung fertig
gestellt sind.
Referenz Biotopwertkartierung: Es werden nur Referenzen gewertet, die
(noch) im Jahr 2010 oder später bearbeitet wurden und die zum Zeitpunkt
der Eignungsprüfung abgeschlossen sind.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im
Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der
Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig
sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre
2017, 2018 und 2019. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h
Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
c) Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung im Bewerberbogen: Der
Bewerber ist dazu im Stande, alle Planwerke digital entsprechend der
Vorgaben des Vertrags zu liefern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB
vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder
Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Es sind folgende Termine vorgesehen:
Bestandsaufnahme, ggf. mit Biotopwertkartierung (optional): 2021/2022,
Beginn der frühzeitigen Beteiligungen für den FP mit integriertem LP:
2022/2023,
Finale Beschlussfassung LP: 2024/2025,
Finale Beschlussfassung FP mit Umweltbericht: 2025 / 2026
b) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage
LPA_Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls
zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die
III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform
eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren
Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von
registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen
sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur
Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem
entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die
Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte
Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur
sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über
die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die
nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden
nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden
ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige
Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch
regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf
Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
d) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2
VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf
Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach
Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und
Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung
ausgeschlossen.
e) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand§ 43 Abs.
2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer
anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine
Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb
und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen
beteiligt ist, führen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/202454
10. https://my.vergabe.bayern.de/
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