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Ausschreibung: Briefpostdienste - DE-Bergisch Gladbach
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 558031-2020 (ID: 2020112009214194882)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Bergisch Gladbach: Briefpostdienste
   2020/S 227/2020 558031
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: IKK eGK-Beschaffung GbR für
   Postdienstleistungen
   Postanschrift: Kölner Str. 3
   Ort: Bergisch Gladbach
   NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
   Postleitzahl: 51429
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3,
   51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn
   Manfred Neu
   E-Mail: [6]sabine.altenhain@telematikk.de
   Telefon: +49 2204/912344021
   Fax: +49 2204/912344399
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.telematikk.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E59284921
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E59284921
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Briefbeförderung von elektronischen Gesundheitskarten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64112000 Briefpostdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S.
   1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet,
   für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
   einzuführen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
   Briefdienstleistungen zum Versand verwendungsfähiger elektronischer
   Gesundheitskarten für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für
   Postdienstleistungen beteiligten Krankenkassen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Hauptort der Ausführung:
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und
   Zustellung täglich anfallender adressierter Briefsendungen gemäß den
   Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der
   Post-Universaldienstleistungsverordnung. Bei den Briefsendungen handelt
   es sich um Sendungen bis 20g (teilweise bis 50g) mit größtenteils
   innerdeutscher Zustelladresse. In geringem Maße sind Auslandsbriefe
   zuzustellen. Die Sendungen müssen Montag bis Freitag (ausgenommen sind
   gesetzliche bundeseinheitliche oder landesweite Feiertage am Abholort)
   wie folgt abgeholt werden:
    Abholadresse: Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek,
    Abholtag: Montag  Freitag,
    Abholzeit: ab 15.00 Uhr und/oder Abholadresse: Fischerpad 100, 6135KS
   Sittard (Niederlande),
    Abholtag: nach Bedarf,
    Abholzeit: ab 15.00 Uhr.
   Die Bereitstellung der Briefsendungen erfolgt im Warenausgang des von
   den Krankenkassen beauftragten Produktionsdienstleisters für die
   elektronische Gesundheitskarte.
   Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen
   aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil 07 beigefügten
   Entwurf eines Leistungsvertrags. Bei den Briefsendungen handelt es sich
   um Tagespostbriefe E+1/2.
   Für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
   beteiligten 8 Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit
   voraussichtlich insgesamt 8 932 920 elektronische Gesundheitskarten zu
   versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei
   voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
    2021: 1 325 386 Briefe,
    2022: 2 905 577 Briefe,
    2023: 3 041 443 Briefe,
    2024: 1 660 514 Briefe.
   Diese Prognosen/Schätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen
   ermittelt, eine Garantie für den Abruf der ausgewiesenen Mengen kann
   jedoch nicht übernommen werden. Zur Abrechnung kommen daher
   ausschließlich die tatsächlich beauftragten und aufgelieferten
   Sendungen.
   Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen beteiligten
   Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung des
   Briefversands der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK
   eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen gegründet. Diese bzw. ihre
   Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die
   Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die
   Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die
   Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
   handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im
   Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch
   die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen werden unmittelbar
   Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen
   Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die
   ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die
   Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt
   am 1.4.2021. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf
   hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
   die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und
   Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen
   Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen
   Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK
   eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen bzw. den an ihr
   beteiligten Krankenkassen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen
   im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
   Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3. der vorliegenden
   Bekanntmachung sind zu beachten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme von 1 000 000,00 EUR für Sachschäden und 3 000
   000,00 EUR für Personenschäden bei einem in Deutschland ansässigen
   Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche
   Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine
   bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die
   geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine
   Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
   abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate).
   2. Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
   mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für
   Vermögensschäden bei einem in Deutschland ansässigen
   Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche
   Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine
   bereits bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine
   Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den geforderten
   Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate)
   Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung sind zu beachten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder
   abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000,00 EUR
   für Sachschäden und 3 000 000,00 EUR für Personenschäden betragen.
   Zu 2) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder
   abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss 1 000
   000,00 EUR für Vermögensschäden betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die nach Art und Umfang
   mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine
   Referenz, wenn:
   a) das Versandvolumen E+1/2 mindestens 1 000 000 Sendungen p. a.
   beträgt und b) eine werktägliche Abholung erfolgt und c) ein
   bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei
   Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren
   Vertragslaufzeit vorliegt.
   Die Referenzen sind auf einer frei gestalteten Anlage unter Nennung des
   jeweiligen Auftraggebers und mit Angaben zu den unter a)-c) genannten
   Aspekten darzustellen und dem Angebot beizufügen.
   2. Gültiges Zertifikat gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
   Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung sind zu beachten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1) Die nachzuweisenden Referenzen müssen mindestens folgende
   Anforderungen erfüllen:
   a) Versandvolumen E+1/2 von mindestens 1 000 000 Sendungen p. a. und
   b) Werktägliche Abholung und
   c) Ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei
   Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren
   Vertragslaufzeit.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer muss über eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur
   zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik
   Deutschland verfügen.
   Die Korrespondenz zwischen den Krankenkassen und ihren Versicherten
   unterliegt den strengen gesetzlichen Anforderungen des
   Sozialgesetzbuches (SGB). Um diesen Anforderungen  aber auch dem
   Selbstverständnis der Krankenkassen im Umgang mit ihren Kunden 
   gerecht zu werden, wird vom Auftragnehmer eine sehr hohe Termintreue,
   Sorgfalt und Zuverlässigkeit erwartet.
   Die Erfüllung dieser Attribute kann nur gewährleistet werden, wenn die
   technischen und organisatorischen Einrichtungen/Maßnahmen entsprechend
   vorhanden sind und der Auftragnehmer über ausreichend Erfahrung im
   Bereich Briefpostbeförderung und -zustellung verfügt.
   Im Rahmen der Briefbeförderung werden hochsensible Sozialdaten
   transportiert und zugestellt. Die neueste Generation der eGK unterliegt
   daher einem besonderen Vertrauensbedürfnis. Vor diesem Hintergrund sind
   Umschlagplätze in der flächendeckenden Beförderung so zu wählen, dass
   unbefugte Dritte keine Möglichkeit des Zugangs während eines eventuell
   notwendigen Umladungsvorgangs haben. Eine Umladung im öffentlichen
   Bereich  von Notfallsituationen abgesehen  ist nicht zulässig.
   Die Briefsendungen sind so zu behandeln, dass ein Verschmutzen,
   Verknicken und/oder sonstige Beschädigungen während des Sortier-,
   Transport- und Zustellprozesses weitestgehend ausgeschlossen werden
   können. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Sendungen mit
   innenliegenden (mit einem Chip ausgestatteten) Gesundheitskarten im
   Rahmen des Sortier- und Zustellungsprozesses mit der gebotenen Vorsicht
   zu behandeln.
   Da nur durch Vorlage der Gesundheitskarte die ärztliche Versorgung des
   Versicherten gewährleistet ist, müssen die gesetzlichen Krankenkassen
   die Versicherten zügig versorgen. Vor diesem Hintergrund ist die
   Beförderung der Tagespost im Service-Level E+2 unabdingbar. In
   Anlehnung an § 2 Ziffer 3 der Post-Universaldienstleistungsverordnung
   (PUDLV) müssen daher im Jahresdurchschnitt mindestens 95 % der
   eingelieferten (inländischen) Tagespost-Sendungen an dem zweiten auf
   den Einlieferungstag folgenden Werktag (E+2) ausgeliefert werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/12/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/12/2020
   Ortszeit: 13:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von
   jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen
   zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
   nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers
   zu verwenden (Teil 09 der Vergabeunterlagen).
   Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3)
   aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderte Lizenz der
   Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen ist für diejenigen
   Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, die in die Beförderung
   der Briefsendungen eingebunden sind. Für den Nachweis, dass die
   jeweiligen Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt sind, reicht
   es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt
   werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf
   welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben
   beziehen.
   Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung
   seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten
   eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die
   aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen
   vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur
   auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht
   werden sollen.
   Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur
   Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1
   S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der
   Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist 
   ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter  durch
   eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
   zuführen.
   Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und
   Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen
   Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters
   durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen
   zu lassen.
   Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der
   Auftraggeber auch die Vorlage einer  mit den entsprechenden Angaben
   ausgefüllten  Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
   Für das Angebot sind  soweit vorgesehen  die den Vergabeunterlagen
   beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den
   in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link
   gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
   Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes
   und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise
   oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht
   vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die
   Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung
   einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die
   Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert
   werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
   Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
   Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs.
   3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb
   der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§
   57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach
   Absendung der Nachforderung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Die Vergabekammern des
   Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/94990
   Fax: +49 228/9499163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
   Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im
   Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach
   dieser Veröffentlichung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Die Vergabekammern des
   Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/94990
   Fax: +49 228/9499163
   Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2020
References
   6. mailto:sabine.altenhain@telematikk.de?subject=TED
   7. http://www.telematikk.de/
   8. https://www.subreport.de/E59284921
   9. https://www.subreport.de/E59284921
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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