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Ausschreibung: Briefpostdienste - DE-Bergisch Gladbach
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 558031-2020 (ID: 2020112009214194882)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
DE-Bergisch Gladbach: Briefpostdienste
2020/S 227/2020 558031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK eGK-Beschaffung GbR für
Postdienstleistungen
Postanschrift: Kölner Str. 3
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3,
51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn
Manfred Neu
E-Mail: [6]sabine.altenhain@telematikk.de
Telefon: +49 2204/912344021
Fax: +49 2204/912344399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.telematikk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E59284921
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E59284921
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Briefbeförderung von elektronischen Gesundheitskarten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S.
1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet,
für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
einzuführen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen
Briefdienstleistungen zum Versand verwendungsfähiger elektronischer
Gesundheitskarten für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für
Postdienstleistungen beteiligten Krankenkassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und
Zustellung täglich anfallender adressierter Briefsendungen gemäß den
Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der
Post-Universaldienstleistungsverordnung. Bei den Briefsendungen handelt
es sich um Sendungen bis 20g (teilweise bis 50g) mit größtenteils
innerdeutscher Zustelladresse. In geringem Maße sind Auslandsbriefe
zuzustellen. Die Sendungen müssen Montag bis Freitag (ausgenommen sind
gesetzliche bundeseinheitliche oder landesweite Feiertage am Abholort)
wie folgt abgeholt werden:
Abholadresse: Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek,
Abholtag: Montag Freitag,
Abholzeit: ab 15.00 Uhr und/oder Abholadresse: Fischerpad 100, 6135KS
Sittard (Niederlande),
Abholtag: nach Bedarf,
Abholzeit: ab 15.00 Uhr.
Die Bereitstellung der Briefsendungen erfolgt im Warenausgang des von
den Krankenkassen beauftragten Produktionsdienstleisters für die
elektronische Gesundheitskarte.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen
aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil 07 beigefügten
Entwurf eines Leistungsvertrags. Bei den Briefsendungen handelt es sich
um Tagespostbriefe E+1/2.
Für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
beteiligten 8 Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit
voraussichtlich insgesamt 8 932 920 elektronische Gesundheitskarten zu
versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei
voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
2021: 1 325 386 Briefe,
2022: 2 905 577 Briefe,
2023: 3 041 443 Briefe,
2024: 1 660 514 Briefe.
Diese Prognosen/Schätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen
ermittelt, eine Garantie für den Abruf der ausgewiesenen Mengen kann
jedoch nicht übernommen werden. Zur Abrechnung kommen daher
ausschließlich die tatsächlich beauftragten und aufgelieferten
Sendungen.
Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen beteiligten
Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung des
Briefversands der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK
eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen gegründet. Diese bzw. ihre
Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die
Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die
Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die
Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im
Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch
die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen werden unmittelbar
Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen
Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die
ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die
Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt
am 1.4.2021. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen
die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und
Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen
Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen
Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK
eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen bzw. den an ihr
beteiligten Krankenkassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3. der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 1 000 000,00 EUR für Sachschäden und 3 000
000,00 EUR für Personenschäden bei einem in Deutschland ansässigen
Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche
Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine
bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die
geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine
Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate).
2. Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Vermögensschäden bei einem in Deutschland ansässigen
Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche
Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine
bereits bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im
Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate)
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder
abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss 1 000 000,00 EUR
für Sachschäden und 3 000 000,00 EUR für Personenschäden betragen.
Zu 2) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder
abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss 1 000
000,00 EUR für Vermögensschäden betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die nach Art und Umfang
mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine
Referenz, wenn:
a) das Versandvolumen E+1/2 mindestens 1 000 000 Sendungen p. a.
beträgt und b) eine werktägliche Abholung erfolgt und c) ein
bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei
Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren
Vertragslaufzeit vorliegt.
Die Referenzen sind auf einer frei gestalteten Anlage unter Nennung des
jeweiligen Auftraggebers und mit Angaben zu den unter a)-c) genannten
Aspekten darzustellen und dem Angebot beizufügen.
2. Gültiges Zertifikat gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden
Bekanntmachung sind zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Die nachzuweisenden Referenzen müssen mindestens folgende
Anforderungen erfüllen:
a) Versandvolumen E+1/2 von mindestens 1 000 000 Sendungen p. a. und
b) Werktägliche Abholung und
c) Ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei
Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren
Vertragslaufzeit.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer muss über eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur
zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verfügen.
Die Korrespondenz zwischen den Krankenkassen und ihren Versicherten
unterliegt den strengen gesetzlichen Anforderungen des
Sozialgesetzbuches (SGB). Um diesen Anforderungen aber auch dem
Selbstverständnis der Krankenkassen im Umgang mit ihren Kunden
gerecht zu werden, wird vom Auftragnehmer eine sehr hohe Termintreue,
Sorgfalt und Zuverlässigkeit erwartet.
Die Erfüllung dieser Attribute kann nur gewährleistet werden, wenn die
technischen und organisatorischen Einrichtungen/Maßnahmen entsprechend
vorhanden sind und der Auftragnehmer über ausreichend Erfahrung im
Bereich Briefpostbeförderung und -zustellung verfügt.
Im Rahmen der Briefbeförderung werden hochsensible Sozialdaten
transportiert und zugestellt. Die neueste Generation der eGK unterliegt
daher einem besonderen Vertrauensbedürfnis. Vor diesem Hintergrund sind
Umschlagplätze in der flächendeckenden Beförderung so zu wählen, dass
unbefugte Dritte keine Möglichkeit des Zugangs während eines eventuell
notwendigen Umladungsvorgangs haben. Eine Umladung im öffentlichen
Bereich von Notfallsituationen abgesehen ist nicht zulässig.
Die Briefsendungen sind so zu behandeln, dass ein Verschmutzen,
Verknicken und/oder sonstige Beschädigungen während des Sortier-,
Transport- und Zustellprozesses weitestgehend ausgeschlossen werden
können. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Sendungen mit
innenliegenden (mit einem Chip ausgestatteten) Gesundheitskarten im
Rahmen des Sortier- und Zustellungsprozesses mit der gebotenen Vorsicht
zu behandeln.
Da nur durch Vorlage der Gesundheitskarte die ärztliche Versorgung des
Versicherten gewährleistet ist, müssen die gesetzlichen Krankenkassen
die Versicherten zügig versorgen. Vor diesem Hintergrund ist die
Beförderung der Tagespost im Service-Level E+2 unabdingbar. In
Anlehnung an § 2 Ziffer 3 der Post-Universaldienstleistungsverordnung
(PUDLV) müssen daher im Jahresdurchschnitt mindestens 95 % der
eingelieferten (inländischen) Tagespost-Sendungen an dem zweiten auf
den Einlieferungstag folgenden Werktag (E+2) ausgeliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von
jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen
zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden (Teil 09 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3)
aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderte Lizenz der
Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen ist für diejenigen
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, die in die Beförderung
der Briefsendungen eingebunden sind. Für den Nachweis, dass die
jeweiligen Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt sind, reicht
es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt
werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf
welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben
beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung
seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die
aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen
vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur
auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht
werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur
Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1
S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der
Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist
ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter durch
eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
zuführen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und
Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters
durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen
zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der
Auftraggeber auch die Vorlage einer mit den entsprechenden Angaben
ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind soweit vorgesehen die den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den
in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link
gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes
und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise
oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht
vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung
einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert
werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs.
3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb
der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach
Absendung der Nachforderung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des
Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im
Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach
dieser Veröffentlichung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des
Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:sabine.altenhain@telematikk.de?subject=TED
7. http://www.telematikk.de/
8. https://www.subreport.de/E59284921
9. https://www.subreport.de/E59284921
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
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