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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Hürth
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 559587-2020 (ID: 2020112009332296533)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
DE-Hürth: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2020/S 227/2020 559587
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Hürth
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]zvs@huerth.de
Telefon: +49 223353-109
Fax: +49 223353-147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.beschafferprofil.huerth.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung Friedrich-Ebert-Realschule (Auftragsänderung)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule,
Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth mit einem weiteren Schulgebäude
(Neubau). Die Planungsleistungen für das Leistungsbild der Technischen
Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI wurden
im Jahr 2019 im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb an die rauschenberg ingenieure GmbH, Wallweg 5 in
36151 Burghaun -Steinbach vergeben. Der Auftragsumfang soll nunmehr um
Planungsleistungen für die mit der Erweiterung verbundene Überprüfung
und Anpassung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Erschließung des
Schulgrundstückes erweitert werden. Es handelt sich hier um eine
Auftragsänderung im Sinne des § 132 GWB.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 50 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Friedrich-Ebert-Realschule
Krankenhausstraße 91
50354 Hürth
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragsumfang aus 2019 bezog sich seinerzeit ausschließlich auf
die Errichtung des Neubaus und die Anbindung des Neubaus an die
angrenzenden Gebäudeteile. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die
vorhandene Erschließung der Friedrich-Ebert-Realschule auch für die
Erweiterung und den Neubau genutzt werden kann und ausreichend
dimensioniert ist. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wurden
dementsprechend auch ausschließlich die Kostengruppen 300 und 400 nach
DIN 276 vertraglich berücksichtigt.
Die o. g. Annahme bedarf aufgrund des aktuellen Planungsfortschritts
nunmehr einer näheren Überprüfung und Anpassung, die bei der
ursprünglichen Auftragserteilung nicht absehbar gewesen ist.
Insbesondere sind hier folgende Leistungen notwendig:
Neuplanung und Verlegung der Bestandsschächte für Schmutzwasser inkl.
der dazugehörigen Grundleitungen. Die Ausführung muss vor dem Baubeginn
des Neubaus erfolgen.
Verlegung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung und Sanitär, die
sich momentan im Baufeld befinden. Die Verlegung ist notwendig, damit
ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude während des Neubaus
uneingeschränkt möglich ist.
Teilweise Erstellung von Provisorien (Regenwasser, Schmutzwasser,
Heizung, Sanitär), damit ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude
während des Neubaus nicht beeinträchtigt wird und trotzdem die
Baufläche für den Neubau freigelegt werden kann.
Die rauschenberg Ingenieurbüro GmbH soll daher im Rahmen einer
Auftragsänderung nach § 132 GWB mit zusätzlichen Planungsleistung aus
dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15 HOAI beauftragt werden. Der Auftragsumfang
umfasst Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei dem
Ingenieurbüro diese Grundleistungen stufenweise übertragen werden.
Maßgeblich für die Abrechnung der Planungsleistungen sind die Kosten
der Kostengruppe 200 nach DIN 276.
Der unter Abschnitt II.1.7 genannte Auftragswert geht davon aus, dass
im Rahmen der stufenweisen Beauftragung ein vollständiger Abruf aller
Leistungen erfolgt und stellt somit den leicht gerundeten Höchstbetrag
der Auftragsänderung dar. Gemessen am ursprünglichen Auftragswert ist
somit von einer Auftragsänderung mit einem Volumen von maximal 14,6
Prozent zu rechnen. Der zulässige Wert einer möglichen Auftragsänderung
von 50 Prozent wird damit deutlich unterschritten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Für die Auftragsänderung sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr.
2 GWB gegeben. Die Änderung des Auftrags ist daher ohne Durchführung
eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig.
Es handelt sich bei der Änderung um eine für die weitere Planung
notwendige zusätzliche Dienstleistung, die nicht in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen vorgesehen war und die den ursprünglichen
Auftragswert um nicht mehr als 50 v. H. erhöht. Hierzu wird auf die
Ausführungen zu Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus den folgenden Gründen nicht in
Betracht (Darstellung der wirtschaftlichen und technischen Gründe bzw.
der erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den
öffentlichen Auftraggeber):
Die Überprüfung und Anpassung der Erschließung ergibt sich
unmittelbar aus der bereits vorliegenden Planung des aktuell bereits
mit der Planung der Technischen Ausrüstung beauftragten Ingenieurbüros
und steht in einer Wechselwirkung mit dieser Planung.
Bei der Auftragsänderung handelt es sich demnach im Wesentlichen um
eine Weiterführung der eigenen Leistungen des aktuellen Planers. Dies
führt dazu, dass der Inhalt der Leistung als auch deren Ergebnisse
bestens beurteilt werden können und auch Synergien aus bereits
erfolgten Leistungen genutzt werden können.
Die zusätzlichen Planungsleistungen weisen mit der bereits
bestehenden Planung insbesondere Schnittstellen im Hinblick auf die
Vermeidung von Kollisionspunkten mit den Grundleitungen für Schmutz-
und Regenwasser (Höhenkollision) sowie bei der Auslegung der Kanäle für
die Aufnahme der Abwassermenge aus dem Neubau (Dimensionierung zum
Straßenkanal) auf.
Schnittstellen in diesem Bereich der Planung werden durch die
Auftragsänderung daher im Interesse eines zügigen Planungsfortschrittes
sowie der Kommunikation im Projekt vermieden, Synergien bestens
genutzt.
Zudem verbleibt die Gewährleistung für die Gebäudetechnik und den
entsprechenden Anschluss an das öffentliche Netz in einer Hand.
Abgrenzungsprobleme werden damit vermieden.
Ein erneutes Vergabeverfahren sowie die Einarbeitung eines neuen
Planers würde zudem den Terminplan der Gesamtmaßnahme erheblich
verzögern und zu vermeidbaren Zusatzkosten (z. B. hinsichtlich der
Anmietung der Containeranlage zur provisorischen Unterbringung der
Schüler/-innen) führen. Insbesondere die terminliche Verzögerung würde
eine rechtzeitige Fertigstellung des Neubaus zur Sicherstellung des
Schulbetriebes gefährden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 092-223179
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: rauschenberg ingenieure gmbh
Postanschrift: Wallweg 5
Ort: Burghaun-Steinbach
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36151
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 50 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die
Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer
Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die
Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die
Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht
sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg
Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die
beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10
Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. §
135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-4
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[10]http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen
ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
References
6. mailto:zvs@huerth.de?subject=TED
7. https://www.huerth.de/
8. https://www.beschafferprofil.huerth.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:223179-2019:TEXT:DE:HTML
10. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
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