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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Hürth
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 559587-2020 (ID: 2020112009332296533)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Hürth: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2020/S 227/2020 559587
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Hürth
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
   Ort: Hürth
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Postleitzahl: 50354
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]zvs@huerth.de
   Telefon: +49 223353-109
   Fax: +49 223353-147
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.huerth.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.beschafferprofil.huerth.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Ausrüstung Friedrich-Ebert-Realschule (Auftragsänderung)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Hürth plant die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule,
   Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth mit einem weiteren Schulgebäude
   (Neubau). Die Planungsleistungen für das Leistungsbild der Technischen
   Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI wurden
   im Jahr 2019 im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit
   Teilnahmewettbewerb an die rauschenberg ingenieure GmbH, Wallweg 5 in
   36151 Burghaun -Steinbach vergeben. Der Auftragsumfang soll nunmehr um
   Planungsleistungen für die mit der Erweiterung verbundene Überprüfung
   und Anpassung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Erschließung des
   Schulgrundstückes erweitert werden. Es handelt sich hier um eine
   Auftragsänderung im Sinne des § 132 GWB.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 50 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Friedrich-Ebert-Realschule
   Krankenhausstraße 91
   50354 Hürth
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragsumfang aus 2019 bezog sich seinerzeit ausschließlich auf
   die Errichtung des Neubaus und die Anbindung des Neubaus an die
   angrenzenden Gebäudeteile. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die
   vorhandene Erschließung der Friedrich-Ebert-Realschule auch für die
   Erweiterung und den Neubau genutzt werden kann und ausreichend
   dimensioniert ist. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wurden
   dementsprechend auch ausschließlich die Kostengruppen 300 und 400 nach
   DIN 276 vertraglich berücksichtigt.
   Die o. g. Annahme bedarf aufgrund des aktuellen Planungsfortschritts
   nunmehr einer näheren Überprüfung und Anpassung, die bei der
   ursprünglichen Auftragserteilung nicht absehbar gewesen ist.
   Insbesondere sind hier folgende Leistungen notwendig:
    Neuplanung und Verlegung der Bestandsschächte für Schmutzwasser inkl.
   der dazugehörigen Grundleitungen. Die Ausführung muss vor dem Baubeginn
   des Neubaus erfolgen.
    Verlegung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung und Sanitär, die
   sich momentan im Baufeld befinden. Die Verlegung ist notwendig, damit
   ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude während des Neubaus
   uneingeschränkt möglich ist.
    Teilweise Erstellung von Provisorien (Regenwasser, Schmutzwasser,
   Heizung, Sanitär), damit ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude
   während des Neubaus nicht beeinträchtigt wird und trotzdem die
   Baufläche für den Neubau freigelegt werden kann.
   Die rauschenberg Ingenieurbüro GmbH soll daher im Rahmen einer
   Auftragsänderung nach § 132 GWB mit zusätzlichen Planungsleistung aus
   dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in
   Verbindung mit Anlage 15 HOAI beauftragt werden. Der Auftragsumfang
   umfasst Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei dem
   Ingenieurbüro diese Grundleistungen stufenweise übertragen werden.
   Maßgeblich für die Abrechnung der Planungsleistungen sind die Kosten
   der Kostengruppe 200 nach DIN 276.
   Der unter Abschnitt II.1.7 genannte Auftragswert geht davon aus, dass
   im Rahmen der stufenweisen Beauftragung ein vollständiger Abruf aller
   Leistungen erfolgt und stellt somit den leicht gerundeten Höchstbetrag
   der Auftragsänderung dar. Gemessen am ursprünglichen Auftragswert ist
   somit von einer Auftragsänderung mit einem Volumen von maximal 14,6
   Prozent zu rechnen. Der zulässige Wert einer möglichen Auftragsänderung
   von 50 Prozent wird damit deutlich unterschritten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Für die Auftragsänderung sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr.
   2 GWB gegeben. Die Änderung des Auftrags ist daher ohne Durchführung
   eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig.
   Es handelt sich bei der Änderung um eine für die weitere Planung
   notwendige zusätzliche Dienstleistung, die nicht in den ursprünglichen
   Vergabeunterlagen vorgesehen war und die den ursprünglichen
   Auftragswert um nicht mehr als 50 v. H. erhöht. Hierzu wird auf die
   Ausführungen zu Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung verwiesen.
   Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus den folgenden Gründen nicht in
   Betracht (Darstellung der wirtschaftlichen und technischen Gründe bzw.
   der erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den
   öffentlichen Auftraggeber):
    Die Überprüfung und Anpassung der Erschließung ergibt sich
   unmittelbar aus der bereits vorliegenden Planung des aktuell bereits
   mit der Planung der Technischen Ausrüstung beauftragten Ingenieurbüros
   und steht in einer Wechselwirkung mit dieser Planung.
    Bei der Auftragsänderung handelt es sich demnach im Wesentlichen um
   eine Weiterführung der eigenen Leistungen des aktuellen Planers. Dies
   führt dazu, dass der Inhalt der Leistung als auch deren Ergebnisse
   bestens beurteilt werden können und auch Synergien aus bereits
   erfolgten Leistungen genutzt werden können.
    Die zusätzlichen Planungsleistungen weisen mit der bereits
   bestehenden Planung insbesondere Schnittstellen im Hinblick auf die
   Vermeidung von Kollisionspunkten mit den Grundleitungen für Schmutz-
   und Regenwasser (Höhenkollision) sowie bei der Auslegung der Kanäle für
   die Aufnahme der Abwassermenge aus dem Neubau (Dimensionierung zum
   Straßenkanal) auf.
    Schnittstellen in diesem Bereich der Planung werden durch die
   Auftragsänderung daher im Interesse eines zügigen Planungsfortschrittes
   sowie der Kommunikation im Projekt vermieden, Synergien bestens
   genutzt.
    Zudem verbleibt die Gewährleistung für die Gebäudetechnik und den
   entsprechenden Anschluss an das öffentliche Netz in einer Hand.
   Abgrenzungsprobleme werden damit vermieden.
    Ein erneutes Vergabeverfahren sowie die Einarbeitung eines neuen
   Planers würde zudem den Terminplan der Gesamtmaßnahme erheblich
   verzögern und zu vermeidbaren Zusatzkosten (z. B. hinsichtlich der
   Anmietung der Containeranlage zur provisorischen Unterbringung der
   Schüler/-innen) führen. Insbesondere die terminliche Verzögerung würde
   eine rechtzeitige Fertigstellung des Neubaus zur Sicherstellung des
   Schulbetriebes gefährden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 092-223179
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: rauschenberg ingenieure gmbh
   Postanschrift: Wallweg 5
   Ort: Burghaun-Steinbach
   NUTS-Code: DE732 Fulda
   Postleitzahl: 36151
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 50 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
   freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
   Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die
   Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer
   Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die
   Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die
   Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
   2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht
   sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg
   Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die
   beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10
   Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. §
   135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-4
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2211473045
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [10]http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen
   ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2020
References
   6. mailto:zvs@huerth.de?subject=TED
   7. https://www.huerth.de/
   8. https://www.beschafferprofil.huerth.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:223179-2019:TEXT:DE:HTML
  10. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
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