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Ausschreibung: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Hamburg
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Bauarbeiten für Rohrleitungen
Neuverlegung von Rohrleitungen
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Dokument Nr...: 559818-2020 (ID: 2020112009343496749)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
DE-Hamburg: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2020/S 227/2020 559818
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wärme Hamburg GmbH
Postanschrift: Andreas-Meyer-Straße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Gasnetz Hamburg GmbH/Wärme Hamburg GmbH
E-Mail: [6]bieterfragen@waerme.hamburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://waerme.hamburg/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLYDGJU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLYDGJU
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fernwärmesystemanbindung-West (FWS-West) Bauvorhaben Südleitung
Leitungsbau (Gewerk L1)
Referenznummer der Bekanntmachung: BA14853697_1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Wärme Hamburg ist ein zu 100 % städtischer Wärmeversorger. Die
Wärme Hamburg beabsichtigt, eine Fernwärmeleitung von der neu zu
errichtenden KWK-Anlage am Standort Dradenau bis nach Bahrenfeld
(Notkestraße) zu errichten. Die Wärme Hamburg GmbH plant mit dem
Projekt FWS-West/Südleitung", eine Fernwärmetransportleitung als
Neubau von der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau,
(KWK-Anlage Dradenau) Dradenaustraße, durch das Hafengelände
Waltershof, in einem neuen Tunnelbauwerk unter der Elbe hindurch bis
zum bestehenden Fernwärme-Weststrang in Hamburg-Bahrenfeld in der
Notkestraße zu verlegen und dort anzuschließen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bauabschnitte mit dem
erdverlegtem Leitungsbau (Gewerk L1).
Im Regelfall erfolgt die Verlegung der Fernwärmetransportleitung
erdverlegt im Straßenbereich. Die Herstellung erfolgt in offener
Bauweise.
Die FWS-West/Südleitung (Gesamtbaumaßnahme) hat folgende technischen
Kennzahlen:
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 7,6 km,
Fernwärmetrasse bestehend aus 2 Rohren KMR DN 800/1100 (Vor- und
Rücklauf),
Transportmedium vollentsalztes Wasser gem. AGFW Arbeitsblatt FW
510,
Auslegungsdruck erdverlegte Leitungen 25 bar(Ü) / Elbquerung 29
bar(Ü),
Auslegungstemperatur Vor- und Rücklaufleitung 140 ^oC,
Das Gesamtbauvorhaben ist in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt, wovon
der Leitungsbau in diesem Vergabeverfahren behandelt wird.
Die Ausschreibung und Vergabe des Abschnittes der Elbquerung mittels
begehbaren Tunnel (Gewerk T1) erfolgt bereits in einem separaten
Vergabeverfahren (EU-Bekanntmachung vom 26.10.2020, Supplement-Nr._
[10]2020/S 208-508779).
Der Leitungsbau des Gewerkes L1 umfasst vier Lose (Los S1, S2, N1 und
N2). Die Lose sollen zeitgleich im Oktober 2021 begonnen und spätestens
im Dezember 2024 mit der Inbetriebnahme beendet werden (siehe
Terminplan Ziff. II, 1. Verfahrensbrief). Pro Los soll dabei parallel
an zwei Unterabschnitten zeitgleich bzw. annähernd zeitgleich begonnen
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Wärme Hamburg ist bewusst, dass Umfang und Zeitplan für die
Fertigstellung der vier Lose ambitioniert sind. Daher wird die Zahl der
zu vergebenden Lose an einen einzelnen Bieter gemäß § 27 Abs. 1 SektVO
beschränkt. Den Bewerbern ist es gestattet sich zunächst auf alle 4
Lose zu bewerben. Die jeweilige beworbene Loskombination ist in den
Bewerbungsunterlagen Anlage V2 (Pkt. 1) Teilnahmeantrag) anzukreuzen.
Einzelheiten zur Loslimitierung im Rahmen des späteren
Verhandlungsverfahrens werden in einem 2. Verfahrensbrief beschrieben.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los N1: Leitungsbau Parkstraße bis Übergang Groß Flottbeker Straße
Los-Nr.: N1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und
Kabelnetze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Wärme Hamburg GmbH
Andreas-Meyer-Straße 8
22113 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung Leitungsbau (Los N1):
Das Los N1 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung
vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze des Baufelds des Tunnels im
Bereich des Hindenburgparks in westlicher Richtung verlaufend entlang
der Elbchaussee bis zur Abschnittsgrenze in der Parkstraße. Im Rahmen
der Bauausführung Los N1 muss an zwei Unterabschnitten zeitgleich
begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,6 km bestehend aus:
ca. 1 600 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung,
Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller
erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und
erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im
Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben
(Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die
Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach
den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren.
Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube
gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter
Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger
Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die
Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende
Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung
der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre
mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung/Umleitung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die
gesamte Baumaßnahme abschnittsweise im laufenden Betrieb. Örtlich
werden für die Baumaßnahme abschnittsweise Vollsperrungen der
Parkstraße erforderlich, wobei der Anwohnerverkehr sowie Ver- und
Entsorgungsfahrzeugen auf der Baustraße geführt wird. Für die Querung
von Knotenpunkten werden Blockverkehre mit Lichtsignalanlage (LSA)
unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur eingerichtet.
Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten werden und erfordert
daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind örtlich temporäre Brücken
(u.a. Baugrube, Kopflöcher) und Grundstückszufahrten zu realisieren.
Die Querung größerer Querstraßen erfolgt in mehreren Bauphasen unter
Aufrechterhaltung des querenden Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen
Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x
H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
Ausführungsplanung,
Kampfmittelsondierung,
Vermessung / Aufmaß,
Spezialtiefbau,
Rohbau,
Stahlbau,
Brandschutz / Ausbau,
Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik,
Muffenmontage für KMR,
Installation TGA-Technik,
Außenanlage / Freianlagen,
Verkehrsanlagen / Straßenbau / Verkehrssicherung,
Abdichtungsarbeiten,
Erdbauarbeiten,
Wasserhaltung,
Abbruch und Abtransport.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/08/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die
Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im
Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden
Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die
Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und
berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden
anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung
vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
(Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier
maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden
die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und
Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte
erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung
ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare
Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens
eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3
vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu
TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach
Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden
Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und
die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt,
desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
Punkten folgende Wertigkeit:
WL2: bis zu 200 Punkte,
WL3: bis zu 200 Punkte,
TL2: 50 Punkte,
TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten
Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten
Punktzahlen addiert.
100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem
Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
Durchschnittsbereich,
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
Durchschnitt,
20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
(10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde)
mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Optionen bleibt vorbehalten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/
Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu
Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los N2: Leitungsbau Übergang Groß Flottbeker Straße bis Notkestraße
Los-Nr.: N2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und
Kabelnetze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung Leitungsbau (Los N2):
Das Los N2 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung
vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze in der Parkstraße in westlicher
Richtung verlaufend entlang der Groß Flottbeker Straße und Zum
Hünengrab zur Anbindung an den bestehenden thermisch vorgespannten
Fernwärme-Weststrang KMR DN 700/900 in der Notkestraße. Im Rahmen der
Bauausführung Los N2 muss an zwei Unterabschnitten zeitgleich begonnen
werden. Die Errichtung der S-Bahn Unterquerung (Microtunneling) ist in
den Bauablauf einzupassen.
Für die Querung der Teilstrecke im Bereich des Osdorfer Weges/Osdorfer
Landstraße wird ein separater Terminplan vorgeben, der nicht
zwangsläufig konform zum Bauablauf im entsprechenden Unterabschnitt des
Loses N2 ablaufen wird.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,7 km bestehend aus:
ca. 1.700 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
davon ca. 50 Trassenmeter als Verlegung in Stahlbeton-Schutzrohren
mit anschließenden Schachtbauwerken.
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung,
Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller
erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und
erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im
Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben
(Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die
Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach
den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren.
Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube
gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter
Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger
Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die
Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende
Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung
der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre
mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte
Baumaßnahme abschnittsweise und im laufenden Betrieb. Örtlich werden
für die Baumaßnahme abschnittsweise Vollsperrungen erforderlich, wobei
der Anwohnerverkehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen auf der
Baustraße geführt wird. Für die Querung von Knotenpunkten werden
Blockverkehre mit Lichtsignalanlage (LSA) unter Aufrechterhaltung einer
Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten
werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind
örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und
Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen
erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden
Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen
Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x
H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Die S-Bahnlinie 1/11 in Othmarschen wird unterhalb der Bahnbrücke in
der Parkstraße auf einer Länge von ca. 45 m in geschlossener Bauweise
gequert. Im Microtunnelingverfahren mit kontinuierlicher hydraulischer
Stützung werden zunächst zwei Mantelrohre (DN 1400) mit einer
Überdeckung von ca. 5,0 m eingebracht, in die anschließend die
eigentlichen Fernwärmerohre eingezogen werden. Zwei massiven
Schachtbauwerke, die als Start- und Zielschacht dienen, werden mittels
erforderlichen Verbau errichtet, haben in etwa die Innenabmessungen (L
x B x H) 8,0 x 7,0 x 8,0 m.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
Ausführungsplanung
Kampfmittelsondierung
Vermessung / Aufmaß
Spezialtiefbau
Rohbau
Stahlbau
Brandschutz / Ausbau
Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
Muffenmontage für KMR
Installation TGA-Technik
Außenanlage / Freianlagen
Verkehrsanlagen / Straßenbau / Verkehrssicherung
Abdichtungsarbeiten
Erdbauarbeiten
Wasserhaltung
Abbruch und Abtransport
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/08/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die
Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im
Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden
Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die
Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und
berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden
anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung
vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
(Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier
maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden
die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und
Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte
erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung
ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare
Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens
eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL9.2 u. TL9.3
vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu
TL9.1 bis TL9.3 sowie auch zu TL10. sind fakultativ und fließen nach
Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden
Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und
die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 bis TL9.3 ausfällt,
desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
Punkten folgende Wertigkeit:
WL2: bis zu 200 Punkte,
WL3: bis zu 200 Punkte,
TL2: 50 Punkte,
TL9.1 bis TL9.3: bis zu 375 Punkte
TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten
Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten
Punktzahlen addiert.
100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem
Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
Durchschnittsbereich,
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
Durchschnitt,
20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
(10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde)
mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Optionen bleibt vorbehalten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/
Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu
Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los S1: Leitungsbau Dradenaustraße
Los-Nr.: S1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und
Kabelnetze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung Leitungsbau (Los S1):
Das Los S1 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung
vom Übergabepunkt am Werkszaun der KWK-Anlage Dradenau in westlicher
Richtung verlaufend bis zur Abschnittsgrenze
Dradenaustraße/Antwerpenstraße. Im Rahmen der Bauausführung Los S1 muss
an zwei Unterabschnitten zeitgleich begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,7 km bestehend aus:
ca. 1.700 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung,
Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller
erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und
erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im
Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben
(Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die
Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach
den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren.
Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube
gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter
Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger
Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die
Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende
Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung
der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre
mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die gesamte
Baumaßnahme abschnittsweise und im laufenden Betrieb. Örtlich werden
für die Baumaßnahme mehrere Blockverkehre mit provisorischen
Baustellen-Lichtsignalanlagen (LSA) unter Aufrechterhaltung einer
Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten
werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind
örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und
Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen
erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden
Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen
Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x
H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen:
Ausführungsplanung
Kampfmittelsondierung
Vermessung / Aufmaß
Spezialtiefbau
Rohbau
Stahlbau
Brandschutz / Ausbau
Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
Muffenmontage für KMR
Installation TGA-Technik
Außenanlage / Freianlagen
Verkehrsanlagen / Straßenbau / Verkehrssicherung
Abdichtungsarbeiten
Erdbauarbeiten
Wasserhaltung
Abbruch und Abtransport
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/08/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die
Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im
Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden
Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die
Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und
berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden
anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung
vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
(Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier
maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden
die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und
Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte
erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung
ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare
Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens
eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3
vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu
TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach
Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden
Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und
die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt,
desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
Punkten folgende Wertigkeit:
WL2: bis zu 200 Punkte,
WL3: bis zu 200 Punkte,
TL2: 50 Punkte,
TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten
Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten
Punktzahlen addiert.
100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem
Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
Durchschnittsbereich,
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
Durchschnitt,
20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
(10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde)
mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Optionen bleibt vorbehalten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/
Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu
Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los S2: Leitungsbau Antwerpenstraße bis Jachtweg
Los-Nr.: S2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und
Kabelnetze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Wärme Hamburg GmbH Andreas-Meyer-Straße 8 22113 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung Leitungsbau (Los S2):
Das Los S2 beinhaltet im Wesentlichen die erdverlegte Leitungsführung
vom Übergabepunkt der Abschnittsgrenze Dradenaustraße/Antwerpenstraße
in nordwestlicher Richtung verlaufend entlang der Antwerpenstraße und
des Tankwegs bis zur Abschnittsgrenze des Baufelds des Tunnels. Im
Rahmen der Bauausführung Los S2 muss an zwei Unterabschnitten
zeitgleich begonnen werden.
Leitungslänge der Fernwärmetrasse ca. 1,6 km bestehend aus:
ca. 1.600 m erdverlegte KMR-Trasse DN 800/1100
Der Leitungsbau beinhaltet die gesamte Fernwärmetechnik (Rohrleitung,
Absperrarmaturen, Entlüftung, Steuerung etc.) inkl. aller
erforderlichen Nebeneinrichtungen im betroffenen Abschnitt.
Kurzbeschreibung wesentlicher Elemente:
Die Trassenführung ist als erdverlegte Leitungsstrecke geplant und
erstreckt sich entlang des örtlichen Straßennetzes, in der Regel im
Fahrbahnbereich. Zum Bau der Leitungsstrecken werden Baugruben
(Rohrgräben) ausgehoben, in die die Fernwärmerohre verlegt werden. Die
Regelüberdeckung der Fernwärmeleitung liegt bei 1,5 m, kann jedoch nach
den Tiefenlagen von zu querenden Bestandsleitungen variieren.
Vorhandene Fremdleitung werden während des Baus innerhalb der Baugrube
gesichert bzw. entsprechend Planung anteilig umverlegt. Nach erfolgter
Verlegung der Leitungen inkl. rohrstatisch notwendiger
Kompensationselemente, wie L-Schenkel, Z-Versprünge, U-Dehner wird die
Baugrube verfüllt und die Straße wiederhergestellt. Über verbleibende
Kopflöcher erfolgt abschnittsweise die elektrothermische Vorspannung
der Leitung.
In den Bereichen mit engem Radius des Straßenverlaufs werden die Rohre
mittels einer mobilen Rohrbiegemaschine vor Ort gebogen.
Die Führung/Umleitung des öffentlichen Straßenverkehres erfolgt für die
gesamte Baumaßnahme abschnittsweise im laufenden Betrieb. Örtlich
werden für die Baumaßnahme mehrere Blockverkehre mit provisorischen
Baustellen-Lichtsignalanlagen (LSA) unter Aufrechterhaltung einer
Fahrspur eingerichtet. Die Zuwegung der Anlieger muss aufrechterhalten
werden und erfordert daher abschnittsweises Arbeiten. Hierzu sind
örtlich temporäre Brücken (u.a. Baugrube, Kopflöcher) und
Grundstückszufahrten zu realisieren. Die Querung größerer Querstraßen
erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des querenden
Verkehrs.
Im Streckenverlauf werden zur Aufnahme von Absperrarmaturen
Hauptabsperrschachtbauwerke mit den Innenabmessungen von ca. (L x B x
H) 6,0 x 6,0 x 3,0 m in massiver WU-Konstruktion errichtet.
Zur Querung einer Hafenbahn erfolgt die Errichtung eines massiven
unterirdischen Querungsbauwerks von ca. (L x B x H) 8,1 x 3,9 x 2,4 m,
mit integriertem Stahlschutzrohr (ca. 9 m) DN 1200, welches im
vorgefertigten Zustand im Zuge einer kurzen Betriebsunterbrechung der
Bahn in offener Bauweise eingebracht werden soll. In dieses erfolgt
anschließend der Einzug der Fernwärmeleitung.
Ein Kampfmittelkonzept für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein Baugrundgutachten für die Baumaßnahme liegt vor und wird vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Gewerke/Leistungen
Ausführungsplanung
Kampfmittelsondierung
Vermessung / Aufmaß
Spezialtiefbau
Rohbau
Stahlbau
Brandschutz / Ausbau
Rohrleitungsbau / Fernwärmeleitung / Fernwärmetechnik
Muffenmontage für KMR
Installation TGA-Technik
Außenanlage / Freianlagen
Verkehrsanlagen / Straßenbau / Schienenbau / Verkehrssicherung
Abdichtungsarbeiten
Erdbauarbeiten
Wasserhaltung
Abbruch und Abtransport
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/08/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die
Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im
Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 der EU-Bekanntmachung vorzulegenden
Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, sind maßgeblich für die
Bewertung der Eignung die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und
berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden
anhand der gemäß Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung
vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
(Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III.1.2 (WL2 und WL3)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier
maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden
die unter Ziff. III.1.3 (TL2, TL9 und TL10) genannten Angaben und
Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte
erreicht werden. Wie unter Ziff. III.1.3 der EU-Bekanntmachung
ausgeführt, ist mindestens eine Referenz über vergleichbare
Leitungstiefbauleistungen, eine Referenz Rohrpressung sowie mindestens
eine Referenz zum Rohrleitungsbau >=DN 500 TL9.1, TL 9.2 u. TL9.3
vorzulegen (Mindestanforderung). Weitere zusätzliche Referenzen zu
TL9.1 und TL9.3 sowie auch zu TL10 sind fakultativ und fließen nach
Zahl und Qualität in die Wertung/Vergabe der zu erreichenden
Gesamtpunktzahl ein. Je höher und qualitativ hochwertiger die Zahl und
die Qualität der Referenzen aus den Bereichen TL9.1 und TL9.3 ausfällt,
desto höher der Prozentsatz und mithin die Gesamtpunktzahl.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
Punkten folgende Wertigkeit:
WL2: bis zu 200 Punkte,
WL3: bis zu 200 Punkte,
TL2: 50 Punkte,
TL9.1 und TL9.3: bis zu 375 Punkte
TL10: bis zu 175 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der
nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten
Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten
Punktzahlen addiert.
100 % = sehr gut/ optimal: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem
Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit
Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen
Durchschnittsbereich,
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das
Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren
Durchschnitt,
20 % = ausreichend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium
mit Blick auf das Bewerberfeld weit im unteren Durchschnitt,
0 % = ungenügend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium
eine völlige Nichterfüllung erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
(10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe
mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine
Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde)
mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen
Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des
Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um
die Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Optionen bleibt vorbehalten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/
Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu
Nebenangeboten finden sich im Verfahrensbrief 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen (soweit zur Verfügung stehend) ist
verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit
Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der
Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl.
Ziffer VI.5).
Für die Erklärungen und Unterlagen gemäß PL2 bis PL6 kann sofern
möglich unter Nennung der Registernummer auf eine Eintragung in der
PQ-Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V.
verwiesen werden.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1: Darstellung des Unternehmens mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand,
Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen
Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung.
PL2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (sowohl
zwingende als auch fakultative Ausschlussgründe, §§ 123, 124 GWB; ein
Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagenenthalten).
PL3: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber
seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß beigekommen
ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der
Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum
darf nicht älter als 6 Monate sein).
PL4: Unbedenklichkeitsbescheinigung von 2 Krankenkassen (diejenigen,
bei denen die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass
der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien
sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das
Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6
Monate sein).
PL5: Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
PL6: Mitgliedbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1: Aktuelle Auskunft einer europäischen (EU) Geschäftsbank des
Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit
und zur Zahlungsfähigkeit.
WL2: Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers
sowie den Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbaren Leistungen (Realisierung von vergleichbaren erdverlegten
Leitungsbauprojekten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert,
sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens
anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL3: Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils
inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung und Prüfungsberichte der
Abschlussprüfer) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die
Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds
einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer
Konzernzugehörigkeit behalten wir uns vor, Konzernabschlüsse zur
Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die die
Bewerbergesellschaft bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft als
Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als
Tochterunternehmen eingebunden sind.
Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL4: Nachweis einer (Betriebs-)Haftpflicht-Versicherung im
industrieüblichen Standard als Versicherung gegen Personen-, Sach-,
Vermögens- und Umweltschäden aufgrund oder im Zusammenhang mit der
Durchführung der Lieferungen und Leistungen einschließlich
Produkthaftung und erweiterter Produkthaftung mit einer
Mindestdeckungssumme von 10 000 000 EUR pro Schadenereignis bei
zweifacher Jahresmaximierung während der Laufzeit dieses Vertrags
(einschließlich der Mangelhaftungsfrist).
WL5: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine
Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine europäische (EU) Geschäftsbank
gestellt und diese nach Fertigstellung in eine
Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird. Die Eigenerklärung umfasst
auch die Aussage, dass in den vergangenen 3 Projekten ein solches
Vorgehen erfolgt ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder über ein
vergleichbares Zertifizierungssystem.
TL2: Falls vorhanden: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines
Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14001 oder ein vergleichbares
System.
TL3: Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Arbeitsschutz- &
Gesundheitsschutz-Managementsysteme nach DIN ISO 45001
Oder ein vergleichbares System.
TL4: Nachweis der gültigen Zertifizierung nach RAL Gz961 - Kanalbau
Gruppe AK3 oder gleichwertig.
TL5: Nachweis der gültigen DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW
301, Gruppe Wasser, W3 oder gleichwertig.
TL6: Gilt für die Lose N1 und N2: Nachweis der gültigen
DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Gas, G3 oder
gleichwertig.
TL7: Nachweis der gültigen Zulassung für die
Oberflächenwiederherstellung der FHH Liste FN.
TL8: Nachweis der gültigen AGFW-Zertifizierung nach FW 601 Gruppe FW 1
für den Rohrleitungsbau.
TL9.1:Referenzangabe über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen (Bau
einer Infrastrukturleitung mit vergleichbarer Länge, Durchmesser
>=DN500 und Einbautiefe) mit Fertigstellung in den letzten 10 Jahren
(es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)):
Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße,
-volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
Verwendungszweck der Leitung sowie Angabe technischer Merkmale
(Länge, Durchmesser, Einbautiefe, Verlegeart)
Angaben zum Bauverfahren (Geologie, Bodenklassen, besondere Umstände
wie z.B. Verbau, Wasserhaltung, innerstädtische Bauausführung,
Vor-Kopf/seitlicher Aushub, Verkehrsbelange, Baumschutz, etc.)
Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet
wurde
Beginn und Ende der Leistungszeit
Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit
Kontaktdaten
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des
Bewerbers
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere
Qualifikationen des Bewerbers
Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf.
Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL9.2: Gilt für das Los N2: Referenzangabe über vergleichbare
Tiefbauleistungen (Errichtung einer Rohrpressung) mit Fertigstellung in
den letzten 10 Jahren im Sinne der Beschreibung der ausgeschriebenen
Leistung (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen
(Mindestanforderung)):
Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße,
-volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
Verwendungszweck der Rohrpressung sowie Angabe technischer Merkmale
(Länge, Durchmesser, Einbautiefe, Material Rohrausbau)
Angaben zu örtl. Verhältnissen (Geologie, Bodenklassen, Unterquerung
von sensiblen Bauwerken, besondere Vorkommnisse, etc.)
Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet
wurde
Beginn und Ende der Leistungszeit
Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit
Kontaktdaten
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des
Bewerbers
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere
Qualifikationen des Bewerbers
Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf.
Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL9.3: Referenzangabe über vergleichbare Leistungen (Bau/Legung einer
erdverlegten Rohrleitungsanlage vergleichbarer Nennweite und
Auslegungsparameter) der letzten 10 Jahre im Sinne der Beschreibung der
ausgeschriebenen Leistung (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen
(Mindestanforderung)):
Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße,
-volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte
Verwendungszweck der Rohrleitungsanlage sowie Angabe technischer
Merkmale (Nennweite, Durchmesser, Auslegungsdruck, Auslegungstemperatur
und Rohrhersteller)
Angaben zum Bau/Legungsverfahren (Einbringen und Fixieren der
Bauteile, Schweißverfahren)
Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet
wurde
Beginn und Ende der Leistungszeit
Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit
Kontaktdaten
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers
Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des
Bewerbers
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere
Qualifikationen des Bewerbers
Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer
Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf.
Angabe Anzahl der Beschäftigten
TL10: Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
(gegliedert nach Aufgabenfeldern / Qualifikationen etc. (u.a.
mindestens Projektleitung, Bauleitung, Qualitätsmanagement,
Terminüberwachung) gemäß Bewerbungsunterlagen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre) sowie Angabe der Beschäftigten.
TL11: Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung
in der Lage ist, die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich
Dokumentation und Schriftverkehr in deutscher Sprache abzuwickeln.
TL12: Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fragebogen). Der Bewerber hat den
bereitgestellten Fragebogen gemäß Bewerbungsunterlagen vollständig zu
beantworten.
Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von
Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL9.1: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Zu TL9.3: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Zu TL9.2: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, sofern eine
Bewerbung (auch) auf das Los N2 erfolgt.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für Bewerbergemeinschaften gilt Folgendes: Die Nachweise PL1 bis PL6
sowie WL1 bis WL 3 sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Die Nachweise WL4 und ggf. WL5 sowie TL1 bis TL12 müssen
nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt und mithin nur von einem
Mitglied vorgelegt werden.
Sind dabei die Mindestbedingungen bereits bei einem Kriterium nicht
erfüllt, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Für Nachunternehmer gilt Folgendes: Die Nachweise PL1 bis PL4, PL6,
WL2, TL9 und TL11 für beide Untergewerke Rohr- und Rohrpressung (nur
Los N2) und TL8 für das Untergewerk Rohrbau sind mit dem
Teilnahmeantrag für die Nachunternehmer einzureichen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Einzelheiten zu Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen enthalten die
Vergabeunterlagen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe
des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
Zahlung eines Mindestlohnes abzugeben. Das in den später ausgehändigten
Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden. Es
wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich
der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestentgelts nicht auf
Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland
erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2020/S 169-409975
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Bewerbungsunterlagen (soweit zur Verfügung stehend) ist
verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere
Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers
erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls
unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber
müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten
Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine
Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und
ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor
Ablauf der Bewerbungsfrist an den Auftraggeber über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der
Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu
beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als
Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem
Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an
die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu
übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später
Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote)
verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem
Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein
Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen
oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle behält sich vor, die
Übersetzung einer vereidigten Stelle zu verlangen. Die Vergabestelle
kann Ausnahmen bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen
zulassen.
6. Wärme Hamburg behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen,
z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Wärme Hamburg behält sich
insbesondere eine Aufhebung für den Fall vor, dass das Gesamtprojekt
KWK Dradenau nicht realisiert wird und/oder im laufenden
Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt kein
Planfeststellungsbescheid erteilt wird. Ersatz- oder
Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit
rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der
Entwurfsfassung bereit gestellt wurden) werden erst nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird
Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß
dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die
dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der
Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist
möglich. Die Voraussetzungen hierfür können dem 1. Verfahrensbrief
entnommen werden.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Weitere Einzelheiten sind dem 1. Verfahrensbrief zu entnehmen.
11. Nach Planungsstand des Verfahrens behält sich Wärme Hamburg vor,
den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten. Einzelheiten dazu werden den Bietern im 2.
Verfahrensbrief mitgeteilt.
12. Der Auftraggeber hat für das Gesamtbauvorhaben vor kurzem eine
weitere Ausschreibung bekannt machen. Diese betrifft das Gewerk
Tunnelbau.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLYDGJU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [12]Vergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2020
References
6. mailto:bieterfragen@waerme.hamburg?subject=TED
7. https://waerme.hamburg/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLYDGJU/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLYDGJU
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:508779-2020:TEXT:DE:HTML
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:409975-2020:TEXT:DE:HTML
12. mailto:Vergabekammer@bsw.hamburg.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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