(1) Searching for "2020112309094598789" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Massenspektrometer - DE-Heidelberg
Massenspektrometer
Chromatografen
Dokument Nr...: 561791-2020 (ID: 2020112309094598789)
Veröffentlicht: 23.11.2020
*
DE-Heidelberg: Massenspektrometer
2020/S 228/2020 561791
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Fax: +49 6221564096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines LC/MS Systems für globale Proteom-Analysen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433100 Massenspektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines TIMS-TOF Massenspektrometers mit vorgeschalteter
HPLC-Einheit für Hochgeschwindigkeits-Proteomik.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 504 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38432200 Chromatografen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Pathologie, Abteilung
Neuropathologie
Im Neuenheimer Feld 224
69120 Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines TIMS-TOF Massenspektrometers mit HPLC- Einheit für
Hochgeschwindigkeits- Proteomik im Untersuchungsschwerpunkt
Gehirntumoren. Systemkombination aus Systemen timsTOF Pro LCMA und.
nanoElute UHPLC, Fa. Bruker, für die Arbeitsgruppen der
Neuropathologie, Allg. Pathologie und Neuroonkologie der Universität
Heidelberg innerhalb der SMART CARE Initiative.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Prüfung von marktreifen Geräten verschiedener Hersteller für
globale Proteom Analysen mit vorgeschalteter
Flüssigkeitschromatographie ergab, dass ausschließlich die von Bruker
erstellte Gerätekombination in der vorgegebenen TIMS- TOF Technologie
für das proteomische Profiling mit dem Systemen timsTOF Pro LCMA in
Verbindung mit der UHPLC-Einheit nanaoElute, beide Firma Bruker, die
hohen Anforderungen an Fragmentation, Dimensionen der
Peptidcharakterisierung, Detektionsgeschwindigkeit, Sensitivität und
Hochdurchsatz bei Kleinstmengenproben erfüllt. Mithilfe dieses LC/MS
Systems kann ein substantieller Teil des Gesamtproteoms bei einer
Einzelmessung erfasst werden. Bauartbedingt können zudem Kalibrierung
und Reinigungszyklen in einzigartiger Weise optimiert werden.
Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative für die
Systemkombination gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das
Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Alle aufgestellten technischen Anforderungen resultieren aus den
Projektzielen und sind zwingend für die erforderlich
Systemkonfiguration.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 425UJTIMSTOF
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
TIMS-TOF Massenspektrometer mit HPLC Einheit
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bruker Daltronik GmbH
Postanschrift: Fahrenheitstr. 4
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Telefon: +49 42122050
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 504 200.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2020
References
6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|