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Ausschreibung: Ferngesteuerte Sirenen - DE-Hamburg
Ferngesteuerte Sirenen
Dokument Nr...: 561793-2020 (ID: 2020112309114099068)
Veröffentlicht: 23.11.2020
*
  DE-Hamburg: Ferngesteuerte Sirenen
   2020/S 228/2020 561793
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für
   Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg  Verwaltung und Technik VT
   211
   Postanschrift: Mexikoring 33
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22297
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibungen@polizei.hamburg.de
   Telefon: +49 40428666266
   Fax: +49 40427999186
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.polizei.hamburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umrüstung der Auslösetechnik für das Hamburger Sirenenwarnnetz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38822000 Ferngesteuerte Sirenen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das bestehende POGSAG 2m Digitalfunknetz wird zum 30.9.2021
   abgeschaltet, daher ist es notwendig die vorhandenen 121 Sirenen auf
   das TETRA Digitalfunknetz umzurüsten. Diese Umrüstung kann und darf nur
   von einem zertifizierten Unternehmen ausgeführt werden. Im Zuge der
   Modernisierungsmaßnahmen des Sirenenwarnnetzes wurde bisher
   firmenspezifische Hard- und Software der Firma Hörmann eingesetzt, so
   dass eine Umrüstung der Auslösetechnik systembedingt auch nur von
   diesem Anbieter durchgeführt werden kann.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es müssen 121 Sirenen-Standorte im Hamburger Stadtgebiet auf die neue
   Auslösetechnik des Tetra Digitalfunks umgerüstet werden. Des Weiteren
   müssen einzelne Standorte auf die digitale Alarmierung umgestellt
   werden. Es müssen CCCS Steuerzentralen geliefert und montiert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Hamburger Sirenen werden zur Warnung der Bevölkerung mittels Funk
   über das POGSAG 2 m Digitalfunknetz der Feuerwehr Hamburg ausgelöst.
   Dieses Funknetz wird zum 30. September 2021 abgeschaltet und ist durch
   das als einzige Alternative zur Verfügung stehende Tetra
   BOS-Digitalfunknetz zu ersetzen.
   !m Zuge der Ausschreibung im Offenen Verfahren (0V 2019211558) für eine
   zurzeit laufende Modernisierungsmaßnahme wurden bereits, im Hinblick
   auf einen evtl. künftig erforderlichen Austausch der Auslösetechnik,
   Kriterien formuliert, die die Fa, Hörmann als einziger Bieter und
   Auftragnehmer erfüllte, Insbesondere wurden die geforderte technische
   Vorbereitung für eine Auslösung durch Tetra BOS-Digitalfunk sowie die
   technische Option bei Einsatz des Tetra BOS-Digitalfunks zur
   Fernüberwachung der Betriebszustände oder etwaiger Störungen der
   Anlagen von mehreren Standorten ans erfüllt. Damit ist eine Umrüstung
   der Auslösetechnik auf Tetra BOS-Digitalfunk mit möglichst geringem
   Aufwand darstellbar.
   Umrüstungsarbeiten an dieser Funktechnik dürfen ausschließlich dafür
   zertifizierte Unternehmen ausführen. Die Firma Hörmann ist seit 2011
   TEA-2 zertifiziert und damit berechtigt, Arbeiten an und Installationen
   von Tetra-Punkgeräten durchzuführen. Darüber hinaus verfügt die Firma
   über Erfahrungen im Bereich der Tetra-Alarmierung und ist Mitglied im
   PMeV (Bundesverband Professionelier Mobiifunk e. V.). Es werden heute
   im Zuge der Modernisierungsmaßnahme firmenspezifische Hard- und
   Softwarekomponenten für die Auslösetechnik verwendet, Aufgrund des sehr
   eingeschränkten Marktes ist. die Auslösetechnik nicht im Vertrieb
   sondern ausschließlich über den Hersteller und Entwickler dieser
   Lösungen zu beziehen. Damit eine Kompatibilität zwischen der verbauten
   Hardware/Technik und den Komponenten der Auslösetechnik gegeben ist,
   muss die Hard" und Software aus einer Hand kommen.
   Durch die angebotene Leistung der Firma Hörmann sind auch die älteren
   Sirenen in der Lage, ohne einen speziellen Tetra Sirenensteuerempfänger
   alle benötigten Funktionen und Anforderungen (Auslösung und
   Rückmeldung) nur mittels des eingebauten Funkgerätes zu ermöglichen.
   Weiterhin sind diese Sirenen in der Lage, über dasselbe Funkgerät -ohne
   andere zusätzliche Geräte- mit den firmenspezifischen
   computergestützten Steuer- und Überwachungszentralen kommunizieren zu
   können. Diese Lösung kann derzeit nur von der Fa. Hörmann angeboten
   werden.
   Zur Sicherstellung einer durchgängigen Verfügbarkeit und damit einer
   hohen Betriebssicherheit des Sirenenwarnnetzes sollte ausschließlich
   eine Firma beauftragt werden, die eine hohe Zuverlässigkeit besitzt.
   und zudem kurze Reaktionszeiten für Instandsetzungsarbeiten garantieren
   kann, um etwaige Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
   Darüber hinaus wurde die Fa; Hörmann aufgrund eines bestehenden
   Instandhaltungsvertrages verpflichtet, im Rahmen von Sonderleistungen
   u. a. Änderungen der Auslösetechnik im BOS-Bereich vorzunehmen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Hörmann Warnsysteme GmbH
   Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 11
   Ort: Stade
   NUTS-Code: DE939 Stade
   Postleitzahl: 21684
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz
   1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2020
References
   6. mailto:ausschreibungen@polizei.hamburg.de?subject=TED
   7. http://www.polizei.hamburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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