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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ingolstadt
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 562866-2020 (ID: 2020112309152199728)
Veröffentlicht: 23.11.2020
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  DE-Ingolstadt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 228/2020 562866
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ingolstadt
   Postanschrift: Rathausplatz 2
   Ort: Ingolstadt
   NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 85049
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, Am Nordbahnhof
   3, 85049 Ingolstadt, Herrn Dr. Robert Frank
   E-Mail: [5]info@invg.de
   Telefon: +49 84197439333
   Fax: +49 84197439399
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.ingolstadt.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über
   Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr auf der
   Linie 59 und die Linie N 14 im Gebiet der Stadt Ingolstadt.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ingolstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige
   Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und
   Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste
   mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG an die Stadtbus Ingolstadt
   GmbH (Hindenburgstraße 1, 85057 Ingolstadt; E-Mail:
   [7]sekretariat@stadtbus-ingolstadt.de; Fax: +49 841 305464 11) zu
   erteilen.
   Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche
   Personenverkehrsdienste auf der Linie 59 und der Linie N 14 auf dem
   Gebiet der Stadt Ingolstadt. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt
   II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe
   Abschnitt VI.1, D) beschrieben. Die entsprechenden Verkehrsdienste
   sollen mit Wirkung zum Betriebsbeginn in den bereits bestehenden ÖDA
   zwischen der Stadt Ingolstadt und der Stadtbus Ingolstadt GmbH
   integriert werden.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem vorgenannten
   Verkehrsdienst abgedeckte Bediengebiet in der Stadt Ingolstadt. In
   Summe beläuft sich der vergebende Verkehrsdienst nach derzeitigem
   Planungsstand auf etwa 205.292,00 Nutzkilometer pro Jahr bis Mitte
   April 2021 und auf 234.631,00 Nutzkilometer pro Jahr ab Mitte April
   2021. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen
   Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG unabhängig von der
   Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr
   i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. §
   46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG). Dem Betreiber wird für das
   vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den
   Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
   Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
   innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die
   Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere
   veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des
   Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen
   Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen
   sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und
   Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich
   des Bestands und Verlaufs der o. g. Linien als auch hinsichtlich des
   Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung
   (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder
   hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer
   Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die o. g. Linie
   ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom
   ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.
   Die Stadt Ingolstadt kommt mit dieser Information ihrer
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2
   VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß §
   135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine
   zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL
   2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.
   Gegen die geplante Inhouse-Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags
   ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von
   Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel.: +49 89 2176
   2411, Fax.: +49 89 2176 2847) eingereicht werden.
   Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO
   (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S.
   1 Nr. 3 GWB eingehalten.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6
   Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 03/12/2021
   Laufzeit in Monaten: 96
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis zum Verfahren nach Abschnitt IV
   Die Vergabe ist als Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB beabsichtigt. Soweit
   in Abschnitt IV als Verfahrensart Direkte Vergabe an einen internen
   Betreiber (Art. 5 Abs. 2)" angegeben ist, erfolgt dies ausschließlich
   deshalb, weil die Angabe der Verfahrensart Inhouse-Vergabe" technisch
   nicht möglich ist.
   B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a
   Abs. 2 S. 2 PBefG
   Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist
   innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen.
   Diese Frist wird durch diese Vorinformation für den von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr (siehe Abschnitt II.2.4)
   ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7
   genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.
   Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den
   sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1
   Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran,
   dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender
   Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit
   der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden
   Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten
   Verkehrsdienste war zuletzt nicht kostendeckend möglich. Die Stadt
   Ingolstadt geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein
   kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig
   unter Einhaltung der Anforderungen der Stadt Ingolstadt möglich ist.
   Aus Sicht der Stadt Ingolstadt bestehen daher begründete Zweifel daran,
   dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft
   gesichert wäre.
   C. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4 genannten Verkehrsdienste ist gemäß
   § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   D. Anforderungen an die Verkehrsdienste
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA
   Anforderungen an den umfassten Verkehrsdienst hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA
   verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument der Stadt
   Ingolstadt (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben;
   darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus den jeweils
   geltenden Nahverkehrsplänen der Stadt Ingolstadt.
   Das Ergänzende Dokument (einschließlich seiner Anlagen) steht als
   Download unter folgendem Link zur Verfügung:
   [8]https://www.invg.de/vorabbekanntmachung. Das ergänzende Dokument
   sowie der jeweils geltende Nahverkehrsplan der Stadt Ingolstadt
   enthalten verbindliche Anforderungen i. S.v . § 13 Abs. 2a PBefG. Diese
   sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur
   Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In
   diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
   Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
   Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser
   Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem
   Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12
   Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2020
References
   5. mailto:info@invg.de?subject=TED
   6. https://www.ingolstadt.de/
   7. mailto:sekretariat@stadtbus-ingolstadt.de?subject=TED
   8. https://www.invg.de/vorabbekanntmachung
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