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Ausschreibung: Konzeption, Umsetzung und Evaluation eines Wissenschaftlichen Modellprojekts zur Durchführung deutschlandweiter qualitätsgesicherter Take-Home Naloxon Schulungen - DE-Bonn
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 889582-2021 (ID: 2021012112271927988)
Veröffentlicht: 21.01.2021
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  Konzeption, Umsetzung und Evaluation eines Wissenschaftlichen Modellprojekts zur Durchführung deutschlandweiter
qualitätsgesicherter Take-Home Naloxon Schulungen
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Öffentliche Bekanntmachung
des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG)
Konzeption, Umsetzung und Evaluation eines Wissenschaftlichen Modellprojekts zur Durchführung deutschlandweiter
qualitätsge-sicherter Take-Home Naloxon Schulungen
veröffentlicht am 13.01.2021 auf www.bund.de
1 Ziel der Förderung
Opioide können nach Überdosierungen zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Nach wie vor bewegt sich die Zahl der
drogenbezogenen Todesfälle, die auf den Konsum von illegal erworbenen Opioiden  vor allem Heroin - zurück zu führen sind,
bundesweit auf hohem Niveau. Seit 2018 ist Naloxon, ein Opioid-Antagonist, der die atemlähmende Wirkung von Opioiden innerhalb
weniger Minuten für eine gewisse Zeit aufhebt, in Deutschland in Form eines Nasensprays zugelassen. Damit können auch
geschulte Laien Überdosierungen abwenden und den Zeitraum überbrücken, bis Rettungskräfte vor Ort sind. Obwohl Na-loxon als
Nasenspray seit zwei Jahren zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben wer-den kann, haben nur wenige
Drogenkonsumierende und deren Angehörige das Mittel zur Anwendung ver-fügbar und wenige wurden in der Anwendung geschult. Es
existieren in Deutschland zwar bereits seit den 90er Jahren vereinzelte Projekte zur Vergabe von Naloxon durch geschulte Laien,
es handelt sich hier aber bisher um Initiativen einzelner Bundesländer und Suchthilfeeinrichtungen. Ein Konzept, dass eine
bun-desweit nachhaltige Umsetzung vorsieht, existiert bisher nicht.
Als Teil der präventiven Maßnahmen im Bereich illegaler Drogen und als Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie
plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deshalb die Förderung eines Bundesmodellprojekts mit dem Ziel,
Drogenkonsumierende und ihre Angehörigen durch qualitätsgesi-cherte Take-Home Naloxon Schulungen in die Lage zu versetzen, in
lebensbedrohlichen Situationen, die
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durch Opioidkonsum entstanden sind, kurzfristig und effektiv gelernte Erste Hilfe-Maßnahmen zu leisten sowie Naloxon
verfügbar zu haben und anwenden zu können. Dabei soll ein Konzept entwickelt werden, das auch nach Beendigung des Projektes
nachhaltig bundesweit umgesetzt wird und eine dauerhafte Be-teiligung der Ärzteschaft vor Ort gewährleistet. Daher soll
bereits bei der Antragstellung dargelegt wer-den, wie eine Verstetigung im Rahmen des Projektes erreicht wird und welche
Kooperationspartner (bspw. Länder, Verbände oder Institute) hierfür notwendig sind.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist ein Modellprojekt, das die Konzeption, Umsetzung und Evaluation deutsch-landweiter
qualitätsgesicherter Schulungen zum Umgang mit opioidbezogenen Überdosierungen auf-grund eines missbräuchlichen Konsums zu
nicht-medizinischen Zwecken und dabei die Anwendung von Take-Home Naloxon umfasst.
Der Forschungsgegenstand gliedert sich in vier Schwerpunkte:
a) Konzeption
In der Vorhabenbeschreibung sind die Grundzüge für ein Schulungskonzept aussagekräftig und nachvoll-ziehbar darzustellen.
Dabei können bereits bestehende Konzepte von Antragstellenden genutzt und wei-terentwickelt werden. Eine nachhaltige Anwendung
der Projektergebnisse ist durch ein zu erstellendes Manual und möglichst durch ein Online-Tool oder eine Internetpräsenz zu
gewährleisten.
b) Implementierung
Das entwickelte Konzept soll im Rahmen des geförderten Vorhabens implementiert werden. In der Vorha-benbeschreibung ist
auszuführen, welche Schritte für die Implementierung mit welchen Kooperations-partnern (insbesondere der Ärzteschaft),
entsprechend des bereits in der Vorhabenbeschreibung in sei-nen Grundzügen beschriebenen Konzepts, geplant sind.
c) Evaluation
Das Vorhaben soll durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet werden. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob die
gesetzten Ziele durch die getroffenen Maßnahmen erreicht werden. In der Vorha-benbeschreibung ist das Evaluationskonzept
nachvollziehbar darzustellen.
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Für die Evaluation sind bei Bedarf Kooperationspartner mit entsprechender Expertise einzubinden. Eine externe Evaluation wird
begrüßt.
d) Vorbereitung einer nachhaltigen Etablierung von Take-Home Naloxon Schulungen
Das BMG legt besonderen Wert auf eine nachhaltige Etablierung eines mit dem Projekt entwickelten Schu-lungskonzeptes. Daher
sollen im Rahmen des Vorhabens konzeptionell und in der Umsetzung die Grundla-gen dafür geschaffen werden, dass das Vorhaben
nach Ende der dreijährigen Projektlaufzeit ohne weitere Bundesförderung weitergeführt wird. In der Vorhabenbeschreibung ist
daher auszuführen, wie eine Ver-stetigung des Konzeptes erreicht wird und welche Partner hierfür eingebunden werden.
Im Rahmen der Vorhabenbeschreibung ist auf Ansätze einzugehen, die eine solche nachhaltige Etablie-rung unterstützen.
Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung sind zu berücksichtigen. Von Interesse ist auch eine Abschätzung des
Ressourcenbedarfs sowie Aussagen zu potentiellen Kostenträ-gern.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen in der sozialwissen-schaftlichen Forschung,
insbesondere im Bereich Sucht und Suchthilfe, staatliche und nicht staatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs).
Forschungseinrichtungen, die gemein-sam von Bund und Ländern grundfinanziert werden kann nur unter bestimmten Voraussetzungen
eine Projektförderung für ihren zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt werden. Grundsätzlich wird kein Recht auf
Förderung eingeräumt.
4 Fördervoraussetzungen
Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung einer Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der in
Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Ausgaben deutlich zu machen.
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Für die Durchführung von Vorhaben mit mehr als einem Partner bilden die Antragsteller einen Verbund. Die Verbundpartner
müssen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vorhaben ergeben, in einem schriftlichen Kooperationsvertrag regeln.
Weitere Details sind dem Merkblatt zur Kooperationsvereinba-rung von Verbundprojekten zu entnehmen. Der Vorhabenbeschreibung,
die in der ersten Stufe des zwei-stufigen Verfahrens eingereicht wird (siehe Abschnitt 8.2 Verfahren), müssen zunächst
lediglich formlose Kooperationserklärungen beigefügt werden.
Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Exper-ten nach den im Folgenden
genannten Förderkriterien.
Wissenschaftliche Qualität
Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und darauf auf-setzen.
Methodische Qualität und Machbarkeit
Die Vorhabenbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Es ist darzulegen, dass in der Ge-samtförderdauer (siehe
5. Umfang der Förderung) die Projektziele und belastbare Aussagen zu den Frage-stellungen zu erreichen sind. Dementsprechend
muss der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein.
Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
Für das Vorhaben relevante Kooperationspartner sind in das Projekt einzubeziehen. Es sind schriftliche Kooperationszusagen
vorzulegen.
Expertise und Vorerfahrungen
Die Förderinteressierten müssen durch einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten zur Thematik ausge-wiesen sein.
Nachhaltigkeit
Die Vorhabenbeschreibung muss Vorstellungen zur Weiterführung des entwickelten Konzeptes auch nach Beendigung des Projektes
beinhalten. Dies muss in der Vorhabenbeschreibung ausreichend thematisiert werden. Es muss auch dargestellt werden, wie die
Ergebnisse des Projektes der Fachöffentlichkeit und weiteren Interessierten zugänglich gemacht werden sollen. Besonderer Wert
wird auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse durch das BMG gelegt.
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Beitrag zur Verbesserung der Versorgung
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen darstellen, wie die Ergebnisse des Vorhabens genutzt werden können, um die
Versorgung opioidkonsumierender Personen zu verbessern.
Genderaspekte
Im Rahmen der Vorhabenplanung, -durchführung und -auswertung sind Genderaspekte durchgängig zu berücksichtigen.
Partizipation
Für das Vorhaben relevante Zielgruppen sind in angemessenem Maße in die Projektdurchführung einzu-beziehen, sofern dies zur
Qualität des Vorhabens beiträgt.
5 Umfang der Förderung
Für die Förderung des Projekts kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren eine nicht rückzahlbare
Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden.
Insgesamt stehen für das Projekt bis zu 300.000 EUR zur Verfügung. Das Projekt soll spätestens zum 1. Juli 2021 starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise)
projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Auf-gabenpakete können auch per Auftrag oder
ggf. im Rahmen eines Verbundprojektes an Dritte vergeben werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes
Stammpersonal.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % geför-dert werden können.
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6 Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der  23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen
Verwaltungsvorschriften. Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro-jektförderung (AN-Best-P in der jeweils geltenden Fassung) bzw. die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von
Gebiets-körperschaften (AN-Best-GK in der jeweils geltenden Fassung). Die Zuwendungen erfolgen unter der Vo-raussetzung, dass
sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeits-weise der Europäischen Union zu
qualifizieren sind und die Vorhaben während des Zeitraums der Förde-rung im nichtwirtschaftlichen Bereich der Organisation
angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch der Antrag-stellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet
das BMG aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
7 Hinweis zu Nutzungsrechten
Es liegt im Interesse des BMG, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Für
die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich
beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung haben je-doch das BMG und seine nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches,
nicht übertragbares, unent-geltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens.
Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der
Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nut-zungsrechte einräumt bzw.
verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Ge-schäftspartnern ist daher folgende Passage aufzunehmen:
Dem BMG und seinen nachgeordneten Behör-den wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches
Nutzungsrecht auf alle Nutzungs-arten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist
räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
8 Verfahren
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8.1 Einschaltung eines Projektträgers, Vorhabenbeschreibung und sonstige Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMG folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn
Ansprechpartnerin ist Dr. Ursula Kopp Telefon: 0228- 3821-1230 Telefax: 0228-3821-1257 E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
Ansprechpartnerin ist Dr. Bettina Möller-Bock Telefon: 030 67055 8268 E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
8.2 Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe
werden förmliche Förderanträge gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger
bis spätestens zum 05.03.2021 12:00 Uhr
eine Vorhabenbeschreibung in elektronischer Form unter
folgender E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorhabenbeschrei-bung sollte nicht mehr als 15
Seiten (DIN-A4-Format, Schrift Arial oder Times New Roman Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen und ist gemäß dem Leitfaden zur
Erstellung einer Vorhabenbeschreibung zu struk-turieren. Der Leitfaden kann beim DLR-Projektträger unter folgender
E-Mail-Adresse angefordert werden:
projekttraeger-bmg@dlr.de
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Die Vorhabenbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte Beurteilung er-forderlich sind, und sie
muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur, verständlich sein.
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung eines Kreises von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern
unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (siehe 4. Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage der
Bewertung wird dann das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und
Interessenten schriftlich mit-geteilt. Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
abgelei-tet werden.
Sollte vorgesehen sein, dass das Projekt von mehreren wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern ge-meinsam eingereicht wird,
ist eine verantwortliche Projektleiterin oder ein verantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu
benennen, die bzw. der die Einreichung koordiniert (Ko-ordinatorin bzw. Koordinator). Bei einem Verbundprojekt ist die
Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator bzw. der Verbundkoordinatorin vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv bewerteten Vorha-benbeschreibung unter
Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten
sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem Ver-bundkoordinator bzw. der Verbundkoordinatorin vorzulegen. Inhaltliche oder
förderrechtliche Auflagen sind im förmlichen Förderantrag zu beachten und umzusetzen. Aus der Aufforderung zur
Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMG auf Basis der verfügba-ren Haushaltsmittel
und nach den genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung des vorgeleg-ten Antrags.
Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
8.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prü-fung der Verwendung und die
gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die
Verwaltungsvorschriften zu  44 BHO sowie die
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 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zuge-lassen sind.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.bund.de in Kraft.
Bonn, den 13.01.2021
Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag
Gaby Kirschbaum
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2021/01/3757005.html
Data Acquisition via: p8000000
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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