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Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte in Niederbayern - DE-Landshut
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 889680-2021 (ID: 2021012112273328081)
Veröffentlicht: 21.01.2021
*
  Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte in Niederbayern
VERGABEUNTERLAGEN
2021TSP000001
Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte
in Niederbayern
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Deutschland
14.01.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
L_211_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
........................................................................................... 3
L 212 _Bewerbungsbedingungen(1117)
.......................................................................................................... 12
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
12
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 12
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 12
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 12
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 12
3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 12
4 Unterlagen zum
Angebot.......................................................................................................................
12
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der V 12
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 12
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebot 12
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 12
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 12
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 12
6
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 13
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 13
7 Unterauftragnehmer
..............................................................................................................................
13
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich b. 13
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i. 13
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen. 13
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) ................. 13
9 Bevorzugte
Bewerber........................................................................................................................
.... 13
L 2150_Zusätzliche Vertragsbedingungen(0416)
............................................................................................ 14
7
Sprache.........................................................................................................................
........................ 15
Gewichtung der
Zuschlagskriterien..............................................................................................................
.... 16
LB_mobiler
Sicherheitsdienst_Kellberg......................................................................................................
...... 21
LV_mobiler
Sicherheitsdienst_Kellberg......................................................................................................
...... 38
LV-Anlage 1_Zuverlässigkeitsüberprüfung
...................................................................................................... 53
LV-Anlage
2_Verschwiegenheitsverpflichtung................................................................................................
. 55
LV-Anlage 3_Verpflichtungserklärung
Datenschutz......................................................................................... 56
L_2130_Angebotsschreiben........................................................................................................
..................... 58
Formblatt_Wertungspreis
................................................................................................................................
. 61
Ausführungen zu
Zuschlagskriterien..............................................................................................................
.. 62
L_124_Eigenerklärung zur
Eignung................................................................................................................. 72
Formblatt Referenzbescheinigung
................................................................................................................... 79
i
L 234_Erklärung der Bietergemeinschaft
......................................................................................................... 81
L_235_Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen.............................................................................. 82
L_236_Verpflichtungserklärung andere
Unternehmen..................................................................................... 84
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 85
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 88
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 91
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
14.01.2021
Verfahren: 2021TSP000001 - Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte
in Niederbayern
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2021TSP000001
Auftragsbezeichnung Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte in Niederbayern
VERFAHREN
Auftraggeber Regierung von Niederbayern
Liefer-/Ausführungsort 94136 Niederbayern
Leistungsart Dienstleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Klassifizierungen Code Bezeichnung
79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 14.01.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 08.02.2021 10:00
Angebotsfrist 15.02.2021 10:00:00
Bindefrist 14.03.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.04.2021
Ende 31.03.2022
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 08.02.2021 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 1 von 9
Vergabestelle
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Deutschland
Tel.: +49 871/808-01
Öffentliche Ausschreibung
Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
GU Thyrnau-Kellberg, GU Hauzenberg, GU Breitenberg
Vergabeart
 Öffentliche Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
 Verhandlungsverfahren
 Verhandlungsverfahren
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
 Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 15.02.2021 Uhrzeit 10:00 Uhr
Bindefrist endet am 14.03.2021
3
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 2 von 9
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
ANLAGEN
A die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
 L 212 Bewerbungsbedingungen
 Gewichtung der Zuschlagskriterien
B die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
 Leistungsbeschreibung
 Leistungsverzeichnis
 Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
 L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen  Stand: April 2016
C die bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgefüllt einzureichen sind:
 L 2130 Angebotsschreiben
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
 L 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
 Formblatt Stundenverrechnungssatz
 Ausführung zu Zuschlagskriterien
 Formblatt Wertungspreis
4
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 3 von 9
D die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
 Formblatt Referenzbescheinigung Bieter
 Formblatt Referenzbescheinigung für andere Unternehmen
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung für andere Unternehmen
5
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 4 von 9
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen
zu vergeben im Namen des Freistaats Bayern und für Rechnung der
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
2 Auskünfte zum jeweiligen Verfahren werden erteilt
Unter Ausschreibung-GU@reg-nb.bayern.de
Sowie unter www.evergabe.bayern.de / Bieterkommunikation
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
 siehe Auftragsbekanntmachung
 L 2130 Angebotsschreiben
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung
 Formblatt Wertungspreis
 Formblatt Stundenverrechnungssatz
 Ausführung zu Zuschlagskriterien
wenn zutreffend:
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
 L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
6
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 5 von 9
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle oder des Auftraggebers vorzulegen (noch
vor der Zuschlagserteilung):
 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
(auf gesondertem Blatt)
 Kopie Handelsregisterauszug
 Kopie Gewerbeerlaubnis
 Kopie Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils geltenden jüngsten Fassung
 Nachweis Zertifizierung DIN 77200-1 (oder gleichwertig)
 Befähigungsnachweis Inhaber
 Führungszeugnis Geschäftsführung / Inhaber bzw. Auszug Bundeszentralregister
(nicht älter als drei Monate)
 Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen)
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
sechs Monate)
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
 Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
 Organigramm
 Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
3.3 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
ggf. nach Zuschlag für jeden zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen:
 Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung
 Verschwiegenheitserklärung
 Datenschutzerklärung
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000  wird der AG für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem.  150 a GewO beim Bundesamt für
Justiz anfordern, (falls zutreffend).
Hinweis: Registereintragungen (z. B. Berufs- oder Handelsregister) kann der Auftraggeber
im Onlineverfahren überprüfen.
7
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 6 von 9
4 Losweise Vergabe:
 nein
 ja, Angebote sind möglich für
 nur ein Los
 für ein oder mehrere Lose
 alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
 eine maximale Anzahl an Losen:
siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
 Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,
falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl
an Losen:
5 Hauptangebote
 Nur ein Hauptangebot ist pro Los erlaubt
 Höchstens 3  drei  Hauptangebote sind pro Los erlaubt
6 Nebenangebote
6.1  Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen
Formblatt L 212 gilt nicht.
6.2  Nebenangebote sind zugelassen
(siehe Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die
Nachlässe mit Bedingungen beinhalten,
 für die gesamte Leistung
 nur für nachfolgend genannt Bereiche:
 mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
 unter folgenden weiteren Bedingungen:
8
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 7 von 9
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Angebotswertung:
 Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen
werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von Nachlässen (ohne Skonto).
Maßgebend für die Angebotswertung ist der
 Nettopreis (d. h. ohne Umsatzsteuer)
 Bruttopreis (d. h. mit Umsatzsteuer)
 Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, das sich als wirtschaftlichstes
Angebot darstellt (vgl. Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter
(= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten)
angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur
derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft
haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie
das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder
anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den
Nachweis der Eigenschaft als
1. Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für
Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach  225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX),
2. Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der  5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes,
3. Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen
des  215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten
Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn
eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung
vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer
dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische
Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
9
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 8 von 9
8 Angebote können abgegeben werden:
 elektronisch in Textform nach	126b BGB
9 Angebotsabgabe
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person,
die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
10 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen die Vergabestimmungen wenden kann:
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
E-Mail: vergabekammer.suedbayern.@reg-ob.bayern.de
10
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 9 von 9
11 Sonstiges:
Hinweise zu Vordruck L 124 - Eigenerklärung zur Eignung:
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Angaben
beantwortet werden und
 der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Auftragsgegenstand) mind. den zweifachen
Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) beträgt.
 mindestens drei vergleichbare Referenzen angegeben werden (mit Ansprechpartner
und Telefonnummer) und die eingeholten Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen
keine Zweifel an der Eignung begründen,
 keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug
mit dem Auftraggeber vorliegen.
 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch
die Vergabestelle von Bietern schriftlich nachgewiesen werden müssen.
 Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
11
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern - Stand November 2017 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten
oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot
ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht
form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der
Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
12
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern - Stand November 2017 2 von 2
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform
bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür
vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle
der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechen
dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der Verpflichtungserklärung
wirtschaftliche Eignungsleihe abzugeben.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
- oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen
die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in
der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als Bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären
und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung
führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter
Bewerber behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil
nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
13
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
 VHL Bayern - Stand April 2016 1 von 2
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderungen der Leistung ( 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen
gekennzeichnet sind.
3.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung der Leistung
und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des
Auftragnehmers.
4 Ausführung der Leistungen ( 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung
der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen,
ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle
durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder
durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC  bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung
vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in
Bonn zu erbringen.
6 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) ( 4 Nr. 4)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig
und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
14
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
 VHL Bayern - Stand April 2016 2 von 2
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name
und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und
6.2 gelten entsprechend.
7 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
8 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden
Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder
mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),  334 StGB (Bestechung),  17 UWG (Verrat von Geschäfts-
und Betriebsgeheimnissen) oder	18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet,
es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041 handelt.
8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9 Abrechnung ( 15)
9.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen;
die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
9.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag
ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
9.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen
mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
15
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Gewichtung der Zuschlagskriterien
1 Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Dieses wird nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI,
Version 1.0, ermittelt.
Dabei ergibt sich das wirtschaftliches Angebot aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
(Z), also einem möglichst großen Quotienten aus Angebotssumme (P) und Leistung (L).
Z =
L
P
Z = Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis
L = Leistung (Maßnahmen zur Qualitätssicherung der konkreten Leistung); vgl. 1.2
P = Angebotssumme brutto (Euro); vgl. 1.1
1.1 Angebotener Preis als Wertungskriterium (P)
Die Berechnung des gewerteten fiktiven Angebotspreises erfolgt aufgrund der gebotenen
Stundenverrechnungssätze wie folgt:
1.1.1 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Bewachungspersonal werktags
1.1.2 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Bewachungspersonal werktags nachts
1.1.3 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Bewachungspersonal sonntags
1.1.4 Höhe des Stundenverrechnungssatzes für die ausgeschriebene Dienstleistung für
Bewachungspersonal feiertags
Die Summe aus den Positionen 1.1.1 bis 1.1.4 ergibt den zu berücksichtigenden Angebotspreis.
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1.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der konkreten Leistung (L)
1.2.1 Unterkriterien
Für die Bewertung der Qualität der vom Bieter angebotenen Leistungen soll der Bieter ein
Konzept zur Durchführung der Bewachungsleistungen vorlegen. Dieses Konzept wird anhand
der nachfolgenddargestellten Unterkriterien bewertet:
Unterkriterien (U1  U 3) Anteil an der Bewertung des
Konzeptes
Gewichtete maximal zu erreichende
Leistungspunktzahl
 U1: Auswahl und Fortbildung
des Personals für den konkreten
Auftrag
50 % 6
 U2: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal
40 % 6
 U3: Strategien zur Beseitigung
von Mängeln / Qualitätsmanagement
10 % 6
Der Bieter hat seine Ausführungen für die Unterkriterien U1 bis U3 auf den im jeweiligen Unterkriterium
genannten Umfang (Seitenzahlen, Schriftart, etc.) zu beschränken. Darüber hinausgehende
Ausführungen auf weiteren Seiten / oder Anlagen werden bei der Wertung des
Konzeptes nicht berücksichtigt. Verweisungen auf Anlagen oder andere Unterlagen sind unzulässig.
Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber
hierauf einen Anspruch erwirbt.
1.2.1.1 Auswahl und Fortbildung des Personals für den konkreten Auftrag (U1)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U1 darstellen, wie er das für den hier zu vergebenden
Auftrag erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal auswählen und während
der gesamten Vertragslaufzeit fortbilden wird, um qualitativ hochwertige Leistungserbringung
sicherzustellen. Der Bieter hat seine Ausführungen für dieses Unterkriterium U1 auf maximal
4 DIN A 4-Seiten zu beschränken (jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand 1,5; Schriftgröße:
12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Anhand welcher Kriterien wird der Bieter das für die Leistungserbringung vorgesehene
Personal auswählen? Sofern der Bieter bereits über Personal verfügt, hat er entsprechend
darzustellen, anhand welcher Kriterien dieses Personal ausgewählt wurde.
- Warum sind die vorgenannten Auswahlkriterien für die Rekrutierung des Personals
geeignet, um qualitativ hochwertige Leistungserbringung für den hier zu vergebenden
Auftrag zu gewährleisten?
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- Welche Maßnahmen wird der Bieter ergreifen, um das für den hier zu vergebenden
Auftrag eingesetzte Personal während der gesamten Vertragslaufzeit fortzubilden?
Sofern der Bieter bereits über Personal verfügt, hat er entsprechend darzustellen,
welche Fortbildungen dieses Personal in den letzten zwei Jahren erhalten hat und
welche Auffrischungen oder anderweitigen Fortbildungen das Personal während der
Vertragslaufzeit erhalten wird.
- Warum sind die vorgenannten Fortbildungsmaßnahmen geeignet, um eine qualitativ
hochwertige Leistungserbringung für den hier zu vergebenden Auftrag zu gewährleisten?
1.2.1.2 Verfügbarkeit von Ersatzpersonal (U2)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U2 darstellen, wie er im Rahmen seiner Leistungserbringung
auf Personalausfälle reagieren wird und welche präventiven Maßnahmen
er ergreifen wird, um solche Personalausfälle möglichst zu reduzieren. Der Bieter
hat seine Ausführungen für dieses Unterkriterium U2 auf maximal 3 DIN A 4-Seiten zu
beschränken (jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Wie wird auf planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Urlaub) und nicht planbare Ausfälle
(z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert?
- Wie viel Ersatzpersonal steht für solche Personalausfälle jeweils zur Verfügung und
warum wird diese Anzahl als ausreichend erachtet?
- Wie schnell, d. h. mit welchem zeitlichen Vorlauf, steht das jeweilige Ersatzpersonal
zur Verfügung?
- Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen, um Personalausfälle möglichst zu
reduzieren und die Ausfallquote gering zu halten (z. B. Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit,
Gesundheitsmanagement, etc.)?
1.2.1.3 Strategien zur Beseitigung von Mängeln / Qualitätsmanagement (U3)
Der Bieter soll zu diesem Unterkriterium U3 darstellen, welche Strategien er zur Beseitigung
von Mängeln heranziehen wird, die während der Leistungserbringung auftreten
(Qualitätsmanagement). Unter einem Mangel ist hierbei jede negative Abweichung von
den Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu verstehen. Der Bieter hat seine Ausführungen
für dieses Unterkriterium U3 auf maximal 2 DIN A 4-Seiten zu beschränken
(jeweils: Schriftart: Arial; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12).
Hierbei soll er auf folgende Punkte eingehen:
- Welche Maßnahmen wird der Bieter zur Qualitätssicherung ergreifen?
- Wie wird der Bieter sicherstellen, dass solche Mängel, auf die er bei der Vertragsdurchführung
aufmerksam gemacht wird, künftig verhindert werden?
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1.2.2 Vorgehen des Auftraggebers bei der Wertung
Die Wertung der Konzepte richtet sich danach, wie der Bieter auf die in den Unterkriterien
dargestellten Anforderungen eingeht und wie logisch argumentiert, schlüssig formuliert
und inhaltlich fundiert er seine Herangehensweise bei der Leistungserbringung darstellt
und deshalb aufgrund seiner Darstellungen einen qualitativ hochwertige Leistungserbringung
zu erwarten ist.
Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung
sämtlicher rechtlicher Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass die jeweils
geltenden gesetzlichen Mindeststandards nicht eingehalten werden, entspricht nicht
der geforderten Leistungserbringung. Demnach wird ein solches Konzept mit 0 Punkten
bewertet und das Angebot entsprechend ausgeschlossen.
Des Weiteren gilt für die Bewertung der Konzepte das Folgende:
Wenn die Darstellungen der angebotenen Herangehensweise des Bieters zu den einzelnen
Unterkriterien zeigt, dass er ein tiefgreifendes und umfassendes Verständnis für die
Leistungsanforderungen hat, indem der Bieter Ausführungen zu allen Punkten der im jeweiligen
Kriterium genannten Thematik macht, die logisch argumentiert, schlüssig
formuliert und inhaltlich fundiert sind, lässt die dargestellte und angebotene Herangehensweise
eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung erwarten. Dies führt selbstverständlich
zu einer entsprechend hohen Bewertung.
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise des Bieters ist logisch argumentiert,
wenn sie in sich logisch ist und keine inhaltlichen Widersprüche enthält. Sie ist
schlüssig, wenn sie auf die in dem jeweiligen Kriterium genannte Thematik und die dort
genannten Punkte nicht nur schematisch und oberflächlich, sondern anhand von praxisgerechten
Beispielen eingeht. Die Darstellung der Herangehensweise ist inhaltlich fundiert,
wenn der Bieter sie klar und präzise beschreibt und aus seinen Darstellungen heraus
deutlich wird, wie er bei der Leistungserbringung im Einzelnen vorgehen will. Des
Weiteren ist ausschlaggebend, ob und wie genau der Bieter inhaltlich auf die einzelnen
Punkte der im jeweiligen Kriterium genannten Thematik eingeht.
6 Punkte:
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist logisch argumentiert, schlüssig
formuliert und inhaltlich fundiert und befasst sich inhaltlich sehr genau mit allen Punkte
der im Kriterium dargestellten Thematik.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient der Zielerreichung einer qualitativ
hochwertigen Dienstleistung.
4 Punkte:
Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist zwar logisch argumentiert,
schlüssig formuliert, befasst sich aber inhaltlich nicht mit allen Punkten der im Kriterium
dargestellten Thematik oder die Darstellung der angebotenen Herangehensweise befasst
sich zwar mit allen Punkten der im Kriterium dargestellten Thematik, ist aber entweder
nicht logisch argumentiert oder nicht schlüssig formuliert oder nicht inhaltlich fundiert.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient daher nur teilweise der Zielerreichung
einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.
2 Punkte:
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Die Darstellung der angebotenen Herangehensweise ist entweder nicht logisch argumentiert
oder nicht schlüssig formuliert oder nicht inhaltlich fundiert und sie befasst sich
inhaltlich nicht mit allen Punkten der im Kriterium dargestellten Thematik.
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise dient deshalb nicht der Zielerreichung
einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.
0 Punkte:
Das Konzept zu dem Kriterium liegt nicht vor oder weicht von den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen oder das Konzept weicht von den rechtlichen Vorgaben (jeweils geltende
gesetzliche Mindeststandards) ab oder befasst sich nicht mit der im Kriterium dargestellten
Thematik.
2 Personaleinsatz und Dienstzeiten
Bei Gleichheit der Kennzahlen des Preis-Leistungs-Verhältnisses von zwei Bietern entscheidet
jeweils das Angebot mit der höheren Angebotsqualität.
20
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Leistungsbeschreibung
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung
Mobiler Sicherheitsdienst für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 3
2 Leistungsorte
.................................................................................................................. 5
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit ....................................................... 5
4 Qualitätsanforderungen .................................................................................................. 6
5 Ansprechpartner .............................................................................................................
6
6 Hausrecht
....................................................................................................................... 6
7 Presseanfragen ..............................................................................................................
6
8 Hauptleistungspflichten des AN ...................................................................................... 6
9 Sonderleistungen ........................................................................................................... 7
10 Zugangsberechtigung ..................................................................................................... 7
11 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN ............................................................................. 7
12 Datenschutz
................................................................................................................... 7
13 Geheimhaltungsverpflichtung ......................................................................................... 8
14 Personal
......................................................................................................................... 8
15 Personaleinsatz  Qualifikation ...................................................................................... 9
16 Kontrollen - Ablehnungsrecht ......................................................................................... 9
17 Einweisung
....................................................................................................................10
18 Schlüssel
.......................................................................................................................10
19 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte .............................................................................10
20 Zuverlässigkeitsprüfung, Sicherheitsprüfung und Führungszeugnis ..............................11
21 Leistungsnachweise ......................................................................................................11
22 Preise und Vergütung ....................................................................................................11
23 Vergütungsanpassung ..................................................................................................12
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24 Abrechnung und Zahlung ..............................................................................................12
25 Haftung
.........................................................................................................................13
26 Versicherung
.................................................................................................................14
27 Sonderkündigungsrecht.................................................................................................14
28 Außerordentliche Kündigung .........................................................................................15
29 Vertragsbeendigung ......................................................................................................16
30 Unterauftragnehmer ......................................................................................................16
31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung .......................................................................17
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Leistungsbeschreibung
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1 Allgemeines
Die Regierung von Niederbayern betreibt diverse staatliche Gemeinschaftsunterkünfte (GU)
für Asylbewerber.
Für diese Unterkünfte sucht die Regierung von Niederbayern einen geeigneten Dienstleister,
der mit qualifiziertem Personal den mobilen Sicherheitsdienst für folgende GUs übernimmt.
GU Thyrnau-Kellberg, GU Hauzenberg, GU Breitenberg
Im Folgenden wird der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern als
Auftraggeber (AG) und der Dienstleister als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
Ziel des Auftrags ist es, durch schnelles und wirksames Handeln Schadensprozesse zu verhindern
oder zu stoppen bzw. durch zielgerichtete Sofortreaktionen das Schadensausmaß zu
begrenzen.
Es sollen sowohl Übergriffe durch die in den Unterkunftsgebäuden untergebrachten Personen
untereinander und auf Dritte unterbunden werden, als auch die Gebäude und die Einrichtungen
vor Einbruch, Vandalismus, Diebstahl und Brandgefahren geschützt werden.
Des Weiteren soll durch den Einsatz der Sicherheitskräfte der Aufenthalt Unberechtigter in den
Unterkünften unterbunden werden und den Fehlalarmen der Brandmeldeanlage entgegengewirkt
werden.
Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den
besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie Sprachbarrieren,
Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu
tragen. Aus diesem Grund sind Erfahrungen in der Asylverwaltung wünschenswert.
Darüber hinaus erfordert die Sicherheitsrelevanz der Aufgabe eine sehr enge, vertrauensvolle
und kooperative Zusammenarbeit zwischen AN, AG, den gegebenenfalls weiteren vor Ort eingesetzten
Dienstleistern des AG, der Polizei sowie den beteiligten Behörden und Verbänden.
Der AG legt aus diesem Grund sehr großen Wert auf einen zeitnahen und intensiven Informationsaustausch
und die Zuverlässigkeit des Sicherheitsdienstes und seiner Mitarbeiter.
Die Erfüllung der Sicherungsdienstleistungen übernimmt der AN auf der Grundlage dieses
Vertrages und des Leistungsverzeichnisses.
Dieser Vertrag beschreibt den Auftragsgegenstand gemäß den Vorgaben des  121 GWB
i.V.m.  29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 31 VgV samt den von AG und AN zu erfüllenden gegenseitigen
Leistungspflichten. Er stellt die Leistungsbeschreibung im Sinne des  121 GWB dar und
ist nachfolgend kurz Vertrag genannt.
Bestandteil des Vertrags ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis samt
seinen Anlagen, sowie Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a).
Der AN hat sämtliche in diesem Vertrag sowie seinen Anlagen geforderten Zertifizierungen
bzw. Qualifikationen während des gesamten Leistungszeitraums aufrecht zu erhalten.
Sofern in diesem Vertrag, dem Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen
auf Normen, Spezifikationen, Qualifikationen, Gütezeichen oder Zertifizierungen jedweder Art
Bezug genommen wird, verstehen sich diese in der Weise, dass vom Bieter Gleichwertiges
angeboten werden kann, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter mit Abgabe des Angebotes
nachgewiesen werden muss.
23
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Leistungsbeschreibung
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14.01.2021
Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen,
- insbesondere alle mit der Durchführung der Dienstleistung zusammenhängenden Vorschriften
wie der Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz
und des Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung und Hygieneverordnung
- insbesondere alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes,
des gesetzlichen Mindestlohns und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
sowie rechtliche Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und arbeitsschutzrechtlichen
Regelungen
- insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (soweit nicht in diesem Vertrag
etwas Abweichendes geregelt ist)
- insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz,
einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder
einer nach  7,	7a oder  11 AEntG oder einer nach  3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie
gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher
oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
zu entrichten.
24
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Leistungsbeschreibung
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2 Leistungsorte
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müssen folgende GUs im Rahmen des mobilen Sicherheitsdienstes
angefahren werden:
GU Thyrnau-Kellberg (Kapazität: 150): Gut Wolfersdorf 1, 94136 Thyrnau-Kellberg
GU Hauzenberg (Kapazität: 70): In der Leiten 14 und 16, 94051 Hauzenberg
GU Breitenberg (Kapazität: 36): Passauer Straße 4, 94139 Breitenberg
Zentraler Leistungsort ist zunächst die GU Thyrnau-Kellberg.
Von der GU Thyrnau-Kellberg aus ist die GU Hauzenberg und die GU Breitenberg in unregelmäßigen
Abständen zu bestreifen, um so für die Bewohner der GU erkennbare, aber nicht berechenbare
Präsenz zu zeigen.
Die weitere Beschreibung der Objekte sowie deren Nutzung sind dem Leistungsverzeichnis,
Ziffer 2, Objektbeschreibung zu entnehmen.
3 Leistungszeitraum, Verlängerungsoption, Probezeit
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.2021 und endet am 31.03.2022 ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Die ersten vier Monate gelten für beide Seiten als Probezeit, während der der Vertrag ohne
Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats
gekündigt werden kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt
nicht).
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Leistungsbeschreibung
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14.01.2021
4 Qualitätsanforderungen
Der AN muss im Besitz der Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 sein und hat diese gemäß
den Vorgaben im Leistungsverzeichnis vorzulegen.
Der AN muss gemäß DIN 77200 zertifiziert sein.
Erfolgt kein Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 77200, dann obliegt es dem Bieter,
die Gleichwertigkeit seiner Qualität mit der DIN 77200 zu belegen.
Dies kann bspw. über eine Bescheinigung einer zuständigen Stelle aus einem anderen
EU-Mitgliedsstaat zu der Sicherheitsbranche mit vergleichbarem Qualitätsniveau erfolgen.
Des Weiteren muss der AN folgende Qualitätsanforderungen erfüllen:
Der Gewerbebetrieb muss mindestens drei Jahre bestehen und Dienstleistungen der geforderten
Art betreiben.
5 Ansprechpartner
Der AN benennt mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner
sowie einen Vertreter.
Vor Auftragsbeginn hat sich der AN mit den nachfolgend benannten zuständigen Ansprechpartnern
des AG in Verbindung zu setzen:
Heimpersonal der Unterkunft:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Verwaltungspersonal bei der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude:
wird mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn bekannt gegeben
Die Ansprechpartner haben sich vor Leistungsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit
in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen und vertrauensvoll
zusammen zu arbeiten.
6 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem AG, der AN vertritt den AG vor Ort in der Ausübung des Hausrechts.
Der AN hat eine Abstimmungspflicht mit dem AG.
7 Presseanfragen
Auskünfte an die Presse werden ausschließlich vom AG gegeben. Presseanfragen und dergleichen
sind dem AG unverzüglich zuzuleiten. Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter
schriftlicher Zustimmung des AG die Leistungsorte betreten.
Der AN verweist bei Anfragen an die Pressestelle des AG. Sofern der AN beabsichtigt, eine
eigene Pressemitteilung zu erstellen, hat er hierfür vorher die Zustimmung des AG einzuholen.
8 Hauptleistungspflichten des AN
Der AN verpflichtet sich zur eigenverantwortlichen Erbringung der Leistungen wie sie diesem
Vertrag, dem Leistungsverzeichnis und den jeweiligen Anlagen zu entnehmen sind.
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Leistungsbeschreibung
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Der AN erbringt die Sicherungsdienstleistungen arbeitstäglich (MoFr) von 17:00 bis 05:00
Uhr des Folgetags sowie 24 Stunden an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien
Tagen mit jeweils zwei Einsatzkräften pro Schicht.
Die Hauptleistungspflichten sind:
 Alarmdienst,
 Mobiler Kontrolldienst,
 Revierdienst
 Interventionsdienst.
Umfang und Inhalt der zu erbringenden o.g. Einzelleistungen bestimmen sich nach  34 a der
Gewerbeordnung (GewO), der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV), den
Bestimmungen dieses Vertrags und dem Leistungsverzeichnis.
9 Sonderleistungen
Nachträgliche Änderungen i.S.d.  2 VOL/B, also Leistungen, die über die vertragsgegenständlichen
Sicherungsdienstleistungen hinausgehen, sind zwischen AG und AN gesondert
zu vereinbaren. Eine Vergütung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.
10 Zugangsberechtigung
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Sicherungsdienstleistungen
betraut hat oder Sachen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherungsdienstleistung
stehen, dürfen nicht mit in die Einrichtungen des AG genommen werden. Dies gilt
insbesondere auch für Ehegatten, Tiere, u.ä. der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter.
11 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln. Erkennbare Mängel und Schäden sind unverzüglich per E-Mail
an den zuständigen Ansprechpartner des AG zu melden.
Der AN stellt auch sicher, dass sich alle von ihm zur Durchführung seiner Leistungspflichten
eingesetzten Geräte/Mittel in technisch einwandfreien, geprüften Zustand befinden bzw. den
Anforderungen nach einschlägigen Regelwerken wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder
gleichwertig entsprechen.
Der AN beachtet sämtliche für die Aufnahme und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen
einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes Bayern einschließlich der
dazugehörigen Erlasse und Verordnungen.
12 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach geltenden Datenschutzgesetzen
und der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport auf
Datenträgern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können.
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Vom AN zur Durchführung des Auftrags erhobene sowie vom AG dem AN übermittelte personenbezogene
Daten dürfen vom AN und seinen Sicherheitsmitarbeitern nur zur Durchführung
des Auftrags verarbeitet und gespeichert werden.
Der AN stellt sicher, dass bei Beendigung der Arbeiten alle personenbezogenen Daten gelöscht
werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der AG dem AN zur Durchführung
des Auftrags übermittelt, sind nach Vertragsbeendigung an den AG zurück zu geben.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen
an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
haftet der AN.
Entsprechende Verpflichtungserklärungen, siehe Anlagen zum LV, sind gemäß
der Vorgaben im Leistungsverzeichnis vorzulegen.
13 Geheimhaltungsverpflichtung
Der AN und seine Einsatzkräfte dürfen unbefugt keinen Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke,
Akten, elektronische Dateien usw., nehmen. Schränke, Schubladen u.ä. dürfen nicht
unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge, die den Einsatzkräften während ihrer Tätigkeit
in den Räumen des AG bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung
bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge
bestehen.
Der AN hat die Einsatzkräfte auf Geheimhaltung zu verpflichten. Entsprechende Verpflichtungserklärungen,
siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben im Leistungsverzeichnis
vorzulegen.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
entstehen. Er haftet insoweit für seine Sicherheitsmitarbeiter und sonstige,
von ihm beauftragte Dritte.
14 Personal
Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen
und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges
Personal unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglich vereinbarten
Eigenschaften einzusetzen.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Das Personal des AN zur Durchführung der Sicherungsdienstleistungen nach diesem Vertrag
und dem Leistungsverzeichnis hat seinen ständigen Wohnsitz in den Staaten der EU bzw.
EFTA.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
Der AN hat alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insb. Steuern, Abgaben
und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
einzuhalten und den Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich
des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
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Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich. Der AG führt
während der Vertragslaufzeit entsprechende Kontrollen durch. Der AN legt dem AG die zum
Nachweis der Einhaltung der genannten Regelungen erforderlichen Unterlagen auf Verlangen
vor.
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei und erstattet dem AG evtl.
an Sozialversicherungsträger geleistete Zahlungen samt Strafen ggf. Geldbußen.
15 Personaleinsatz  Qualifikation
Der AN sichert zu, dass die mit den Sicherungsdienstleistungen beauftragten Einsatzkräfteüber
alle für die Abwicklung der vorgesehenen Tätigkeiten erforderlichen Prüfungen, Nachweise
und Berechtigungen verfügt. Geeignet ist nur Personal, welches die in der Leistungsbeschreibung
sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen
erfüllt.
16 Kontrollen - Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, das Personal des AN jederzeit auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen.
Der AG hat das Recht, eigene Kontrollen nach billigem Ermessen durchzuführen oder
durch einen externen Beauftragten durchführen zu lassen. Dazu zählen auch stichprobenartige
Kontrollen der Lohnbuchhaltung des AN. Der AG ist berechtigt, Auszüge aus der Lohnbuchhaltung
anzufordern, woraus der Abrechnungszeitraum, die geleisteten Stunden der jeweiligen
Mitarbeiter sowie die geleisteten Sozialabgaben hervorgehen.
Diese Kontrollen sind dem AG auch ohne Vorankündigung möglich, der AN erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.
Der AG kann Sicherheitsmitarbeiter des AN ohne Nennung der Gründe ablehnen.
Der AN ist verpflichtet, abgelehnte Sicherheitsmitarbeiter nicht in den Räumlichkeiten und/oder
auf dem Gelände der Unterkünfte des AG einzusetzen. Der AN hat in solchen Fällen unverzüglich
geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu stellen.
Etwaige Folgeansprüche des AN hieraus sind ausgeschlossen.
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17 Einweisung
Der AN hat seine vorgesehenen Einsatzkräfte vor Auftragsbeginn umfassend einzuweisen.
Die Grundeinweisung in die Sicherungsdienstleistungen erfolgt vor Ort nach Terminabstimmung
der Ansprechpartner (Ziffer 5 LB) ca. eine Woche vor Auftragsbeginn.
Diese beinhaltet Dienstanweisungen der Heimleitung sowie übergeordneter Stellen zu Arbeitsabläufen
etc.
Konkrete Informationen erhält der AN u.a. zu folgenden Themen: Besucherregelung, Hausverbote,
Zutrittsberechtigungen, allgemeine Verhaltensregeln, Bedienung der Brandmeldeanlage
usw.
Die Grundeinweisung ist vom AN zu dokumentieren und die Einsatzkräfte sind vor Dienstleistungsbeginn
entsprechend objektspezifisch zu schulen.
Der AN hat die Einweisung der jeweiligen Einsatzkräfte zwingend vor Aufnahme des Dienstes
mit Unterschrift der Beschäftigten nachzuweisen. Ein Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter ohne
Einweisung ist nicht zulässig.
Anfallende Kosten für die Grundeinweisung vor Ort hat der AN zu tragen.
18 Schlüssel
Die ausgegebenen Schlüssel dürfen vom AN an eigene Sicherheitsmitarbeiter nur gegen Unterschrift
weitergegeben werden. Eine Kennzeichnung der Schlüssel, die eine Objektidentifikation
durch Dritte ermöglicht, ist nicht zulässig.
Der AN ist nicht berechtigt, Nachschlüssel anfertigen zu lassen. Die ausgehändigten Schlüssel
sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück zu geben.
Ein Verlust von Schlüsseln durch den AN ist in jedem Fall sofort dem zuständigen Ansprechpartner
des AG schriftlich anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlust von
Schlüsseln, die zu einer Schließanlage gehören, zu einem ungewöhnlich hohen Schaden führen
können, wenn die Schließanlage auszutauschen ist.
19 Gesundheitscheck der Einsatzkräfte
Der AN darf nur Sicherheitskräfte einsetzen, die über die notwendigen Standardimpfungen für
Erwachsene (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern) verfügen. Die Masernschutzimpfung
ist bei Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen.
Einsatzkräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte,
Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt
sind, dürfen nicht eingesetzt werden bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des behandelnden
Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit durch
sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für
Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt Entsprechendes.
Der AG weist ausdrücklich auf die Pflichtvorsorge des AN für seine Mitarbeiter bei Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42) in Einrichtungen zur Betreuungen von Menschen
hin.
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20 Zuverlässigkeitsprüfung, Sicherheitsprüfung und Führungszeugnis
Der AN hat sämtliche vorgesehene Sicherheitsmitarbeiter bei der zuständigen Ordnungsbehörde
auf seine Kosten anzumelden und von dieser eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß
 34a Abs. 1a GewO durchführen zu lassen. Ein Nachweis über die Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung
gem.  34a GewO ist dem AG mit den Personalunterlagen, wie im Leistungsverzeichnis
näher beschrieben, zu übergeben. Der AN wird darauf hingewiesen, dass
der Einsatz nicht angemeldeter Personen eine Ordnungswidrigkeit gem.  16 Abs. 1 Nr. 3 und
4 BewachV und somit eine gravierende Pflichtverletzung darstellt.
Der AG unterliegt verschärften Sicherheitsanforderungen. Der AG lässt daher zusätzlich eine
Überprüfung des vom AN vorgesehenen Personals beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
(BayLfV) und beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) durchführen.
Dadurch entstehen dem AN keine zusätzlichen Kosten. Der AN ist verpflichtet, von seinen
Sicherheitsmitarbeitern die im Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügte Einwilligungserklärung
zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung unterzeichnen zu lassen und dem AG vorzulegen.
Sicherheitsmitarbeiter, die noch nicht der Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, können
während des Überprüfungsverfahrens nur vorbehaltlich eingesetzt werden. Sollte die Sicherheitsüberprüfung
ergeben, dass Gründe gegen den Einsatz eines Sicherheitsmitarbeiters
sprechen, teilt der AG dem AN ohne Angabe von Gründen mit, dass der betroffene Sicherheitsmitarbeiter
unverzüglich auszutauschen ist.
Der AN ist außerdem verpflichtet, sich für jeden eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen zu lassen und dieses dem AG in der im Leistungsverzeichnis
näher bezeichneten Form vorzulegen.
21 Leistungsnachweise
Der AN hat durch geeignete Kontrollmaßnahmen die vertragsgemäßen Leistungen (ausführende
Maßnahmen, Aufgaben, besondere Vorkommnisse etc.) und die Leistungszeiten zu dokumentieren
(Stundennachweise) und dem AG kalendertäglich zu übersenden.
Diese Nachweise müssen insbesondere die tagesscharfen, genauen Einsatzzeiten der eingesetzten
Sicherheitsmitarbeiter inklusive Name enthalten.
Des Weiteren hat der AN unter Verwendung eines Wächterkontrollsystems die vereinbarten
Kontrollgänge zu dokumentieren. Am Monatsende ist ein Protokollausdruck der durchgeführten
Kontrollen zu erstellen und zusammen mit der Rechnung dem AG zu übersenden. Der
Ausdruck dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollgänge.
Ohne diese Nachweise wird die Rechnung nicht fällig.
22 Preise und Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den auf Stundenbasis angebotenen Preisen und nur nach der tatsächlich
erbrachten Leistung auf Grundlage der geprüften Leistungsnachweise (Ziffer 21 LB).
Die im Wertungsblatt genannten Stunden dienen lediglich als Grundlage für die Angebotswertung.
Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung, ergeben aber keinen Anspruch auf Ableistung
eines festen Stundenkontingents.
Die Preise sind zu dem Preisstand des Auftragsbeginns zu kalkulieren. Eine Preisanpassung
ist nur bei tariflichen Änderungen nach Auftragsbeginn gem. Ziffer 23 LB möglich.
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In den angebotenen Preisen ist ggfs. ein höherer Vergütungsanspruch von langjährigen Sicherheitsmitarbeitern
berücksichtigt. Die Höhe des Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlags
ist nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag zu kalkulieren.
Mit der Zahlung der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich aller
Zuschläge und Nebenleistungen (z.B. Fahrtkosten, technische Ausrüstung etc.) abgegolten.
Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Ändert sich der Leistungsumfang wird die Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten Kalkulationsgrundlage
entsprechend dem tatsächlichen Umfang des eingesetzten Personals erhöht
oder reduziert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
23 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch
Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung berechtigt, eine entsprechende Anpassung zu
verlangen, jedoch nur für den in der Kalkulation ausgewiesenen Lohnkostenanteil* an der Vergütung
bzw. Stundenverrechnungssatz.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu befüllenden
Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des Tagesverrechnungssatzes (Mappe:
Berechnung Stundenverrechnungssatz an Werktagen.)
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN, bei Preisermäßigungen
dem AG. Preisänderungen (Erhöhungen bzw. Ermäßigungen) sind dem Vertragspartner
schriftlich anzuzeigen; dabei sind die Änderungen nachzuweisen und die neue Vergütung
ist mitzuteilen.
Die Preisänderungen werden im Folgemonat nach schriftlicher Anzeige der Änderung wirksam
und gelten nur für Leistungen, die ab dem Tag der Wirksamkeit der Preisänderung erbracht
wurden.
Die Preisänderung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/
gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen,
d.h. eine Berechnung für zurückliegende bereits abgerechnete Zeiträume ist nicht
möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und Minderaufwendungen
abgegolten.
Auf Verlangen hat der AN dem AG nachzuweisen, dass die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter
tatsächlich entsprechend der geltend gemachten Vergütungsanpassung tariflich entlohnt
werden.
24 Abrechnung und Zahlung
Der AN hat monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Sicherungsdienstleistungen
unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise zu stellen.
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Die Rechnung ist dem AG bis zum 10. des jeweils folgenden Monats in einfacher Ausfertigung
zuzusenden.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung
angegebenes deutsches Konto.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Rechnungsempfänger ist die Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang.
Die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Leistung nach den vertraglichen Vorgaben
erfüllt wurde und der AN dem AG eine ordnungsgemäße und prüfbare Rechnung samt
den erforderlichen Leistungsnachweisen (Ziffer 21 LB) übergeben hat.
Die Rechnung hat die Bestell- bzw. Abrufnummer, den Leistungszeitraum, die Leistungsart
sowie das Objekt mit Adresse zu enthalten. Die Nachweise haben Vor- und Nachnamen des
eingesetzten Personals, den Beginn und das Ende der Dienstzeit (Uhrzeit) und den zugehörigen
Einheitspreis zu enthalten.
25 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen Sicherheitsmitarbeitern
eingebrachten Sachen.
Der AN stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter in beiden Fällen frei.
Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel, haftet der AN auf
Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der
Schließanlage.
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26 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen oder vorzuhalten und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis:
2.500.000,00  für Personenschäden
2.500.000,00  für Sachschäden
250.000,00  für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,00  für Schlüsselverluste
250.000,00  für reine Vermögensschäden
250.000,00  für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten
Versicherungssumme.
27 Sonderkündigungsrecht
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen,
 bei Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter oder Mieter oder Dritte (z. B. im Falle
einer Veräußerung des Gebäudes),
 wenn sich der Nutzungszweck der bewachten Liegenschaft ändert, insbesondere wenn
ein Leistungsort bzw. einer der Leistungsorte nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern
genutzt wird,
 wenn die dem Bewachungsauftrag zugrunde liegenden Voraussetzungen nicht mehr
gegeben sind, sich insbesondere der Sicherungszweck inhaltlich ändert oder
 wenn sich der Umfang des Sicherungsbedarfs erheblich mehrt, insbesondere wenn
sich die Anzahl der erforderlichen Sicherheitskräfte deshalb um mehr als zwei Personen
pro Schicht erhöht.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats.
Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
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28 Außerordentliche Kündigung
Des Weiteren kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund
außerordentlich gekündigt werden.
Für den AG sind wichtige Gründe insbesondere:
 Der Verlust der Erlaubnis nach  34a GewO.
 Die Sicherungsdienstleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
erbracht, nachdem der AN vom AG hierzu schriftlich unter Fristsetzung von mindestens
zwei Stunden aufgefordert wurde.
 Die Sicherungsdienstleistungen oder sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht
in der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise ausgeführt, nachdem der AN vom
AG hierzu schriftlich abgemahnt und anschließend schriftlich unter Fristsetzung von
mindestens einer Stunde aufgefordert wurde, die vertragsgemäßen Leistungen unverzüglich
ordnungsgemäß zu erfüllen.
 Der AN hat schwerwiegende Vertragsverstöße begangen, bei denen es dem AG nicht
zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Einsatz ohne die Meldung nach  9 Abs. 3 BewachV
- Einsatz von im Sinne des  9 BewachV unzuverlässigem Personal
- Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung
bzw. Sachkundeprüfung
- Vergabe von Leistungen an Dritte (Unterauftragnehmer) ohne schriftliche Zustimmung
des AG
- AN setzt Personal ein, für die eine vorgeschriebene Arbeitserlaubnis nicht vorliegt
- AN setzt Personal ein ohne zwei Wochen vorab die geforderten Personalunterlagen
zur Verfügung zu stellen
 Der AN beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 GWB).
 Der AN zahlt den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen
Vergütungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt in sonstiger
Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der sozialen Gesetzgebung.
 Gegen den AN wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt.
 Der AN oder das von ihm eingesetzte Sicherheitspersonal begeht eine gravierende
Pflichtverletzung.
 Der AN gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit
Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile an.
 Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird für den AG aus einem in der Person
des AN liegenden Grund unzumutbar.
 Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben.
 Die Unzuverlässigkeit des AN ist wegen einer nachweislich schweren Verfehlung (z.B.
Vorteilsgewährung  333 StGB, Bestechung  334 StGB) oder ähnlichen Handlungen,
die korrekten geschäftlichen Gepflogenheiten zuwiderlaufen, festgestellt worden.
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 Der AN ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen.
 Bei Verstößen des AN gegen die Bestimmungen des  34a der Gewerbeordnung oder
gegen die Bestimmungen der Verordnung über das Bewachungsgewerbe.
Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch eine außerordentliche
fristlose Kündigung entsteht. Dies gilt nicht, soweit der AN die Gründe für die außerordentliche
Kündigung nicht zu vertreten hat.
Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Kündigung oder aus anderem Grund, endet die
Vergütungspflicht aus dem Vertrag mit der letzten erfolgten oder abgenommenen Leistung.
Ansprüche aus Gewährleistung und / oder Schadensersatz oder sonstige Sekundäransprüche
bleiben unberührt.
29 Vertragsbeendigung
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und vom AG überlassene
Materialien und Geräte zurückzugeben. Überlassene Schlüssel, Codekarten und
Transponder sind unverzüglich zurückzugeben.
30 Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den
AN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN steht
für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer ein,
soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde.
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde
gemäß dem Vergabeverfahren gelten für sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer
entsprechend.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leitungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun
würde.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmen übertragen sind, weitervergeben werden, so bedarf
auch dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Die oben genannten Ausführungen
gelten entsprechend.
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31 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
 GWB  sind insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen
Bietern über
 die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
 die zu fordernden Preise,
 Bindungen sonstiger Entgelte,
 Gewinnaufschläge,
 Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
 Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
 oder mittelbar den Preis beeinflussen,
 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
 Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
 sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach  2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
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Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung
Mobiler Sicherheitsdienst für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
Gemeinschaftsunterkünfte Thyrnau-Kellberg, Hauzenberg, Breitenberg
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 3
2 Objektbeschreibung ........................................................................................................ 3
3 Personal
.......................................................................................................................... 4
3.1 Dienstzeiten und personelle Besetzung .......................................................................... 4
3.2 Fluktuation
...................................................................................................................... 4
3.3 Personaleinsatzliste
........................................................................................................ 4
3.4 Einsatzbedingungen ........................................................................................................
4
4 Anforderungen an das Personal ...................................................................................... 5
4.1 Qualifikation
.................................................................................................................... 5
4.2 Weiterbildung
.................................................................................................................. 5
5 Bewachungsdienstleistungen des AN ............................................................................. 6
5.1 Allgemeine Aufgaben und Schutzziele ............................................................................ 6
5.2 Zentraler Einsatzort und Vor-Ort-Präsenz ....................................................................... 6
5.3 Einzelne Bewachungsaufgaben ...................................................................................... 7
a) Kontroll- und Ordnungsdienste ........................................................................................ 7
b) Streifendienst
.................................................................................................................. 8
c) Alarmdienste
................................................................................................................... 8
d) Brandschutztechnische Aufgaben ................................................................................... 8
5.4 Wachbuch
....................................................................................................................... 9
5.5 Dienstanweisung
............................................................................................................. 9
6 Änderungsrecht .............................................................................................................
10
6.1 Erfordernis eines Änderungsrechts ................................................................................10
6.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung ........................................................................ 11
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Leistungsverzeichnis
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6.3 Leistungsorte und Vor-Ort-Präsenz ............................................................................... 11
7 Ausstattung
................................................................................................................... 11
7.1 Räumlichkeiten
............................................................................................................. 11
7.2 Arbeitskleidung
............................................................................................................. 12
7.3 Firmenausweis
.............................................................................................................. 12
7.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung ............................................................ 12
7.5 Errichtung und Bedienung eines Wächterkontrollsystems ............................................. 13
8 Nachweise und Unterlagen ........................................................................................... 13
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Leistungsverzeichnis
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1 Allgemeines
Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig
dargestellt. Der AG ist berechtigt, den Umfang der Leistungen entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen zu ändern.
2 Objektbeschreibung
GU Thyrnau-Kellberg:
Der gegenwärtige zentrale Einsatzort in der GU Thyrnau-Kellberg am Gut Wolfersdorf 1,
94136 Thyrnau-Kellberg besteht aus zehn einzelnen Häusern. Diese wiederum bestehen aus
mehreren Zimmern mit eigener Dusche und WC für je 2-4 Personen. Das Heimleiterbüro
befindet sich im Haupthaus.
Derzeit werden in der GU Thyrnau-Kellberg vorwiegend Asylbewerber aus Sierra Leone,
Nigeria, Afghanistan und dem Iran untergebracht.
Die Gemeinschaftsunterkunft umfasst eine Hauptnutzfläche von ca. 2.690 m und eine Nebennutzfläche
von ca. 680 m.
Da die Wohneinheiten durchgehend ebenerdig sind, befinden sich die Notausstiege bei den
Fenstern bzw. Terrassentüren. Bei Hangbauweise gibt es einen zweiten Fluchtweg über einen
durchgehenden Balkon.
Die Unterkunft verfügt über eine Gesamtkapazität von ca. 150 Bewohnern.
GU Hauzenberg:
Die GU Hauzenberg, In der Leiten 14 und 16, 94051 Hauzenberg besteht aus zwei jeweils
zweistöckigen Wohneinheiten mit einer Hauptnutzfläche von ca. 574 m.
Die Unterkunft verfügt über 12 Zimmer und derzeit eine Kapazität von 70 Bewohnern.
Es gibt 12 kleine Küchen und Waschräume, aber keinen Gemeinschaftsraum.
Die Gebäude werden nach derzeitigem Stand vorwiegend von Asylbewerbern aus Sierra
Leone, Nigeria, der Türkei , Irak, Iran , Afghanistan, Eritrea, Äthiopien und dem Jemen bewohnt.
GU Breitenberg:
Die GU Breitenberg, Passauer Straße 4, 94139 Breitenberg hat eine Gesamtkapazität von
ca. 36 Bewohnerplätzen. Die 12 Zimmer der GU verteilen sich auf 2 Geschosse.
Die GU hat eine Gesamtfläche von etwa 1817 m und eine Hauptnutzfläche von 300 m.
Die Unterkunft wird nach derzeitigem Stand vorwiegend von Asylbewerbern Nigeria und anderen
afrikanischen Ländern, aber auch aus Syrien, dem Irak oder dem Iran belegt.
Alle Unterkünfte sind als Gemeinschaftsunterkünfte konzipiert und verfügen über Sanitärräume,
Gemeinschaftsküchen, Waschräume, etc.
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3 Personal
3.1 Dienstzeiten und personelle Besetzung
Erforderlich ist eine kalendertägliche Anwesenheit der Einsatzkräfte zu folgenden Zeiten:
 arbeitstäglich (Mo-Fr), 17:00 bis 05:00 Uhr des Folgetags
 24 Stunden an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen; die
Aufteilung des 24-Stunden-Dienstes in Schichten ist dem AN überlassen.
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) zählen als arbeitsfreier Tag mit einem 24 h-
Einsatz.
Die Dienstzeiten unterliegen einem Änderungsrecht des AG und können jederzeit den betrieblichen
Anforderungen angepasst werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung
eines Stundenkontingents.
In jeder Schicht müssen zwei Einsatzkräfte (männlich und/oder weiblich) anwesend sein.
Der Personalschlüssel kann auf Verlangen des AG jederzeit den betrieblichen Anforderungen
angepasst werden.
Innerhalb einer Schicht ist jeder Personalwechsel zu vermeiden. Ist ein Wechsel unausweichlich,
ist dieser im Wachbuch unter Angabe der Gründe zu dokumentieren.
3.2 Fluktuation
Vom AN wird erwartet, eine Stammmannschaft für die Erfüllung seiner Leistungen zur Verfügung
zu stellen. Der AN stellt sicher, dass die Fluktuation der Einsatzkräfte möglichst gering
ist.
Mindestens 50% der Einsatzkräfte müssen über einen Zeitraum von drei Monaten konstant
die Sicherungsdienstleistungen ausführen.
Sofern dennoch eine höhere Fluktuation nicht vermeidbar ist, kann der AG vom AN ein verbindliches
Konzept verlangen, mittels dem künftig eine höhere Personalkonstanz gesichert
werden kann.
Um auf unvorhergesehenen Personalwechsel (z.B. bei Erkrankung des Stammpersonals)
reagieren zu können, ist für den o.g. Leistungsort eine ausreichende Personalreserve vorzuhalten.
3.3 Personaleinsatzliste
Der AN hat dem AG unaufgefordert 14-tägig zu Beginn und Mitte des Monats eine aktuelle
Mitarbeiterliste (mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, ggf. Angabe
des Unterauftragnehmers, bei dem der Sicherheitsmitarbeiter angestellt ist) zu übersenden.
Neue Einsatzkräfte sind zwei Wochen vor dem ersten Einsatz in der Einrichtung des AG unter
Vorlage aller erforderlichen Dokumente dem AG zu melden.
3.4 Einsatzbedingungen
Alle für die Einrichtung des AG tätigen Einsatzkräfte des AN haben ihren Dienst pünktlich
und ausgeruht anzutreten und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen
berauschenden Mitteln oder Drogen stehen. In den Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot.
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4 Anforderungen an das Personal
4.1 Qualifikation
Alle eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter müssen mindestens die folgenden fachlichen und
persönlichen Anforderungen erfüllen:
 erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gem.  34a GewO
 Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr), der zum Erwerb des
Führerscheins Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde
 Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. Niveau C2 gemäß
GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
 gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift mind. Niveau B2 gemäß GER
 weitere Fremdsprachen wünschenswert, insbesondere Sprachen, die in den Herkunftsländern
der Asylsuchenden gesprochen werden
 PC-Kenntnisse in MS-Office, insb. Outlook und Word
 interkulturelle Kompetenz
 Durchsetzungsvermögen, schnelle Auffassungsgabe, Höflichkeit, Verbindlichkeit,
Flexibilität und Sensibilität sind aufgrund der besonderen Gegebenheiten des
Dienstbetriebes notwendig
 Zuverlässigkeit und zuverlässiger Gesamteindruck, der darauf schließen lässt, dass
die Person den psychischen/physischen Anforderungen der Tätigkeit gewachsen ist
 Serviceorientierung und Deeskalationsfähigkeit im Umgang mit Asylbewerber
 charakterliche Besonnenheit
 Lernwillen und fähigkeit
 guter gesundheitlicher und sportlich trainierter Zustand
 gutes Seh- und Hörvermögen.
Darüber hinaus muss in jeder Schicht mindestens eine Einsatzkraft über einen Führerschein
der Klasse B verfügen.
4.2 Weiterbildung
Der AN muss seine Einsatzkräfte regelmäßig, mindestens einmal jährlich, auf seine Kosten
schulen und weiterbilden, so dass sie stets dem aktuellen Ausbildungsniveau an eine Einsatzkraft
der jeweiligen Qualifikationsebene sowie den o.g. sonstigen Qualifikationsmerkmalen
entsprechen. Ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle
Kompetenz, kulturelle Grundorientierung und der Umgang mit Stereotypen.
Alle in der Unterkunft eingesetzten Einsatzkräfte des AN nehmen jährlich an einem Erste-
Hilfe-Auffrischungskurs teil, der zum Erwerb des Führerscheins Klasse B in Deutschland
anerkannt werden würde.
Einweisungen/Weiterbildungen sind dem AG auf Verlangen für jede einzelne Einsatzkraft
schriftlich nachzuweisen.
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Zusätzlich ist mit jedem Sicherheitsmitarbeiter vor dem ersten Einsatz ein Antidiskriminierungsgespräch
nach EU-Recht (Richtlinie 200/43 EG und 2000/78 EG) zu führen.
5 Bewachungsdienstleistungen des AN
5.1 Allgemeine Aufgaben und Schutzziele
Die Einsatzkräfte haben folgende Aufgaben zu erfüllen:
 Schutz der Asylbewerber, der Mitarbeiter des AG oder der vom AG beauftragten anderen
AN, der Besucher und Gäste des AG sowie sonstiger für die am o.g. Leistungsort
tätigen Personen vor Eingriffen in Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit,
sexuelle Selbstbestimmung, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz und sonstige
schützenswerte Rechtsgüter,
 Schutz der Räumlichkeiten des AG, der Einrichtungen und Anlagen der Einrichtung
des AG gegen Einbruch, Diebstahl, Raub sowie Zerstörung und Beschädigung,
 Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, insbesondere Überwachung der Hausordnung,
 Alarmierung der Polizei bei begründetem Verdacht von Straftaten, insbesondere im
Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dazu sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und öffentlichen Besonderheiten die
Sicherheit von Personen und Sachwerten gefährdende Ereignisse zu verhindern, zur Meldung
zu bringen und  falls nicht vermeidbar  die Auswirkungen so gering wie möglich zu
halten. Hierbei ist stets das relativ mildeste Mittel einzusetzen.
Die Einsatzkräfte des AN überprüfen im Rahmen ihres Dienstes die Einhaltung der Ordnungs-
und Sicherheitsbestimmungen im Haus, z.B. Hausordnung, vorbeugender Brandschutz,
Arbeitssicherheit, Beleuchtung, Verschluss u.Ä. mehr.
Finden die Einsatzkräfte des AN während der Leistungserbringung Schäden an Gebäuden
oder Gegenständen vor, sind diese dem AG unverzüglich anzuzeigen. Die Meldung ist in das
Wachbuch einzutragen.
Die Einsatzkräfte sind verpflichtet, gefundene Gegenstände bei der Heimleitung der Unterkünfte
abzugeben. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
Die vollständige Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht. Die Ergebnisse
werden aufgezeichnet und ausgewertet. Ggfs. ergeben sich im Betriebsablauf weitere
sicherheitsrelevante Belange, die zu berücksichtigen sind.
5.2 Zentraler Einsatzort und Vor-Ort-Präsenz
Zentraler Einsatzort der Sicherheitskräfte ist gegenwärtig die GU Thyrnau-Kellberg.
Die GU Hauzenberg und GU Breitenberg sind während den Dienstzeiten abwechselnd in
unregelmäßigen Abständen, jedoch mindestens alle vier Stunden zu bestreifen um die unter
Ziffer 5.3 LV aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.
Die Vor-Ort-Präsenz ist mittels Eintrag im Wachbuch sowie mittels eines Wächterkontrollsystems
nachzuweisen.
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Sowohl der zentrale Einsatzort als auch die Häufigkeit der Fahrten zu den anderen Leistungsorten
unterliegen einem Änderungsrecht des AG und können jederzeit den betrieblichen
Anforderungen angepasst werden.
5.3 Einzelne Bewachungsaufgaben
Die Einsatzkräfte des AN sind verpflichtet, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und
sachgerecht auszuführen. Die Dienstausübung erfolgt gemäß Einweisung und Dienstanweisung.
Es sind insbesondere folgende Aufgaben durch die Einsatzkräfte zu erfüllen:
a) Kontroll- und Ordnungsdienste
 Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
Dem AN obliegt die Einhaltung der Hausordnung. In diesem Zusammenhang hat
der AN auch sicherzustellen, dass keine unberechtigten Personen in die Unterkünfte
gelangen und/oder sich dort aufhalten. Insbesondere hat der AN auch darauf
zu achten, dass sich nach 22:00 Uhr keine Besucher der Bewohner in den
Unterkünften aufhalten.
Vertreter der Presse dürfen nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung des AG
die Unterkünfte betreten.
 Kontrolle und ggf. Freimachen der Anfahrtszone von Feuerwehr, Rettungsdienst,
Polizei
 Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Unterkünften, Vorbeugung
bzw. Beseitigung von Unfall- und Brandgefahr, Sabotage, unzulässiger Abfallentsorgung,
Versperrung von Flucht- und Rettungswegen; insbesondere
- Kontrolle der Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume; alle elektrischen
Geräte (z.B. Herdplatten, Kaffeemaschinen etc.) sind ggfs. auszuschalten.
- Regelmäßige Kontrolle aller Sanitärräume wegen Wasser- und Brandgefahren.
In den Gemeinschaftseinrichtungen sind laufende Toilettenspülungen
und Wasserhähne abzustellen und bei Bedarf auf Dichtigkeit zu kontrollieren.
Bei Feststellungen ist das Heimpersonal zu verständigen.
- Unverzügliche Meldung von Schäden an Einzäunungen, sonstigen Absperrvorrichtungen,
Wasser-, Frost-, Umwelt- und Schneeschäden, Rohrbrüche,
Mängel an das Heimpersonal.
- Nicht benötigte Beleuchtung im Gebäude (Treppenraum etc.) ist auszuschalten.
 Deeskalierendes Eingreifen bei Konfliktsituationen; grds. sollen Konflikte im Voraus
erkannt und vermieden werden; Auffälligkeiten, soziale Spannungen und
Konflikte sollen angesprochen werden, um die Situation möglichst vor einer Eskalation
zu entschärfen.
 Wegweisung und Orientierungshilfe für Bewohner
 Unterstützung von Behörden und Polizei, z.B. bei Personensuche, Aufgreifen von
Fremdschläfern
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b) Streifendienst
Die Bestreifung hat tagsüber und nachts in unregelmäßigen Zeitabständen nach Bedarf
zu erfolgen, mindestens jedoch alle 2 Stunden am zentralen Einsatzort.
 Bestreifung der Hausdurchgänge der Unterkünfte; Zimmerkontrollen sind nicht
durchzuführen
 Grundsatz: Anwendung des 4-Augen-Prinzip; bei Bedarf mittels Einsatz eines
Teams bestehend aus einer weiblichen und einer männlichen Einsatzkraft
 Nachweis der Bestreifungen mittels Wächterkontrollsystem
 Dokumentation von Vorfällen mittels Eintrag im Wachbuch
 Überprüfung von Innenräumen und des gesamten Außenbereichs
 Bei Sachbeschädigungen: Einleitung von provisorischen Reparaturen und Organisation
einer Bewachung
 Überprüfung der Notausgänge
 Sichtkontrolle der Feuerlöscher; Sicht-/Funktionskontrolle der Brandschutztüren,
sonstiger technischer Anlagen
 Sichtkontrolle, ob Türen und Fenster geschlossen sind
c) Alarmdienste
 Alarmierung der Polizei bei begründetem Verdacht von Straftaten, insb. bei Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz
 Falls die Einsatzkräfte des AN bei Alarmen bzw. Notmeldungen am Ereignisort sicherheitsrelevante
Sachverhalte feststellen, ist die sofortige Information an hilfeleistende
Stelle und die Einleitung möglicher Erst-/ Sofortmaßnahmen notwendig.
 Falls die Einsatzkräfte des AN selbst sicherheitsrelevante Sachverhalte feststellen,
haben sie selbst Alarm auszulösen bzw. Notmeldungen abzugeben.
 Prüfung der Betriebsbereitschaft von Alarmsystemen und technischen Anlagen
entsprechend der objektbezogenen Dienstanweisung.
 Unterstützung des AG oder der zuständigen Behörden bei betrieblichen Notständen
(Brand, Wassereinbruch, Bombensuche, etc.).
d) Brandschutztechnische Aufgaben
Es dürfen nur Einsatzkräfte eingesetzt werden, die eine Brandschutzunterweisung haben.
Im Brand- und Evakuierungsfall sind Warnwesten zu tragen.
Die GU Breitenberg verfügt über einen Hausalarm, der auf die Feuerwehr aufgeschalten
ist. In den GUs Thyrnau-Kellberg und Hauzenberg ist kein Hausalarm vorhanden.
Der AN hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
 Bei Auslösen der Alarmanlage ist der Bereich, in dem die Anlage ausgelöst hat,
unverzüglich zu kontrollieren. Weiterhin ist im Brandfall die akustische Alarmie-
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rung nicht abzuschalten. Zeitgleich zur Alarmierung der Feuerwehr ist mit der
Räumung des Gebäudes zu beginnen.
 Sofern möglich  d.h. ohne eigene Gefährdung  sind im Brandfall mit Hilfe der
Feuerlöscher nach abgeschlossener Räumung des Gebäudes eigene Löschversuche
zu unternehmen.
 Es ist mehrmals täglich durch Kontrollgänge sicherzustellen, dass alle Rettungswege
frei gehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Türen
zum Treppenraum und ins Freie frei begehbar bleiben und nicht mit Tischen,
Stühlen, Betten, Gepäck etc. verstellt werden.
 Es ist mehrmals täglich durch Kontrollgänge sicherzustellen, dass Brandschutztüren
z.B. nicht aufgekeilt werden.
 In dem Objekt ist das Rauchen zu untersagen und dies durch den Sicherheitsdienst
zu überwachen.
 Nach Fehlalarmen ist die ausgelöste Anlage unverzüglich zurück bzw. wieder betriebsbereit
zu schalten.
5.4 Wachbuch
Der AN hat auf seine Kosten ein Wachbuch zu führen. Es ist für jeden Leistungsort gesondert
ein Wachbuch zu führen.
Im Wachbuch muss der Vor- und Nachname der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, der
Beginn und das Ende der Dienstzeit eingetragen werden.
Es sind alle die Dienstausübung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung betreffenden
Problematiken und Vorfälle (z.B. Übergriffe auf Personen, Vandalismus, unbefugte
Personen im Objekt, Anwerbungsversuchen durch extremistisch geprägte Personen etc.)
festzuhalten und am nächsten Tag bis 09:00 Uhr dem zuständigen Ansprechpartner des AG
mitzuteilen.
Bei Führung des Wachbuchs ist auf Genauigkeit und Sorgfalt zu achten. Die Wachbücher
gehen in das Eigentum des AG über. Auffälligkeiten sind sofort dem zuständigen Ansprechpartner
des AG zu melden.
5.5 Dienstanweisung
Im Rahmen der Leistungserbringung hat der AN in Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner
des AG eine objektbezogene Dienstanweisung zu erstellen und dem AG spätestens
eine Woche nach der Grundeinweisung vor Ort (Ziffer 17 LB) zur Genehmigung vorzulegen.
Die das Personal des AN betreffenden Regelungen des Vertrages (Verhaltensvorschriften)
und dieses Leistungsverzeichnis sind zwingende Bestandteile der Dienstanweisung. In der
Dienstanweisung werden die jeweiligen Ansprechpartner, eine detaillierte Handlungsanweisung
etc. vereinbart.
Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Einsatzkraft nicht die Eigenschaft
und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen
Bediensteten einer Behörde besitzt.
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Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Einsatzkraft während des Dienstes
keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen, auch keine Schein- oder Schreckschusswaffen,
Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnlichen
Gegenstände bei sich führen darf.
Anpassungen der Dienstanweisungen haben zeitnah nach Bekanntwerden des Änderungsbedarfs
zu erfolgen und sind vorher mit dem AG abzustimmen.
Der AN hält seine Sicherheitsmitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand und dokumentiert
dies durch geeignete Unterschriftenlisten. Die Dokumentation ist auf Verlangen des AG vorzulegen.
Der Mehraufwand für die Erstellung und Pflege der Dienstanweisung ist in die Stundenverrechnungssätze
der Sicherheitsmitarbeiter einzukalkulieren.
6 Änderungsrecht
6.1 Erfordernis eines Änderungsrechts
Der Bedarf an Sicherungsdienstleistungen für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
unterliegt ständigen Schwankungen.
So kann sich die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerber jederzeit und auch sehr kurzfristig
ändern.
Des Weiteren ist aufgrund der Zusammensetzung der Bewohner der Unterkünfte (alleinstehende
Männer, Frauen, unterschiedliche religiöse und kulturelle Herkunft) v.a. im Bereich der
Gemeinschaftsräume, der Sanitäranlagen, der Gemeinschaftsküchen, der Waschmaschinenräume
etc. mit Konfliktpotential zu rechnen.
Aufgrund der Bewohnerstruktur wird die GU Thyrnau-Kellberg gegenwärtig als zentraler Einsatzort
festgelegt.
In den Unterkünften leben derzeit Menschen aus ca. 10 verschiedenen Herkunftsländern
(Syrien, Irak, Afghanistan etc.). Verstärkt wird das Konfliktpotential durch die Vielzahl der in
der Unterkunft vertretenen Religionen und den hohen Anteil von allein reisenden Männern
(ca. 40 %).
Darüber hinaus waren in der Vergangenheit sicherheitsrelevante Vorkommnisse im Zusammenhang
mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verzeichnen.
Änderungen des Sicherungsumfangs sind in besonderen Situationen als Option möglich.
Besondere Situationen in diesem Sinne sind Situationen, in denen eine Anpassung des Bewachungsumfangs
zwingend erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr, insbesondere in
Fällen der besonderen Dringlichkeit, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhüten
oder zu unterbinden.
Sollte der Hausfrieden durch Konflikte gestört werden oder nennenswerte sicherheitsrelevante
Vorfälle zu verzeichnen sein, insbesondere bei einer Anhäufung von Vorfällen zu bestimmten
Uhrzeiten, so wäre eine Neubewertung des Sicherheitskonzepts durch den AG
erforderlich.
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6.2 Dienstzeiten und personelle Besetzung
Der AG kann die Dienstzeiten jederzeit den betrieblichen Anforderungen anpassen und Umfang,
Beginn und Ende der Dienstzeit ändern.
Der AN hat keinen Anspruch auf Ableistung eines Stundenkontingents. Kalkuliert sind die
Anforderungen zum Datum der Bekanntmachung.
Im Bedarfsfall muss ein Einsatz in andere Schichten (punktuell) mit einer Vorlaufzeit von 24
Stunden möglich sein. Soweit sich andere (dauerhafte) Schichtzeiten ergeben, werden die
Änderungen dem AN mindestens zwei Wochen vor Beginn der Dienstzeitenänderungen mitgeteilt.
Darüber hinaus kann der AG eine übergangsweise, aber auch dauerhafte Erweiterung der
Personalstärke fordern:
pro Schicht kann eine weitere Einsatzkraft bzw. können maximal zwei weitere Einsatzkräfte
mit den unter Ziffer 4 LV angeführten Qualifikationen angefordert werden.
Kommt es durch eine geänderte Sicherheitslage zu Bedarfsschwankungen, die eine Verringerung
der Personalstärke erfordert, ist der AG berechtigt, eine entsprechende Reduzierung
der Personalstärke pro Schicht vorzunehmen.
Die Änderungen der Personalstärke werden dem AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens
zwei Wochen mitgeteilt.
Die Vergütung ist bei einer Änderung der Dienstzeiten und/oder der Personalstärke auf Basis
der angebotenen Stundenverrechnungssätze ab Eintritt der Änderungen anzupassen.
6.3 Leistungsorte und Vor-Ort-Präsenz
Dem AG wird des Weiteren das Recht eingeräumt, im Bedarfsfall den zentralen Einsatzort
von GU Thyrnau-Kellberg in eine andere GU zu verlagern.
Der Bedarfsfall tritt dann ein, wenn eine Verlagerung der dargestellten etablierten sicherheitsrelevanten
Strukturen in eine andere GU zu verzeichnen ist.
Auch die Vor-Ort-Präsenz an den Leistungsorten (Ziffer 5.2 LV) unterliegt einem Änderungsrecht
des AG.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die GU Hauzenberg und die GU Breitenberg mindestens
alle vier Stunden zu bestreifen. Die Häufigkeit der Fahrten kann im Bedarfsfall vom AG jederzeit
erhöht oder reduziert werden.
7 Ausstattung
7.1 Räumlichkeiten
Für die Erfüllung der Leistungen wird dem AN ein Raum einschließlich der erforderlichen
Möblierung am zentralen Einsatzort unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der
bereitgestellten Räume wird seitens des AN auf seine Kosten veranlasst. Zusätzliche Räumlichkeiten
wie Sozialräume, Umkleideräume etc. sind nicht vorhanden.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln.
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7.2 Arbeitskleidung
Der AN muss auf seine Kosten das Personal mit einer für den Auftrag zweckmäßigen und
einheitlichen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung ausstatten. Der AN stellt sicher, dass
alle Sicherheitsmitarbeiter mit Sicherheitsschuhen (mind. Schutzklasse S1) ausgestattet sind
und diese während des Dienstes tragen. Die Arbeitskleidung hat Zeichen zu enthalten, die
den Träger der Bekleidung als Beschäftigten des AN gegenüber der Öffentlichkeit eindeutig
kennzeichnen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitskleidung nicht mit Uniformen der Angehörigen
von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass
keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt. Der AN trägt die Verantwortung,
dass die Arbeitskleidung der Aufgabenstellung des AG gerecht wird, d.h. dezente Farbgebung,
sauber, unzerknittert und unbeschädigt. Der AG hat das Recht, auch nach Erteilung
des Auftrags die Dienstkleidung oder Teile davon abzulehnen, wenn dies als notwendig erachtet
wird.
Für Unterauftragnehmer gelten dieselben Voraussetzungen wie für Personal des AN.
7.3 Firmenausweis
Das Personal ist mit einem Firmenausweis zu versehen. Dieser ist so zu tragen, dass Name
oder Logo des AN, Dienstnummer sowie Lichtbild des Mitarbeiters stets gut sichtbar sind.
Der Firmenausweis hat zusätzlich den Namen des Mitarbeiters zu enthalten sowie die Unterschriften
der Wachperson sowie des AN, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet
und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass, den die
Mitarbeiter während des Dienstes stets bei sich zu führen haben. Auf Verlangen muss das
Personal sich jederzeit ausweisen können.
Alle ausgestellten Dienstausweise sind fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis
einzutragen, das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist. Bei Ausscheiden des Sicherheitsmitarbeiters
hat der AN den Dienstausweis unverzüglich einzuziehen.
7.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung
Der AN ist für die technische Ausrüstung und sonstige Ausstattung des zum Einsatz kommenden
Einsatzpersonals zuständig und verantwortlich. Der Mehraufwand ist in die Stundenverrechnungssätze
der Einsatzkräfte einzukalkulieren.
Die Erreichbarkeit aller eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter des AN muss jederzeit durch
geeignete Informations- und Kommunikationsmittel gewährleistet sein.
Der AN hat jede Einsatzkraft mit einem Mobiltelefon nebst erforderlichem Zubehör und einem
Handfunkgerät der PMR bzw. DMR 446 Geräteklasse oder Gleichwertiges auszustatten.
Der AN hat für jede Schicht einen Laptop mit der Möglichkeit Emails zu senden und zu empfangen
(z.B. via Funksticks) zu stellen.
Der AG kann keinen lokalen Internet-, Fax- oder Telefonanschluss zur Verfügung stellen.
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Zur Bestreifung der Leistungsorte hat der AN einen PKW zur Verfügung zu stellen. Fahrtkosten
sowie sämtliche weitere Aufwendungen für das Dienstfahrzeug sind in die Stundenverrechnungssätze
der Einsatzkräfte einzukalkulieren.
Die Ausstattung der Sicherheitsmitarbeiter mit Waffen jeder Art (Hieb-, Stich- oder Schusswaffen,
Schein- oder Schreckschusswaffen, Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte,
Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnliche Gegenstände) ist untersagt.
Der AN verpflichtet sich, zur Erstversorgung seiner Sicherheitsmitarbeiter stets in ausreichendem
Umfang Sanitätsmaterial vorzuhalten.
Vom AN sind für alle diensthabenden Sicherheitsmitarbeiter ausreichend Warnwesten vorzuhalten.
7.5 Errichtung und Bedienung eines Wächterkontrollsystems
Der AN installiert und betreibt auf seine Kosten ein elektronisches Wächterkontrollsystem
und stellt dieses im Rahmen und im Zeitraum seiner Leistungsausführung zur Verfügung.
Es wird in jedem Objekt auf jedem Stockwerk mind. eine Kontrollstelle eingerichtet.
Bei Errichtung und Bedienung des Wächterkontrollsystems sind nachfolgend genannte Anforderungen
zu erfüllen:
 Das Wächterkontrollsystem muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
 Der AN stimmt die geplanten Kontrollstellen mit dem zuständigen Ansprechpartner
des AG ab.
 Bei jedem Streifengang sind alle Kontrollstellen zu bedienen.
 Am Monatsende ist ein Protokollausdruck der durchgeführten Kontrollen zu erstellen
und zusammen mit den Rechnungen an den AG zu übersenden.
 Der Ausdruck dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollgänge.
8 Nachweise und Unterlagen
Vom AN sind zwei Wochen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, vor Leistungsbeginn
folgende Nachweise und Unterlagen für die für die Leistungserbringung vorgesehenen
Einsatzkräfte in geordneter und übersichtlicher Form vorzulegen:
 Jährliche Vorlage der Kopie eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als
sechs Monate
 Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der
jeweils zuständigen Behörde (z.B. sog. Freigabebescheinigung des zuständigen
Landratsamtes)
 Einwilligungserklärung (gemäß Anlage) im Original für die Sicherheitsüberprüfung bei
Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den AG. Das Formblatt ist für jeden
Sicherheitsmitarbeiter maschinell auszufüllen und handschriftlich zu unterzeichnen.
Die Angaben sind zu prüfen, deren Richtigkeit ist durch Firmenstempel und Unterschrift
zu bestätigen und durch den AN dem AG zuzuleiten.
Eine Kopie des Personalausweises ist beizufügen.
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 Unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (gemäß Anlage)
 Unterschriebene Datenschutzerklärung (gemäß Anlage)
 Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach  34a Gewerbeordnung
im Original oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland
 Nachweis einer detaillierten Einweisung der Einsatzkräfte unverzüglich nach Arbeitsantritt
vor Ort
 Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Erwerb des Führerscheins
Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde, nicht älter als ein Jahr
Sollte während der Leistungserbringung ein Personalwechsel stattfinden, so gelten für jede
Einsatzkraft die Regelungen zum Leistungsbeginn.
Der AG behält sich vor, folgenden Nachweise bzw. Dokumente vor Leistungsbeginn oder
auch während der Leistungsphase vom AN anzufordern:
- Kopie Handelsregisterauszug
- Kopie Gewerbeerlaubnis
- Kopie Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils geltenden jüngsten Fassung
- Nachweis Zertifizierung DIN 77200-1 (oder gleichwertig)
- Befähigungsnachweis Inhaber
- Führungszeugnis Geschäftsführung / Inhaber bzw. Auszug Bundeszentralregister
(nicht älter als drei Monate)
- Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
sechs Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des  34 a Gewerbeordnung
- Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
- Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
- Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (blanko)
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (Minijob / blanko)
- Hausinterne Vorlage Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung (blanko)
- Nachweis Diensthundeführer
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- Organigramm
- Stellenbeschreibungen für Führungskräfte
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
- Objektbezogene Dienstanweisung
- Schriftlich dokumentiertes Verfahren zur Sicherstellung
 der Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht (siehe
BDSG) in seiner jeweils aktuellen Fassung,
 der Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang
mit der Durchführung von SDL bekannt gewordenen Informationen, auch nach
dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis jedes Sicherheitsmitarbeiters
vor Aufnahme der Tätigkeit,
 des Beschwerdemanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001
 des Qualitäts- sowie Risikomanagements, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO
9001
 der Erstellung von Dienstanweisungen
 der Dienstausweise
 der Unterweisung
 der Qualifikation
 der Weiterbildung
 der Dokumentation, Melde- und Berichtswesen
 der Verwaltung von Schließmitteln
Anlagen:
LV Anlage 1_Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung
LV Anlage 2_Verschwiegenheitsverpflichtung
LV Anlage 3_Datenschutzerklärung
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Hauptgebäude
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Ämtergebäude
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Telefon
+49 (871) 808-01
Telefax
+49 (871) 808-1002
E-Mail
poststelle@reg-nb.bayern.de
Internet
www.regierung.niederbayern.bayern.de
Besuchszeiten
Mo-Do: 08:30 - 11:45 Uhr
 14:00 - 15:30 Uhr
 Fr: 08:30 - 11:45 Uhr
oder nach Vereinbarung
Konten
Zahlungen nur an die
mitgeteilten Konten der
Staatsoberkasse
Bayern in Landshut
Öffentliche Verkehrsmittel
zum Hauptgebäude 2, 3, 4, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Regierungsplatz / Maximilianstraße)
zum Ämtergebäude 3, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Amtsgericht / Hauptfriedhof)
Formblatt  Zuverlässigkeitsüberprüfung
Vorname(n): ____________________________
Name: ____________________________
Geburtsname: ____________________________
Geburtsdatum: ____________________________
Geburtsort: ____________________________
Wohnhaft in: ____________________________
____________________________
Arbeitnehmer:
Durch nachstehende Unterschrift willige ich in die Überprüfung und die in diesem Zusammenhang
stattfindende Datenübermittlung an das Bayerische Landeskriminalamt, sowie an das
Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zu Prüfzwecken ein. Ich versichere die Richtigkeit
meiner Angaben und bin mir der Tatsache bewusst, dass Falschangaben strafbar sind.
Arbeitgeber:
Ich versichere, die oben genannten Angaben mittels eines gültigen Lichtbildausweises
(Personalausweis / Reisepass) auf Richtigkeit überprüft zu haben. Einwände, die einer positiven
Überprüfung entgegenstehen könnten, sind mir nicht bekannt.
Für den Arbeitnehmer: Für den Arbeitgeber:
___________________________ ___________________________________________
Datum, Ort, Unterschrift Name, Datum, Ort, Unterschrift, Stempel
53
Regierung von Niederbayern
Hauptgebäude
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Ämtergebäude
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Telefon
+49 (871) 808-01
Telefax
+49 (871) 808-1002
E-Mail
poststelle@reg-nb.bayern.de
Internet
www.regierung.niederbayern.bayern.de
Besuchszeiten
Mo-Do: 08:30 - 11:45 Uhr
 14:00 - 15:30 Uhr
 Fr: 08:30 - 11:45 Uhr
oder nach Vereinbarung
Konten
Zahlungen nur an die
mitgeteilten Konten der
Staatsoberkasse
Bayern in Landshut
Öffentliche Verkehrsmittel
zum Hauptgebäude 2, 3, 4, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Regierungsplatz / Maximilianstraße)
zum Ämtergebäude 3, 5, 6, 7, 14 (Haltestelle Amtsgericht / Hauptfriedhof)
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
__________________________________________________________________________
Anlage Verschwiegenheitsverpflichtung
Seite 1 von 1
Verschwiegenheitsverpflichtung
Verschwiegenheitserklärung
Ich nehme zur Kenntnis, dass es mir untersagt ist, unbefugt Einsicht in Schriftstücke aller Art,
Akten, elektronische Dateien, usw. zu nehmen, die in den Räumen des AG aufbewahrt
werden, und /oder davon unbefugt Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich
verpflichte mich das oben Genannte zu unterlassen.
Ich verpflichte mich hiermit, über alle mir bei meiner Tätigkeit bekannt werdenden
Informationen sowohl während als auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses oder
der Beendigung meiner Beschäftigung in den Objekten des AG Stillschweigen zu bewahren.
Verstöße gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung können zivilrechtlich und/oder auch
strafrechtlich verfolgt werden. Daneben können sie zu arbeitsrechtlichen Sanktionen
(Abmahnung, Kündigung) führen.
Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Name, Vorname ______________________________________
Datum, Unterschrift ____________________________________
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
__________________________________________________________________________
Anlage Datenschutzerklärung
Seite 1 von 2
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach
 5 BDSG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________,
da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns möglicherweise mit personenbezogenen Daten in
Kontakt kommen, verpflichte ich Sie hiermit auf die Wahrung des Datengeheimnisses.
Es ist Ihnen nach  5 BDSG untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen. Damit sind nach  3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person gemeint. Ob die in Frage stehende Information schützenswert erscheint oder nicht,
ist unbeachtlich.
Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer
Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach  44, 43 Abs. 2 BDSG sowie nach
anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Die Verletzung
des Datengeheimnisses kann zugleich einer Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher
Pflichten bedeuten und kann entsprechende Konsequenzen haben.
Ein unterschriebenes Exemplar dieses Schreiben reichen Sie bitte an die Personalabteilung
zurück.
___________________________________________
Datum, Unterschrift der verantwortlichen Stelle
Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden
Verhaltensweisen wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem
Abdruck der hier genannten Vorschriften habe ich erhalten.
___________________________________________
Datum, Unterschrift der/s Verpflichteten
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__________________________________________________________________________
Anlage Datenschutzerklärung
Seite 2 von 2
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
 3 Abs. 1 BDSG
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
 5 BDSG  Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese
Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme
ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch
nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
 43 Abs. 2 BDSG  Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder
verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels
automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich
oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien
verschafft,
4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
durch unrichtige Angaben erschleicht,
5. entgegen  16 Absatz 4 Satz 1,  28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit  29 Absatz 4,
 39 Absatz 1 Satz 1 oder  40 Absatz 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt,
5a. entgegen  28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des
Betroffenen abhängig macht,
5b. entgegen  28 Absatz. 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt
6. entgegen  30 Absatz 1 Satz 2,  30a Absatz 3 Satz 3 oder  40 Absatz 2 Satz 3 ein dort
genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder
7. entgegen  42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig macht.
 44 BDSG  Strafvorschriften
(1) Wer eine in  43 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in
der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen,
begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die
verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Aufsichtsbehörde.
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 2130
(Angebotsschreiben)
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Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Öffentliche Ausschreibung:
Mobiler Sicherheitsdienst staatl. Gus in Niederbayern
GU Thyrnau-Kellberg, GU Hauzenberg, GU Breitenberg
Angebotsschreiben
Anlagen:
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung
 Formblatt Stundenverrechnungssatz
 Formblatt Referenzbescheinigung Bieter
 Formblatt Wertungspreis
Bieter:
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
58
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L 2130
(Angebotsschreiben)
Seite 2 von 3
(Falls zutreffend, bitte ankreuzen und beilegen)
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
 L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
 L 124 Eigenerklärung für andere Unternehmen
Vertragsbestandteile gemäß  1 VOL/B
 Leistungsbeschreibung(en) und Leistungsverzeichnis(se)
 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
 Zusätzliche Vertragsbedingungen
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistungen zu den von mir/ uns
eingesetzten Preisen an. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro
angegeben.
Den/Die Einzelpreis/e (netto) tragen Sie bitte im Systemabschnitt
Produkte/Leistungen im elektronischen Angebot ein.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
2 Preisnachlässe werden ohne Bedingung gewährt und fließen in die Wertung ein.
Skonti werden nicht gewertet, bleiben jedoch Inhalt des Angebots. Gewährte
Preisnachlässe werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3 Bestandteile meines/unseres Angebotes sind neben diesem
Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, (VOL/B),
Ausgabe 2003
 Unterlagen gemäß Formblatt Formblatt L 211  Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots, Anlagen  Teil B, C und D (soweit zutreffend beigefügt).
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 2130
(Angebotsschreiben)
Seite 3 von 3
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n).
 ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen bzw.
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im
eigenen Betrieb ausgeführt werde(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/
unseres Angebots sind.
 dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
Hinweis:
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle diese Teile des Angebots kenne(n) und anerkenne(n).
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden
können.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss aus
diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
(Ort, Datum, Unterschrift(en)*; ggf. zusätzlichen Stempel)
* Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Wertungspreis
Wertungspreis
Öffentliche Ausschreibung
Mobiler Sicherheitsdienst für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
in den Gemeinschaftsunterkünften
Thyrnau-Kellberg, Hauzenberg, Breitenberg
Der Wertungspreis dient der Vergleichbarkeit der Angebote. Die genannten Stunden dienen
lediglich als Grundlage für die Angebotswertung. Sie unterliegen einer qualifizierten Schätzung,
ergeben aber keinen Anspruch auf Ableistung eines festen Stundenkontingents.
Verbindliche Angebotspreise (ohne MwSt.) X Menge p.a. = Wertungspreis
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
________________________________  X 1.478 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde werktags
nachts
________________________________  X 2.772 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde sonntags
________________________________  X 1.200 Stunden = __________________
Stundenverrechnungssatz Sachkunde feiertags
________________________________  X 288 Stunden = __________________
Wertungspreis Los p.a. gesamt (netto) = __________________
Mehrwertsteuer (derzeit 19%) = __________________
Wertungspreis p.a. gesamt (brutto) __________________
61
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Seite 1 von 10
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bezeichnung der Leistung
Maßnahmennummer Maßnahme
Mobiler Sicherheitsdienst staatl. GUs in Niederbayern
Vergabenummer Leistung
14-0270.A.2.-7-SD-21/1 Mobiler Sicherheitsdienst staatl. GUs in Niederbayern
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Seite 2 von 10
1 Unterkriterium 1: Auswahl und Fortbildung des Personals für den konkreten Auftrag
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Seite 4 von 10
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Seite 6 von 10
2 Unterkriterium 2: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
Seite 9 von 10
3 Unterkriterium3: Strategien zur Beseitigung von Mängeln / Qualitätsmanagement
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 1 von 7
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Öffentliche Ausschreibung:
Mobiler Sicherheitsdienst staatl. Gus in Niederbayern
GU Thyrnau-Kellberg, GU Hauzenberg, GU Breitenberg
Eigenerklärung zur Eignung
 Bewerber
 Bieter
 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
 Nachunternehmer
 anderes Unternehmen
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 2 von 7
I Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß  42 VgV bzw.  31 UVgO in Verbindung mit
 123 und 124 GWB
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
den  123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
- gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem.	21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem.	19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern,
welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach  48 EStG auf gesondertes Verlangen vorlegen.
1 soweit unser Betrieb beitragspflichtig ist
2 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
 Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
 Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlagen werde ich/werden wir ihn
vorlegen.
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Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 3 von 7
II Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
 Ich bin/Wir sind in einem Berufs- und Handelsregister eingetragen
 Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister verpflichtet
kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur
Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
 Gewerbeanmeldung
 Berufs-/Handelsregisterauszug
 Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
 Industrie- und Handelskammer oder
 Anderweitige sonstige Nachweise
III Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
 Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mein Jahresumsatz betrug: Jahr
Jahr
Jahr
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Sh. Formblatt
Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt:
L 211 Punkt 11
Mein Jahresumsatz betrug Jahr
Jahr
Jahr
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden
wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 4 von 7
 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter
geeigneter Höhe
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden i. H. v. mindestens
 (vgl. Leistungsbeschreibung)
und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i. H. v. mindestens
 (vgl. Leistungsbeschreibung)
abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden
Versicherungsnachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 5 von 7
IV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
 Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen
erbracht habe(n).
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
Es können auch mehr als drei Referenzen abgegeben werden, diese sind dann auf
gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde
ich/werden wir für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes
Muster auf gesondertes Verlangen vorlegen.
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 6 von 7
 Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die
Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium bewertet werden.
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse
zur Berufsausübung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich sind.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt in den letzten drei Jahren über
folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n):
Anzahl der Beschäftigten: Anzahl des Führungspersonals:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
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L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Seite 7 von 7
 Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigen:
Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) wir/ich als Unteraufträge zu vergeben:
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Ort, Datum, Unterschrift
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Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
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Referenzbescheinigung
Seite 1 von 2
Referenzbescheinigung zum Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung
Vom Referenznehmer (d. h. von Ihnen/Bieter) auszufüllen:
Auftraggeber / Referenzgeber:
Name:
Anschrift:
Telefonnummer:
E-Mail:
Bezeichnung des Vorhabens:
Ausgeführte Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
Vertraglich gebunden als:  Hauptauftragnehmer  ARGE-Partner
 Nachunternehmer
Auftragswert der vorgenannten Leistungen:
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche
Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
Ort, Datum, Unterschrift (Referenznehmer)
(Referenznehmer. Bitte unterschreiben, drucken, einscannen und hochladen!)
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Regierung von Niederbayern  Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
Referenzbescheinigung
Seite 2 von 2
Nur vom Referenzgeber (d. h. vom damaligen Auftraggeber) auszufüllen:
Die Leistungen sind
 auftragsgemäß durchgeführt worden
 im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden
 der Auftragnehmer musste zur Leistungserfüllung angehalten werden
 der Auftragnehmer musste mehrfach zur Leistungserfüllung angehalten
werden
 dem Auftragnehmer musste Kündigung angedroht werden
 die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend
verweigert
 nicht auftragsgemäß ausgeführt worden
Die weitere Abwicklung des Auftrags wie die Abrechnung
 verlief reibungslos
 verlief nicht reibungslos
 Die Schlussrechnung musst durch den Auftraggeber gestellt werden
Ansprechpartner ist
im
Tel.: Fax: E-Mail:
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche
Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
Ort, Datum, Unterschrift (Referenzgeber)
(Referenznehmer. Bitte unterschreiben, drucken, einscannen und hochladen!)
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Seite 1 von 1
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Weitere Mitglieder:
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
Mitglied ___________________________________________________________
USt.-ID ___________________________________________________________
erkären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
_______________________ _______________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlagen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittene oder
qualifizierte Erklärung abzugeben.
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
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Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über die Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der
Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der
Teilleistungen, die ich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/ Leistungsbereich Beschreibung der
Teilleistungen
Namen des Nachunternehmens
(erst nach gesonderter
Anforderung der Vergabestelle)
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
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Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrages beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten Kapazitäten anderer Unternehmen zu
bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und
die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter,
Kontaktdaten des Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14
Öffentliche Ausschreibung: Mobiler Sicherheitsdienst staatliche GUs in Niederbayern
Vergabenummer: 14-0270.A.2.-7-SD-21/1
L 236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Bieter
Datum
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit
den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)Leistungen
_______________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
 Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der
Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die
Auftragsausführung zu haften. 1
_______________________________________________________________________
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden,
behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen
__________________________
1Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Bewerbungsbedingungen gefordert ist.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.01.2021
Verfahren: 2021TSP000001 - Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte in Niederbayern
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkung
Die Stundenverrechnungssätze sind in das Formblatt "Wertungspreis" einzutragen!
Hier ist lediglich der Gesamtpreis einzutragen.
Es ist ein Nettopreis ohne Umsatzsteuer einzutragen! Die Umsatzsteuer wird von der
eVergabe automatisch hinzugeschlagen.
1 GUs Thyrna-Kellberg, Breitenberg, Hauzenberg EUR .........................
1.1 Sicherungsdienstleistungen für drei
Gemeinschaftsunterkünfte USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamt
Sicherungsdienstleistungen für die GUs Thyrnau-Kellberg, Hauzenberg und
Breitenberg
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamt
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
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Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.01.2021
Verfahren: 2021TSP000001 - Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte
in Niederbayern
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.01.2021
Verfahren: 2021TSP000001 - Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte
in Niederbayern
EIGNUNGSKRITERIEN
1 statistische Angaben
Gewichtung: 0,00%
1.1 Ausfüllhinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
1.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
3.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
3.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/3
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Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.01.2021
Verfahren: 2021TSP000001 - Mobiler Sicherheitsdienst für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte
in Niederbayern
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 3/3
90
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Formblatt_Stundenverrechnungssatz.xlsx 75,30 KB xlsx
91
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/01/1e0b7579-7352-47ab-81ed-29ed21152698.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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