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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge - DE-Hannover
Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
Fahrzeugabschleppdienste
Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
Pannen- und Abschleppdienste für Busse
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
Dokument Nr...: 889707-2021 (ID: 2021012112273728106)
Veröffentlicht: 21.01.2021
*
  Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift Podbielskistraße 166
Ort 30177 Hannover
Fax +49 51189848199
E-Mail dirk.schneppel@lzn.de
URL http://www.lzn.niedersachsen.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTEC
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTEC/documents
Art und Umfang der Leistung
Der Auftrag umfasst das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung / Lagerung einschließlich
der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder
Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers übergeben
werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während
der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständig ist das
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover
Fax: 0511 / 89848 - 199.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das
Land Niedersachsen,
vertreten durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig -Die Leitende Oberstaatsanwältin-
Turnierstr. 1
38100 Braunschweig.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. April 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem
auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag endet drei Jahre nach Vertragsbeginn, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Haupterfüllungsort
Ort Zuständigkeitsbezirk der Staatsanwaltschaft Braunschweig
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
VAOu: UsVgfOührunVegrgasbfearrit:s Ötffeenntliche Ausschreibung
Laufzeit bzw. Dauer
Laufzeit in Monaten 36
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose
Anzahl der Lose: 7
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Braunschweig
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Braunschweig das
Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung /
Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände /
Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des
Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder
abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Wolfsburg
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Wolfsburg das
Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung /
Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände /
Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des
Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder
abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Los Nr.: 3 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Wolfenbüttel
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Wolfenbüttel das
Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung /
Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände /
Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des
Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder
abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 4 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Helmstedt
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Helmstedt das
Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung /
Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände /
Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des
Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder
abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 5 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirke der Amtsgerichte Seesen und Bad Gandersheim
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirke der Amtsgerichte Seesen und Bad
Gandersheim das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung /
Aufbewahrung / Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual
sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder
Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im
Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen
geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 6 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Salzgitter
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Salzgitter das
Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung / Aufbewahrung /
Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter
bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder Gegenstände /
Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des
Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen geborgen oder
abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 7 Bezeichnung: Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Goslar und Clausthal-Zellerfeld
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst im Zuständigkeitsbezirk des Amtsgerichts Goslar und Clausthal-
Zellerfeld das Abschleppen, Bergen, Abtransportieren sowie die Unterstellung /
Aufbewahrung / Lagerung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual
sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, deren Ladung, oder
Gegenstände / Güter, die von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dem Zoll etc. im
Auftrag des Auftraggebers übergeben werden oder die im Auftrag dieser Dienststellen
geborgen oder abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) und
regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und
zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen
jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
(gemäß den Teilnahmebedingungen gem.  34 Abs. 1 UVgO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall
hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise
und
Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
NVaOc:h UwVeigs Oder LeistuVngesrfgäahbigekaeritt :u Öndff/eondetlric Fhaec hAkuusnsdceh breeribufut.n Agußerdem hat der
Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen
jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und
Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der
Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw.
Unterauftragnehmer
zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter ist nach  14 Gewerbeordnung als Bergungs- und Abschleppgewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet.
Eine Kopie der aktuellen Eintragung in das Gewerberegister ist dem Angebot beizufügen.
Für Gesellschaftsunternehmen ist dem Angebot eine unbeglaubigte Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges beizufügen.
Der Bieter ist bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle für Kraftfahrzeugtechnik bzw. Karosserie- und
Fahrzeugbauhandwerk oder bei der zuständigen IHK eingetragen.
Eine Kopie der Handwerkskarte bzw. Bescheinigung der IHK ist dem Angebot beizufügen.
Der Bieter ist im Besitz der für die Durchführung von Aufträgen, denen eine Maßnahme der Polizei / Ordnungsbehörde zugrunde
liegt, erforderliche Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß  3 GüKG.
Eine Kopie der Erlaubnisurkunde ist dem Angebot beizufügen.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung
in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und
zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister)
- Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit; Dieser Vordruck ist vom Bieter, bei
Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied sowie bei Inanspruchnahme von wesentlichen Unterauftragnehmern von
jedem Unterauftragnehmer auszufüllen. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA); Die Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist vom Bieter und im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft von allen Beteiligten sowie bei der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten von diesen auszufüllen.
(Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen (siehe
nachfolgende Anforderungen); Diese Eigenerklärung ist vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied so-wie
von jedem in Anspruch genommenen Unterauftragnehmer auszufüllen. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt) Der
Auftraggeber behält sich vor, ggf. polizeiliche Führungszeugnisse, Nachweise zur beruflichen Qualifikation, sowie Nachweise zu
Anmeldung bei den Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsträgern anzufordern.
Katalog über die Mindestanforderungen für Abschleppunternehmen Leistungskategorien A 1 und A 2 (PKW, betrieblicher Fuhrpark
und Betriebsgelände):
Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark:
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Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
1V.O F:ü Ur aVllgeO EinsatzfahVrezerguagbe esainrdt: KÖofpfeiennt ldicehse F
Aahurszsecuhgrsecihbeuinnsg/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Zulassung auf den Bieter und
Kopien der Bescheinigungen über die Durchführung der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltung (BGF) und ggf. weitere Unterlagen beizulegen.
2. Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark von mindestens zwei leistungsfähigen Abschleppfahrzeugen
verfügen. Es muss mindestens ein Fahrzeug der Leistungskategorie A 2 zur Verfügung stehen.
3. Bei gemieteten Fahrzeugen muss die alleinige Nutzung vertraglich vereinbart werden.
4. Die Einsatzfahrzeuge müssen dem Bieter ständig am beantragten Standort zur Verfügung stehen.
5. Die Einsatzfahrzeuge müssen deutlich mit Firmennamen, Standort und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Wechselbeschriftung mit Magnetschildern o. ä. sind nicht zulässig.
6. In allen Einsatzfahrzeugen sind die notwendigen Werkzeuge und Geräte sowie Anschlag- und Bergungsmaterial mitzuführen;
ebenso die in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der BGF vorgeschrie-bene Ausrüstung (Warnwesten, Feuerlöscher, Handlampe
usw.) und zusätzlich Schaufel, Besen, Ölbinder, Abfallbehälter usw.
7. Die Einsatzfahrzeuge müssen dem Stand der Technik entsprechen. Es muss sichergestellt sein, dass auch Abschlepp-/
Bergeleistungen an aktuellen Fahrzeuggenerationen fachgerecht durchgeführt werden können.
8. Bei objektivem Zweifel an der in den Fahrzeugdokumenten angegebenen Stützlast/Nutzlast, Schlepplast/Traglast bzw. der
zulässigen Gesamtmasse kann eine Bestätigung einer Prüforganisation nachgefordert werden.
Leistungskategorie A 1:
- N(1/2/3) (evtl. zus. G) BA Fahrzeug zur Güterbeförderung LKW für Fahrzeugbeförderung
- Fahrzeugbrief/-schein- siehe Ziffer 1 und Schlüssel-Nr. zu 1: 1628/0628/0828
- Zulassungsbescheinigung Teil I siehe Ziffer 5 und EU-Code J: 16/06/08 und Ziffer 4: 28xx
- Das Fahrzeug ist im Sinne des  Handelsübliches Schiebeplateau-Fahrzeug mit einer Stützlast/Nutzlast von mindestens 2,5 t
- Eintrag gem.  52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkannt. Die Eintragung in den
Fahrzeugdokumenten ist erfolgt.
- Die erforderlichen Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGF sind durchgeführt. (Prüfgrundlagen: BGV D8, BGV
D29)
Leistungskategorie A 2:
- Spezial-Bergungsfahrzeug (Plateau- oder Verladewagen) mit einer Stützlast/Nutzlast von mindestens 3,5 t
- Ausrüstung mit einem Ladekran, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist.
- Eintrag als N(1/2/3) (evtl. zus. G) BA Fahrzeug zur Güterbeförderung LKW für Fahrzeugbeförderung
- Fahrzeugbrief/-schein- siehe Ziffer 1, Schlüssel-Nr. zu 1: 1628/0628/0828
- Zulassungsbescheinigung Teil I siehe Ziffer 5, EU-Code J: 16/06/08 und Ziffer 4: 28xx
- Das Fahrzeug ist im Sinne des  52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkannt. Die Eintragung in den
Fahrzeugdokumenten ist erfolgt.
- Die erforderlichen Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGF sind durchgeführt. (Prüfgrundlagen: BGV D6, BGV
D8, BGV D29)
Der Bieter verfügt für das angebotene Los über Fahrzeuge, die den Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark für die
Leistungskategorie A 1 entsprechen. Eine Auflistung der Fahrzeuge unter Angabe des Amtlichen Kennzeichens, einer Kopie
des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I, einer UVV-Prüfbescheinigung und (falls erforderlich) Mietvertrag/
Nutzungsvertrag ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter verfügt für das angebotene Los über Fahrzeuge, die den Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark für die
Leistungskategorie A 2 entsprechen. Eine Auflistung der Fahrzeuge unter Angabe des Amtlichen Kennzeichens, einer Kopie
des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I, einer UVV-Prüfbescheinigung und (falls erforderlich) Mietvertrag/
Nutzungsvertrag ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Anforderungen an das Betriebsgelände:
I.
Der Bieter ist verpflichtet, eine allseits umzäunte Verwahrungsfläche sowie eine Verwahrhalle bereitzustellen, die die
Unterbringung
von Fahrzeugen/Gegenständen ermöglicht und die sichergestellten oder be-schlagnahmten Fahrzeuge/Gegenstände dort in der
Weise zu verwahren, dass Beschädigungen und Ver-schmutzungen ausgeschlossen sind.
Die Verwahrfläche ist vor Zutritt Unbefugter zu sichern. Jederzeitigen Zutritt zu den sichergestellten oder beschlagnahmten
Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei- und Justizbehörden, die Bediensteten des Auftragnehmers zur
Erfüllung des Vertrages und Personen, die sich durch einen Gut-achterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige). Der
Zutritt
zu den sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen ist nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. Anderen
Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet.
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
AVbOg:e UscVhgleOppte FahrVzeeurggea buenda rdt:e Örefnf eInnhtlaiclthee b zAwu.s Lsacdhurnegib suinndg für unbefugte Dritte
unzugänglich zu verwah-ren. Daher sind
folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Durch fest verankerten Zaun gesichertes Gelände, mit der Möglichkeit zur Verwahrung und Unterstel-lung von mindestens 10
Fahrzeugen für Unternehmen, die im Vermittlungsbereich von Bundesautobah-nen bzw. 5 Fahrzeugen für Unternehmen, die nicht
im Vermittlungsbereich von Bundesautobahnen an-sässig sind.
2. Zusätzlich ist eine geeignete Möglichkeit zur Eigentumssicherung von mindestens 5 Fahrzeugen vorzuhal-ten, die folgende
Anforderungen erfüllen müssen:
- Es werden nur allseits geschlossene Räumlichkeiten anerkannt, die ausschließlich für den Zweck der Ei-gentumssicherung zur
Verfügung stehen und verschließbar sind.
- Die Räume sind trockene Hallen oder Garagen. Sie sind vor Witterungseinflüssen geschützt und frei von Schimmel, etc..
Fremdmaterial darf in der Halle/den Garagen nicht gelagert werden.
- Bei dem o. g. Platzbedarf von 5 Fahrzeugen ist der Platzbedarf so zu bemessen, dass man sich um jedes sichergestellte
Fahrzeug frei bewegen kann und die Fahrzeugtüren bei Bedarf komplett geöffnet wer-den können.
- Eine gute Beleuchtung in der Halle/den Garagen muss vorhanden sein.
- Werkstätten, Container, Waschhallen oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Unbefugte Personen dür-fen keinen Zugang haben.
3. Vorübergehend leerstehende Räumlichkeiten wie z.B. Waschhallen, Bremsenprüfstände, Lagerhallen, genutzte Garagen usw.
können zur Eigentumssicherung nicht zugelassen werden.
4. Bei Eigentumssicherung innerhalb anderweitig genutzter Räumlichkeiten wie z.B. Werkstattbereich, Halle zur Verwahrung
und Unterstellung von Fahrzeugen o. ä. sind ausreichend hohe Abtrennungen zu errichten und durch feste Boden- und
Wandverankerungen zu sichern. Flexible Bauzäune, Bauzaunelemente oder andere Gegenstände sind nicht zulässig. Die
Ausführung der Umzäunung ist ausreichend hoch vorzunehmen (Richtwert 1,80 Meter).
5. Die Anmietung von Abstellflächen/Hallen ist bis zu einer Fahr-Entfernung von 3 Straßen-Kilometern vom beantragten Standort
zulässig.
6. Der Verwahrplatz sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
II.
Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen (sog. KT-Untersuchungen) ist sicherzustellen, dass diese in einer trockenen
Halle mit guten Lichtverhältnissen durchgeführt werden können und dass ein Ablagetisch für Untersuchungsmaterialien zur
Verfügung gestellt wird.
III.
Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss zusätzlich eine Hebebühne oder Montagegrube und ein
Bremsenprüfstand für Pkw vorhanden sein, die/der auch kostenlos benutzt werden dürfen.
IV.
Aufgrund der bei unfallbeschädigten Fahrzeugen vorhandenen Gefahr des Austretens wassergefährdender Flüssigkeiten,
sind nach dem Besorgnisgrundsatz entsprechende Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Daher sind für die Lagerung von
unfallbeschädigten Fahrzeugen flüssigkeitsdicht, mineralölundurchlässig und säurebeständig befestigte Flächen nach den
anerkannten technischen Regeln für die Wasserwirtschaft vorzusehen. Der Untergrund ist in Straßenbauweise so zu sichern,
dass bei den zu erwartenden Belastungen keine schädlichen Setzungen auftreten können und alle gültigen Umwelt- und
Gewässerschutzbestimmungen eingehalten werden.
Die Abstellflächen des Unternehmens müssen deshalb folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Bodenbefestigung
Beton oder Asphalt in unbeschadetem Zustand, ohne Risse, Brüche oder Löcher.
2. Entwässerung
2.1 Es gelten die aktuellen Umwelt-/ und Gewässerbestimmungen.
2.2 Nicht überdachte Abstellfläche
Das anfallende Niederschlagswasser muss über eine ausreichend große Leichtflüssigkeits-Abscheideranlage nach dem Stand der
Technik, bestehend aus Schlammfang, Leichtflüssigkeitsabscheider und Probenahmeschacht, abgeleitet werden.
2.3 Überdachte Abstellfläche
Es ist keine Entwässerung erforderlich, wenn ein ausreichender Schutz gegen seitlich eindringendes Niederschlagswasser durch
entsprechenden Dachüberstand und Seitenwände gewährleistet ist.
Anderenfalls gelten die Anforderungen entsprechend Punkt 2.1.
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
KVaOta: lUogV ügbOer die MinVdeersgtaanbfoeradret:r uÖnfgfeenn tflüicr hAeb sAcuhslespcphurnetiebrunnehgmen
Leistungskategorien B1 und B2 (LKW, Betrieblicher Fuhrpark
und Betriebsgelände)
Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark:
1. Für alle Einsatzfahrzeuge sind Kopien des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Zulassung auf den Bieter und
Kopien der Bescheinigungen über die Durchführung der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltung (BGF) und ggf. weitere Unterlagen beizulegen.
2. Der Unternehmer muss im Leistungskategoriebereich B 1 und B 2 über einen entsprechenden leistungsfähigen Fuhrpark
verfügen.
3. Bei gemieteten Fahrzeugen muss die alleinige Nutzung vertraglich vereinbart werden.
4. Die Einsatzfahrzeuge müssen dem Bieter ständig am beantragten Standort zur Verfügung stehen.
5. Die Einsatzfahrzeuge müssen deutlich mit Firmennamen, Standort und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Wechselbeschriftung mit Magnetschildern o. ä. sind nicht zulässig.
6. In allen Einsatzfahrzeugen sind die notwendigen Werkzeuge und Geräte sowie Anschlag- und Bergungsmaterial mitzuführen;
ebenso die in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der BGF vorgeschriebene Ausrüstung (Warnwesten, Feuerlöscher, Handlampe
usw.) und zusätzlich Schaufel, Besen, Ölbinder, Behälter/Abfallbehälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel,
Fahrzeugteilen,
Glassplitter, etc..
7. Die Einsatzfahrzeuge müssen dem Stand der Technik entsprechen. Es muss sichergestellt sein, dass auch Abschlepp-/
Bergeleistungen an aktuellen Fahrzeuggenerationen fachgerecht durchgeführt werden können.
8. Bei objektivem Zweifel an der in den Fahrzeugdokumenten angegebenen Stützlast/Nutzlast bzw. der zulässigen Gesamtmasse
kann eine Bestätigung einer Prüforganisation nachgefordert werden.
Leistungskategorie B 1: (Abschleppen und Schleppen von rollfähigen und nicht rollfähigen Schwerfahrzeugen bis 40 t zGM und
darüber, sowie Bergungen mittels Seilwinde)
- Pannenhilfefahrzeug oder Werkstattwagen
- Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestausrüstung wird mitgeführt.
- Eintrag als Sonstige-Kfz-Pannenhilfe oder Sonstige-Kfz-Werkstattwagen
- Fahrzeugbrief/-schein- siehe Ziffer 1
- Schlüssel-Nr. zu 1: 1629/1625 bzw. 1825/1829
- Zulassungsbescheinigung Teil I siehe Ziffer 5 und EU-Code J: 16/18 und Ziffer 4 : 25/29xx
UND
- Abschleppwagen (Kranwagen) der in der Lage ist, rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM und darüber
abzuschleppen bzw. zu schleppen.
- Eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t bei 80 km/h wird erreicht.
- Ausrüstung mit einer Seilwinde, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt.
- Eintrag als N(1/2/3) (evtl. zus. G) BA Fahrzeug zur Güterbeförderung selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA 1
- Fahrzeugbrief/-schein- siehe Ziffer 1
- Schlüssel-Nr. zu 1: 1601
- Zulassungsbescheinigung Teil I siehe Ziffer 5 und EU-Code J: 16 und Ziffer 4 : 01xx
- Das Fahrzeug ist im Sinne des  52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkannt. Die Eintragung in den
Fahrzeugdokumenten ist erfolgt.
- Die erforderlichen Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGF sind durchgeführt. (Prüfgrundlagen: BGV D6, BGV
D8, BGV D29)
Leistungskategorie B 2: (Abschleppen und Schleppen von rollfähigen und nicht rollfähigen Schwerfahrzeugen bis 40t zGM und
darüber, Bergungen mittels Seilwinde sowie schweren Auto- oder Mobilkranfahrzeugen)
Grundausrüstung der Leistungskategorie B 1
UND
- Auto- oder Mobilkran mit einer
- Mindesttragfähigkeit von 40 t.
- Eintrag als N(1/2/3) (evtl. zus. G) SF (Mobilkran) oder SG Fahrzeug zur Güterbeförderung selbstfahrende Arbeitsmaschine
Autokran/Mobilkran DA 53
- Fahrzeugbrief/-schein- siehe Ziffer 1
- Schlüssel-Nr. zu 1: 1621/1627
- Zulassungsbescheinigung Teil I siehe Ziffer 5
- EU-Code J: 16 und Ziffer 4: 27/21xx
- Das Fahrzeug ist im Sinne des  52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkannt. Die Eintragung in den
Fahrzeugdokumenten ist erfolgt.
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0143-DLG/2020-03.216: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Bergen,
Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
-V DOie: UerVfogrOderlichen PVreürfugnagbeena nrta: cÖh fdfeennt lUicnhfael lvAeurshsüctuhnrgesibvournsgchriften der BGF
sind durchgeführt. (Prüfgrundlagen: BGV D6, BGV
D8, BGV D29)
Der Bieter verfügt für das angebotene Los über Fahrzeuge, die den Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark
(Pannenhilfefahrzeug / Werkstattwagen, Abschleppwagen) für die Leistungskategorie B 1 entsprechen. Eine Auflistung der
Fahrzeuge unter Angabe des Amtlichen Kennzeichens, einer Kopie des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I und (falls
erforderlich) Mietvertrag/Nutzungsvertrag ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter verfügt an dem beantragten Standort über Fahrzeuge, die den Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark (Auto- oder
Mobilkran) für die Leistungskategorie B 2 entsprechen. Eine Auflistung der Fahrzeuge unter Angabe des Amtlichen Kennzeichens,
einer Kopie des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil I, eine Traglasttabelle, eine UVV-Prüfbescheinigung und (falls
erforderlich) Mietvertrag/Nutzungsvertrag ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Anforderungen an das Betriebsgelände:
I.
Der Bieter ist verpflichtet, eine allseits umzäunte Verwahrungsfläche sowie eine Verwahrhalle bereitzustellen, die die
Unterbringung
von Fahrzeugen/Gegenständen ermöglicht und die sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeuge/Gegenstände dort in der
Weise zu verwahren, dass Beschädigungen und Verschmutzungen ausgeschlossen sind.
Die Verwahrfläche ist vor Zutritt Unbefugter zu sichern. Jederzeitigen Zutritt zu den sichergestellten oder beschlagnahmten
Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei- und Justizbehörden, die Bediensteten des Auftragnehmers zur
Erfüllung des Vertrages und Personen, die sich durch einen Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige). Der Zutritt
zu den sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen ist nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. Anderen
Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet.
Abgeschleppte Fahrzeuge und deren Inhalte bzw. Ladung sind für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren. Daher sind
folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Durch fest verankerten Zaun gesichertes Gelände, mit der Möglichkeit zur Verwahrung und Unterstellung von mindestens zwei
kompletten Schwerverkehrszügen (Sattelzugmaschine mit Auflieger, Gliederzug, Omnibus usw.) und deren Ladung.
2. Zusätzlich ist eine geeignete Möglichkeit zur Eigentumssicherung von einem kompletten Schwerverkehrszug (Sattelzugmaschine
mit Auflieger, Gliederzug, Omnibus usw.) und deren Ladung vorzuhalten. Hierfür werden nur allseits geschlossene Räumlichkeiten
anerkannt, die ausschließlich für den Zweck der Eigentumssicherung zur Verfügung stehen und verschließbar sind. Die
Räumlichkeiten sollen trocken, vor Witterungseinflüssen geschützt und frei von Schimmel sein. Eine gute Beleuchtung sollte
vorhanden sein, Fremdmaterial darf in der Halle nicht gelagert werden. Werkstätten, Container, Waschhallen oder ähnliches
werden nicht akzeptiert. Unbefugte Personen dürfen keinen Zugang haben.
3. Vorübergehend leerstehende Räumlichkeiten wie z.B. Waschhallen, Bremsenprüfstände, Lagerhallen, genutzte Garagen usw.
können zur Eigentumssicherung nicht zugelassen werden.
4. Bei Eigentumssicherung innerhalb anderweitig genutzter Räumlichkeiten wie z.B. Werkstattbereich, Halle zur Verwahrung
und Unterstellung von Fahrzeugen o. ä. sind ausreichend hohe Abtrennungen zu errichten und durch feste Boden- und
Wandverankerungen zu sichern. Flexible Bauzäune, Bauzaunelemente oder andere Gegenstände sind nicht zulässig. Die
Ausführung der Umzäunung ist ausreichend hoch vorzunehmen (Richtwert 1,80 Meter).
5. Die Anmietung von Abstellflächen/Hallen ist bis zu einer Fahr-Entfernung von 3 Straßen-Kilometern vom beantragten Standort
zulässig.
6. Der Verwahrplatz sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
II.
Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen (sog. KT-Untersuchungen) ist sicherzustellen, dass diese in einer trockenen
Halle mit guten Lichtverhältnissen durchgeführt werden können und dass ein Ablagetisch für Untersuchungsmaterialien zur
Verfügung gestellt wird.
III.
Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss eine Montagegrube und ein Bremsenprüfstand für LKW vorhanden sein,
die/der auch kostenlos benutzt werden dürfen.
IV.
Aufgrund der bei unfallbeschädigten Fahrzeugen vorhandenen Gefahr des Austretens wassergefährdender Flüssigkeiten,
sind nach dem Besorgnisgrundsatz entsprechende Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Daher sind für die Lagerung von
unfallbeschädigten Fahrzeugen flüssigkeitsdicht, mineralölundurchlässig und säurebeständig befestigte Flächen nach den
anerkannten technischen Regeln für die Wasserwirtschaft vorzusehen. Der Untergrund ist in Straßenbauweise so zu sichern,
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Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
dVaOs:s UbeVi gdOen zu erwVareterngdaebne aBretl:a Östfufnegnetlnic kheein Ae usscshcähdrliechibeunn Sgetzungen auftreten
können und alle gültigen Umwelt- und
Gewässerschutzbestimmungen eingehalten werden.
Die Abstellflächen des Unternehmens müssen deshalb folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Bodenbefestigung
Beton oder Asphalt in unbeschadetem Zustand, ohne Risse, Brüche oder Löcher.
2. Entwässerung:
2.1 Es gelten die aktuellen Umwelt-/ und Gewässerbestimmungen.
2.2 Nicht überdachte Abstellfläche
Das anfallende Niederschlagswasser muss über eine ausreichend große Leichtflüssigkeits-Abscheideranlage nach dem Stand der
Technik, bestehend aus Schlammfang, Leichtflüssigkeitsabscheider und Probenahmeschacht, abgeleitet werden.
2.3 Überdachte Abstellfläche
Es ist keine Entwässerung erforderlich, wenn ein ausreichender Schutz gegen seitlich eindringendes Niederschlagswasser durch
entsprechenden Dachüberstand und Seitenwände gewährleistet ist.
Anderenfalls gelten die Anforderungen entsprechend Punkt 2.1.
Katalog über die Mindestanforderungen für Abschleppunternehmen, hier:
Der Bieter betreibt am beantragten Standort ein Abschleppunternehmen. Büroräume, Kundenaufenthaltsraum, sanitäre
Einrichtungen, Abstellhallen/Abstellflächen für die Verwahrung von Fahrzeugen, geeignete Möglichkeiten zur Eigentumssicherung
und Stellflächen für den einzusetzenden Fuhrpark sind vorhanden.
Die üblichen Geschäftszeiten (in der Regel Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr und Samstag 09:00 - 12:00 Uhr), in denen Kunden
oder befugte Personen mit dem Unternehmen in Kontakt treten können, werden eingehalten.
Die Anmietung von Abstellflächen oder Abstellhallen zur Verwahrung und Eigentumssicherung ist zulässig, sollte jedoch nicht
die
Regel sein. Die den Leistungskategorien entsprechenden Entfernungen zum Vermittlungsstandort sind einzuhalten (vgl. Anhang
1 und 2). Abstellflächen/Abstellhallen werden nicht als geeigneter Vermittlungsstandort anerkannt. Mietverträge über
angemietete
Abstellflächen oder Abstellhallen sind bei Angebotsabgabe mit beizufügen.
Befindet sich mehr als ein Unternehmen auf dem Betriebsgelände, muss die Eigenständigkeit der Betriebe u. a. auch durch
räumliche Trennung eindeutig erkennbar sein.
Es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich bei dem Standort um einen auf Dauer gedachten Mittelpunkt des Unternehmens
handelt.
Die persönliche Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer ist gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original, (nicht älter als 6 Monate) für alle
haftenden
Personen anzufordern.
Die 24-Stunden-Einsatzbereitschaft wird aufrechterhalten.
Die erforderliche fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals wird erreicht
- durch eine abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Mechaniker/-Elektriker/-Techniker-Handwerk
oder
-durch eine abgelegte Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbau-Handwerk
oder
- durch Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters (Meister im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und
Fahrzeugbauhandwerk)
oder in der
- Leistungskategorie A (PKW)
durch i. d. R. 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe.
- Leistungskategorie B (LKW)
i. d. R. 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe und
durch ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und über technische Anweisungen der Hersteller (z.B.
Kardan- und Steckwellenausbau,
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lVöOse:n U vVong OFederspeiVcheerrgbarebmeasretn: ,Ö Afnfesnchtlliucshse v Aonu sFsrecmhrdeluibftu unsgw.).
- zusätzlich in der Leistungskategorie B 2 durch Fahrausweis für Krane / Kranführerschein
Für eventuell erforderliche werdende Zerlegungsarbeiten ist kurzfristig qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.
Neben der beruflichen Qualifikation muss das Personal über gute Ortskenntnisse verfügen.
Der Auftraggeber behält sich im Einzelfall vor, den Auftragnehmer zu veranlassen, bestimmte nicht geeignete Personen nicht mehr
einzusetzen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage
Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 15.02.2021 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.03.2021
Zusätzliche Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen
fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung
durch
die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000
EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem.  3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
vom 2. Februar 2017. Auf  2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen
werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Abtransportieren und Unterstellen strafpro-zessual sichergestellter bzw.
beschlagnahmter Kraftfahrzeuge
BVeOk:a UnnVtmgOachungs-IVD:e CrgXaQb6eYaYrtH: YÖTffEeCntliche Ausschreibung
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2021/01/45337.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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