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Ausschreibung: Verlängerungskabel - DE-Bonn
Verlängerungskabel
Stromerzeugungsaggregate
Kabelzubehör, isoliert
Dokument Nr...: 30545-2021 (ID: 2021012209080729197)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
DE-Bonn: Verlängerungskabel
2021/S 15/2021 30545
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [5]B20.13@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2613
Fax: +49 2289910610-2613
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.bescha.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=371439
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RV zur Lieferung von Stromerzeugern und Energieverteilern
Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0666/20/VV: 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31224810 Verlängerungskabel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Stromerzeugern und
Energieverteilern für das BBK.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stromerzeuger
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31121000 Stromerzeugungsaggregate
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 40 Stück
Stromerzeuger mit einer Leistung von 5 kVA, 40 Stück Stromerzeuger mit
einer Leistung von 9 kVA (jeweils inkl. Zubehör), 10 Stück
Kanisterbetankungssets, 10 Stück Abgasschläuche, 10 Stück
Einfüllstutzen und 10 Kraftstoffkanister entsprechend der beigefügten
Vergabeunterlage.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Energieverteiler
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31340000 Kabelzubehör, isoliert
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu je 40 Stück
Dreifachabzweigstücke, Verlängerungsleitungen 10 m/ 230 V,
Verlängerungsleitungen 5 m/ 230 V, Verlängerungsleitungen 5 m/ 400 V,
Leitungsroller 25 m/ 230 V, Leitungsroller 50 m/ 230 V, Leitungsroller
25 m/ 400 V, Steckdosenverteiler 8-fach und Personenschutzadapter
entsprechend der beigefügten Vergabeunterlage.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Keine
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/03/2021
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere abrufberechtigte Behörden sind die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem
KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im
Einzelnen:
die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere
Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und
Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere
Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste
Katastrophenschutzbehörde,
die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1
BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr,
die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG
Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und
die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
Polizei,
die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2
BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org
Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und
als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven,
die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem.
§ 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land,
die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs.
1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte
Cuxhaven und Hildesheim,
die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. §
2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2
Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs.
2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land,
die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem.
§ 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat
Sachsen,
die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2
KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere
Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste
Katastrophenschutzbehörde,
die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem.
§ 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste
Katastrophenschutzbehörde,
die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind
gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land.
Die Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe ist vom Bieter auszufüllen
und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der
Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen
Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem
Angebot beizufügen.
Zur Behebung von Zweifeln und zur Verifizierung der technischen
Anforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI das Recht vor,
das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu prüfen. Mit der Abgabe
eines Angebots erklärt der Bieter, dass eine Musterbesichtigung der
angebotenen Leistung durch das Beschaffungsamt des BMI ermöglicht wird.
Bei dieser Musterbesichtigung erfolgt die Verifikation der technischen
Merkmale hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der
Funktion, der fachgerechten Ausführung u.a.m. durch das Beschaffungsamt
und durch den Bedarfsträger BBK.
Erfüllt das Muster nicht die technischen Anforderung, wird das Angebot
dieses Bieters gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen.
Sofern ein Angebot nach der Mustervorstellung ausgeschlossen wurde,
können die vorgenannten Schritte nacheinander mit weiteren Bietern
erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021
References
5. mailto:B20.13@bescha.bund.de?subject=TED
6. http://www.bescha.bund.de/
7. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=371439
8. http://www.evergabe-online.de/
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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