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Ausschreibung: Fälschungssichere Druckerzeugnisse - DE-Hamburg
Fälschungssichere Druckerzeugnisse
Dokument Nr...: 30579-2021 (ID: 2021012209081629211)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Hamburg: Fälschungssichere Druckerzeugnisse
   2021/S 15/2021 30579
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Behörde für Schule und Berufsbildung
   Postanschrift: Hamburger Straße 41
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22083
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kobus, Gabi
   E-Mail: [6]ausschreibungen@bsb.hamburg.de
   Fax: +49 40427966183
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.hamburg.de/bsb/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
   eplink/subproject/9a8339a1-6b44-47a5-8981-d0f945797eb6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
   eplink/subproject/9a8339a1-6b44-47a5-8981-d0f945797eb6
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zulassungsbescheinigungen Teil 1
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020001881
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit
   Zulassungsbescheinigungen Teil 1 gem. der Vorgabe der
   Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für den laufenden Geschäftsbedarf.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 699 720.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit
   Zulassungsbescheinigungen Teil 1 gem. der Vorgabe der
   Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für den laufenden Geschäftsbedarf.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Beschaffenheit der Verpackung / Gewichtung:
   20
   Qualitätskriterium - Name: Handling / Gewichtung: 80
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 699 720.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/03/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Danach verlängert er sich zweimalig um je ein weiteres Jahr bis
   längstens zum 31.3.2025, wenn nicht einer der Vertragspartner 4 Monate
   vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eine Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes zu Autorisierung zum Druck
   der ZB Teil I muss eingereicht werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Postanschrift: Postfach 30 17 41
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20306
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231448
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160
   Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt
   nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage
   nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren
   ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig,
   wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:ausschreibungen@bsb.hamburg.de?subject=TED
   7. http://www.hamburg.de/bsb/
   8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a8339a1-6b44-47a5-8981-d0f945797eb6
   9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a8339a1-6b44-47a5-8981-d0f945797eb6
  10. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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