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Ausschreibung: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung - DE-Hannover
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Bewertungs- und Testinstrumente
Geräte zum Aufspüren von Rauschgift
Dokument Nr...: 30641-2021 (ID: 2021012209090529267)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Hannover: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
   2021/S 15/2021 30641
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb 
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1GH/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1GH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenvortestern und
   Auswerteeinheiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0064-RV-DAT/2019-03.312
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und
   Verteidigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen
   des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
   (§ 21 VgV) über die Lieferung von Drogenvortestern und
   Auswerteeinheiten aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
   Auftrags sind der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu
   entnehmen.
   Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen bzw. per Mail abgerufen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 900 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38900000 Bewertungs- und Testinstrumente
   38544000 Geräte zum Aufspüren von Rauschgift
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   Hauptort der Ausführung:
   Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen
   des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
   (§ 21 VgV) über die Lieferung von Drogenvortestern und
   Auswerteeinheiten aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
   Auftrags sind der Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu
   entnehmen.
   Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als
   Online-Bestellungen bzw. per Mail abgerufen.
   Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juli 2021. Sollte der
   Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den
   Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.
   Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme beträgt inkl. aller
   Verlängerungsoptionen insgesamt ca. 900 000,00 EUR (netto).
   Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN anhand der
   Abnahmemengen aus den vergangenen Jahren so genau wie möglich ermittelt
   und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen
   der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt
   vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich
   (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte Beschaffungsvolumen
   unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen
   der Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen erheblichen
   Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine
   Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
   lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
   und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des
   Auftraggebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Ergebnis der klinischen Testerprobung /
   Gewichtung: 65
   Qualitätskriterium - Name: Kriterien der technischen Beschreibung /
   Gewichtung: 15
   Preis - Gewichtung: 20
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber
   zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
   Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
   Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
   hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
   dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
   sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
   Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
   auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
   Einzelnen:
    Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern,
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
   Umsatzes sind im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
   Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren
   erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
   Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
   Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
   Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. (siehe
   Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
    Nachweis über den Besitz einer Umgangserlaubnis gem. § 3
   Betäubungsmittelgesetz für den Bieter oder eine in seinem Betrieb
   beschäftigte Person (Beschäftigungsnachweis erforderlich).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
   Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil),
    Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs  ab einem geschätzten
   Auftragswert on 20 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln.
   Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B.
   per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform)
   führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
   Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
    Eigenerklärung zum Urheberrecht,
    Beantwortete Abfragen (ja / nein) in der Leistungsbeschreibung 
   Technischer Teil (Teil B) unter Ziffer 2 an den vorgegebenen Stellen
   bestätigt,
    Nachweise zu den jeweiligen Abfragen in der Leistungsbeschreibung 
   Technischer Teil (Teil B) unter Ziffer 2.
   Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe insgesamt 60 Testmuster
   (Drogenvortester) und drei Auswerteeinheiten für Erprobungs- und
   Testzwecke einzureichen.
   Diese sind postalisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die
   Vergabestelle unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten
   Angebotsaufklebers zu senden. Sofern der Vergabestelle die
   einzureichenden Muster nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   vorliegen, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i. V. m. § 56
   Abs. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
   Die eingereichten Muster werden zur Angebotswertung gem. der den
   Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix bewertet. Weitere
   Informationen können dem Durchführungskonzept inkl. Anlagen 1-3
   entnommen werden.
   Die Bemusterung wird nicht vergütet. Kosten, die dem Bieter durch die
   Zurverfügungstellung von Mustern sowie der Lieferung der Muster
   entstehen, werden nicht vergütet.
   Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich
   elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben
   sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY1GH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
   Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
   bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber []
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1GH/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1GH
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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