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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Dresden
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Kommunikationsinfrastruktur
Softwarepaket und Informationssysteme
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 30660-2021 (ID: 2021012209091029281)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Dresden: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
   2021/S 15/2021 30660
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das
   Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das
   Polizeiverwaltungsamt (PVA)
   Postanschrift: Neuländer Straße 60
   Ort: Dresden
   NUTS-Code: DED2 Dresden
   Postleitzahl: 01129
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
   Telefon: +49 34149480
   Fax: +49 3414948200
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
   function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db90209692ea0
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Bahnhofstraße 30
   Ort: Nürnberg
   NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 90402
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]de-leitstellen2025@kpmg-law.de
   Telefon: +49 911800929993
   Fax: +49 911800929915
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.kpmg-law.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://evergabe.sachsen.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://evergabe.sachsen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines Funk-/ Notruf-Abfragesystems (FNAS) für das Vorhaben
   Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen
   Referenznummer der Bekanntmachung: n.a.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/
   Notruf-Abfragesystems (FNAS).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED SACHSEN
   Hauptort der Ausführung:
   Dresden und Leipzig
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vorliegende Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines
   Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS).
   Das FNAS wird als reine Software-Anwendung auf einer durch den
   Auftraggeber beigestellten Infrastruktur betrieben. Das betrifft
   Server, Datenbanken, Datennetze etc. sowie die Technik für die Clients
   in den Führungs- und Lagezentren, für weitere Organisationseinheiten
   und die mobile Polizeiarbeit. Nicht beigestellt werden die sog.
   Arbeitsplatzanschaltungen für Headsets, Lautsprecher, PTT-Taster o.ä.
   Hierfür sind geeignete HW-Lösungen des Auftragnehmers anzubieten.
   Für den Betrieb der Anwendung stellt der Auftraggeber eine
   polizeieigene Privat-Cloud zur Verfügung. Der Leistungsumfang des
   Auftragnehmers bezieht sich somit auf das Bereitstellen, die
   Installation, die Konfiguration, die Inbetriebnahme und den Support für
   den Betrieb der Applikationssoftware für das FNAS sowie die HW der
   Arbeitsplatzanschaltungen. Durch die redundant ausgelegte
   Systemarchitektur des Vorhabens Leitstellen 2025 bedeutet dies eine
   geeignete Installation der zentralen FNAS-Softwarebestandteile in den
   beiden Rechenzentren Dresden (DD) und Leipzig (L) sowie der Client-SW
   in den Führungs- und Lagezentren in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau
   und Görlitz und weiteren Standorten.
   Das FNAS umfasst folgende Einzelsysteme:
    Fünf FNAS Produktivsysteme als jeweils eigenständige
   Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für den
   Wirkbetrieb der fünf Führungs- und Lagezentren (FLZ). Jedes
   Produktivsystem ist in sich redundant aufzubauen, d.h. je ein
   (Teil-)System wird im RZ DD und im RZ L installiert,
    Ein FNAS Produktivsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
   Virtualisierungs-Plattformen des AG für den Wirkbetrieb der Leitstellen
   des Landeskriminalamts (LKA), der Bereitschaftspolizei (BPP) und des
   sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI), redundant aufgebaut
   im RZ DD und im RZ L,
    Ein FNAS Testsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
   Virtualisierungs-Plattformen des AG, redundant aufgebaut im RZ DD und
   im RZ L,
    Ein FNAS Referenzsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
   Virtualisierungs-Plattformen des AG für die Qualitätssicherung,
   redundant aufgebaut im RZ DD und im RZ L,
    Ein FNAS Schulungssystem auf Virtualisierungs-Plattformen des AG als
   eigenständige Software-Anwendung im RZ DD,
    Anwendungen zum Systemmanagement auf Virtualisierungs-Plattformen
   des AG für das FNAS einschließlich geeigneter Werkzeuge in jedem RZ mit
   Anbindung an das auftraggeberseitige Systemmanagement.
   Die Beschaffung umfasst im Weiteren die zugehörigen Dienstleistungen
   wie Projektmanagement, Entwicklung, Customizing, Lieferung,
   Installation und Inbetriebnahme der Software-Anwendung für das FNAS und
   des Systemmanagements, der Arbeitsplatzanschaltungen, die Integration
   mit den weiteren Teilsystemen des Vorhabens Leitstellen 2025, die
   Migration in den operativen Wirkbetrieb und den landesweiten Rollout
   sowie Serviceleistungen zum technischen Betrieb des FNAS.
   Jedes FNAS verfügt über eine Reihe von Schnittstellen. Unter anderem
   sind dies:
    IP-Notruf Schnittstelle nach der TR-Notruf 2.0,
    Schnittstelle zum Landesnetz für Information und Kommunikation
   (LIK),
    Schnittstelle zwischen den FNAS der fünf Führungs- und Lagezentren,
    Schnittstelle zum Einsatzleitsystem für die Allgemeine
   Aufbauorganisation (ELS-AAO),
    Schnittstelle zum Sprach- und Daten-Dokumentationssystem (DOKU),
    Digitalfunk-Stecker-Schnittstelle zu Digitalfunk-Gateways (DF-GW),
    Kommunikation und Datenaustausch mit spezifischen Anwendungen (z. B.
   andere Leitstellen, Statistik-Auswertungen).
   Die Leistungen der Beschaffung für das FNAS bilden als System eine
   sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
   Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleitstelle sind
   Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der
   Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig
   um jeweils 12 Monate verlängern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60,00
   Preis - Gewichtung: 40,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 75
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vorgesehener Zeitraum bis zur Gesamtabnahme: 15 Monate. Anschließend
   erfolgt der Betrieb der Pilotleitstelle und es beginnen die
   Serviceleistungen. Mit Beginn des operativen Betriebs einer
   Pilotleistelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu
   erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend
   nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten
   nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann
   der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe
   auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der
   Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
   auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei
   Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten
   Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
   Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der
   Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als
   besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen
   hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium
   "Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen" erreicht
   haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen
   werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber für das Eignungskriterium
   "Zentraler Vermittlungskern" die meisten Bewertungspunkte erreicht hat.
   Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das
   Los.
   Eignungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
   maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
   Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
   Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
   1. Für jede Referenz muss gelten:
    Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im
   Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
    Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht
   vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
   dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
    Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7
   Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze,
   Administrationsplätze etc.).
   2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
    Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung
   und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und
   Richtlinien:
    § 108 Notruf  Telekommunikationsgesetz (TKG),
    Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf
   2.0),
    Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
   Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
   Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
   der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
   dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
   durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
   Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
   nachzuweisen.
   3) Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die
   Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
   3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und
   Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
   erfüllen:
    § 108 Notruf  Telekommunikationsgesetz (TKG)
    Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
    Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
   Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
   Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
   der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
   dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
   durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
   Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
   nachzuweisen.
   2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für
   Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der
   Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des
   PMeV erfolgt.
   3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25
   Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne
   Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
   3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen
   an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen
   zum Einsatz kommen.
   (Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes
   Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
   3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern
   ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
   (Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes
   Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
   2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler
   Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m
   Luftlinie)
   1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des
   Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
   Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche
   in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei
   maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51
   Bewertungspunkte erreichen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des
   Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate (siehe
   hierzu schon Ziffer II.2.7).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit
   dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom
   Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen
   vorzulegen:
   Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen
   vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige
   Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht
   eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet,
   vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit
   ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.
   Die Vorlage von Nachweisen, die älter als 6 Monate sind, führt nicht
   zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen
   aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist
   dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis
   nachfordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und
   Nachweise vorzulegen:
   a) Angaben zu Umsätzen
   Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze
   addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte
   Umsatz.
   b) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
   Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die
   Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils
   über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der
   Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach
   maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für
   Personenschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall und für Sach-,
   Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den
   Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises
   über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten
   Mindestdeckungssumme auffordern.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderter Mindeststandard zu a. Angaben zu Umsätzen:
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der
   Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im
   Durchschnitt mindestens 2 000 000 EUR netto betrug. Bei Nichterfüllung
   des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des
   Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt
   (Mindeststandard).
   Geforderter Mindeststandard zu b. Erklärung zur
   Haftpflichtversicherung:
   Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer
   Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der
   Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten
   Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des
   aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers
   / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind
   mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen:
   a) Erklärung zur Herstellereigenschaft
   Erklärung über die Herstellereigenschaft des Bewerbers / der
   Bewerbergemeinschaft.
   b) Mitarbeiterzahl
   Erklärung über die im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation,
   Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von
   Funk-/Notruf-Abfragesystemen eingesetzten Mitarbeiter in Europa im
   letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft sind die Mitarbeiterzahlen für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Auftraggeber wird die Mitarbeiter
   addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte
   Mitarbeiterzahl.
   c) Referenzen
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
   maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
   Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
   Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
   maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
   Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
   Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
   1. Für jede Referenz muss gelten:
    Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im
   Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
    Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht
   vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
   dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
    Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7
   Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze,
   Administrationsplätze etc.)
   2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
    Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung
   und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und
   Richtlinien:
    § 108 Notruf  Telekommunikationsgesetz (TKG),
    Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf
   2.0),
    Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
   Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
   Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
   der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
   dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
   durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
   Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
   nachzuweisen.
   3. Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die
   Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
   3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und
   Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
   erfüllen:
    § 108 Notruf  Telekommunikationsgesetz (TKG)
    Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
    Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
   Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
   Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
   der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
   dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
   durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
   Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
   nachzuweisen.
   2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für
   Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der
   Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des
   PMeV erfolgt.
   3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25
   Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne
   Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
   3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen
   an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen
   zum Einsatz kommen.
   (Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) entscheidendes
   Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
   3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern
   ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
   (Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) entscheidendes
   Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
   2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler
   Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m
   Luftlinie).
   1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des
   Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
   Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche
   in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei
   maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51
   Bewertungspunkte erreichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderter Mindeststandard zu a. Erklärung zur Herstellereigenschaft
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er
   / sie selbst Hersteller eines Funk-/Notruf-Abfragesystems für
   Notruf-Leitstellen (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in
   Europa ist. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards
   bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
   unberücksichtigt (Mindeststandard).
   Geforderter Mindeststandard zu b. Mitarbeiterzahl
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die
   Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung, Pflege,
   Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung
   von Funk-/Notruf-Abfragesystemen im letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahr mindestens 20 in Europa betrug. Bei Nichterfüllung des
   aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers
   / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
   Geforderter Mindeststandard zu c. Referenzen:
   Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er
   / sie mindestens eine Referenz vorweisen kann, die alle in Ziffer
   III.1.3) lit. c. 1) und in Ziffer III.1.3) lit. c. 2) genannten
   Anforderungen erfüllt (Mindeststandard).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass durch die für die Leistungserbringung
   eingesetzten Mitarbeiter Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 1
   des Verpflichtungsgesetzes vorzulegen sein werden und dass sich Bieter
   im Rahmen der Angebotsabgabe dazu verpflichten müssen, im Falle der
   Zuschlagserteilung die diesbezüglichen Erklärungen der Mitarbeiter
   unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzureichen.
   Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer zur
   Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden dürfen, die
   dem Auftraggeber gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, sich einer
   einfachen oder ggf. notwendigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach
   dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder einer
   Zuverlässigkeitsprüfung durch das LKA Sachsen unterziehen. Für noch
   nicht überprüfte Personen des Auftragnehmers wird der / die
   Geheimschutzbeauftragte des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung das
   Sicherheitsüberprüfungsverfahren einleiten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/02/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 04/03/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem
   Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig
   die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden
   Unterlagen vorzulegen,
    Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind
   einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen,
    Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind
   vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers
   bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
    Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem
   Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
   a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft /
   im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
   b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften
   Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag
   eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft einreichen.
   c) Erklärungen bei Eignungsleihe
   Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
   will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die
   für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
   gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des
   Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments
   anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen
   einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere
   aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse:
   [16]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2021
References
   6. mailto:gs.lz.pva@polizei.sachsen.de?subject=TED
   7. https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
   8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db
90209692ea0
   9. mailto:de-leitstellen2025@kpmg-law.de?subject=TED
  10. http://www.kpmg-law.de/
  11. https://evergabe.sachsen.de/
  12. https://evergabe.sachsen.de/
  13. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  14. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
  15. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  16. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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