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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Dresden
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Kommunikationsinfrastruktur
Softwarepaket und Informationssysteme
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 30660-2021 (ID: 2021012209091029281)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
DE-Dresden: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2021/S 15/2021 30660
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das
Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das
Polizeiverwaltungsamt (PVA)
Postanschrift: Neuländer Straße 60
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [6]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
Telefon: +49 34149480
Fax: +49 3414948200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db90209692ea0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 30
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [9]de-leitstellen2025@kpmg-law.de
Telefon: +49 911800929993
Fax: +49 911800929915
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.kpmg-law.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://evergabe.sachsen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Funk-/ Notruf-Abfragesystems (FNAS) für das Vorhaben
Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen
Referenznummer der Bekanntmachung: n.a.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Funk-/
Notruf-Abfragesystems (FNAS).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:
Dresden und Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das vorliegende Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines
Funk-/Notruf-Abfragesystem (FNAS).
Das FNAS wird als reine Software-Anwendung auf einer durch den
Auftraggeber beigestellten Infrastruktur betrieben. Das betrifft
Server, Datenbanken, Datennetze etc. sowie die Technik für die Clients
in den Führungs- und Lagezentren, für weitere Organisationseinheiten
und die mobile Polizeiarbeit. Nicht beigestellt werden die sog.
Arbeitsplatzanschaltungen für Headsets, Lautsprecher, PTT-Taster o.ä.
Hierfür sind geeignete HW-Lösungen des Auftragnehmers anzubieten.
Für den Betrieb der Anwendung stellt der Auftraggeber eine
polizeieigene Privat-Cloud zur Verfügung. Der Leistungsumfang des
Auftragnehmers bezieht sich somit auf das Bereitstellen, die
Installation, die Konfiguration, die Inbetriebnahme und den Support für
den Betrieb der Applikationssoftware für das FNAS sowie die HW der
Arbeitsplatzanschaltungen. Durch die redundant ausgelegte
Systemarchitektur des Vorhabens Leitstellen 2025 bedeutet dies eine
geeignete Installation der zentralen FNAS-Softwarebestandteile in den
beiden Rechenzentren Dresden (DD) und Leipzig (L) sowie der Client-SW
in den Führungs- und Lagezentren in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau
und Görlitz und weiteren Standorten.
Das FNAS umfasst folgende Einzelsysteme:
Fünf FNAS Produktivsysteme als jeweils eigenständige
Software-Anwendung auf Virtualisierungs-Plattformen des AG für den
Wirkbetrieb der fünf Führungs- und Lagezentren (FLZ). Jedes
Produktivsystem ist in sich redundant aufzubauen, d.h. je ein
(Teil-)System wird im RZ DD und im RZ L installiert,
Ein FNAS Produktivsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
Virtualisierungs-Plattformen des AG für den Wirkbetrieb der Leitstellen
des Landeskriminalamts (LKA), der Bereitschaftspolizei (BPP) und des
sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI), redundant aufgebaut
im RZ DD und im RZ L,
Ein FNAS Testsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
Virtualisierungs-Plattformen des AG, redundant aufgebaut im RZ DD und
im RZ L,
Ein FNAS Referenzsystem als eigenständige Software-Anwendung auf
Virtualisierungs-Plattformen des AG für die Qualitätssicherung,
redundant aufgebaut im RZ DD und im RZ L,
Ein FNAS Schulungssystem auf Virtualisierungs-Plattformen des AG als
eigenständige Software-Anwendung im RZ DD,
Anwendungen zum Systemmanagement auf Virtualisierungs-Plattformen
des AG für das FNAS einschließlich geeigneter Werkzeuge in jedem RZ mit
Anbindung an das auftraggeberseitige Systemmanagement.
Die Beschaffung umfasst im Weiteren die zugehörigen Dienstleistungen
wie Projektmanagement, Entwicklung, Customizing, Lieferung,
Installation und Inbetriebnahme der Software-Anwendung für das FNAS und
des Systemmanagements, der Arbeitsplatzanschaltungen, die Integration
mit den weiteren Teilsystemen des Vorhabens Leitstellen 2025, die
Migration in den operativen Wirkbetrieb und den landesweiten Rollout
sowie Serviceleistungen zum technischen Betrieb des FNAS.
Jedes FNAS verfügt über eine Reihe von Schnittstellen. Unter anderem
sind dies:
IP-Notruf Schnittstelle nach der TR-Notruf 2.0,
Schnittstelle zum Landesnetz für Information und Kommunikation
(LIK),
Schnittstelle zwischen den FNAS der fünf Führungs- und Lagezentren,
Schnittstelle zum Einsatzleitsystem für die Allgemeine
Aufbauorganisation (ELS-AAO),
Schnittstelle zum Sprach- und Daten-Dokumentationssystem (DOKU),
Digitalfunk-Stecker-Schnittstelle zu Digitalfunk-Gateways (DF-GW),
Kommunikation und Datenaustausch mit spezifischen Anwendungen (z. B.
andere Leitstellen, Statistik-Auswertungen).
Die Leistungen der Beschaffung für das FNAS bilden als System eine
sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleitstelle sind
Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der
Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig
um jeweils 12 Monate verlängern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 75
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vorgesehener Zeitraum bis zur Gesamtabnahme: 15 Monate. Anschließend
erfolgt der Betrieb der Pilotleitstelle und es beginnen die
Serviceleistungen. Mit Beginn des operativen Betriebs einer
Pilotleistelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu
erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend
nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten
nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann
der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe
auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der
Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei
Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten
Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der
Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als
besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen
hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium
"Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen" erreicht
haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen
werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber für das Eignungskriterium
"Zentraler Vermittlungskern" die meisten Bewertungspunkte erreicht hat.
Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das
Los.
Eignungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
1. Für jede Referenz muss gelten:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im
Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht
vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7
Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze,
Administrationsplätze etc.).
2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung
und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und
Richtlinien:
§ 108 Notruf Telekommunikationsgesetz (TKG),
Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf
2.0),
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
nachzuweisen.
3) Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die
Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und
Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
erfüllen:
§ 108 Notruf Telekommunikationsgesetz (TKG)
Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
nachzuweisen.
2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für
Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der
Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des
PMeV erfolgt.
3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25
Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne
Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen
an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen
zum Einsatz kommen.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes
Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern
ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes
Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler
Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m
Luftlinie)
1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des
Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche
in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei
maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51
Bewertungspunkte erreichen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des
Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate (siehe
hierzu schon Ziffer II.2.7).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit
dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom
Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen
vorzulegen:
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen
vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige
Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht
eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet,
vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit
ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.
Die Vorlage von Nachweisen, die älter als 6 Monate sind, führt nicht
zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen
aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist
dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis
nachfordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise vorzulegen:
a) Angaben zu Umsätzen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze
addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte
Umsatz.
b) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die
Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils
über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der
Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach
maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für
Personenschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall und für Sach-,
Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den
Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises
über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten
Mindestdeckungssumme auffordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderter Mindeststandard zu a. Angaben zu Umsätzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der
Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im
Durchschnitt mindestens 2 000 000 EUR netto betrug. Bei Nichterfüllung
des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des
Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt
(Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu b. Erklärung zur
Haftpflichtversicherung:
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der
Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten
Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des
aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers
/ der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind
mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
vorzulegen:
a) Erklärung zur Herstellereigenschaft
Erklärung über die Herstellereigenschaft des Bewerbers / der
Bewerbergemeinschaft.
b) Mitarbeiterzahl
Erklärung über die im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation,
Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von
Funk-/Notruf-Abfragesystemen eingesetzten Mitarbeiter in Europa im
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft sind die Mitarbeiterzahlen für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Auftraggeber wird die Mitarbeiter
addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte
Mitarbeiterzahl.
c) Referenzen
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer,
maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche
Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme von Funk- / Notruf-Abfragesystemen anhand vergleichbarer
Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
1. Für jede Referenz muss gelten:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller des im
Referenzprojekt verwendeten Funk-/Notruf-Abfragesystems,
Die Inbetriebnahme des in der Referenz genannten Systems liegt nicht
vor dem Jahr 2014 und das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
Das in der Referenz genannte System arbeitet mit mind. 7
Hauptarbeitsplätzen in der Leitstelle (d.h. ohne Ausnahmearbeitsplätze,
Administrationsplätze etc.)
2. Für mindestens eine Referenz muss gelten:
Das in der Referenz genannte System erfüllt bei der Notrufverbindung
und der Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und
Richtlinien:
§ 108 Notruf Telekommunikationsgesetz (TKG),
Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf
2.0),
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV).
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
nachzuweisen.
3. Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden für die
Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
3 Punkte pro Referenz, bei der die Notrufverbindung und
Notrufbearbeitung folgende gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
erfüllen:
§ 108 Notruf Telekommunikationsgesetz (TKG)
Technische Richtlinie Notrufverbindungen Ausgabe 2.0 (TR Notruf 2.0)
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
Von der Erfüllung der genannten Anforderung wird ausgegangen, wenn das
Referenzprojekt in Deutschland durchgeführt wurde. Ein Einzelnachweis
der Erfüllung der genannten gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist
dann nicht erforderlich. Beruft sich ein Bieter mit einer im Ausland
durchgeführten Referenz auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien, so hat er die Erfüllung im Einzelnen
nachzuweisen.
2 Punkte pro Referenz, bei der die Anbindung an den BOS-Digitalfunk für
Sprach- und Datendienste über eine Schnittstelle gemäß der
Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (DF-Stecker oder DFS) des
PMeV erfolgt.
3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 25
Hauptarbeitsplätze in der Leitstelle bedient (d.h. ohne
Ausnahmearbeitsplätze, Administrationsplätze etc.).
3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen
an den Arbeitsplätzen Browser- oder Software-Thin-Client-Anwendungen
zum Einsatz kommen.
(Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) entscheidendes
Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
3 Punkte pro Referenz, wenn der zentrale Vermittlungskern
ausschließlich als virtualisiertes System arbeitet.
(Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) entscheidendes
Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
2 Punkte pro Referenz mit standortredundant installierter zentraler
Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m
Luftlinie).
1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des
Auftraggebers am Betrieb des Systems (mind. Service-Level 2).
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche
in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei
maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 51
Bewertungspunkte erreichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderter Mindeststandard zu a. Erklärung zur Herstellereigenschaft
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er
/ sie selbst Hersteller eines Funk-/Notruf-Abfragesystems für
Notruf-Leitstellen (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in
Europa ist. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards
bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
unberücksichtigt (Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu b. Mitarbeiterzahl
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die
Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung, Pflege,
Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung
von Funk-/Notruf-Abfragesystemen im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr mindestens 20 in Europa betrug. Bei Nichterfüllung des
aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers
/ der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu c. Referenzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er
/ sie mindestens eine Referenz vorweisen kann, die alle in Ziffer
III.1.3) lit. c. 1) und in Ziffer III.1.3) lit. c. 2) genannten
Anforderungen erfüllt (Mindeststandard).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die für die Leistungserbringung
eingesetzten Mitarbeiter Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 1
des Verpflichtungsgesetzes vorzulegen sein werden und dass sich Bieter
im Rahmen der Angebotsabgabe dazu verpflichten müssen, im Falle der
Zuschlagserteilung die diesbezüglichen Erklärungen der Mitarbeiter
unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzureichen.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer zur
Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden dürfen, die
dem Auftraggeber gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, sich einer
einfachen oder ggf. notwendigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach
dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder einer
Zuverlässigkeitsprüfung durch das LKA Sachsen unterziehen. Für noch
nicht überprüfte Personen des Auftragnehmers wird der / die
Geheimschutzbeauftragte des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung das
Sicherheitsüberprüfungsverfahren einleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/02/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem
Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig
die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden
Unterlagen vorzulegen,
Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind
einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen,
Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind
vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers
bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem
Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft /
im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag
eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft einreichen.
c) Erklärungen bei Eignungsleihe
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des
Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments
anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen
einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse:
[14]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere
aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse:
[16]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021
References
6. mailto:gs.lz.pva@polizei.sachsen.de?subject=TED
7. https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17706d96b11-553db
90209692ea0
9. mailto:de-leitstellen2025@kpmg-law.de?subject=TED
10. http://www.kpmg-law.de/
11. https://evergabe.sachsen.de/
12. https://evergabe.sachsen.de/
13. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
14. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
15. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
16. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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