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Ausschreibung: Personenkraftwagen - DE-München
Personenkraftwagen
Elektrofahrzeuge
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Dokument Nr...: 30893-2021 (ID: 2021012209110429567)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
DE-München: Personenkraftwagen
2021/S 15/2021 30893
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft
der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Münchenstift GmbH Verwaltung/Zentraler Einkauf
E-Mail: [6]vergabe@muenchenstift.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.muenchenstift.de/cont/2
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Betrieb von Alten- und Pflegeheimen und ambulanter
Pflegedienst
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Elektrofahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2295/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34110000 Personenkraftwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit Elektroantrieb.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144900 Elektrofahrzeuge
34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Übergabe von
Elektrofahrzeugen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber im Rahmen
eines Leasings auf Abruf durch den Auftraggeber. Die Elektrofahrzeuge
müssen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen
erfüllen. Die Laufzeit jedes Leasingvertrages beträgt 48 Monate.
Der Auftraggeber wird nach Erteilung des Zuschlags beim Auftragnehmer
noch im Jahre 2021 mindestens 6 Elektrofahrzeuge bestellen. Der
Auftraggeber kann derzeit die genaue Anzahl der während der
Vertragslaufzeit insgesamt benötigten Elektrofahrzeuge nicht
prognostizieren. Er geht aber davon aus, dass er zwischen 25 bis 32
Elektrofahrzeuge beim Auftragnehmer bestellen wird. Bei den
vorgenannten Zahlen handelt es sich um eine bloße Schätzung des
Auftraggebers. Es ist daher möglich, dass die vorgenannte Schätzung
unter- oder übertroffen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit folgenden
Servicepaketen zu beauftragen: Schadenservice, Wartung und
Verschleiß und Reifen.
Das Servicepaket Schadenservice beinhaltet u. a. die
Schadensregulierung bei Schäden und die Mängelbeseitigung bei Mängeln
an dem jeweiligen Elektrofahrzeug,
Das Servicepaket Wartung und Verschleiß beinhaltet alle
Werkstattleistungen, die bei sachgemäßem Gebrauch des jeweiligen
Elektrofahrzeugs infolge von natürlichem Verschleiß erforderlich
werden,
Das Servicepaket Reifen beinhaltet u. a. den Wechsel von Sommer-
und Winterreifen und die Einlagerung der Reifensätze.
Die Einzelheiten zu den Servicepaketen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
Abs. 1-3, 4 und § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19
des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
3) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register
des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht
älter als 3 Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leasing von Elektrofahrzeugen),
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau
ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt
worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter
Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze
im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leasing von Elektrofahrzeugen).
2) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des
Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Personen-, Sach- und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der
Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung
des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen,
aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an
vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte
diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss
sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der
EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des
Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Personen-, Sach- und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der
Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung
des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen,
aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an
vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte
diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss
sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der
EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens 3 und
maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführten
Leasingleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht
wurden. Jeweils mit Angabe:
bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
des Auftragswerts,
des Zeitraums der Leistungserbringung,
des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Anzahl der verleasten Fahrzeuge,
Anzahl der verleasten Elektrofahrzeuge (als Elektrofahrzeuge gilt ein
Fahrzeug, das allein von einem Elektromotor angetrieben wird und
während der Fahrt 0 g CO2/km ausstößt).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
Gegenstand der Referenz war das Leasing von mindestens 20 Fahrzeugen,
Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestens eine Referenz muss das Leasing von Elektrofahrzeugen
beinhalten. Eine Mindestanzahl der verleasten Elektrofahrzeuge ist
jedoch nicht erforderlich.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage jeweils
genannte(n) Referenz(en) berücksichtigt. Je Referenz ist ein
zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit
Darstellung der Referenz gestattet. Sollten an anderer Stelle oder
darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht
berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens 3 und
maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführten
Leasingleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht
wurden. Jeweils mit Angabe:
bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
des Auftragswerts,
des Zeitraums der Leistungserbringung,
des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim
Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Anzahl der verleasten Fahrzeuge,
Anzahl der verleasten Elektrofahrzeuge (als Elektrofahrzeuge gilt ein
Fahrzeug, das allein von einem Elektromotor angetrieben wird und
während der Fahrt 0 g CO2/km ausstößt).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
Gegenstand der Referenz war das Leasing von mindestens 20 Fahrzeugen,
Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestens eine Referenz muss das Leasing von Elektrofahrzeugen
beinhalten. Eine Mindestanzahl der verleasten Elektrofahrzeuge ist
jedoch nicht erforderlich.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage jeweils
genannte(n) Referenz(en) berücksichtigt. Je Referenz ist ein
zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit
Darstellung der Referenz gestattet. Sollten an anderer Stelle oder
darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht
berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/02/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/02/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDGX9
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2021
References
6. mailto:vergabe@muenchenstift.de?subject=TED
7. https://www.muenchenstift.de/cont/2
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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