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Ausschreibung: Schneeräumung - DE-Pforzheim
Schneeräumung
Dokument Nr...: 32390-2021 (ID: 2021012209235031059)
Veröffentlicht: 22.01.2021
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DE-Pforzheim: Schneeräumung
2021/S 15/2021 32390
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-176f5607361-
789cb1a37909ec87
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Manuelle Winterdienstleistungen für das Stadtgebiet Pforzheim
Referenznummer der Bekanntmachung: TD 2021.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Manuelle Winterdienstleistungen für das Stadtgebiet Pforzheim.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Handstreuleistungen im Winterdienst. Die die ausgeschriebenen
Leistungen umfassen insgesamt 33 Winterdienstbezirke im Stadtgebiet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional können seitens der Stadt Pforzheim maximal 2 Verlängerungen um
je eine Winterdienstperiode bis zum 30.4.2024 bzw. bis zum 30.4.2025
durchgeführt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintrag im Berufsregister, Erklärung über die Zuverlässigkeit als
Bewerber, Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, Erklärung zu Insolvenzverfahren
und Liquidation, Erklärung zur Zahlung von Steuern
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nennung von 3 vergleichbaren Leistungen (in Tätigkeit und Umfang)
innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, Erklärung zu den Beschäftigten
der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/02/2021
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand
elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote
mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System,
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
Baden-Württemberg,
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
sind bis zum 17.2.2020, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
Ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der Vorgenannten
Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn:
Der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2021
References
6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
7. http://www.pforzheim.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-176f5607361-789cb1a37909ec87
9. http://www.vergabe24.de/
10. http://www.vergabe24.de/
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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