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Ausschreibung: Büroreinigung - DE-Karlsruhe
Büroreinigung
Dokument Nr...: 32401-2021 (ID: 2021012209235431062)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Karlsruhe: Büroreinigung
   2021/S 15/2021 32401
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BGW Bezirksverwaltung Karlsruhe
   Postanschrift: Philipp-Reis-Straße 3
   Ort: Karlsruhe
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): FGS GmbH
   E-Mail: [6]info@fgs-web.de
   Telefon: +49 2602999490
   Fax: +49 26029994920
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E98677558
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E98677558
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BGW Bezirksverwaltung Karlsruhe/Unterhalts- und Grundreinigung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 007.000 / 2021/01-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90919200 Büroreinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die BGW ist Mieterin von Büroräumen in der Philipp-Reis-Straße 3 sowie
   der Rüppurer Straße 1a.
   Die Flächen befinden sich in der Philipp-Reis-Straße im 2.-4.
   Obergeschoss und in der Rüppurer Straße im 6. Obergeschoss.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90919200 Büroreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Philipp-Reis-Straße 3
   76137 Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und
   Grundreinigung im Objekt des BGW Bezirksverwaltung Karlsruhe.
   Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von
   ca. 4 263,41 m^2 (HNF = ca. 2 633,06 m^2, NNF = ca. 733,18 m^2 und VF =
   ca. 910,94 m^2).
   Die Reinigungszeiten für die Unterhaltsreinigung sind wie folgt
   einzuplanen:
   Mo  Fr 15:30 Uhr  17:00 Uhr Die Zeiten sind vor Auftragsbeginn mit
   der BGW Bezirksverwaltung Karlsruhe genau abzustimmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Auftragsausführung / Gewichtung: 70
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2021
   Ende: 30/04/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
   zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer
   spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
   vorliegen (erstmals zum 31.10.2022).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
   zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer
   spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
   vorliegen (erstmals zum 31.10.2022).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage
   mit Vorlage Handels- bzw. Berufsregister Die Bieterin/Der Bieter muss
   je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist,
   entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
   Staates nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
   nachweisen.
   Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe iSd. § 47 VgV) sind
   die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften und
   anderen Unternehmen abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für
   die Erfüllung des Eignungskriteriums der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere
   Unternehmen beruft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
   und finanziellen Lage mit Nachweis der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter muss  wenn
   möglich  den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine mindestens
   dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
   Die Bieterin/der Bieter muss  wenn möglich  den erzielten Umsatz mit
   Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren
   Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
   Jahre ist keine Mindestanforderung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. EUR als
   Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften
   genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur
   Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
   und finanziellen Lage mit Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung
   abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
   (festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
   Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter
   Aufträge aus den letzten 3 Jahren verfügen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem folgenden Inhalt:
    Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
    Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Umfang der erbrachten Leistungen ist eine Mindestanforderung. Wird
   diese nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
   mind. 2 000 000,00 EUR sowohl für Personen- als auch für Vermögens- und
   Sachschäden,
    Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft,
   an die der Auftrag vergeben wird, und Bestellung eines bevollmächtigten
   Vertreters.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/02/2021
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/02/2021
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   FGS GmbH, Bahnallee 11, 56410 Montabaur
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform
   [10]www.subreport.de heruntergeladen werden mit der ELViS-ID E98677558;
   die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vorgenannte
   Vergabeplattform einzureichen.
   Es wird empfohlen, sich bei dem Elektronischen
   Vergabeinformations-System (ELViS) zu registrieren, so dass Bieter
   automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über
   Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
   Folgende Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen:
    Anlage 1  Angebotsformblatt,
    Anlage 2  Bewerbungsbedingungen,
    Anlage 3  Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur
   persönlichen Lage,
    Anlage 4  Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
    Anlage 5  Leistungsverzeichnis verpreist in .pdf-Format,
    Anlage 6  Besondere Vertragsbedingungen,
    Anlage 7  Zusätzliche Vertragsbedingungen,
    Anlage 9  Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und
   Geheimhaltung, zur Sicherstellung des Datenschutzes und der
   Datensicherheit ggf.,
    Anlage 10  Erklärung der Bieterin/des Bieters zum Einsatz
   Dritter/Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer ggf.,
    Anlage 11  Verpflichtungserklärung der/des Dritten bzw. der
   Nachunternehmerin/des Nachunternehmers ggf.,
    Anlage 12  Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
    Anlage 13  Angaben der Bieterin/des Bieters zur der
   Auftragsausführung,
    Anlage 14  Bewertungsmatrix Handels-/Berufsregisterauszug Nachweis
   über bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den
   Betrag von 2 Mio. EUR.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499-163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   Vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des
   GWB:
   § 101a Informations- und Wartepflicht:
   1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen wer-den soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet,
   Verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   2. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 101b Unwirksamkeit
   1. Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
   gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
   unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unter-nehmen am
   Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
   Absatz 2 festgestellt worden ist.
   2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   § 107 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2021
References
   6. mailto:info@fgs-web.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. https://www.subreport.de/E98677558
   9. https://www.subreport.de/E98677558
  10. http://www.subreport.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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